Statement des Aktionsnetzwerks: Wenn Behörden zu Totengräber*innen der Demokratie werden

Leipzig, 2. April 2022: wenn Behörden zu Totengräber*innen der
Demokratie werden.

Am 02.04.2022 liefen annähernd 1800 Menschen durch Leipzig. Sie waren dem Aufruf von verschiedenen Gruppen im Umfeld der sogenannten Querdenkenbewegung gefolgt. Unter ihnen etliche Neonazis, Reichsbürger*innen, Verschwörungsanhänger*innen. Entsprechend kam es auch zu etlichen Vorfällen. Hitlergrüße wurden gezeigt, antisemitische Erklärungsmuster wurden verbreitet, Gegendemonstrant*innen wurden bedroht und körperlich angegriffen.

Es wird dabei deutlich, dass auch das Ende der Corona-Maßnahmen das Geschehen nicht beenden wird. Zu tief haben sich diese Menschen in dogmatische Vorstellungen eingegraben, als dass sie, obwohl der vorgeblich zentrale Grund wegfällt, von ihrem abstrusen und aggressiven Lamento ablassen könnten. Wer in der kollektiven Wahnvorstellung lebt, dass Deutschland eine „nicht souveräne“ Diktatur sei, wird davon nicht lassen, wenn der vordringliche angeführte Grund weggefallen ist. Entsprechend wird sichtbar, dass das Themenrepertoire regelmäßig ergänzt wird – etwa um Russland und Klima. Putin, der Kriegsverbrecher, wird dabei für viele in dieser Bewegung zum Sinnstifter. Der „starke Mann“ gegen das verhasste liberale System wird zur Leitfigur der eigenen Misanthropie.

Gefahrenprognose.

Grundlage dafür ist die Gefahrenprognose, die auf Einschätzungen der Polizei, Erkenntnissen der Vergangenheit, der Versammlungsbehörde und des Landesamtes für Verfassungsschutz beruht. Aufgrund dieser Gefahrenprognose, die auch die Anmelder*innen des zivilgesellschaftlichen Gegenprotests nicht kennen, werden Kräfte zusammengezogen und Strategien erarbeitet.

Augenscheinlich ist dabei, dass mit Doppelstandards gearbeitet wird, die ausschließlich einseitig zivilgesellschaftlichen Protest gegen Neonazis und Antisemitismus einschränken. Das Landesamt für Verfassungsschutz fällt immer wieder durch unpräzise Beschreibungen und eine einseitige Fokussierung auf vermeintlich linke Gruppen auf. Dies wird auch dadurch begünstigt, dass der zuständige Innenminister in der Vergangenheit immer wieder Verständnis für die Auswüchse der Querdenken-Demonstrationen geäußert hat, um gleichzeitig vor „linken Gruppen“ zu warnen, bis hin zur verbalen Entgleisung, dass „brennende Mülleimer“ „Terror“ seien.

Die Versammlungsbehörde Leipzig hat diesmal zur Begründung einer Reihe von Auflagen, die sowohl Ort als auch Zeit der beabsichtigten Gegendemonstrationen beinhalteten und beschränkten, auf Twitter verwiesen. Dabei wurden wahllos Hashtags, die auf den Ereignistag hinwiesen und irgendwie links wirkten, dem Gegenprotest angelastet. Eine Anhörung hat es dazu nicht gegeben.

Die Polizei, kein Freund und Helfer.

Die von „vue critique“ aufgenommenen und verbreiteten Bilder sind nur die Speerspitze dessen, was zivilgesellschaftliche Gruppen öfter erleben – willkürliches bis brutales Handeln von einzelnen Beamt*innen und ein System, das diese Auswüchse schützt.

Offenbar scheint es nicht klar zu sein, dass jeder Einzelfall Folgen hat und das Vertrauen in die Polizei und damit das staatliche Gewaltmonopol nachhaltig unterminiert. Aber so lange Staat und Polizeiführung dies als Einzelfälle abtun, bedauerliche Ausrutscher von Einzelnen, ohne sich mit
den strukturellen Problemen auseinanderzusetzen, kann sich nichts ändern, wird das Vertrauen weiter massiv erodieren.

Die Folgen des Vertrauensverlustes gegenüber der Exekutive sind auch ein Verlust an Vertrauen in die Demokratie. Einzelne werden dadurch, resigniert und eingeschüchtert, das Engagement einstellen, andere sich radikalisieren. Wenn das Versprechen des Staates ist, dass wer aus Protest gegen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und dessen Auswüchse auf die Straße geht, mit Gewalt rechnen muss, wird auch Gewalt eine Folge seien.

Langfristig ist dies auch eine Gefahr für die Demokratie, die vom Engagement lebt, vom Versprechen, dass jede*r sich ohne Angst beteiligen kann.

Bemerkenswerte Einseitigkeit.

Während beim Umgang mit linken Versammlungen Polizei und Behörden eine kaum geahnte Handlungsbereitschaft zeigen, wird man gleiches bei rechten Umtrieben nicht behaupten können.

Während am 4. April 2022 erneut 200 Personen durch Engelsdorf zogen, ohne Anmeldung wohlgemerkt, und anwesende Vertreter*innen der Presse erst angegriffen und dann von der Polizei weggeschickt wurden, da die Polizei zu wenig Kräfte vor Ort hatte, wurde in der Innenstadt eine Demonstration von 60 Personen aus der rechtsoffenen bis rechtsradikalen Querdenken-Szene durch die Polizei mit starken Kräften abgesichert. Eine folgende „linke Spontandemonstration“ wurde kurzerhand aufgelöst, wobei mehrere Personen festgesetzt und erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Kein Einzelfall!

In der Logik der Polizei geht diese davon aus, dass vor allen Dingen zivilgesellschaftlicher Protest gegen Querdenker*innen, Reichsbürger*innen und Co. für „Probleme“ sorgt und deswegen gesonderter
Aufmerksamkeit bedarf.

Im Ernstfall werden daher rechte Versammlungen kaum abgesichert, die Konfrontation gescheut und zur Minimierung der Eskalationsgefahr einseitig der Gegenprotest eingeschränkt. Auch die Versammlungsbehörde spielt dabei eine demokratiegefährdende Rolle. Immer wieder erfolgt die Negierung von tatsächlich vorhandenen Versammlungen, obwohl die Versammlungsfreiheit grundgesetzlich garantiert ist und auch das sächsische Versammlungsgesetz eindeutige Kriterien festlegt. Dies hinterlässt den Eindruck, dass die Stadt Leipzig, welche sich gerne mit der aktiven Zivilgesellschaft rühmt, die Folgen eines solchen Handelns verkennt. Das Vertrauen, gerade bei den jungen Teilnehmenden, leidet massiv.

Zivilgesellschaft?!

Die viel geforderte Zivilgesellschaft wird immer dann gerufen, wenn die Auswüchse von rechten Demonstrationen und Angriffen deutschlandweit ausstrahlen. Eine Zivilgesellschaft, die an vielen Stellen aber nicht unterstützt und oft genug sogar kriminalisiert wird, entwickelt langfristig kaum die Stärke, dann entscheidend zu reagieren.

Dies aber vergessen offenbar Polizei, Versammlungsbehörde und mithin der Staat, die sich einseitig auf die prognostizierte „Gefahr“ konzentrieren und dabei das Ziel – der Schutz der Demokratie aus den Augen verlieren. So machen sich die Genannten zu den Totengräber*innen unserer Demokratie anstatt diese zu schützen. Die Ordnungsbehörden können sich im Rahmen ihres Ermessens wohlwollend zeigen gegenüber dem Protest gegen demokratiefeindliche Demonstrationen. Dieses Wohlwollen fordert das Aktionsnetzwerk ein.

Statement des Aktionsnetzwerks_ wenn Behörden zu TotengräberInnen der Demokratie werden

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