Masken tragen ist kein Verbrechen!

Seit Wochen werden Leute angezeigt, weil sie zum Infektionsschutz Masken tragen, als Geist bei einer Antifa-Faschingsdemo verkleidet sind oder nur bei dem FFF-Klimastreik mitlaufen. Die Polizei nutzt das Vermummungsverbot, um linken Protest mit Anzeigen zu überziehen. Dabei gibt das Versammlungsgesetz dies gar nicht her. Deshalb wollen wir mit unserem Protest aufzeigen, dass man sich vermummen darf. Wie das genau ablaufen wird, teilen wir euch noch mit.

Kommt am Montag um 18:30 Uhr auf den Augustusplatz zu unserer Versammlung “Vermummung ist kein Verbrechen”!

🗓 Montag, 13.03.
🕡 18:30 Uhr
📍 Augustusplatz

Falls es Stress mit der Polizei gibt ist wie jeden Montag der Ermittlungsausschuss (EA) zu erreichen: 0341 2119313

Infos und Tipps rund um Demos:

Rund um die Demo

Aufruf:

Diesen Montag beschäftigt sich unsere Versammlung thematisch mit der Möglichkeit, sich auf Versammlungen zu verhüllen. Derzeit liegt uns noch kein Versammlungsbescheid vor. Angemeldet sind aber u.a. Schlauchschals, Sturmhauben und FFP2-Masken als Kundgebungsmittel.

Im Kooperationsgespräch wurde uns großzügigerweise angeboten, 5 Minuten pro Stunde die Vermummung anlegen zu dürfen.

Wir treffen uns um 18.30 Uhr auf dem Augustusplatz und wollen mit der Aktion gemeinsam zeigen, dass nicht jede Vermummung eine Straftat darstellt. Es gibt gute Gründe, warum Vermummungen erlaubt sind und es ärgert uns, dass die Polizei ständig junge Menschen mit Anzeigen überzieht. Wir empfehlen Polizei und Versammlungsbehörde einen Blick in den Standardkommentar zum Versammlungsgesetz:

“Eine Aufmachung, die erkennbar der Meinungsäußerung oder künstlerischen Aussage dient, fällt von vornherein nicht unter das Vermummungsverbot, weil sie den Gesamtumständen nach nicht auf eine Identitätsverschleierung gerichtet ist, etwa das Tragen von auch den Kopf verhüllenden Strahlenschutzanzügen bei einer Demonstration gegen die Atomkraft.” (Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetze 17. Auflage, S.351)

Seid daher kreativ und nutzt eure Masken und Co. als Kundgebungsmittel und Fläche für Botschaften.

Foto: Dani Luiz (Flickr: https://www.flickr.com/photos/194044063@N06/)

Bässe für Blockaden

Am 19. November lädt das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” zur Soli-Party ins Werk 2 ein, um den zukünftigen Protest gegen rechte Aufmärsche zu stärken. Einlass ist ab 19 Uhr, Beginn 20 Uhr.

Schon der Beginn des Herbstes 2022 verspricht nichts Gutes: In Leipzig und anderswo ziehen (Neo-)Nazis, rechtsradikale Parteien und die Überbleibsel der Corona-Schwurbler:innen zu Tausenden durch die Straßen. Dass ihnen dabei immer wieder der Weg versperrt und lautstark Widerstand geleistet wird, ist den engagierten Antifaschist:innen zu verdanken, die sich Montag für Montag und an zahlreichen anderen Wochentagen auf die Straße setzen.

Der antifaschistische Protest wird dabei allerdings häufig unnötig beschränkt, trifft auf fragwürdiges Verhalten der Behörden und auf Polizeigewalt. Einige der mittlerweile üblichen, aber dadurch nicht weniger problematischen Verfahrensweisen möchte das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” gerichtlich prüfen lassen – und das kostet bekanntlich Geld. Deshalb findet am 19. November eine Soli-Party statt.

Es gibt Musik von zwei Leipziger Bands FeurigSeinPeter (Punkrock) und SchlagsAite (Ska-Punk) sowie FRACHTER aus Weimar (Emo-Punk), bevor 23 Uhr ein Technofloor startet. Vor Ort wird es einen Stand der Antifaschistischen Herzigkeit geben, Stuff aus dem NoBorders und natürlich Soli-Schnaps.

Das Netzwerk wurde gerufen und wird antworten

Montag für Montag finden Versammlungen statt, von Menschen, die sich in einer Diktatur wähnen und Verschwörungserzählungen verbreiten. Die Mobilisierung läuft primär über Telegram und es handelt sich um eine ideologisch gefestigte Szene. Deutlich wird dies daran, dass die Themen austauschbar sind und der Fokus nun weg von Corona hin zum Krieg gewandelt wurde.

Diese Themen werden nicht ansatzweise lösungsorientiert behandelt und als Vehikel für krude Positionen missbraucht. Es geht im Kern um die Spaltung der Gesellschaft, um Ablehnung des Systems und die immer wiederkehrende Behauptung, dass man sich im „Widerstand“ befinde.
Gewechselt werden dabei nur die Anmelder:innen und je nach aufrufendem Telegramkanal ist die Konnotation unterschiedlich. Während im Kanal der „Patriotischen Stimme Deutschlands“, mutmaßlich Volker Beiser zuzurechnen, der deutliche Sound der Reichsbürgerszene im Vordergrund steht, ist der Ton bei der Bewegung Leipzig moderater. Der angesprochene Personenkreis ist dabei jedoch identisch.

Rechte Streamer

Klassisch ist dabei inzwischen auch, dass fast alle Versammlungen von sogenannten Streamer:innen begleiten werden, die das Geschehen in Echtzeit einem diffusen Publikum offerieren. Oft werden Bruchstücke dieser Aufnahmen weiterverwendet, um bestimmte Narrative zu verstärken.
Einer dieser Streamer ist Sebastian W., der insbesondere in Leipzig unter dem Namen Weichreite TV aktiv ist. W. sieht sich dabei selbst als Pressevertreter. Er ist aber keiner, da der reine Stream keinen weiteren informatorischen Gehalt hat, sodass die Voraussetzungen für echte Pressearbeit nicht vorliegen. Zudem besitzt W. keinen Presseausweis, auch wenn er ständig das Gegenteil behauptet.

Er stellt sich gern als neutral dar, da er vermeintlich beide Seiten zeigen würde, ist aber deutlich der Szene der Corona-Verharmloser:innen und Reichsbürger:innen verhaftet. Deutlich wurde dies auch am vergangenen Montag als W. nach der Versammlung mit der Anmelderin in einem Café saß und sich unterhielt.

Nicht das erste Mal. W., der am Rande von Versammlungen gern provoziert, pflegt enge Kontakte zu den Anmeldenden der Versammlungen, da er für diese eine wichtige Rolle in der Mobilisierung übernimmt und Bildmaterial liefert.

Netzwerke trockenlegen

Am vergangenen Montag kam es am Abend zu einer Auseinandersetzung zwischen W. und anderen Personen. Ein Teil dieser Szene wurde durch eine Person aus dem Umfeld von W. gefilmt. Zwar sieht man nicht wie die Auseinandersetzung anfing, jedoch sieht man, dass W. offensichtlich immer wieder anwesende Personen bedrängte.

Im Nachgang dazu wird die Erzählung verbreitet, bis hin zum Kanal der „Freien Sachsen“, dass ein Pressevertreter von „Linksextremen“ angegriffen worden wäre. Zu einzelnen Personen werden Fahndungsaufrufe gestartet und Drohungen folgen. Es scheint so, dass das Geschehen die Grundlage für neuerliche Gewaltaufrufe und -fantasien ist.

Dahinter sieht man ein Netzwerk aus „Linksextremen“ bis hin zu den Parteien und Gewerkschaften am Werk. Hier präsentiert man die klassische populistische Erzählung eines „wir gegen die“, wobei „die“ an dieser Stelle Vertreter:innen eines Staates sind, den man ablehnt. Dieser Topos wird wie in einem Amalgam genutzt, um unterschwellige Emotionen zu entfalten und zu verhärten.

Während in den letzten Wochen der Gegenprotest gegen die Montagsmärsche nur von wenigen getragen wurde, sehen wir die Notwendigkeit gekommen, umfassender zu mobilisieren und deutlich zu machen, dass wir vor rechten Verschwörungen und Lügen ebenso wenig zurückschrecken, wie vor dem seltsamen Umgang der Behörden, die zuletzt meinten, einer Anmelderin einer Spontanversammlung mit Konsequenzen drohen zu müssen, da diese die „Spontanversammlung“ nicht fristgerecht angezeigt habe.

Wir stellen uns damit auch gegen die Fahndungsaufrufe und zeigen Solidarität mit den Angegriffenen. Rechte Streamer enttarnen und bloßstellen! Behörden auf die Finger schauen!

Statement des Aktionsnetzwerks: Wenn Behörden zu Totengräber*innen der Demokratie werden

Leipzig, 2. April 2022: wenn Behörden zu Totengräber*innen der
Demokratie werden.

Am 02.04.2022 liefen annähernd 1800 Menschen durch Leipzig. Sie waren dem Aufruf von verschiedenen Gruppen im Umfeld der sogenannten Querdenkenbewegung gefolgt. Unter ihnen etliche Neonazis, Reichsbürger*innen, Verschwörungsanhänger*innen. Entsprechend kam es auch zu etlichen Vorfällen. Hitlergrüße wurden gezeigt, antisemitische Erklärungsmuster wurden verbreitet, Gegendemonstrant*innen wurden bedroht und körperlich angegriffen.

Es wird dabei deutlich, dass auch das Ende der Corona-Maßnahmen das Geschehen nicht beenden wird. Zu tief haben sich diese Menschen in dogmatische Vorstellungen eingegraben, als dass sie, obwohl der vorgeblich zentrale Grund wegfällt, von ihrem abstrusen und aggressiven Lamento ablassen könnten. Wer in der kollektiven Wahnvorstellung lebt, dass Deutschland eine „nicht souveräne“ Diktatur sei, wird davon nicht lassen, wenn der vordringliche angeführte Grund weggefallen ist. Entsprechend wird sichtbar, dass das Themenrepertoire regelmäßig ergänzt wird – etwa um Russland und Klima. Putin, der Kriegsverbrecher, wird dabei für viele in dieser Bewegung zum Sinnstifter. Der „starke Mann“ gegen das verhasste liberale System wird zur Leitfigur der eigenen Misanthropie.

Gefahrenprognose.

Grundlage dafür ist die Gefahrenprognose, die auf Einschätzungen der Polizei, Erkenntnissen der Vergangenheit, der Versammlungsbehörde und des Landesamtes für Verfassungsschutz beruht. Aufgrund dieser Gefahrenprognose, die auch die Anmelder*innen des zivilgesellschaftlichen Gegenprotests nicht kennen, werden Kräfte zusammengezogen und Strategien erarbeitet.

Augenscheinlich ist dabei, dass mit Doppelstandards gearbeitet wird, die ausschließlich einseitig zivilgesellschaftlichen Protest gegen Neonazis und Antisemitismus einschränken. Das Landesamt für Verfassungsschutz fällt immer wieder durch unpräzise Beschreibungen und eine einseitige Fokussierung auf vermeintlich linke Gruppen auf. Dies wird auch dadurch begünstigt, dass der zuständige Innenminister in der Vergangenheit immer wieder Verständnis für die Auswüchse der Querdenken-Demonstrationen geäußert hat, um gleichzeitig vor „linken Gruppen“ zu warnen, bis hin zur verbalen Entgleisung, dass „brennende Mülleimer“ „Terror“ seien.

Die Versammlungsbehörde Leipzig hat diesmal zur Begründung einer Reihe von Auflagen, die sowohl Ort als auch Zeit der beabsichtigten Gegendemonstrationen beinhalteten und beschränkten, auf Twitter verwiesen. Dabei wurden wahllos Hashtags, die auf den Ereignistag hinwiesen und irgendwie links wirkten, dem Gegenprotest angelastet. Eine Anhörung hat es dazu nicht gegeben.

Die Polizei, kein Freund und Helfer.

Die von „vue critique“ aufgenommenen und verbreiteten Bilder sind nur die Speerspitze dessen, was zivilgesellschaftliche Gruppen öfter erleben – willkürliches bis brutales Handeln von einzelnen Beamt*innen und ein System, das diese Auswüchse schützt.

Offenbar scheint es nicht klar zu sein, dass jeder Einzelfall Folgen hat und das Vertrauen in die Polizei und damit das staatliche Gewaltmonopol nachhaltig unterminiert. Aber so lange Staat und Polizeiführung dies als Einzelfälle abtun, bedauerliche Ausrutscher von Einzelnen, ohne sich mit
den strukturellen Problemen auseinanderzusetzen, kann sich nichts ändern, wird das Vertrauen weiter massiv erodieren.

Die Folgen des Vertrauensverlustes gegenüber der Exekutive sind auch ein Verlust an Vertrauen in die Demokratie. Einzelne werden dadurch, resigniert und eingeschüchtert, das Engagement einstellen, andere sich radikalisieren. Wenn das Versprechen des Staates ist, dass wer aus Protest gegen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und dessen Auswüchse auf die Straße geht, mit Gewalt rechnen muss, wird auch Gewalt eine Folge seien.

Langfristig ist dies auch eine Gefahr für die Demokratie, die vom Engagement lebt, vom Versprechen, dass jede*r sich ohne Angst beteiligen kann.

Bemerkenswerte Einseitigkeit.

Während beim Umgang mit linken Versammlungen Polizei und Behörden eine kaum geahnte Handlungsbereitschaft zeigen, wird man gleiches bei rechten Umtrieben nicht behaupten können.

Während am 4. April 2022 erneut 200 Personen durch Engelsdorf zogen, ohne Anmeldung wohlgemerkt, und anwesende Vertreter*innen der Presse erst angegriffen und dann von der Polizei weggeschickt wurden, da die Polizei zu wenig Kräfte vor Ort hatte, wurde in der Innenstadt eine Demonstration von 60 Personen aus der rechtsoffenen bis rechtsradikalen Querdenken-Szene durch die Polizei mit starken Kräften abgesichert. Eine folgende „linke Spontandemonstration“ wurde kurzerhand aufgelöst, wobei mehrere Personen festgesetzt und erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Kein Einzelfall!

In der Logik der Polizei geht diese davon aus, dass vor allen Dingen zivilgesellschaftlicher Protest gegen Querdenker*innen, Reichsbürger*innen und Co. für „Probleme“ sorgt und deswegen gesonderter
Aufmerksamkeit bedarf.

Im Ernstfall werden daher rechte Versammlungen kaum abgesichert, die Konfrontation gescheut und zur Minimierung der Eskalationsgefahr einseitig der Gegenprotest eingeschränkt. Auch die Versammlungsbehörde spielt dabei eine demokratiegefährdende Rolle. Immer wieder erfolgt die Negierung von tatsächlich vorhandenen Versammlungen, obwohl die Versammlungsfreiheit grundgesetzlich garantiert ist und auch das sächsische Versammlungsgesetz eindeutige Kriterien festlegt. Dies hinterlässt den Eindruck, dass die Stadt Leipzig, welche sich gerne mit der aktiven Zivilgesellschaft rühmt, die Folgen eines solchen Handelns verkennt. Das Vertrauen, gerade bei den jungen Teilnehmenden, leidet massiv.

Zivilgesellschaft?!

Die viel geforderte Zivilgesellschaft wird immer dann gerufen, wenn die Auswüchse von rechten Demonstrationen und Angriffen deutschlandweit ausstrahlen. Eine Zivilgesellschaft, die an vielen Stellen aber nicht unterstützt und oft genug sogar kriminalisiert wird, entwickelt langfristig kaum die Stärke, dann entscheidend zu reagieren.

Dies aber vergessen offenbar Polizei, Versammlungsbehörde und mithin der Staat, die sich einseitig auf die prognostizierte „Gefahr“ konzentrieren und dabei das Ziel – der Schutz der Demokratie aus den Augen verlieren. So machen sich die Genannten zu den Totengräber*innen unserer Demokratie anstatt diese zu schützen. Die Ordnungsbehörden können sich im Rahmen ihres Ermessens wohlwollend zeigen gegenüber dem Protest gegen demokratiefeindliche Demonstrationen. Dieses Wohlwollen fordert das Aktionsnetzwerk ein.

Statement des Aktionsnetzwerks_ wenn Behörden zu TotengräberInnen der Demokratie werden

Erklärung des Aktionsnetzwerks “Leipzig nimmt Platz”

Das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” hat beschlossen, während die Überlastungsstufe in Sachsen überschritten ist, nicht mehr zu Versammlungen und gemeinsamen Anreisen aufzurufen. Dies tun wir aus Solidarität mit den Menschen, die von einer Infektion schwer getroffen werden würden, mit dem Pflegepersonal in den Kliniken und allen Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Situation in Sachsen ist dramatisch, auch weil die Impfquote viel zu gering ist und der Anteil derer, die seit Monaten alles ignorieren, viel zu groß ist. Ihnen haben wir es zu verdanken, dass jetzt ein weitgehender Lockdown verhängt werden musste, der nun auch regelkonform agierende Menschen trifft.

An dieser Stelle setzt auch unsere Kritik an: Wie kann es sein, dass Polizei und Ordnungsbehörden gegen immer wieder in Sachsen stattfindende sogenannte(!) Corona-Proteste die geltenden Regeln nicht durchsetzen? Wie kann es sein, dass “Spaziergänge” stattfinden, wenn nur ortsfeste Versammlungen erlaubt sind? Warum schaffen die Ordnungsbehörden es nicht zu unterbinden, dass diese Superspreader-Events regelmäßig stattfinden?

Wir glauben nicht daran, dass dies nicht möglich ist, denn wir erleben regelmäßig, dass gerade in Sachsen bei als links bezeichneten Demonstrationen und in deren Umfeld sehr rabiat und unverhältnismäßig penibel vorgegangen wird. Es ist also offenbar nicht gewollt, die Situation in den Griff zu bekommen.

Kritik üben wir auch an der Corona-Notfallverordnung im Punkt Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Die vollkommen willkürlich anmutende Festlegung auf maximal zehn Teilnehmende an einer Versammlung, verhöhnt das Grundrecht und all diejenigen, die es ernst nehmen. Wenn diese Verordnung ein Versuch sein sollte, die obig erwähnten Ansammlungen in den Griff zu bekommen, dann zeugt dies von sagenhafter Realitätsverweigerung bei den politisch Verantwortlichen. Coronaproteste werden auch künftig ohne formale Anzeige und nicht-stationär mit hunderten Teilnehmenden durchgeführt werden. Eine weitere Verordnung zum Schutz vor Corona in Sachsen, die insbesondere im ländlichen Raum erneut von kaum jemandem befolgt und auch niemandem kontrolliert wird, wird dem drängenden Problem der Intensivstationen am Limit nicht gerecht!

Es gab in der Vergangenheit schon wesentlich sinnvollere Lösungen. Diese bezogen sich auf die Größe der Versammlungsfläche und die einzuhaltenden Abstände. Mit entsprechender Maskenpflicht waren dann Versammlungen Corona-regelkonform durchführbar. Wir zweifeln die Verfassungsfestigkeit der willkürlichen Festlegung auf zehn Personen an und prüfen den Klageweg. Dies tun wir, weil uns Grundrechte wichtig sind. Gleichzeitig ist uns solidarisches Verhalten wichtig, zu dem wir alle Menschen aufrufen wollen – lasst euch impfen und schränkt eure Kontakte ein!

Auch wenn wir als Netzwerk beschlossen haben, vorerst keine Versammlungen und Anreisen durchzuführen, so werden wir selbstverständlich auch weiter solidarisch mit allen Gruppen und Initiativen sein, die für sich ein anderes Vorgehen wählen. Wir werden außerdem weiterhin mit Abstand das rechte Treiben verfolgen, kommentieren und auf anderen Wegen als auf der Straße bekämpfen. Wir freuen uns jetzt schon auf die nächste Versammlung, die wir dann wieder organisieren können und mithin auf euch alle!

Gedächtnisprotokoll zum 21. November #le2111

Die Ereignisse am 21. November müssen aufgearbeitet werden. Dafür wird aktive Mitarbeit benötigt: Wenn ihr Verletzungen, Angriffe durch Nazis, Polizeimaßnahmen wie beispielsweise Kessel oder Bedrohung mit Ordnungsgeld beobachtet habt oder selbst davon betroffen wart, fertigt bitte ein Gedächtnisprotokoll an und schickt es – möglichst verschlüsselt – an .

Liebe Antifaschist:innen, liebe Menschen,

der 21. November war kein guter Tag für die Nazis, die sich an dem Tag für eine Demonstration in Leipzig verabredet hatten. Ganz im Gegenteil zum 07. November, als die Polizei vor “Querdenken” kapitulierte während der Gegenprotest eingekesselt wurde und tausende ohne Beachtung von Hygienerichtlinien um den Ring marschierten. Doch auch für den 21. November wollen und können wir dem Einsatzkonzept der Polizei kein glänzendes Zeugnis ausstellen. Zwar wurde diesmal vermehrt auf Hygienebestimmungen geachtet, dennoch waren die Planlosigkeit einzelner Einheiten, Kommunikationsprobleme zwischen ihnen und die bekannte Doppelmoral von gutem(=bürgerlichem) und bösem(=linkem) Protest offensichtlich.
Die Polizei hatte die Lage entgegen der eigenen vollmundigen Behauptungen eben nicht im Griff.

So wurden nach der Auflösung der angemeldeten Versammlung des Nazi-Klientels die Teilnehmenden in Richtung Innenstadt geleitet wo sie sich zu kleineren und größeren spontanen Demonstrationen versammeln konnten. Das diese sich nur sehr eingeschränkt bewegen durften ist den entschiedenen antifaschistischen Interventionen zu verdanken. Euch allen gilt dafür unser Dank.

Es kam erneut zu Angriffen und Verletzten durch Neonazi- und Hooligan-Gruppen, die die Konfrontation mit dem Gegenprotest suchten. Die Polizei kesselte ohne Nennung von Gründen oder Vorwürfen größere Gruppen von Menschen ein und bedrohte sie mit Anzeigen und Ordnungsgeldern wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung. – Ein Witz der Leipziger Polizei auf Kosten der hier lebenden und engagierten Menschen: während man den rechten Maskenverweigerer:innen den Deal anbot keine Personalien zu kontrollieren und wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung zu belangen greift man zu eben jener Verordnung um den Protest derer zu gängeln, die für die Einhaltung ebendieser demonstrieren.

Teilnehmende einer “corona-kritischen” Spontandemonstration werden in der Innenstadt von Polizist:innen begleitet. Als vor dem Aufzug die Straße durch eine Sitzblockade gesperrt wird wirft die Polizei ihre Aufgabe der “Trennung der verschiedenen Lager” über Bord und bahnt der ungenehmigten “Querdenker”-Demo einen Weg über die Köpfe der Teilnehmer:innen der Sitzversammlung, welche Gelegenheit freilich in Form von Tritten gegen die sitzenden Aktivist:innen genutzt wurde.

Wir möchten allen Verletzten in Solidarität Grüße und Gute Besserung übermitteln!

*Die Ereignisse am 21. November müssen aufgearbeitet werden und dafür brauchen wir wieder eure aktive Mitarbeit um uns ein möglichst umfassendes Bild der Vorgänge zu machen: wenn ihr Verletzungen, Angriffe durch Nazis, widerrechtliche Polizeiaktionen wie beispielsweise Kessel oder Bedrohung mit Ordnungsgeld beobachtet habt oder selbst davon betroffen ward, fertigt bitte so bald wie möglich ein Gedächtnisprotokoll an.*

In ein Gedächtnisprotokoll gehören keine Namen, dafür aber konkrete (oder geschätzte) Uhrzeiten, Ortsangaben oder die geschätzte Größe der Personengruppe, mit der ihr auf der Straße saßt etc. Außerdem schreibt bitte nichts, was euch selbst belasten könnte in euer Protokoll.

Bitte teilt uns in eurem Gedächtnisprotokoll mit, wie wir damit umgehen dürfen. Wir halten uns daran, was ihr diesbezüglich bestimmt. Eure Gedächtnisprotokolle werden von uns nicht veröffentlicht, aber womöglich anonymisiert in einen Text zu den Vorgängen am 21. November eingefügt.

Seitens der Presse gibt es bereits Interesse die Ereignisse auch medial und öffentlich zu verarbeiten – wer sich also vorstellen könnte als Betroffene mit der Presse zu sprechen wird gebeten einen Kontakt (z.b. mail-adresse) anzugeben, wir vermitteln euch dann vertrauenswürdig weiter.

Sollte es dazu kommen, dass Teilnehmende unseres Protestes Ordnungsgeld nach der Coronaschutzverordnung zahlen sollen, behalten wir uns vor dagegen politisch aktiv anzugehen. Falls ihr Interesse an einer Mitwirkung bei einer möglichen Solidaritätskampagne haben solltet, schreibt das gerne auch mit zu eurem Gedächtnisprotokoll.

Bitte sendet eure Gedächtnisprotokolle (gerne verschlüsselt) an ; unser PGP-Schlüssel ist hier.

Solidarisch
-platznehmen

Eine Antwort auf zahlreiche Briefe, Mails und Kommentare zum Protest gegen “Querdenken”

Uns erreichen immer wieder Anfragen und Kritik – nicht nur von Nazis und Verschwörungsfans, sondern auch von Menschen, die uns fragen, warum wir die staatlichen Maßnahmen unkritisch unterstützen und uns gegen Menschen stellen würden, die diese Maßnahmen infrage stellen.

Leipzig nimmt Platz hat von Anfang an die Einschränkungen von Grundrechten kritisiert und das auch deutlich formuliert, s. https://platznehmen.de/kontext/corona/

Es geht auf gar keinen Fall darum, staatliche Repression hinzunehmen – insbesondere, wenn es um willkürliche Eingriffe in Grundrechte geht. Trotzdem stellen wir uns deutlich gegen Querdenker:innen und ihre Erzählungen, die zwischen den Extremen Hilflosigkeit und Allmacht pendeln. Aus zwei Gründen:

Nach all dem, was wir heute von einem medizinischen Standpunkt aus wissen, ist COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) keine harmlose Krankheit. Für viele Menschen aus Risikogruppen ist sie potenziell tödlich. Aber auch Menschen, die nicht zu einer typischen Risikogruppe gehören, müssen mit schwerwiegenden Verläufen rechnen. Viele der Maßnahmen, die jetzt getroffen worden sind, dienen dem Schutz von Menschen. Bei einzelnen Regelungen kann es Kritik geben und diese ausgehandelt werden, aber es ist im höchsten Maße unsolidarisch, solche Maßnahmen zu boykottieren. Solidarität aber ist eine Grundbedingung für eine gelingende Gesellschaft.

Der zweite Grund: Von Beginn an beteiligen sich Reichsbürger:innen und rechtsnationale Parteien und Gruppen an diesen Protesten. Es gab nie glaubwürdige Distanzierungen durch Nicht ohne uns, Bewegung Leipzig, Querdenken oder die anderen Veranstalter:innen der Demos. Wer aber mit neonazistischen Gruppen gemeinsame Sache macht, stellt sich außerhalb eines zivilgesellschaftlichen Diskurses – wie notwendig oder richtig einzelne Anliegen auch sein mögen.

Wer behauptet, linke und freiheitliche Ideen zu verteidigen, und sich dabei mit Nazis, Rassist:innen und Antisemit:innen verbündet, kann mit unserem entschiedenen Widerspruch rechnen.

Nach abgesagter Versammlung: Aktionsnetzwerk kündigt Rechtsmittel gegen die Corona-Schutz-Verordnung an

Pressemitteilung und Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat die für gestern angekündigte Versammlung nach dem Erhalt der „Ausnahmegenehmigung“ abgesagt. Der Bescheid kam sehr kurzfristig und deswegen war zunächst nur eine knappe Absage unsererseits möglich.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Der Bescheid, welcher uns eine ‚Ausnahmegenehmigung‘ bescheinigte, beinhaltet eine für das Aktionsnetzwerk nicht tragbare Auflage, welche die Teilnehmenden der Versammlung zur Abgabe von personenbezogenen Daten gezwungen hätte. Dies ist aus unserer Sicht auch mit Blick auf die sonstigen Lockerungen, zum Beispiel bei epidemiologisch vergleichbaren Aktivitäten, wie dem Besuch von Wochen- oder Supermärkten, unverhältnismäßig. Wir prangern dies nicht nur als Ungleichbehandlung, sondern als Abwertung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit an.“

Jürgen Kasek, Rechtsanwalt des Netzwerks ergänzt: „Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung an und werden Rechtsmittel einlegen. An dieser Stelle appellieren wir an die Landesregierung, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich wiederherzustellen und dieses Konstrukt der ‚Ausnahmegenehmigung‘ abzuschaffen. Die Kommunen können und müssen aus unserer Sicht auf Grundlage des Versammlungsrechts handeln und nicht auf Grundlage der Entscheidungen der Gesundheitsämter.“

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wird noch in dieser Woche ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Sachsen anstrengen und das in der Rechtsverordnung festgelegte Versammlungsverbot prüfen lassen. Wenn nötig, wird das Aktionsnetzwerk folgend auch Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

All diese Verfahren sind mit Kosten verbunden. Deswegen rufen wir alle Menschen auf, denen die Wiederherstellung dieses Grundrechtes wichtig ist, für die Verfahren zu spenden.


Ausführliche Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ zur aktuellen Situation der Versammlungsfreiheit in Sachsen

Gilt das Grundgesetz in Sachsen auch während der Krise?

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat die für den gestrigen Tag angekündigte Versammlung kurzfristig abgesagt. Wir betonen, dass Meinungsaustausch und öffentlicher Disput auch in Krisenzeiten möglich sein muss, um – wie es der Ethikrat der Bundesregierung anmahnt – eine öffentliche Debatte um die „neue Normalität“ und die „Lockerungen“ zu führen.

Mit der Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 20. April Gültigkeit erlangte, wurden Versammlungen wieder denkbar. In Sachsen bleiben Versammlungen regulär verboten und können nur ausnahmsweise mit Genehmigung zugelassen werden. Das ist nichts anderes als eine autoritäre Anmaßung. Es mutet wie ein schlechter Scherz an, wenn die Landesregierung behauptet, dass Versammlungen wieder möglich seien. Die Landesregierung wird ihrer Verantwortung zur Politikgestaltung nicht gerecht, wenn sie den Kommunen dieses in der aktuellen Form untaugliche Instrument für die Praxis vor Ort an die Hand gibt. Das ist im demokratischen Sinne schlicht verantwortungslos.

Wir als Versammlungsanmelderin bzw. Versammlungsleiterin sollten laut Bescheid der Stadt Leipzig Namen, Vornamen, Adressen und Telefonnummern der Teilnehmenden erfassen. Dies ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.

Versammlungen ermöglichen, die individuelle Meinung öffentlich wahrnehmbar zu vertreten. Genauso wie Übersichtsfotografien ausdrücklich erlaubt sind, ist es verboten, in Versammlungen Porträtaufnahmen anzufertigen. Gesicht zu zeigen, bedeutet nicht, die eigenen Personalien bei der Versammlungsleitung oder gar bei der Versammlungsbehörde abzugeben. Genau das war aber Inhalt der Ausnahmegenehmigung: Die Daten der Teilnehmenden sollten ohne weitere Bedingung „auf Verlangen dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig übergeben“ werden. Abgesehen davon, dass das Aktionsnetzwerk sich nicht in der Lage sieht, die persönlichen Daten rechtssicher zu verwahren, wäre dieser Vorgang für uns schlicht unvorstellbar.

Alle übrigen Auflagen, die dem Infektionsschutz dienen, wie Vermummung, Begrenzung der Teilnehmendenzahl, Desinfektion der Mikrophone, Eingrenzung des Versammlungsareals durch Kennzeichnung und Abstandsregelung, hätten wir mitgetragen.

Wir können nicht nachvollziehen, dass bei epidemiologisch vergleichbaren Aktivitäten, wie der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder beim Einkauf in einem großen Supermarkt, keine personenbezogenen Daten als Voraussetzung für eine „Teilnahme“ erhoben werden. Dies ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern eine eklatante Verletzung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.

Die aktuellen Maßnahmen zeigen, dass sich politische Entscheidungsträger*innen in Teilen blind der kapitalistischen Markt- und Verwertungslogik unterordnen. Auch wenn es wichtig ist, die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, sollte jetzt vor allem die Wiederherstellung der hart erkämpften Grund- und Freiheitsrechte, wozu die Versammlungsfreiheit zählt, im Vordergrund stehen.

Wir fragen, warum es möglich ist, dass alle Geschäfte wieder geöffnet haben und sich heute in der Landeshauptstadt Dresden lange Schlangen bildeten, um an Masken zu kommen, während Spielplätze geschlossen bleiben? Wir fragen, warum Menschen sich in Schlangen aufhalten dürfen, aber Versammlungen, die Abstands- und Hygieneregeln befolgen, nicht erlaubt sind. Welche Bedeutung haben Grundrechte in Deutschland, wenn zuerst ein Wettbewerb um das energischste Durchgreifen entfacht wird, um dann zu konstatieren, dass geprüft werden müsse, wann welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden können?

Welcher Schluss soll aus der Krise gezogen werden? Wir beobachten derzeit, dass die Krise als Brandbeschleuniger für autoritäres Vorgehen wirkt und Grundrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien allzu schnell unter dem Vorwand des Krisenmanagements ausgesetzt werden. Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung in diesem Punkt an und werden Rechtsmittel einlegen.

An dieser Stelle appellieren wir an die Landesregierung, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich wiederherzustellen und dieses Konstrukt der „Ausnahmegenehmigung“ abzuschaffen.

Fakt ist, dass ein autoritärer Wandel die freiheitliche, demokratische Grundordnung Deutschlands verändert. So lassen sich auch auf Bundesebene viele Beispiele für den Abbau dieser Rechte finden. Jüngst gab es für die auch so schon beanspruchten Berufsgruppen eine Aufweichung des Arbeitsrechts, indem über 60 Wochenstunden Arbeitszeit ermöglicht wurden. Weder ist der Wandel selbst, noch ein Protest deutlich wahrzunehmen, weil sehr viele Menschen, auch jene, die sich selbst als progressiv oder liberal verstehen, bereit sind, für die Notwendigkeit des Infektionsschutzes hinter hart erkämpfte Standards zurückzufallen.

Wir müssen nach der Krise mit aller Kraft dafür kämpfen, dass die Eingriffe, die zu akuten Krisen-Zeiten zur Eindämmung des Virus beigetragen haben, vollumfänglich zurückgenommen werden.

Wir befürchten, dass sich eine Mehrheit der Menschen unbeteiligt am Geschehen zeigt und die Auflagen kaum öffentlich hinterfragt werden. Neben Rücksicht, Übernahme von Verantwortung und Solidarität ist Wachsamkeit das oberste Gebot. Eine Wachsamkeit gegen ein Weghören und Wegsehen. Wachsamkeit gegen eine einfache Billigung der Maßnahmen. Wachsamkeit auch gegen eine neue Obrigkeitshörigkeit, durch die sich Menschen die Antworten diktieren lassen, anstatt selbst nach Lösungen zur Eindämmung des Virus zu suchen. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, in der die Legislative von Ausnahmeregelungen Gebrauch macht.

Wenn die Regierungen meinen, dass Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit Verhandlungsmasse sind, die unter dem Eindruck der Krise abgeschafft werden können, müssen sie mit Protest jener rechnen, die weiterhin einen kritischen Blick auf politische Entscheidungen wahren und sich als Verfechter*innen der Demokratie und demokratischer Grundrechte verstehen.

Pressemitteilung: Leipzig, 21. April 2020

Versammlungsfreiheit schützen – auch in Zeiten der Krise

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft am 20. April ab 18 Uhr zu einer Versammlung auf den Marktplatz in Leipzig auf. Wir wollen gemeinsam für die Wahrung der Versammlungsfreiheit gerade in Zeiten von Corona demonstrieren.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für „Leipzig nimmt Platz“: „Ab 20. April werden die Ausgangsbeschränkungen zu Gunsten von Kontaktbeschränkungen aufgehoben. Das öffentliche Leben soll langsam hochgefahren werden, Ladengeschäfte werden wieder geöffnet und ab 4. Mai auch weitere Dienstleister, wie zum Beispiel Friseure sowie auch Schulen schrittweise. Wir vermissen aber schmerzlich den Plan, wie man ein wesentliches Grundrecht, das des Artikels 8 im Grundgesetz – also die Versammlungsfreiheit – wieder in Kraft setzt. Wir wollen mit der Versammlung zeigen, dass sich Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit miteinander vertragen. Wir werden uns unter Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mit Mundschutz (Maske, Tuch, Schal) versammeln. Auch die Zahl der Teilnehmenden haben wir entsprechend der Versammlungsfläche auf 100 Personen begrenzt. Wir hoffen, dass unsere Botschaft bei den politisch Verantwortlichen Gehör findet.“

Jürgen Kasek, Rechtsanwalt des Aktionsnetzwerkes, ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. April uns den Rücken gestärkt. Es hat festgehalten, dass pauschale Verbote mit Verweis auf eine Allgemeinverfügung nicht rechtens sind. Die Versammlungsfreiheit ist für die Demokratie konstitutiv. Deswegen muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Gefahr besteht. Das pauschale zeitweise Verbot der Versammlungsfreiheit kann nie verhältnismäßig sein. Und diese Diskussion müssen wir als Gesellschaft führen und aushalten. Deswegen werden wir, wenn nötig, auch den Rechtsweg beschreiten.“

Für die Klageverfahren rufen wir alle Unterstützerinnen und Unterstützer zu Spenden auf. Für Spendenquittungen bitten wir um eine Mail an .

Aufruf: Versammlungsfreiheit schützen – auch in Zeiten der Krise

Das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” hat sich in zwei längeren Beiträgen mit der Einschränkung von Grundrechten durch die Verordnungen des Freistaates Sachsen befasst. Nun sollen ab 20. April die Ausgangsbeschränkungen zu Gunsten von Kontaktbeschränkungen aufgehoben und das öffentliche Leben langsam hochgefahren werden. So erarbeitet die Landesregierung einen Plan zur schrittweisen Öffnung von Schulen und Kita. Ladengeschäfte werden wieder geöffnet und ab dem 4. Mai sollen einige Dienstleistungsgewerbe ihren Betrieb aufnehmen. Wir alle vermissen aber schmerzlich die politische Absichtsbekundung, ein wesentliches Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) wieder in Kraft zu setzten.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass Wirtschaft und Konsum so viel wichtiger sind als die Versammlungsfreiheit! Wurde darüber überhaupt beraten? Haben sich die politisch Verantwortlichen mit Auflagen befasst, die nach Versammlungsrecht möglich sind? Oder sind vielleicht wesentliche Grundrechte gar nicht mehr im Fokus der Landespolitik? Gerade in Leipzig haben 1989 zigtausende Menschen genau für dieses Grundrecht unter Lebensgefahr demonstriert.

Auch im Aktionsnetzwerk ist Konsens, dass der Schutz des menschlichen Lebens oberste Priorität hat. Deswegen wurde in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen fast selbstverständlich zu Online-, Foto- und Kunstaktionen unter Beachtung aller Regeln aufgerufen. Da es eine Neubewertung der Lage gibt und keine “triftigen Gründe” für das Verlassen des eigenen Haushaltes mehr notwendig erscheinen, fordert das Aktionsnetzwerk ebenso eine Neubewertung der Möglichkeit, die eigene Meinung persönlich und öffentlich kundzutun. Die ab 20. April geltenden Infektionsschutzauflagen erscheinen vereinbar mit dem Versammlungsrecht, gerade wenn sich alle an einer Kundgebung Beteiligten an diese Auflagen halten.

Das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” ruft zu einer Versammlung am 20. April ab 18 Uhr auf den Leipziger Marktplatz auf. Wir wollen gemeinsam für die Wahrung der Versammlungsfreiheit gerade in Zeiten von Corona demonstrieren. Mit der Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Metern zwischen den Teilnehmer*innen sowie mit Mundschutz (Maske, Tuch, Schal etc.) wird der Infektionsschutz gewährleistet. Die Anzahl der Beteiligten auf 100 Personen begrenzt.

Das Aktionsnetzwerk will klarstellen, dass der Schutz der persönlichen Gesundheit und Freiheitsrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen und ein deutliches Zeichen an die politisch Verantwortlichen senden.

Weitere Informationen: https://www.facebook.com/events/240415603776366/

Leipzig, 17. April 2020
Pressemitteilung und Aufruf des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Grundrechte unter Druck – Wir bleiben wachsam

Im Zuge der Änderungen der Allgemeinverfügung und des Erlasses einer Rechtsverordnung in Sachsen sowie unter dem Eindruck der repressiven Maßnahmen gegen die Aktion der Seebrücke, hat das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ seinen Text zum Thema Schutz der Freiheitsrechte fortgeschrieben.

Dazu erklärt Jürgen Kasek, Stadtrat und Rechtsanwalt: „Wir wollen uns eine Meinung zu den Folgen der beschlossenen Einschränkungen bilden, nicht abschließend, sondern als einen gegenwärtigen Standpunkt. Diese möchten wir im Hinblick auf die Grundrechte betrachten und damit letztlich auch den Rechtsstaat, der ebenso unter Druck geraten ist. In einer Zeit, in der die Grundrechte per Allgemeinverfügung und Verordnung fast aufgehoben werden können, ohne wirksame demokratische Kontrolle und ohne jeden gesellschaftlichen Aufschrei, ist es notwendig, eine deutliche Warnung auszusprechen und zur Wachsamkeit aufzurufen.“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für das Aktionsnetzwerk: „Der Rechtsstaat verlangt, dass Eingriffe in Grundrechte eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage haben müssen, die vorliegend nicht ersichtlich ist. Aber es zeigt auch, dass neben anderen sogar progressive Menschen nach Grundrechtseinschränkungen rufen und diese nicht nur widerspruchslos hinnehmen, sondern Ausgangssperren fordern. Eine der größten Gefahren besteht darin, dass die jetzt durchgeführten Maßnahmen, die sich als wirksam erweisen, einen neuen Zustand der Dauerhaftigkeit nach sich ziehen. Die Versuchung, ähnlich wie in autoritär regierten Ländern, die Daten der Bürger zu sammeln und die Freiheitsrechte absolut einzuschränken, ist gegenwärtig und noch nie war die Gefahr so groß wie jetzt, dass einzelne Grundrechte ganz aufgehoben werden könnten.“

Pressemitteilung: Leipzig, 6. April 2020