Redebeitrag von Irena Rudolph-Kokot zum Fachtag „Nächstenliebe – Polizei – Gesellschaft“

Redebeitrag beim Fachtag Nächstenliebe - Polizei - Gesellschaft 2017

Fachtag der ökumenischen Arbeitsgemeinschaft „Kirche für Demokratie und Menschenrechte“ am 5. April 2017 in Leipzig


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Eingangsreferat von Norbert Kueß, der uns eine spannende Betrachtung zivilgesell­schaftlichen Protestes aus polizeiwissenschaftlicher Perspektive geboten hat, möchte ich als Vertreterin eines großen Leipziger Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Akteur*innen zum Protest­geschehen der letzten Jahre sprechen.

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“

Das Aktionsnetzwerk hatte sich 2009 gegründet, um einem Aufmarsch der „Nationalen Sozialis­ten“ am 17.10.2009 in Leipzig mit Aktionen des zivilen Ungehorsams zu begegnen. Diese Demonstration und eine folgende im Oktober gelang es zu verhindern. Danach gab es in Leipzig lange Zeit nur wenige (stationäre) Kundgebungen, häufig von so genannten „Bürger­initiativen“ wie die gegen den Moschee-Bau in Gohlis. Auch gegen die letzten „echten“ Nazidemos 2013 in Schönefeld (NPD) und 2014 in Lindenau (JN) wurde im Aktionsnetzwerk Proteste organisiert.

Gemeinsam mit zahlreichen Partner*innen aus zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Zusammenhängen – dazu gehören Gruppen, Initiativen, Gewerkschaften, Parteien, Jugend­organisationen, engagierte Einzelpersonen und auch Kirchenvertreter*innen – mobilisierte das Aktionsnetzwerk gegen viele weitere Nazidemonstrationen in Leipzig und anderen Städten. „Leipzig nimmt Platz“ kooperiert mit ähnlichen überregionalen Strukturen, z. B. dem „Aktionsnetzwerk Jena“, dem „Bündnis für Zivilcourage Halle“ oder „Dresden Nazifrei“.

Die Leipziger Erklärung 2015 und erste Repressionen des Protests

Im Januar 2015 wurde ein besonderes und öffentlich wirksames Handeln in Leipzig für das Aktionsnetzwerk akut notwendig. Ein Ableger der *Gida-Bewegung, LEGIDA, wollte in Leipzig Fuß fassen. In kürzester Zeit konnte die Leipziger Zivilgesellschaft aktiviert werden. In diesem Zusammenhang wurde die Leipziger Erklärung 2015 verabschiedet, die bis heute ihre Gültigkeit hat. Darin heißt es:

  1. Wir sind entschlossen, LEGIDA-Proteste und andere rassistische und Neonaziaufmärsche in Leipzig zu verhindern.
  2. Neonazistische Einstellungen, Rassismus, Islamfeindlichkeit und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit haben in Leipzig keinen Platz.
  3. Wir sind solidarisch mit allen, die diese Ziele mit uns teilen.
  4. Wir wollen das in gemeinsamen und gewaltfreien Aktionen erreichen.
  5. Wir werden Rassist_innen, Neonazis und andere LEGIDAs mit Widersetz-Aktionen zeigen, dass wir sie weder in Leipzig noch anderswo dulden.

Unterzeichnet wurde diese Erklärung innerhalb nur einer Woche von 2183 Menschen. Zu den Erstunterzeichnenden gehörten unter anderen der Künstler Michael Fischer-Art, Ines Kuche: Geschäftsführerin ver.di Leipzig/Nordsachsen, Bernd Kruppa: 1. Bevollmächtigter IGM Leipzig/Vorsitzender Courage Verein, der Sänger Sebastian Krumbiegel, Franz Kimmerle vom Erich-Zeigner-Haus e.V., Monika Lazar: MdB B90/Grüne, Daniela Kolbe: MdB SPD, Constanze Krehl: MdEP SPD, Juliane Nagel und Marco Böhme: MdL Linke, Dirk Panter und Holger Mann: MdL SPD, Jürgen Kasek: Landesvorstandssprecher B90/Grüne Sachsen, und viele mehr.

Die erste Legida-Gegendemo hatte am 12. Januar 2015 mit ca. 30.000 Menschen auf der Straße gezeigt, dass der *Gida Ableger hier nicht willkommen ist. Damals brachte das selbst ernannte „Volk“ maximal 5.000 Menschen auf die Beine.

Schon an diesem ersten erfolgreichen Protesttag begann die lange Reihe der staatlichen Repres­sionen gegen friedliche Aktionen des zivilen Ungehorsams. Damals gab es eine Sitzblockade, deren Beteiligte über ein Jahr erst mit Strafandrohungen, dann Bußgeldern schikaniert wurden. In den meisten Fällen wurden die Verfahren schließlich eingestellt.

Um weiterhin viele Leipziger*innen zum Protest gegen das aufkommende Unheil zu mobilisieren, veranstaltete das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ am 19. Januar 2015 eine Presse­konferenz, an der u. a. die Bundestagsabgeordnete der Grünen Monika Lazar und die Landtags­abgeordnete der Linken Juliane Nagel teilnahmen. Sie riefen die Leipzigerinnen und Leipziger zum Protest auf. Für beide folgte ein juristisches Nachspiel. Ihnen wurde vorgeworfen, zu Verhinderungsblockaden aufgerufen zu haben.

Aus Solidarität stellten über hundert Menschen Selbstanzeige nach § 111 StGB bei der Staats­anwaltschaft Leipzig, auch ich persönlich. Denn wir alle hatten die Leipziger Erklärung unterzeichnet und nichts anderes als in der Erklärung geschrieben steht, haben die beiden Politiker*innen verlautbart. Die Anzeigen wurden wegen Mangels an öffentlichem Interesse nicht verfolgt, das Verfahren gegen Frau Lazar wegen geringer Schuld eingestellt, wobei sie heute noch auf die Antwort der Staatsanwaltschaft wartet, was denn ihre geringe Schuld gewesen sei. Auch Frau Nagels Verfahren fand nach zwei Jahren ein Ende, allerdings gegen Zahlung von 3.500€. Was darüber hinaus geblieben ist – ein tiefes Misstrauen vieler Menschen in die sächsische Justiz und die bestätigte Gewissheit, in Sachsen gilt „derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“ (Tucholsky)

Einordnung von Legida in die Neue Rechte

In der Wahrnehmung von außen war das Oranisationsteam von Legida überwiegend von Personen aus dem Hooliganmillieu, aus der subkulturellen Neonaziszene und dem Umfeld der „Montags­mahnwachen“ getragen. Der Mann, der laut Boulevardzeitungen Pegida nach Leipzig holte, war jedoch der jetzige AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. Er wird ebenso wie beispielsweise der Verleger Götz Kubitschek oder Jürgen Elsässer einer sogenannten „Neuen Rechten“ zugeordnet, die sich zumindest verbal vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt und einen biologistischen Rassismus nicht öffentlich legitimiert, sich dafür aber positiv auf die Vordenker*innen des NS bezieht und mit ihrem „Ethnopluralismus“ auf die ideologischen Grundlagen von „Blut und Boden“ zurückgreift.

Neben Tillschneider erhielt Legida auch von Kubitschek und Elsässer durch Reden und Werbung über deren ausgebaute Netzwerke Unterstützung. Öffentlich wurde teilweise über finanzielle Unterstützung durch Elsässer spekuliert. Im Sommer 2015 beteiligte sich außerdem die, ebenfalls als „neurechts“ bezeichnete Identitäre Bewegung mit einem eigenen Block und einem Rede­beitrag durch den sächsischen Anführer Tony Gerber aus Zwickau, der Kontakte zum NSU-Umfeld unterhielt. Das rechte Projekt „Ein Prozent für unser Land“ um den Burschenschaftler Philipp Stein, Götz Kubitschek und Jürgen Elsässer spendete an den damaligen Legida-Anführer Markus Johnke.

Entwicklung des Protestgeschehens
oder wie in Leipzig die *Gida-Bewegung scheiterte

Anders als in Dresden riss der Protest über zwei Jahre nie ab und brachte regelmäßig wesentlich mehr Menschen auf die Straße, als Legida es vermochte.

Im Jahr 2015 gab es alleine in Leipzig an 36 Terminen rassistische Aufmärsche. Diesen hat das Aktionsnetzwerk 80 angemeldete Veranstaltungen entgegengesetzt und so breiten Protest ermöglicht. Das Ziel, die Aufmärsche zu verhindern, wurde nur partiell erreicht. Es gab verschie­dentlich Absagen der Rassist*innen aufgrund von taktisch klugen Anmeldungen der Proteste und etliche Widersetzaktionen, welche zu Routenverkürzungen führten. Die Zahl der Teilnehmer*innen gegen die rassistischen und nationalistischen Aufmärsche hatte sich auch minimiert, weil die Proteste sehr oft von starken Repressionen begleitet waren.

Neben dem Protestgeschehen initiierte das Aktionsnetzwerk im Zuge des Anstiegs der zu uns kommenden Menschen im September 2015 erstmalig das Brückenfest, an dem Alt- und Neu Leipziger*innen sich kennenlernen und zusammen feiern konnten. Dies war aber auch ein Ort politischer Forderungen nach einem humanen Umgang mit den zu uns geflohenen Menschen, einer Erhöhung und Verstetigung der Förderung antirassistischer und in der Geflüchtetenhilfe ehrenamtlich aktiven Initiativen. Das Fest war ein großer Erfolg und wurde 2016 mit erweitertem Fokus auf Antirassismus erneut durchgeführt.

Mit dem Aufkommen diverser Legida-Abspaltungen wie OfD (Offensive für Deutschland) oder GIDA-Regional verstärkte das Aktionsnetzwerk sein Engagement außerhalb von Leipzig. Es gab Beteiligungen an Protesten in Dresden, Freital, Plauen, Halle, Heidenau, Bautzen und weiteren Städten. Die dort gesammelten verschiedenartigen Erfahrungen mit den Behörden vor Ort könnten separat bewertet werden. Dies würde aber den Rahmen hier sprengen.

Nachdem das selbst ernannte, aber stark geschrumpfte „Volk“ die Auftrittsversuche 2016 in Leipzig reduzieren musste, organisierte das Aktionsnetzwerk – neben der Aufrechterhaltung des Protestes – das zweite „Brüc­kenfest“ und schob im Frühjahr 2016 die Kampagne „Druck! Machen. Für ein anderes Sachsen“ an. Daneben wurden zahlreiche inhaltliche Veranstaltungen, wie ein Gespräch mit dem Kapitän der „Cap Anamur“, Stefan Schmidt, zum Thema Seenotrettung sowie etliche Mobilisierungs­veranstaltungen und praktische Demotrainings organisiert.

Nach dem zweiten Jahrestag und einem kraftvollen Protest gegen die Ewiggestrigen, gab Legida am 9. Januar 2017 auf. Das war der Verdienst der Menschen, die unter Einsatz von Freizeit, Nerven und ihrer persönlichen Sicherheit den stetigen Protest ermöglicht haben, immer wieder den Dialog mit den Behörden gesucht haben, um zu verdeutlichen, dass dieses Engagement wichtig ist, und natürlich der vielen Menschen die bei Wind und Wetter sich auf der Straße dem aufkeimenden Hass, Nationalismus und Rassismus widersetzt haben.

Umgang der Behörden mit zivilgesellschaftlichem Protest

Nach jeder Anmeldung einer Kundgebung oder Demonstration erfolgte regelmäßig ein Koope­rationsgespräch, zu dem die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig die Polizei und die Anmel­denden einlud. An den meisten Gesprächen der vergangen zwei Jahre habe ich teilgenommen.

In der Anfangszeit der Proteste im Jahre 2015 gestaltete sich aus meiner Sicht die Kooperation schwierig. Ich erlebte die Vertreter*innen der Polizei sehr oft mit einer vorgefertigten Meinung, dass die Demonstrationen von „Leipzig nimmt Platz“ prinzipiell das eigentliche Problem für die Sicherheit und Ordnung darstellen würden. Unseren potenziellen Teilnehmer*innen wurde immer wieder unterstellt, Straftaten begehen zu wollen. Dabei wurden Würfe von Steinen und friedliche Sitzblockaden in einem Atemzug genannt. Man unterstellte sehr oft im Voraus einen unfriedlichen Verlauf und stützte sich dabei, auch als Versammlungsbehörde, auf völlig abstruse Einschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen.

Im ersten Protestjahr entstand der Eindruck, dass man unsere Anmeldungen, hier sind alle demokratischen Proteste eingeschlossen, immer wieder stärker beschränkte als die von Legida. Bestes Beispiel war die Eingitterung der Stolpersteinmahnwache. Damals wurden völlig ignorant gegenüber gesellschaftlicher Erinnerungskultur Absperrgitter auf die Stolpersteine gestellt und der Zugang zu der Mahnwache vielen Menschen versagt. Diese Zuwegungsversagung ist sachsenweit eine gern gelebte Praxis im Demonstrationsgeschehen.

Dagegen wurde der westliche Leipziger Ring regelmäßig den Rassist*innen und Hetzer*innen überlassen, welche vorbei an Stolpersteinen und dem Synagogendenkmal marschieren durften. Dies war für viele Bürger*innen ein unerträglicher Zustand und führte zu einem Gespräch zivil­gesellschaftlicher Akteur*innen mit dem Oberbürgermeister und dem Polizeipräsidenten Anfang 2016.

Aus meiner persönlichen Sicht hat sich seitdem die Kommunikation wesentlich verbessert. Vor allem die Versammlungsbehörde hat immer wieder neu abgewogen, welche Versammlungslagen möglich sind und uns schließlich auch den westlichen Ring für die Demonstrationen dem Aktions­netzwerk überlassen.

Auch die Kommunikation mit den Vertretern der Polizei hat sich verbessert. Ich führe das auch auf die Verstetigung der an den Gesprächen teilnehmenden Beamt*innen zurück. Eine grundlegende Änderung der Herangehensweise, vor allem der potenziellen „Störerbetrachtung“ konnte ich leider nicht erkennen. Die Entspannung war hauptsächlich auf die eingespielten Lagen und betei­ligten Personen zurückzuführen.

Beim Versammlungsgeschehen selbst war Anfang 2015 ein höchst gewaltvolles Vorgehen der Polizei gegen Demonstrant*innen zu beobachten. Wenn dies zum Ziel hatte viele Menschen zu verschrecken, so hat dies gefruchtet.

So ereigneten sich im Januar 2015 mehrere aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Polizei­einsätze. Am 30. Januar 2015 kam ich auch in den Genuss, ein Polizei-Tonfa im Rücken spüren zu dürfen in einer Situation, wo genau dieser Einsatz nicht angezeigt war. Neben dem Abdrängen von Protest und dem rabiaten Räumen von Sitzblockaden wurden Menschen systematisch nicht zu den angemeldeten Kundgebungen durchgelassen. Besonders krass wirkten die Geschehnisse des 20. April 2015, als die Polizei mehrfach völlig unverhältnismäßig gegen versuchte Sitzblockaden vorging.

Darüber hinaus sind vielfache Weigerungen der Polizei dokumentiert, gewalttätige Teilnehmende bei Legida in die Schranken zu weisen. Allen Anwesenden dürften die Bilder vom 21. Januar 2015 im Kopf sein, als an der Spitze des Aufmarsches eine regelrechte Jagd auf Journalist*innen begann und die Polizei nicht einschritt. Viele weitere Vorfälle sind bei der Leipziger Zeitung dokumen­tiert.

Auch im Jahre 2016 gingen die Repressionen weiter. Am 2. Mai 2016 fand am Leipziger Innenstadt­ring nicht nur lautstarker Protest gegen das neofaschistische Legida-Bündnis statt, sondern eine dreistellige Zahl von Demonstrierenden beschloss, das „Platznehmen“ wortwörtlich zu nehmen. Sie setzten sich auf die angekündigte Legida-Route. Im Anschluss wurden die Personalien von 163 Personen aufgenommen, denen fälschlicherweise ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wird.

Weder wurde Legidas Versammlungsrecht eingeschränkt, noch wurden durch die Teilnehmenden Versammlungsauflagen verletzt. Einige von ihnen berichten, es sei ihnen gar nicht mehr möglich gewesen, noch vor der dritten Räumungsaufforderung die Blockade zu verlassen. Danach bekamen die Betroffenen Bußgeldbescheide in überdurchschnittlicher Höhe und willkürliche Strafbefehle gegen Einzelpersonen. Insgesamt fordert die Stadt Leipzig über 50.000 € ein. Es sind nicht nur die Kosten für die Einzelpersonen, die diesen Fall so bitter machen, vielmehr ist es ein fatales Zeichen gegen all diejenigen die gegen die regelmäßigen Nazi-Aufmärsche protestiert und mit ihrem lang anhaltenden Engagement Legida zum aufgeben gebracht haben. Während die Stadt Leipzig und das Land Sachsen Zivilcourage einfordern und anpreisen, werden diejenigen, die sie zeigen, mit Strafbefehlen belegt. Sich dagegen zu wehren, ist schwierig und mühselig

Was bedeuten für uns Widersetzaktionen?

Ziviler Ungehorsam ist kein bockiges Querstellen, sondern ein ganz bewusster und durchdachter Regelübertritt. Hintergrund ist, dass der und die Einzelne in einem Gemeinwesen den eigenen Verstand und das Gewissen als letzte Entscheidungsinstanz behält. Wenn in Politik oder Gesell­schaft generell etwas falsch läuft, muss den Verursachenden des Problems dies auch gezeigt oder Missstände sogar direkt verhindert werden. Unter Umständen wird dabei ein Gesetz oder eine Vorschrift übertreten. Mit voller Absicht und reinem Gewissen. Einfach ungehorsam.

Den zivilen Charakter bekommt der Ungehorsam dadurch, dass es um das Engagement von Bürger*innen geht, die im Sinne demokratischer Selbstorganisation das Gemeinwesen, in dem sie leben, mitgestalten. Definieren kann man Zivilen Ungehorsam also als einen bewussten, begrenz­ten Regelverstoß.

Es gibt für den Zivilen Ungehorsam keine rechtliche Grundlage und er wird damit als nicht legal eingestuft, basiert aber auf Gewissensentscheidungen, die die Handlung moralisch rechtfertigen – also legitim machen. Die Handlungen sind auf das Allgemeinwohl gerichtet und rechtliche Konse­quenzen werden akzeptiert. Außerdem sollen zuvor legale Möglichkeiten der Einflussnahme ausgeschöpft worden sein.

Das Aktionsnetzwerk richtet sein Handeln an einer Definition des Soziologen Habermas1 aus:

»Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.«

Ziviler Ungehorsam kann sicherlich nicht bereits vorhandene rechte Gesinnungen abändern. Sitz­blockaden können aber verhindern, dass rechtsradikale Aufmärsche – egal unter welchem Etikett – ungestört verlaufen, manchmal sogar, dass sie überhaupt stattfinden. Es kann verhindert werden, dass die Parolen unwidersprochen in die Öffentlichkeit getragen werden. Die rechte Szene kann außerdem nicht nach innen gestärkt aus den Aufmärschen hervorgehen, bestenfalls wird sie sogar zermürbt.

Von zivilgesellschaftlichen Sitzblockaden gehen starke Zeichen aus:

  • dass sich viele Büger*innen mit verschiedensten weltanschaulichen Hintergründen für eine aktive, offene und solidarische Gesellschaft einsetzen,
  • dass diese Menschen mit verantwortlicher Entschlossenheit vorangehen und nicht warten, dass gesellschaftliche Auseinandersetzungen z. B. an Gerichte delegiert werden,
  • dass rechte Aufmärsche Weck- und Warnrufe verlangen, weil sie nicht bloße Unmuts­äußerungen sind, sondern auf Eroberung der Macht in der Gesellschaft zielen.

Eine Sitzblockade kann somit beides sein: eine symbolische Aktionsform, die starke Signale an die Öffentlichkeit und Politik sendet, aber auch ein Mittel, mit dem konkret und direkt Unrecht verhindert oder zumindest eingedämmt wird.

Wir werben darum:

  1. friedliche Sitzblockaden als „demonstrative“ Blockaden, also Versammlungen zu werten,
  2. in Abwägung der Verhältnismäßigkeit eher das Mittel der Routenverlegung zu wählen und nicht der Räumung,
  3. die Teilnehmer*innen der demonstrativen Sitzblockaden nicht zu kriminalisieren und auf umfassende Identitätsfeststellungen zu verzichten,
  4. auf demonstratives Abfilmen des Protestes – häufig als Übersichtsaufnahme deklariert – zu verzichten,
  5. die Höhe der Bußgelder zu überdenken – in Leipzig wurden jetzt 300 bis 400 Euro erhoben, für Castor-Blockaden gibt es regelmäßig 50 Euro.

Warum ich persönlich mich antirassistisch und antifaschistisch engagiere

Ich wurde als Tochter einer Russin und eines Deutschen in Moskau geboren und verbrachte auch viele Jahre meines Lebens in Russland. Wie nahezu jede russische Familie, hatte auch meine Opfer des Nationalsozialismus zu beklagen. Meine russische Großmutter erzählte mir von ihren, als vermeintliche Partisanen, gehängten Geschwistern. Das Leben in der Sowjetunion war stark geprägt von der Erinnerung an den traumatischen Zweiten Weltkrieg. Für mich ist Antifaschismus sozusagen eine Selbstverständlichkeit.

Als politisch interessierter junger Mensch erlebte ich die rassistischen und nationalistischen Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland in den1990er Jahren. Diese Zeit prägte mich zusätzlich stark.

Als dann 2014 Pegida sich zu einer Bewegung entwickelte, hatte ich starke Befürchtungen, dass sich die 1990-er wiederholen oder es noch schlimmere Entwicklungen geben könnten. Da konnte ich nicht untätig bleiben. Den Umfang meines Engagements hatte ich so nicht geplant und hätte mir im Januar 2015 jemand gesagt, dass ich bis März 2017 an die 150 Versammlungen aktiv gestalten werde, hätte ich es vermutlich nicht geglaubt.

Aus meiner Sicht gibt es keine Alternative zu zivilgesellschaftlichem Engagement gegen rechts. Wann immer nötig: natürlich auch mit Mitteln des zivilen Ungehorsams.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Irena Rudolph-Kokot


1) Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in der Bundesrepublik, in: Peter Glotz (Hrsg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1983, S. 35.


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