Freiheitsrechte in Zeiten der Pandemie

Freiheitsrechte in Zeiten der Pandemie

Warum wir jetzt mehr denn je von der Meinungsfreiheit Gebrauch machen müssen

Der nachfolgende Text soll als Anregung verstanden werden. Wir wollen eine Diskussion zum Umgang mit den Grundrechten in Zeiten von Krisen anstoßen, aber auch einen Ausblick wagen.

Die ganze Welt befindet sich im Ausnahmezustand, so auch die Bundesrepublik. Grenzkontrollen, Kontaktverbote, Ausgangssperren – das hat es in diesem Ausmaß im demokratischen Nachkriegsdeutschland noch nicht gegeben. Es ist klar und unumstritten, dass die Politiker*innen handeln müssen, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Für uns ist auch klar, dass alle Eingriffe in Grundrechte verhältnismäßig bleiben müssen. Auch wenn wir eine ausführliche Bewertung der aktuellen Geschehnisse nicht wagen wollen, so schadet es nicht, wachsam zu bleiben, sich Gedanken zu machen und zu positionieren.

Als Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ sind wir, wie viele andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen auch, stark von den sehr spontan angelaufenen Grundrechtseinschränkungen betroffen. So mussten Anreisen zu Versammlungen und solche abgesagt werden. Zunächst hieß es, dass Veranstaltungen mit unter tausend Teilnehmenden erlaubt seien, das wurde sehr schnell auf 200 korrigiert und dann mit einem gänzlichen Verbot belegt. Teils schon lange geplante Veranstaltungen konnten nicht mehr durchgeführt werden. Nicht dass wir falsch verstanden werden: es ist absolut sinnvoll auf den Rat von Virolog*innen zu hören, vor allem in einer Situation, die selbst von Wissenschaftler*innen noch nicht im Detail umfassend eingeschätzt werden kann. Der Schutz von Menschenleben hat auch für uns immer Vorrang.

Wir wollen allerdings die Frage aufwerfen, ob wirklich alle Maßnahmen verhältnismäßig und ob alle gewählten Verfahren, trotz des Zeitdrucks, angemessen sind. Eine kritische Betrachtung verdient auch die bislang fehlende und durch politische Akteur*innen zu kommunizierende Begleitung der Eingriffe in die Grundrechte. Von Transparenz ist leider kaum etwas zu erkennen.

Am Rande braucht es jedoch auch etwas Selbstkritik. Wir, uns als emanzipatorische Kräfte Verstehende, waren und sind zu leise bei diesem Thema. Wir sind überzeugt: dies soll und muss sich dringend ändern!

Also betrachten wir die weitestgehende derzeitige Einschränkung in Sachsen mal genauer, die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung in Verbindung mit den geltenden vorherigen Allgemeinverfügungen. Diese greifen in folgende Grundrechte ein: körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit (Art. 2 GG), Schutz der Ehe und Familie (Art. 6 GG), Freizügigkeit (Art. 11 GG), Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und natürlich Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).

In der Allgemeinverfügung sind eine Reihe von „triftigen Gründen“ aufgezählt, wann Menschen die Wohnung verlassen dürfen. Leider lässt diese Aufzählung zu viele Fragen unbeantwortet. Alleine dadurch ergeben sich Zweifel an der Rechtssicherheit und, wenn einzelne Aspekte betrachtet werden, auch an der Verhältnismäßigkeit.

So soll der Weg zum Arbeitsplatz möglich sein, aber nur unter Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers bzw. eines Dienst-/Betriebsausweises. Was machen Soloselbständige mit einem Büro außerhalb der eigenen Wohnung? Welche Firmen oder Unternehmen geben denn überhaupt Dienstausweise aus? Dies scheint der Feder von Beamt*innen in Ministerien entsprungen zu sein, geht jedoch an der Realität vieler Arbeitnehmer*innen im Freistaat völlig vorbei.

Getrenntlebende Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht dürfen dieses nur im jeweiligen privaten Bereich wahrnehmen, also sind keine gegenseitigen Besuche im jeweils anderen privaten Bereich gestattet? Ab wann genau hat man eine „auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft“? Muss man dazu einen gemeinsamen Hausstand haben? Und zu guter Letzt eine Frage, die viele Menschen auch in den sozialen Netzwerken beschäftigt: Was ist das „Umfeld des Wohnbereiches“? Dazu wollte der sächsische Innenminister keine Aussage treffen.

Im Grunde ist es jetzt der Polizei und den Ordnungsbehörden überlassen, die Nachweise zu kontrollieren und zu bewerten. Eine Rechtssicherheit ist so – auch für die zuständigen Beamt*innen – nicht gegeben. Kritikwürdig ist ebenfalls, dass Sachsen mit der Allgemeinverfügung über das Maß der Einigung zwischen den Bundesländern und der vom Bund verkündeten Richtlinien hinausgeht. Auch die Kurzfristigkeit der Einführung (am 22.03. verkündet mit Beginn 23.03., 0:00 Uhr) muss kritisiert werden. Die Vorlage einer Arbeitgeber*innenbescheinigung war somit für etliche Beschäftigte am Montagmorgen nicht möglich.

Erschreckend ist auch der bereits erwähnte Umstand, dass Politiker*innen beim Verkünden der Regelungen zumeist keine Bewertung der Grundrechtseingriffe vornehmen. Natürlich stehen lange demokratische Entscheidungsprozesse dem oft schnell notwendigen Handeln entgegen, aber eine Einordnung der Entscheidungen wäre das Mindeste, was Politik in Verantwortung leisten muss. Es muss genau hingeschaut werden, welche Entscheidungen der parlamentarischen Diskussion, gegebenenfalls auch im Nachgang, grundsätzlich bedürfen. All das findet gerade nur noch rudimentär statt. Diesen Umstand empfinden wir als besorgniserregend.

Nun zu unserer Rolle als mündige Menschen, Demokrat*innen, Aktivist*innen.

Auch wir hatten eine Zeit lang in einer Art Schockstarre verharrt. Doch gerade wir als Mitglieder und Akteur*innen in einer Demokratie besitzen eine wichtige Aufgabe, besonders wenn es um unsere Freiheitsrechte geht. Durch politisch Verantwortliche getroffene Maßnahmen dürfen niemals kritikfrei bleiben, auch oder gerade wenn es um unsere Gesundheit geht. Neben dem Infektionsschutz gehört dazu auch die psychische Gesundheit, welche insbesondere durch Isolation sehr leiden kann. Wir müssen die Frage aufwerfen, was verstärkte ordnungspolitische Maßnahmen für Menschen bedeuten, die kein Obdach haben, die regelmäßig von Racial Profiling betroffen sind. Wir müssen uns fragen, ob Geflüchtete in Massenunterkünften bleiben können, wenn für alle Menschen zum Infektionsschutz die Minimierung sozialer Kontakte angeordnet ist. Wir dürfen dazu nicht schweigen.

Gesundes und auf Verständigung basierendes Maß gerade dieser Aktionen ist das Gebot der Stunde. Und um uns zu artikulieren oder auch gemeinschaftlich Meinung nach außen zu tragen, brauchen wir jenseits von Presse, Blog und Social Media auch Aktionsformen für den öffentlichen Raum, welche in der Krise funktionieren. Egal ob Banneraktionen, Kreidemalereien auf Straßen oder Balkon- und Fensterflashmobs, hier sind all die Kreativen unter uns gefragt.

Jenseits der aktuellen Maßnahmen müssen wir eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber beginnen, wie wir in Zukunft mit ähnlichen Situationen umgehen können und wollen. Das Rechtssystem der Bundesrepublik war auf den jetzt eingetretenen Fall nicht vorbereitet. Das muss sich für die Zukunft ändern, damit keine aktionistischen Notmaßnahmen notwendig werden, die die Grundrechte der Menschen in erheblichem Maß einschränken und das Potenzial haben, sich noch langfristig auszuwirken oder gar nicht wieder rückgängig gemacht zu werden.

Wir müssen jetzt wachsam sein und auf ein sofortiges Ende der Maßnahmen drängen. Sobald es die Umstände zulassen, werden wir uns für die ausnahmslose und schnellstmögliche Wiederherstellung unserer hart erkämpften Grundrechte einsetzen. Wir müssen darüber nachdenken, wie insbesondere die (Kontroll-)Rechte der Parlamente in diesen Zeiten aufrechterhalten werden können. Wir müssen die Zeit nutzen, um die Bedeutung der Freiheitsrechte für unser demokratisches Gemeinwesen herauszustellen und die Diskussion darauf lenken, wie wir unsere Gesellschaft noch partizipativer gestalten können. Dabei sollten wir immer im Blick haben, wie schnell demokratische, freiheitliche Strukturen scharfen Kontrollen und Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit weichen können.

Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Freiheitsrechte pandemieresistent werden! Lasst uns für mehr Freiheit nach der Pandemie kämpfen!

Grundrechte unter Druck – Teil 2

Die derzeitige Situation verlangt von uns allen sehr viel ab. Wir haben im vorangegangenen Text bereits auf die aus unserer Sicht bestehenden Probleme hingewiesen und möchten nach der Änderung der Allgemeinverfügung erneut Stellung nehmen.

1. Wir sind keine Virologen

Dem folgenden Text muss die gleiche Warnung vorangestellt werden, auf die wir auch im letzten Schreiben hingewiesen haben. Wir, wie die Mehrheit der Menschen sind keine Virologen. Wir können und wollen daher nicht bewerten, ob die Einschnitte notwendig sind oder nicht. Zudem maßen wir es uns erst recht nicht an, die Gefahr der Pandemie aus medizinischer Sicht zu beurteilen. Es ist abwegig zu meinen, mit einigen gelesenen Texten oder Youtube Videos eine fundierte Meinung zum Virus haben zu können. Wozu wir uns eine Meinung bilden, nicht abschließend, sondern als einen gegenwärtigen Standpunkt, sind die Folgen der beschlossenen Einschränkungen. Diese möchten wir im Hinblick auf die Grundrechte betrachten und damit letztlich auch den Rechtsstaat, der ebenso unter Druck geraten ist. In einer Zeit, in der die Grundrechte per Allgemeinverfügung und Verordnung fast aufgehoben werden können, ohne wirksame demokratische Kontrolle und ohne jeden gesellschaftlichen Aufschrei, ist es notwendig, eine deutliche Warnung auszusprechen und zur Wachsamkeit aufzurufen.

2. Grundrechte?

Gerade erst hat das Verwaltungsgericht Dresden in einem Eilverfahren entschieden, dass auch die Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG ausgesetzt ist. Bestätigt ist, dass die Versammlungsbehörden keine Einzelfallentscheidung mehr treffen müssen, sondern aufgrund der Allgemeinverfügung ein umfassendes Verbot gilt. Aufgrund einer Allgemeinverfügung, die im ersten Schritt noch nicht einmal durch die Landesregierung aufgestellt wurde, sondern durch zwei Ministerien. Es fehlt an einer demokratischen Kontrolle, wenn derart schwerwiegende Entscheidungen durch eine Allgemeinverfügung aufgestellt werden können. Auch und gerade in Krisenzeiten müssen sich die demokratischen Institutionen beweisen und Handlungsfähigkeit herstellen. Der Rechtsstaat verlangt, dass Eingriffe in Grundrechte regelmäßig eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage haben müssen, die vorliegend nicht ersichtlich ist. Aber es zeigt auch, dass neben anderen sogar progressive Menschen nach Grundrechtseinschränkungen rufen und diese nicht nur widerspruchslos hinnehmen, sondern Ausgangssperren fordern. Auch die Gerichte sind derzeit unter dem Eindruck des Geschehens bereit, grundrechtliche Prüfungen auszusetzen.

Eine der größten Gefahren besteht darin, dass die jetzt durchgeführten Maßnahmen, die sich als wirksam erweisen, einen neuen Zustand der Dauerhaftigkeit nach sich ziehen. Die Versuchung, ähnlich wie in autoritär regierten Ländern, die Daten der Bürger zu sammeln und die Freiheitsrechte absolut einzuschränken, ist gegenwärtig und noch nie war die Gefahr so groß wie jetzt, dass einzelne Grundrechte ganz aufgehoben werden könnten.

Man mag im obigen Beispiel das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für nachrangig erachten, allein die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind konstitutiv für die Demokratie. Ohne Grundrechte, kein Rechtsstaat, und damit keine pluralistische Demokratie.

Wer jetzt unkritisch bleibt und die Geschehnisse nicht hinterfragt, darf sich nicht wundern, in einem autoritären Staat, der Grundrechte nur eingeschränkt zulässt, aufzuwachen.

3. Rechtsverordnung?

Nach zahlreicher Kritik an der Allgemeinverfügung hat die Landesregierung reagiert und in ihrer Eigenschaft als handelnde Exekutive eine Rechtsverordnung erlassen. Auch hier zweifeln wir, ob das Infektionsschutzgesetz für derart weitgehende Maßnahmen eine taugliche Eingriffsgrundlage darstellt, zumal auch mit der neuen Rechtsverordnung eine Reihe von Grundrechten faktisch ausgesetzt wird.

4. Auslegung

Problematisch ist insbesondere, dass die Auslegung der Rechtsverordnung und ihrer Unbestimmtheit in vielen Fällen der Polizei überlassen bleibt. Weder ist geregelt, was Wohnumfeld bedeutet, noch was mit „vorrangig“ gemeint sein soll. Auch das Verweilen im Freien, dass man durchaus als einen integralen Bestandteil einer sportlichen Betätigung zählen kann, ist nicht erlaubt.

In einer Zeit, in der Menschen „Passierscheine“ benötigen, zu jedem Anlass und zu jeder Zeit und an jedem Ort sich erklären müssen, womit die Unschuldsvermutung umgekehrt wird, und das Denunziantentum fröhliche Urstände feiert, sind gewahrte Wachsamkeit über Grundrechte und solidarisches Handeln oberste Direktive.

Weder das zuständige Innenministerium in Sachsen, dessen Minister in gewohnter „Law and Order“ Mentalität handelt, noch das Sozialministerium, geschweige denn die Polizei wissen offenbar genau, wie die unbestimmten Rechtsbegriffe auszulegen sind und geben dazu unterschiedliche Angaben. Wenn aber schon Staatsbeamt*innen sich uneinig sind, was gemeint ist, wie sollen die Bürger*innen dann damit umgehen? Dabei muss sich vor Augen gehalten werden, dass es im Kern um Straftaten geht, die mit Verstoß gegen die Verordnung begangen werden.

Die pandemische Situation mag auch für den Staat neu sein. Doch gerade deshalb müssen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sich immer (!) an den Grundprinzipien der Rechtstaatlichkeit messen lassen. Mit Grundrechten wird nicht gespielt!

5. Wachsam bleiben – Solidarität herstellen

Es ist ein Irrglaube, dass diese Pandemie alle Menschen unterschiedslos macht. Und wir haben auch Zweifel daran, dass die Lehren des Geschehens dazu führen werden, dass es nachhaltige Veränderungen gibt und etwa die Löhne im Einzelhandel und der Pflege angepasst werden, während Fondsmanager und Bankiers mit deutlichen Einschnitten rechnen müssten.

Der Blick darf dabei aber nicht nur vor der heimischen Tür enden. Während Deutschland versucht, sich zu retten und viele in der Krise unsolidarisch zuerst an sich selbst denken, sterben an den Grenzen Europas täglich hunderte Menschen. Wenn der Virus die Flüchtlingslager und die Ärmsten der Armen erreicht, wird das Sterben in die Hunderttausende gehen. Gerade jetzt, angesichts einer grenzenlosen Pandemie, muss die Antwort grenzenlose Solidarität sein!

Es ist auch an uns, stetig darauf hinzuweisen und zu mahnen und – wenn nötig – zu Mitteln des zivilen Ungehorsams zu greifen, um gehört zu werden! Im Inneren bleibt die Befürchtung bestehen, dass die anlasslosen Kontrollen im Rahmen der Rechtsverordnungen vor allem bestimmte Gruppen der Gesellschaft treffen – sozial Benachteiligte und Menschen, die Opfer von Racial Profiling werden. Wir rufen daher nicht nur zu grenzenloser Solidarität auf und erheben die Forderung, die Lager zu schließen und die Grundrechte zu schützen, sondern auch dazu, rassistische und schikanöse Kontrollen bei uns zu melden.

Für eine grenzenlose Solidarität!