Pressemitteilung und Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat die für gestern angekündigte Versammlung nach dem Erhalt der „Ausnahmegenehmigung“ abgesagt. Der Bescheid kam sehr kurzfristig und deswegen war zunächst nur eine knappe Absage unsererseits möglich.
Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Der Bescheid, welcher uns eine ‚Ausnahmegenehmigung‘ bescheinigte, beinhaltet eine für das Aktionsnetzwerk nicht tragbare Auflage, welche die Teilnehmenden der Versammlung zur Abgabe von personenbezogenen Daten gezwungen hätte. Dies ist aus unserer Sicht auch mit Blick auf die sonstigen Lockerungen, zum Beispiel bei epidemiologisch vergleichbaren Aktivitäten, wie dem Besuch von Wochen- oder Supermärkten, unverhältnismäßig. Wir prangern dies nicht nur als Ungleichbehandlung, sondern als Abwertung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit an.“
Jürgen Kasek, Rechtsanwalt des Netzwerks ergänzt: „Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung an und werden Rechtsmittel einlegen. An dieser Stelle appellieren wir an die Landesregierung, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich wiederherzustellen und dieses Konstrukt der ‚Ausnahmegenehmigung‘ abzuschaffen. Die Kommunen können und müssen aus unserer Sicht auf Grundlage des Versammlungsrechts handeln und nicht auf Grundlage der Entscheidungen der Gesundheitsämter.“
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wird noch in dieser Woche ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Sachsen anstrengen und das in der Rechtsverordnung festgelegte Versammlungsverbot prüfen lassen. Wenn nötig, wird das Aktionsnetzwerk folgend auch Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
All diese Verfahren sind mit Kosten verbunden. Deswegen rufen wir alle Menschen auf, denen die Wiederherstellung dieses Grundrechtes wichtig ist, für die Verfahren zu spenden.
Ausführliche Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ zur aktuellen Situation der Versammlungsfreiheit in Sachsen
Gilt das Grundgesetz in Sachsen auch während der Krise?
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat die für den gestrigen Tag angekündigte Versammlung kurzfristig abgesagt. Wir betonen, dass Meinungsaustausch und öffentlicher Disput auch in Krisenzeiten möglich sein muss, um – wie es der Ethikrat der Bundesregierung anmahnt – eine öffentliche Debatte um die „neue Normalität“ und die „Lockerungen“ zu führen.
Mit der Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 20. April Gültigkeit erlangte, wurden Versammlungen wieder denkbar. In Sachsen bleiben Versammlungen regulär verboten und können nur ausnahmsweise mit Genehmigung zugelassen werden. Das ist nichts anderes als eine autoritäre Anmaßung. Es mutet wie ein schlechter Scherz an, wenn die Landesregierung behauptet, dass Versammlungen wieder möglich seien. Die Landesregierung wird ihrer Verantwortung zur Politikgestaltung nicht gerecht, wenn sie den Kommunen dieses in der aktuellen Form untaugliche Instrument für die Praxis vor Ort an die Hand gibt. Das ist im demokratischen Sinne schlicht verantwortungslos.
Wir als Versammlungsanmelderin bzw. Versammlungsleiterin sollten laut Bescheid der Stadt Leipzig Namen, Vornamen, Adressen und Telefonnummern der Teilnehmenden erfassen. Dies ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.
Versammlungen ermöglichen, die individuelle Meinung öffentlich wahrnehmbar zu vertreten. Genauso wie Übersichtsfotografien ausdrücklich erlaubt sind, ist es verboten, in Versammlungen Porträtaufnahmen anzufertigen. Gesicht zu zeigen, bedeutet nicht, die eigenen Personalien bei der Versammlungsleitung oder gar bei der Versammlungsbehörde abzugeben. Genau das war aber Inhalt der Ausnahmegenehmigung: Die Daten der Teilnehmenden sollten ohne weitere Bedingung „auf Verlangen dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig übergeben“ werden. Abgesehen davon, dass das Aktionsnetzwerk sich nicht in der Lage sieht, die persönlichen Daten rechtssicher zu verwahren, wäre dieser Vorgang für uns schlicht unvorstellbar.
Alle übrigen Auflagen, die dem Infektionsschutz dienen, wie Vermummung, Begrenzung der Teilnehmendenzahl, Desinfektion der Mikrophone, Eingrenzung des Versammlungsareals durch Kennzeichnung und Abstandsregelung, hätten wir mitgetragen.
Wir können nicht nachvollziehen, dass bei epidemiologisch vergleichbaren Aktivitäten, wie der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder beim Einkauf in einem großen Supermarkt, keine personenbezogenen Daten als Voraussetzung für eine „Teilnahme“ erhoben werden. Dies ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern eine eklatante Verletzung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.
Die aktuellen Maßnahmen zeigen, dass sich politische Entscheidungsträger*innen in Teilen blind der kapitalistischen Markt- und Verwertungslogik unterordnen. Auch wenn es wichtig ist, die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, sollte jetzt vor allem die Wiederherstellung der hart erkämpften Grund- und Freiheitsrechte, wozu die Versammlungsfreiheit zählt, im Vordergrund stehen.
Wir fragen, warum es möglich ist, dass alle Geschäfte wieder geöffnet haben und sich heute in der Landeshauptstadt Dresden lange Schlangen bildeten, um an Masken zu kommen, während Spielplätze geschlossen bleiben? Wir fragen, warum Menschen sich in Schlangen aufhalten dürfen, aber Versammlungen, die Abstands- und Hygieneregeln befolgen, nicht erlaubt sind. Welche Bedeutung haben Grundrechte in Deutschland, wenn zuerst ein Wettbewerb um das energischste Durchgreifen entfacht wird, um dann zu konstatieren, dass geprüft werden müsse, wann welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden können?
Welcher Schluss soll aus der Krise gezogen werden? Wir beobachten derzeit, dass die Krise als Brandbeschleuniger für autoritäres Vorgehen wirkt und Grundrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien allzu schnell unter dem Vorwand des Krisenmanagements ausgesetzt werden. Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung in diesem Punkt an und werden Rechtsmittel einlegen.
An dieser Stelle appellieren wir an die Landesregierung, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich wiederherzustellen und dieses Konstrukt der „Ausnahmegenehmigung“ abzuschaffen.
Fakt ist, dass ein autoritärer Wandel die freiheitliche, demokratische Grundordnung Deutschlands verändert. So lassen sich auch auf Bundesebene viele Beispiele für den Abbau dieser Rechte finden. Jüngst gab es für die auch so schon beanspruchten Berufsgruppen eine Aufweichung des Arbeitsrechts, indem über 60 Wochenstunden Arbeitszeit ermöglicht wurden. Weder ist der Wandel selbst, noch ein Protest deutlich wahrzunehmen, weil sehr viele Menschen, auch jene, die sich selbst als progressiv oder liberal verstehen, bereit sind, für die Notwendigkeit des Infektionsschutzes hinter hart erkämpfte Standards zurückzufallen.
Wir müssen nach der Krise mit aller Kraft dafür kämpfen, dass die Eingriffe, die zu akuten Krisen-Zeiten zur Eindämmung des Virus beigetragen haben, vollumfänglich zurückgenommen werden.
Wir befürchten, dass sich eine Mehrheit der Menschen unbeteiligt am Geschehen zeigt und die Auflagen kaum öffentlich hinterfragt werden. Neben Rücksicht, Übernahme von Verantwortung und Solidarität ist Wachsamkeit das oberste Gebot. Eine Wachsamkeit gegen ein Weghören und Wegsehen. Wachsamkeit gegen eine einfache Billigung der Maßnahmen. Wachsamkeit auch gegen eine neue Obrigkeitshörigkeit, durch die sich Menschen die Antworten diktieren lassen, anstatt selbst nach Lösungen zur Eindämmung des Virus zu suchen. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, in der die Legislative von Ausnahmeregelungen Gebrauch macht.
Wenn die Regierungen meinen, dass Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit Verhandlungsmasse sind, die unter dem Eindruck der Krise abgeschafft werden können, müssen sie mit Protest jener rechnen, die weiterhin einen kritischen Blick auf politische Entscheidungen wahren und sich als Verfechter*innen der Demokratie und demokratischer Grundrechte verstehen.
Pressemitteilung: Leipzig, 21. April 2020