PM: Leipziger Erklärung 2026

Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Leipziger Erklärung 2026

In den vergangenen Monaten ist in engem Austausch mit zahlreichen Netzwerkpartner:innen eine überarbeitete Leipziger Erklärung 2026 entstanden. Sie knüpft an die Erklärung von 2018 an und entwickelt sie vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Dynamiken weiter.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk:   „Autoritäre Kräfte haben sich in Europa und weltweit ausgebreitet. Damit einher geht ein Neuerstarken des Nationalismus und die Abwertung marginalisierter Gruppen. In den vergangenen Jahren ist es leider nicht gelungen, den Vormarsch rechter radikaler Kräfte zu stoppen – auch, weil von demokratischer Seite versäumt wurde, klare Grenzen zu ziehen und eine Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen, progressiven und radikal-emanzipatorischen   » weiterlesen…

Offener Brief an den Innenminister und dem Polizeipräsidenten Dresdens

Update: Wie versprochen haben wir dem Polizeipräsidenten am 25.03.2026 geantwortet

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unseren offenen Brief. Wir lasen sie mit großem Interesse – insbesondere, weil darin eine bemerkenswerte Leistung zu erkennen ist: Sie beantworten keine einzige unserer Fragen. Ihre Antwort ist formal freundlich, inhaltlich leer und strategisch ausweichend oder anders zusammengefasst: „Wir haben alles richtig gemacht, Details besprechen wir nicht öffentlich.“  Das verdient Anerkennung. Immerhin formulieren Sie eine Antwort und zeigen damit zumindest die Bereitschaft Kritik entgegenzunehmen. Dies wiederum ist etwas, was Ihr Dienstherr, der zuständige Innenminister, nicht für notwendig erachtet. Offenbar sind dort Bürgeranfragen generell nicht zur Beantwortung vorgesehen. 

Wir schilderten unter anderem, dass   » weiterlesen…

#unkürzbar am 28.03.2026 14 Uhr auf dem Augustusplatz

Pressemitteilung des Bündnisses #unkürzbar Leipzig (13.03.2026)

Bündnis für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz – gegen Kürzungen, Sozialabbau und Hass 

Auf Initiative des DGB Leipzig-Nordsachen, des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“, des Projektbüros linXXnet und der Parteien Die Linke Leipzig sowie Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Leipzig hat sich ein breites Bündnis für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz – gegen Kürzungen, Sozialabbau und Hass in Leipzig gegründet und ruft dazu auf, am 28. März 2026 um 14 Uhr in Leipzig auf die Straße zu gehen.

Dazu erklärt Manuela Grimm, Gewerkschaftssekretärin des DGB Leipzig-Nordsachsen: „Die Bundesregierung legt gerade die Axt an unseren Sozialstaat! Mit der Abschaffung des 8-Stunden-Tages sollen wir arbeiten, bis der Arzt kommt. Das Krankengeld   » weiterlesen…

Gegen Zensur und Autoritarismus

Demoaufruf zur Eröffnung der Buchmesse im Gewandhaus mit Kulturstaatsminister Wolfram Weimer

Der Kulturstaatsminister hat, gestützt auf den Verfassungsschutz, drei von einer Fachjury nominierte Buchhandlungen, namentlich „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in Bremen und „Rote Straße“ in Göttingen, willkürlich von der Nominierungsliste gestrichen. Weder die Betroffenen noch die Jury erhielten eine Begründung. Ohne diese bleibt jede Gegenwehr unmöglich. Die Situation wirkt auf die Betroffenen wie ein absurdes, kafkaeskes Szenario.

Dass der Verfassungsschutz, eine Institution mit fragwürdiger demokratischer Legitimation, überhaupt Buchhandlungen observiert oder bewertet, scheint den Minister nicht zu stören. Stattdessen wird mit autoritären Methoden eine Agenda durchgesetzt, die nach Belieben Gegner   » weiterlesen…

Rückblick zum feministischen Kampftag

Wir danken allen die mit uns auf der Straße waren und zum kreativen und kämpferischen Protest beigetragen haben. Im folgenden haben wir unsere Pressemitteilungen dokumentiert. Außerdem sind ein paar Impressionen von Johanna Baschke zu finden.

Pressemitteilung vom 05.03.2026

Hinaus zum feministischen Kampftag: Kein Schritt zurück – die Zeit zu kämpfen ist jetzt!

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft als Teil des Bündnisses „8. März ist immer!“ zur Demonstration am feministischen Kampftag auf. Start ist am 8. März 2026, 14:30 Uhr auf dem Augustusplatz. Der Demonstrationszug führt dann durch die Innenstadt zur Zwischenkundgebung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz und schließlich über die Karl-Liebknecht-Straße bis zur Abschlusskundgebung am Werk 2 – Kulturfabrik e.V., wo im Anschluss eine feministische   » weiterlesen…

Dresden – (k)eine Abrechnung

Unser Dank und unsere ungeteilte Solidarität gilt allen Menschen, die sich am 14. Februar dem alljährlichen Neonaziaufmarsch in Dresden entgegenstellten und vor allem denen, die dies schon viele Jahre tun und von der Mehrheit der Dresdner Stadtgesellschaft alleine gelassen werden. 

Trotzdem bedarf es einer kritischen Analyse, welche über die offenkundige Polizeigewalt und Grundrechtsverletzungen hinausgehen muss – über jene „Einzelfälle“, die von Behörden nur widerwillig und halbherzig thematisiert werden. Sie muss die Hintergründe freilegen, die Dresden zu dem machen, was es ist: ein Ort der Geschichtsverdrängung und der aktiven Ermöglichung rechtsextremer Hegemonie.

Dresden, du Opfer – oder: Erinnerung als Farce
Dresden ist kein Zufall. Es ist kein Zufall, dass die Stadt seit Jahrzehnten zum Aufmarschgebiet der extremen Rechten wurde. Es ist das Ergebnis einer Erinnerungspolitik, die Revisionismus betreibt und Betroffenheitskitsch zur Staatsräson erhebt. Diese Inszenierung verkennt Ursache und Wirkung: Der Vernichtungskrieg, den Deutschland begann, kehrte nach Dresden zurück – in eine Stadt, die als Rüstungs- und Verkehrsknotenpunkt zentral für die NS-Kriegsmaschinerie   » weiterlesen…

Räume für Träume – Equal Rights for All

Am 20.09.2025 findet die diesjährige Global Space Odyssey unter dem Motto „Räume für Träume – Reclaim the Streets“ statt.

Clubs und Spielstätten waren schon immer mehr als nur Orte für Musik und Tanz. Sie sind Räume der Befreiung, Laboratorien gesellschaftlicher Entwicklungen und Motor der LGBTI
Q+ Bewegung. Hier konnten schon immer Menschen frei sein – jenseits von Normierungsdruck, Leistungszwang und ökonomischer Verwertungslogik. In der Dunkelheit, getragen von der Liebe zur Musik, entstanden Räume, in denen Menschen einfach sie selbst sein konnten.

Doch diese Freiheit ist bedroht.

Im Zeitalter des postfaktischen Autoritarismus
   » weiterlesen…

Pressemitteilung: Erfolg vor dem Verwaltungsgericht – Leipzig nimmt Platz setzt Zeichen

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat in einem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig einen wichtigen Erfolg gegen die Stadt Leipzig und ihre Versammlungsbehörde erzielt. Zwei weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.

Im verhandelten Fall ging es um eine Gegenveranstaltung zu einem Aufmarsch der Querdenken-Szene am 31. Oktober 2022. Der Versuch, eine spontane Sitzversammlung als Demonstration anzumelden, wurde von der Stadt vorschnell abgelehnt – ohne inhaltliche Prüfung. Stattdessen stufte die Verwaltung das Geschehen pauschal als strategische Blockade ein.

„Das Gericht stellte klar: Behörden müssen eine versammlungsfreundliche Auslegung vornehmen und zunächst von einer zulässigen Spontanversammlung ausgehen. Im konkreten Fall habe ein Ermessensausfall vorgelegen, die Entscheidung der Stadt sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt erkannte die Klage noch in der Verhandlung an.

Dieser Erfolg ist ein klares Signal: Grundrechte dürfen nicht aus Bequemlichkeit oder politischem Kalkül eingeschränkt werden. Spontanversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil demokratischer Protestkultur“, so Marcus Röder, Kläger für das Aktionsnetzwerk.

Aktuell klagt das Netzwerk auch gegen Auflagen, die bei Versammlungen das Abspielen von Musik untersagen. Die Stadt argumentierte, das Abspielen politischer Musik trage nicht zur Meinungsbildung bei und der Versammlung im September 2022 habe es an Redebeiträgen gefehlt, sodass keine Versammlung mehr vorgelegen habe. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Sichtweise – obwohl kurz zuvor ein Redebeitrag gehalten worden war, sich Teilnehmende in Kleingruppen austauschten und Musik mit politischem Text lief. Das Oberverwaltungsgericht wird sich nun in der Berufung damit befassen.

„Die Verfahren zeigen: Rechtliche Auseinandersetzungen mit Auflagen sind notwendig, um Grundrechte zu schützen. Immer wieder versuchen Behörden aus Angst vor möglichen Gefahren, Grundrechte präventiv einzuschränken – ein Vorgehen, das eher einem autoritären als einem freiheitlichen Staatsverständnis entspricht. Das Aktionsnetzwerk wird auch künftig konsequent für Grundrechte streiten und menschenfeindlichen Strömungen entgegentreten. Unsere Arbeit kostet Kraft und Geld – und wir erhalten weder Lohn noch institutionelle Förderung. Wir handeln aus Überzeugung, weil wir glauben, dass Menschenrechte nicht nur verteidigt, sondern gelebt werden müssen“, so Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk abschließend. 

Unterstützen Sie uns!

Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun. Unser Spendenkonto:

SAY IT LOUD e.V.
IBAN: DE83 6001 0070 0975 2507 09
BIC: PBNKDEFFXXX

Gemeinsam für Freiheit, für Menschenrechte – gegen Hass und Hetze.

Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Sachsen

Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des
Landeskriminalamtes Sachsen

Betrifft Interview in der LVZ vom 14.07.2025

Sehr geehrter Herr Kuhne,

mit großem Interesse haben wir Ihre Ausführungen im Interview der Leipziger Volkszeitung vom 14. Juli 2025, insbesondere im Hinblick auf den Fall Maja T., zur Kenntnis genommen. Ihre Aussagen geben aus unserer Sicht jedoch Anlass zu erheblicher fachlicher und verfassungsrechtlicher Irritation. Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme zu den nachfolgend aufgeführten Punkten.

Wir sind eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern demokratischer Parteien und deren Jugendorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen Akteuren sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammensetzt. Ihre Antworten werden wir den jeweiligen Gruppen zur weiteren Bewertung zugänglich machen.

1. Einschätzung Ungarns als „angeblich autokratisches System“ Sie äußern im Interview Zweifel daran, ob Ungarn tatsächlich ein autokratisches System darstellt, und befürchten eine Täter-Opfer-Umkehr. Diese Einordnung erstaunt, da zahlreiche internationale Institutionen und Gerichte erhebliche Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn festgestellt haben.

So hat die Europäische Kommission Mittel in Milliardenhöhe eingefroren, da die ungarische Regierung rechtsstaatliche Standards nicht einhält. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Auslieferungsentscheidungen in Bezug auf Ungarn Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geäußert. Die Sprecherin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament stellte im März 2023 fest, daß die ungarische Regierung regelmäßig gegen Grundwerte der EU verstößt und demokratische Institutionen untergräbt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Sie zu der Einschätzung gelangen, Ungarn sei lediglich „angeblich“ autokratisch – insbesondere als leitender Beamter eines Landeskriminalamts, der zur Neutralität und Zurückhaltung in politischen Bewertungen verpflichtet ist.

2. Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Sie behaupten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei „verkürzt“ wiedergegeben worden. Dies widerspricht dem klaren Wortlaut des Beschlusses vom 17. Juni 2025 (Az. 2 BvR 900/25), in dem es heißt: „Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg.“ Die Beschwerde richtete sich gegen die Auslieferung der Betroffenen – wegen drohender Verletzung von Art. 4 GRCh (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Dass sich mittlerweile auch politische Vertreter:innen verschiedener Parteien sowie das Auswärtige Amt hinter diese Einschätzung stellen, verdeutlicht die Tragweite der Entscheidung. Wir bitten Sie daher um konkrete Darlegung, welcher Aspekt des Beschlusses Ihrer Ansicht nach „verkürzt“ dargestellt worden sei.

3. Ihre Einlassung zur „klaren Beweislage“ und zur Täter-Opfer-Umkehr Sie äußern, die Beweislage sei aus Ihrer Sicht „klar“ – damit suggerieren Sie eine Vorverurteilung. Dies widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK sowie Art. 20 Abs. 3 GG. Ermittlungsbehörden – und damit auch das LKA – sind nach § 152 Abs. 2 StPO zur objektiven Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Die Bewertung der Beweise obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft und – im Falle einer Anklage – dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich als leitender Staatsschutzbeamter öffentlich zur Schuldfrage äußern, kann dies als Einflußnahme auf laufende Verfahren verstanden werden und ist mit den Prinzipien rechtsstaatlicher Zurückhaltung unvereinbar. Sie untergraben damit nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern riskieren, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu beschädigen.

4. Zur Umgehung des effektiven Rechtsschutzes Das Bundesverfassungsgericht hat ferner festgestellt, dass die Betroffene sowie ihre anwaltlichen Vertreter:innen keine Möglichkeit hatten, den Auslieferungsbeschluss des Kammergerichts vor der Vollstreckung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) dar. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Entspricht es in Sachsen der Praxis, Auslieferungen durchzuführen, bevor die gerichtliche Überprüfung abgeschlossen ist? Wie wird in Ihrer Behörde sichergestellt, dass Verfassungsgrundsätze – insbesondere das effektive Rechtsschutzgebot – in der operativen Umsetzung gewahrt bleiben?

5. Grundgesetzbindung staatlichen Handelns Angesichts Ihrer Äußerungen stellen sich Zweifel daran, inwieweit die von Ihnen vertretene Haltung im Einklang mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Falls wir Ihre Aussagen missverstanden haben, bitten wir um Aufklärung. Wir fordern Sie daher höflich, aber mit Nachdruck auf, zu den genannten Punkten öffentlich Stellung zu nehmen.

Leipzig, 15.07. 2025

Mit freundlichen Grüßen
Irena Rudolph-Kokot
im Namen des Aktionsnetzwerks

In Gedenken an Grundrechte und Rechtsstaat – gestorben am 03.06.2023 in Leipzig

Am 3. Juni 2023 wurde in Leipzig eine Versammlung unter dem Motto „Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig“ durch massives polizeiliches Vorgehen, mit Unterstützung der Versammlungsbehörde und Justiz, gewaltsam aufgelöst.

Mehr als 1.200 Menschen wurden anschließend bis zu 11 Stunden festgehalten – ohne Zugang zu sanitären Anlagen und ohne ausreichende Versorgung. Ein eigens bereitgestelltes Versorgungsfahrzeug wurde vorzeitig abgezogen – die Einhaltung von Lenkzeiten war den Behörden offenbar wichtiger als die Wahrung der Menschenwürde.

Im Kontext von Stadtfest und Konzert – ebenfalls am selben Tag – entschied man sich, die Versammlung für die Versammlungsfreiheit zu unterbinden. Frühzeitig wurde die Anweisung gegeben, dass keine „linken“ Personen in Richtung Innenstadt gelangen sollten. Unter dem Vorwand vermummter Teilnehmender wurde die Versammlung eingekesselt, ein Fluchtversuch brutal beendet – mehr als tausend Menschen wurden festgesetzt.

Unter den Vermummten befanden sich auch verdeckte Ermittler der Polizei. Die Eskalation ging nicht vom Protest aus, sondern von einem „schwarzen Block“, bestehend aus uniformierten, vermummten Polizeieinheiten, die unter Aufsicht von Staatsanwaltschaft und Innenminister lediglich ein Ziel verfolgten: Menschen festzuhalten, einzuschüchtern – in der Annahme, dass, wer lange genug unter unwürdigen Bedingungen ausharren muss, künftig still bleibt.

Zur nachträglichen Legitimierung des Einsatzes konstruierte die Staatsanwaltschaft – die aktiv in das Vorgehen eingebunden war – die Erzählung, über 1.000 Personen stünden im Verdacht des schweren Landfriedensbruchs. Ermittlungen wegen versuchten Mordes wurden eingeleitet. Es scheint, als würde man eher einer vermeintlich „objektiven“ Anklagebehörde Glauben schenken als jenen, die ihr Recht auf Versammlung friedlich wahrnehmen.

Ein Staat, der eine Versammlung für Versammlungsfreiheit zerschlägt, ist kein freiheitlicher Staat.
Eine Justiz, die einseitig ermittelt, Kritiker einschüchtert und ihre Macht missbraucht, verrät den Rechtsstaat.
Ein Innenminister, der dieses Vorgehen lobt und politisch verantwortet, handelt autoritär.

Am 03.06.2023 wurden Grundrechte, Freiheit und Rechtsstaat verraten – von einem Staat, der zunehmend autoritär agiert und sich Teil einer autoritären Formierung zeigt.

Am 03.06.2025 wollen wir erinnern.
An die Opfer. An die Traumatisierten.
An den Verlust von Freiheit und das Vertrauen in einen Staat, der uns nicht schützt.

Wir rufen auf zur Versammlung in Form eines Trauerzugs am Neuen Rathaus.

Bitte erscheint in schwarzer Kleidung – als Ausdruck unserer Trauer, unserer Wut und unserer Entschlossenheit, uns die Demokratie nicht nehmen zu lassen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen findet ihr in unserer Pressemitteilung.