Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“
Die Folgen des 1. Mai
Am 1. Mai 2023 wurden mehr als 100 Personen, die sich an den Protesten gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen beteiligten, erkennungsdienstlich behandelt. Nach Auswertung der Gedächtnisprotokolle und Videoaufnahmen lässt sich feststellen, dass ein Großteil der Maßnahmen rechtswidrig war. Unter den Betroffenen waren auch Jugendliche, von denen ohne Einverständnis der Eltern Bilder angefertigt wurden, ein Pressevertreter, der kein Demonstrationsteilnehmer war und deswegen gar nicht hätte behandelt werden dürfen.
Dazu erklärt Jürgen Kasek, Jurist, für das Netzwerk: „Auch eine sogenannte Sitzblockade kann unter den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit fallen, wie das Bundesverfassungsgericht