#unkürzbar am 28.03.2026 14 Uhr auf dem Augustusplatz

Pressemitteilung des Bündnisses #unkürzbar Leipzig (13.03.2026)

Bündnis für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz – gegen Kürzungen, Sozialabbau und Hass 

Auf Initiative des DGB Leipzig-Nordsachen, des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“, des Projektbüros linXXnet und der Parteien Die Linke Leipzig sowie Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Leipzig hat sich ein breites Bündnis für soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz – gegen Kürzungen, Sozialabbau und Hass in Leipzig gegründet und ruft dazu auf, am 28. März 2026 um 14 Uhr in Leipzig auf die Straße zu gehen.

Dazu erklärt Manuela Grimm, Gewerkschaftssekretärin des DGB Leipzig-Nordsachsen: „Die Bundesregierung legt gerade die Axt an unseren Sozialstaat! Mit der Abschaffung des 8-Stunden-Tages sollen wir arbeiten, bis der Arzt kommt. Das Krankengeld   » weiterlesen…

Gegen Zensur und Autoritarismus

Demoaufruf zur Eröffnung der Buchmesse im Gewandhaus mit Kulturstaatsminister Wolfram Weimer

Der Kulturstaatsminister hat, gestützt auf den Verfassungsschutz, drei von einer Fachjury nominierte Buchhandlungen, namentlich „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin, „The Golden Shop“ in Bremen und „Rote Straße“ in Göttingen, willkürlich von der Nominierungsliste gestrichen. Weder die Betroffenen noch die Jury erhielten eine Begründung. Ohne diese bleibt jede Gegenwehr unmöglich. Die Situation wirkt auf die Betroffenen wie ein absurdes, kafkaeskes Szenario.

Dass der Verfassungsschutz, eine Institution mit fragwürdiger demokratischer Legitimation, überhaupt Buchhandlungen
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Rückblick zum feministischen Kampftag

Wir danken allen die mit uns auf der Straße waren und zum kreativen und kämpferischen Protest beigetragen haben. Im folgenden haben wir unsere Pressemitteilungen dokumentiert. Außerdem sind ein paar Impressionen von Johanna Baschke zu finden.

Pressemitteilung vom 05.03.2026

Hinaus zum feministischen Kampftag: Kein Schritt zurück – die Zeit zu kämpfen ist jetzt!

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft als Teil des Bündnisses „8. März ist immer!“ zur Demonstration am feministischen Kampftag auf. Start ist am 8. März 2026, 14:30 Uhr auf dem Augustusplatz. Der Demonstrationszug führt dann durch die Innenstadt zur Zwischenkundgebung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz und schließlich über die Karl-Liebknecht-Straße bis zur Abschlusskundgebung am Werk 2 – Kulturfabrik e.V., wo im Anschluss eine feministische   » weiterlesen…

Dresden – (k)eine Abrechnung

Unser Dank und unsere ungeteilte Solidarität gilt allen Menschen, die sich am 14. Februar dem alljährlichen Neonaziaufmarsch in Dresden entgegenstellten und vor allem denen, die dies schon viele Jahre tun und von der Mehrheit der Dresdner Stadtgesellschaft alleine gelassen werden. 

Trotzdem bedarf es einer kritischen Analyse, welche über die offenkundige Polizeigewalt und Grundrechtsverletzungen hinausgehen muss – über jene „Einzelfälle“, die von Behörden nur widerwillig und halbherzig thematisiert werden. Sie muss die Hintergründe freilegen, die Dresden zu dem machen, was es ist: ein Ort der Geschichtsverdrängung und der aktiven Ermöglichung rechtsextremer Hegemonie.

Dresden, du Opfer – oder: Erinnerung als Farce
Dresden ist kein Zufall. Es ist kein Zufall, dass die Stadt seit Jahrzehnten zum Aufmarschgebiet der extremen Rechten wurde. Es ist das Ergebnis einer Erinnerungspolitik, die Revisionismus betreibt und Betroffenheitskitsch zur Staatsräson erhebt. Diese Inszenierung verkennt Ursache und Wirkung: Der Vernichtungskrieg, den Deutschland begann, kehrte nach Dresden zurück – in eine Stadt, die als Rüstungs- und Verkehrsknotenpunkt zentral für die NS-Kriegsmaschinerie   » weiterlesen…

Offener Brief an den Innenminister und dem Polizeipräsidenten Dresdens

Verteiler: Herrn Innenminister Armin Schuster, Herrn Polizeipräsidenten von Dresden Lutz Rodig
Zur Kenntnisnahme: Fraktionen des Sächsischen Landtags

Betreff: Besorgniserregende Vorgänge während der Demonstrationen am 14.02.2026 in Dresden – Anfrage zu polizeilichem Handeln und Einhaltung grundrechtlicher Standards

Sehr geehrter Herr Innenminister Schuster,

sehr geehrter Herr Polizeipräsident Rodig,

mit diesem Schreiben wenden wir uns als Vertreter:innen des zivilgesellschaftlichen Gegenprotests gegen den rechtsextremen Aufmarsch am 14. Februar 2026 in Dresden an Sie. Anlass sind schwerwiegende Vorfälle, die nicht nur die Versammlungsfreiheit von Bürger:innen beeinträchtigt, sondern auch grundlegende Fragen zur Rolle der Sicherheitsbehörden im Umgang mit demokratiefeindlichen Bestrebungen aufwerfen.

1. Einschränkung der Versammlungsfreiheit und willkürliche Behinderungen

An mehreren Stellen wurde uns, als angemeldeten und nicht verbotenen Versammlungen, der Zugang verwehrt – de facto eine Aussetzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch polizeiliches Handeln. Sollten Sie eine detaillierte Auflistung der betroffenen Orte und Versammlungen für notwendig erachten, sind wir bereit, diese nachzureichen. Dass wir dies nicht sofort tun, liegt allein daran, dass das Vertrauen in den sorgsamen Umgang der Polizei mit sensiblen Daten durch wiederholte Vorfälle in der Vergangenheit nachhaltig erschüttert wurde.

Darüber hinaus wurden Notausgänge mit Hamburger Gittern versperrt – eine Maßnahme, die im Brandfall katastrophale Folgen gehabt hätte. In einem dokumentierten Fall wurde der Ausgang eines Hotels mit einer Handfessel blockiert. Teile der Dresdner Innenstadt wurden für jene unpassierbar, die sich im Sinne der Werte des Grundgesetzes den nationalsozialistischen Umtrieben entgegenstellten. Diese Vorgänge werfen die Frage auf, ob der Schutz der Demokratie in Sachsen tatsächlich Vorrang vor der Ermöglichung rechtsextremer Aufmärsche genießt.

2. Gewalt durch Sicherheitskräfte: Ein Maßstab, der erschüttert

Die Bilder von Polizeibeamten, die Deeskalation mit körperlicher Konfrontation verwechseln, sind nicht nur für uns, sondern auch für die Öffentlichkeit erschreckend. Gezielte Faustschläge ins Gesicht, der Einsatz unmittelbarer Gewalt ohne Vorwarnung und aus nächster Nähe – all dies führt zu schweren Verletzungen bei friedlichen Demonstrant:innen. Dass selbst regionale Medien wie die Leipziger Volkszeitung und die Sächsische Zeitung diese Vorgänge kritisch thematisieren, unterstreicht die Dringlichkeit der Lage.

Sie könnten an dieser Stelle auf Gewalt gegen Beamte verweisen. Doch eine solche Argumentation wäre eine unzulässige Gleichsetzung: Bürger:innen und uniformierte Träger:innen staatlicher Gewalt unterliegen unterschiedlichen Maßstäben. Während erstere ihr Grundrecht auf Protest wahrnehmen, obliegt letzteren die Pflicht, dieses Recht zu schützen – nicht es durch überzogene Gewaltanwendung zu untergraben.

3. Erwartungen an Sie: Transparenz und Verantwortung
Wir schreiben Ihnen, weil wir Antworten auf die aufgeworfenen Fragen erwarten. Als Bürger:innen Sachsens sehen wir uns in der Pflicht, auf diese Missstände hinzuweisen – umso mehr, als unsere Sorgen und Nöte seit Jahren beharrlich ignoriert werden. Dass die Bilder aus Dresden das Vertrauen in den Staat und sein Gewaltmonopol weiter erodieren lassen, kann auch Ihnen nicht gleichgültig sein.

Allerdings sind unsere Erwartungen an eine ehrliche und umfassende Antwort gering. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass Sie, Herr Schuster, am 03. Juni 2023 in Leipzig in einem ähnlichen Kontext die Zusage einer Stellungnahme gaben – eine Antwort, die bis heute aussteht. Sollten wir als kritische Bürger:innen tatsächlich nur dann Gehör finden, wenn wir uns dem Vorwurf des „Linksextremismus“ aussetzen, um aus dem Diskurs ausgegrenzt zu werden, wäre das ein Armutszeugnis für den Umgang mit demokratischer Opposition in Sachsen.

4. Appell: Handeln Sie, bevor es zu spät ist
Gehen Sie diesen Weg weiter, schaffen Sie genau das, was Sie vorgeben zu bekämpfen: eine Spirale der Gewalt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet. Wir fordern Sie auf,

  • die Vorfälle lückenlos         aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen,                 
  • sicherzustellen,

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Räume für Träume – Equal Rights for All

Am 20.09.2025 findet die diesjährige Global Space Odyssey unter dem Motto „Räume für Träume – Reclaim the Streets“ statt.

Clubs und Spielstätten waren schon immer mehr als nur Orte für Musik und Tanz. Sie sind Räume der Befreiung, Laboratorien gesellschaftlicher Entwicklungen und Motor der LGBTI
Q+ Bewegung. Hier konnten schon immer Menschen frei sein – jenseits von Normierungsdruck, Leistungszwang und ökonomischer Verwertungslogik. In der Dunkelheit, getragen von der Liebe zur Musik, entstanden Räume, in denen Menschen einfach sie selbst sein konnten.

Doch diese Freiheit ist bedroht.

Im Zeitalter des postfaktischen Autoritarismus
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Pressemitteilung: Erfolg vor dem Verwaltungsgericht – Leipzig nimmt Platz setzt Zeichen

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat in einem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig einen wichtigen Erfolg gegen die Stadt Leipzig und ihre Versammlungsbehörde erzielt. Zwei weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.

Im verhandelten Fall ging es um eine Gegenveranstaltung zu einem Aufmarsch der Querdenken-Szene am 31. Oktober 2022. Der Versuch, eine spontane Sitzversammlung als Demonstration anzumelden, wurde von der Stadt vorschnell abgelehnt – ohne inhaltliche Prüfung. Stattdessen stufte die Verwaltung das Geschehen pauschal als strategische Blockade ein.

„Das Gericht stellte klar: Behörden müssen eine versammlungsfreundliche Auslegung vornehmen und zunächst von einer zulässigen Spontanversammlung ausgehen. Im konkreten Fall habe ein Ermessensausfall vorgelegen, die Entscheidung der Stadt sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt erkannte die Klage noch in der Verhandlung an.

Dieser Erfolg ist ein klares Signal: Grundrechte dürfen nicht aus Bequemlichkeit oder politischem Kalkül eingeschränkt werden. Spontanversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil demokratischer Protestkultur“, so Marcus Röder, Kläger für das Aktionsnetzwerk.

Aktuell klagt das Netzwerk auch gegen Auflagen, die bei Versammlungen das Abspielen von Musik untersagen. Die Stadt argumentierte, das Abspielen politischer Musik trage nicht zur Meinungsbildung bei und der Versammlung im September 2022 habe es an Redebeiträgen gefehlt, sodass keine Versammlung mehr vorgelegen habe. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Sichtweise – obwohl kurz zuvor ein Redebeitrag gehalten worden war, sich Teilnehmende in Kleingruppen austauschten und Musik mit politischem Text lief. Das Oberverwaltungsgericht wird sich nun in der Berufung damit befassen.

„Die Verfahren zeigen: Rechtliche Auseinandersetzungen mit Auflagen sind notwendig, um Grundrechte zu schützen. Immer wieder versuchen Behörden aus Angst vor möglichen Gefahren, Grundrechte präventiv einzuschränken – ein Vorgehen, das eher einem autoritären als einem freiheitlichen Staatsverständnis entspricht. Das Aktionsnetzwerk wird auch künftig konsequent für Grundrechte streiten und menschenfeindlichen Strömungen entgegentreten. Unsere Arbeit kostet Kraft und Geld – und wir erhalten weder Lohn noch institutionelle Förderung. Wir handeln aus Überzeugung, weil wir glauben, dass Menschenrechte nicht nur verteidigt, sondern gelebt werden müssen“, so Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk abschließend. 

Unterstützen Sie uns!

Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, kann dies mit einer Spende tun. Unser Spendenkonto:

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Gemeinsam für Freiheit, für Menschenrechte – gegen Hass und Hetze.

Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Sachsen

Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des
Landeskriminalamtes Sachsen

Betrifft Interview in der LVZ vom 14.07.2025

Sehr geehrter Herr Kuhne,

mit großem Interesse haben wir Ihre Ausführungen im Interview der Leipziger Volkszeitung vom 14. Juli 2025, insbesondere im Hinblick auf den Fall Maja T., zur Kenntnis genommen. Ihre Aussagen geben aus unserer Sicht jedoch Anlass zu erheblicher fachlicher und verfassungsrechtlicher Irritation. Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme zu den nachfolgend aufgeführten Punkten.

Wir sind eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern demokratischer Parteien und deren Jugendorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen Akteuren sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammensetzt. Ihre Antworten werden wir den jeweiligen Gruppen zur weiteren Bewertung zugänglich machen.

1. Einschätzung Ungarns als „angeblich autokratisches System“ Sie äußern im Interview Zweifel daran, ob Ungarn tatsächlich ein autokratisches System darstellt, und befürchten eine Täter-Opfer-Umkehr. Diese Einordnung erstaunt, da zahlreiche internationale Institutionen und Gerichte erhebliche Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn festgestellt haben.

So hat die Europäische Kommission Mittel in Milliardenhöhe eingefroren, da die ungarische Regierung rechtsstaatliche Standards nicht einhält. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Auslieferungsentscheidungen in Bezug auf Ungarn Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geäußert. Die Sprecherin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament stellte im März 2023 fest, daß die ungarische Regierung regelmäßig gegen Grundwerte der EU verstößt und demokratische Institutionen untergräbt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Sie zu der Einschätzung gelangen, Ungarn sei lediglich „angeblich“ autokratisch – insbesondere als leitender Beamter eines Landeskriminalamts, der zur Neutralität und Zurückhaltung in politischen Bewertungen verpflichtet ist.

2. Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Sie behaupten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei „verkürzt“ wiedergegeben worden. Dies widerspricht dem klaren Wortlaut des Beschlusses vom 17. Juni 2025 (Az. 2 BvR 900/25), in dem es heißt: „Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg.“ Die Beschwerde richtete sich gegen die Auslieferung der Betroffenen – wegen drohender Verletzung von Art. 4 GRCh (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Dass sich mittlerweile auch politische Vertreter:innen verschiedener Parteien sowie das Auswärtige Amt hinter diese Einschätzung stellen, verdeutlicht die Tragweite der Entscheidung. Wir bitten Sie daher um konkrete Darlegung, welcher Aspekt des Beschlusses Ihrer Ansicht nach „verkürzt“ dargestellt worden sei.

3. Ihre Einlassung zur „klaren Beweislage“ und zur Täter-Opfer-Umkehr Sie äußern, die Beweislage sei aus Ihrer Sicht „klar“ – damit suggerieren Sie eine Vorverurteilung. Dies widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK sowie Art. 20 Abs. 3 GG. Ermittlungsbehörden – und damit auch das LKA – sind nach § 152 Abs. 2 StPO zur objektiven Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Die Bewertung der Beweise obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft und – im Falle einer Anklage – dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich als leitender Staatsschutzbeamter öffentlich zur Schuldfrage äußern, kann dies als Einflußnahme auf laufende Verfahren verstanden werden und ist mit den Prinzipien rechtsstaatlicher Zurückhaltung unvereinbar. Sie untergraben damit nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern riskieren, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu beschädigen.

4. Zur Umgehung des effektiven Rechtsschutzes Das Bundesverfassungsgericht hat ferner festgestellt, dass die Betroffene sowie ihre anwaltlichen Vertreter:innen keine Möglichkeit hatten, den Auslieferungsbeschluss des Kammergerichts vor der Vollstreckung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) dar. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Entspricht es in Sachsen der Praxis, Auslieferungen durchzuführen, bevor die gerichtliche Überprüfung abgeschlossen ist? Wie wird in Ihrer Behörde sichergestellt, dass Verfassungsgrundsätze – insbesondere das effektive Rechtsschutzgebot – in der operativen Umsetzung gewahrt bleiben?

5. Grundgesetzbindung staatlichen Handelns Angesichts Ihrer Äußerungen stellen sich Zweifel daran, inwieweit die von Ihnen vertretene Haltung im Einklang mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Falls wir Ihre Aussagen missverstanden haben, bitten wir um Aufklärung. Wir fordern Sie daher höflich, aber mit Nachdruck auf, zu den genannten Punkten öffentlich Stellung zu nehmen.

Leipzig, 15.07. 2025

Mit freundlichen Grüßen
Irena Rudolph-Kokot
im Namen des Aktionsnetzwerks

In Gedenken an Grundrechte und Rechtsstaat – gestorben am 03.06.2023 in Leipzig

Am 3. Juni 2023 wurde in Leipzig eine Versammlung unter dem Motto „Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig“ durch massives polizeiliches Vorgehen, mit Unterstützung der Versammlungsbehörde und Justiz, gewaltsam aufgelöst.

Mehr als 1.200 Menschen wurden anschließend bis zu 11 Stunden festgehalten – ohne Zugang zu sanitären Anlagen und ohne ausreichende Versorgung. Ein eigens bereitgestelltes Versorgungsfahrzeug wurde vorzeitig abgezogen – die Einhaltung von Lenkzeiten war den Behörden offenbar wichtiger als die Wahrung der Menschenwürde.

Im Kontext von Stadtfest und Konzert – ebenfalls am selben Tag – entschied man sich, die Versammlung für die Versammlungsfreiheit zu unterbinden. Frühzeitig wurde die Anweisung gegeben, dass keine „linken“ Personen in Richtung Innenstadt gelangen sollten. Unter dem Vorwand vermummter Teilnehmender wurde die Versammlung eingekesselt, ein Fluchtversuch brutal beendet – mehr als tausend Menschen wurden festgesetzt.

Unter den Vermummten befanden sich auch verdeckte Ermittler der Polizei. Die Eskalation ging nicht vom Protest aus, sondern von einem „schwarzen Block“, bestehend aus uniformierten, vermummten Polizeieinheiten, die unter Aufsicht von Staatsanwaltschaft und Innenminister lediglich ein Ziel verfolgten: Menschen festzuhalten, einzuschüchtern – in der Annahme, dass, wer lange genug unter unwürdigen Bedingungen ausharren muss, künftig still bleibt.

Zur nachträglichen Legitimierung des Einsatzes konstruierte die Staatsanwaltschaft – die aktiv in das Vorgehen eingebunden war – die Erzählung, über 1.000 Personen stünden im Verdacht des schweren Landfriedensbruchs. Ermittlungen wegen versuchten Mordes wurden eingeleitet. Es scheint, als würde man eher einer vermeintlich „objektiven“ Anklagebehörde Glauben schenken als jenen, die ihr Recht auf Versammlung friedlich wahrnehmen.

Ein Staat, der eine Versammlung für Versammlungsfreiheit zerschlägt, ist kein freiheitlicher Staat.
Eine Justiz, die einseitig ermittelt, Kritiker einschüchtert und ihre Macht missbraucht, verrät den Rechtsstaat.
Ein Innenminister, der dieses Vorgehen lobt und politisch verantwortet, handelt autoritär.

Am 03.06.2023 wurden Grundrechte, Freiheit und Rechtsstaat verraten – von einem Staat, der zunehmend autoritär agiert und sich Teil einer autoritären Formierung zeigt.

Am 03.06.2025 wollen wir erinnern.
An die Opfer. An die Traumatisierten.
An den Verlust von Freiheit und das Vertrauen in einen Staat, der uns nicht schützt.

Wir rufen auf zur Versammlung in Form eines Trauerzugs am Neuen Rathaus.

Bitte erscheint in schwarzer Kleidung – als Ausdruck unserer Trauer, unserer Wut und unserer Entschlossenheit, uns die Demokratie nicht nehmen zu lassen.

Weitere Informationen zu den Hintergründen findet ihr in unserer Pressemitteilung.

Pressemitteilung: Ein Tag im Juni 2023 und seine Folgen #le0306

Der Hintergrund

Am 3. Juni 2023, nach dem erstinstanzlichen Urteil im Fall Lina E., sollte eine Demonstration als Reaktion auf das Urteil und den Umgang mit dem Verfahren stattfinden. Die Stadt Leipzig erließ eine Allgemeinverfügung, mit der alle Versammlungen verboten wurden, die nicht bis zum 31. Mai 2023 angemeldet wurden. Auch die sogenannte „Tag X“-Demonstration sowie jegliche Proteste im Zusammenhang mit dem Urteil wurden untersagt. Als Begründung dienten pauschale Gefahrenprognosen und Unterstellungen von Gewalt, ohne dass Anmelder*innen Gelegenheit zur Prüfung oder Stellungnahme erhielten.

Demonstrationsanmeldung durch den Say it loud e. V.

Der Verein „Say it loud e. V.“ meldete daraufhin eine eigene Demonstration an – zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Diese sollte ursprünglich vom Alexis-Schumann-Platz durch die Innenstadt führen und wurde nicht verboten.

Parallel legten die Anmelder*innen der „Tag X“-Demonstration Rechtsmittel gegen das Verbot ein. Verwaltungsgericht Leipzig, OVG Bautzen und schließlich – am Tag der Demo – das Bundesverfassungsgericht bestätigten das Verbot oder ließen wegen Zeitmangels keine tiefgehende Prüfung zu. Die Entscheidung aus Karlsruhe kam 1,5 Stunden vor Versammlungsbeginn.

Die Falle

Trotz positiven Bescheides für die Versammlung des Say it loud e. V. wurde diese zur Falle. Die Polizei zog mit einem bundesweiten Großaufgebot auf. Schon vor Beginn wurde der Versammlungsort eingekesselt, zentrale Zugänge wurde versperrt. Ab ca. 17 Uhr wurde dem Versammlungsleiter mitgeteilt, dass 100 Personen – angeblich dem „schwarzen Block“ zugehörig – auf dem Weg seien, was zum Ausschluss eines Demonstrationszugs führen würde. Kurz darauf blockierten Wasserwerfer und Polizeiketten den gesamten Aufzug.

Die Lage eskalierte: Alternative Routen wurden abgelehnt, Gespräche mit der Versammlungsbehörde blieben erfolglos. Ein Deli-Plenum sollte die Versammlung retten – bis es bei einem Ausbruchsversuch zu Gewalt kam. Danach wurde der untere Teil der Versammlung auf Höhe des Heinrich-Schütz-Platzes vollständig umstellt.

Die Folgen: Repression auf ganzer Linie

Über 1.200 Menschen wurden stundenlang in Gewahrsam genommen – darunter auch Minderjährige. Eltern wurden teils nicht informiert, Anwält*innen nicht zu den Klient*innen gelassen. Es gab während des … (11?) Stunden dauernden Kessels für viele der Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Notdurft zu verrichten, zu essen, zu trinken, dafür aber reihenweise Erniedrigungen. Später wurde bekannt, dass verdeckte Ermittler eingesetzt wurden – ohne gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung. Ein vermummter Staatsanwalt erschien unangekündigt am Ort des Geschehens. Die Absicht war offensichtlich: Eskalation und Einschüchterung statt Schutz von Grundrechten.

Kriminalisierung der Versammlungsteilnehmer*innen

Gegen alle Eingekesselten wurde pauschal wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhob zusätzlich den Vorwurf des versuchten Mordes, um die massiven Maßnahmen zu rechtfertigen – ein durchschaubares Mittel zur Legitimation staatlicher Repression. Ermittlungen gegen Polizist*innen wurden rasch eingestellt.

Während hunderte Verfahren gegen Versammlungsteilnehmer*innen ohne mediale Beachtung eingestellt werden, weil keine Tat nachgewiesen werden kann, bleibt die Aufarbeitung schleppend – Gerechtigkeit ist nicht in Sicht.

Einschüchterung durch Justiz und Polizei

Besonders perfide: Hausdurchsuchungen bei Journalist*innen trotz Presseausweises – später als rechtswidrig erklärt. Einschüchterungsversuche gegen Sozialarbeiter*innen, die sich öffentlich kritisch äußerten, gipfelten in Hausdurchsuchungen, Verurteilungen und der Drohung, Fördergelder zu entziehen.

Auch der Versammlungsleiter wurde kriminalisiert – wegen kritischer Tweets über den vermummten Staatsanwalt erhielt er einen Strafbefehl über 80 Tagessätze.

Ein Rechtsstaat?

Ein autoritär agierender Staat, der mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Politik im Gleichklang agiert, eigene Regeln schafft und jede Rechenschaft verweigert, zeigt: Die Verteidigung von Demokratie, Freiheits- und Menschenrechten ist in Deutschland nicht garantiert.

Die ersten verwaltungsgerichtlichen Urteile bestätigen: Die Einkesselung war rechtswidrig. Die Stadt Leipzig und die Polizei schieben sich seither gegenseitig die Verantwortung zu. Die Ermittlungen gegen Teilnehmer*innen werden still eingestellt – nicht aber die Erzählung vom „Linksterrorismus“, die durch Politik und Behörden weitergesponnen wird.