Pressemitteilung: Erfolg vor dem Verwaltungsgericht – Leipzig nimmt Platz setzt Zeichen

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat in einem aktuellen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig einen wichtigen Erfolg gegen die Stadt Leipzig und ihre Versammlungsbehörde erzielt. Zwei weitere Verfahren befinden sich derzeit in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.

Im verhandelten Fall ging es um eine Gegenveranstaltung zu einem Aufmarsch der Querdenken-Szene am 31. Oktober 2022. Der Versuch, eine spontane Sitzversammlung als Demonstration anzumelden, wurde von der Stadt vorschnell abgelehnt – ohne inhaltliche Prüfung. Stattdessen stufte die Verwaltung das Geschehen pauschal als strategische Blockade ein.

„Das Gericht stellte klar: Behörden müssen eine versammlungsfreundliche Auslegung vornehmen und zunächst von einer zulässigen Spontanversammlung ausgehen. Im konkreten Fall habe ein Ermessensausfall vorgelegen, die Entscheidung der Stadt sei rechtswidrig gewesen. Die Stadt erkannte die Klage noch in der Verhandlung an.

Dieser Erfolg ist ein klares Signal: Grundrechte dürfen nicht aus Bequemlichkeit oder politischem Kalkül eingeschränkt werden. Spontanversammlungen sind ein wichtiger Bestandteil demokratischer Protestkultur“, so Marcus Röder, Kläger für das Aktionsnetzwerk.

Aktuell klagt das Netzwerk auch gegen Auflagen, die bei Versammlungen das Abspielen von Musik untersagen. Die Stadt argumentierte, das Abspielen politischer Musik trage nicht zur Meinungsbildung bei und der Versammlung im September 2022 habe es an Redebeiträgen gefehlt, sodass keine Versammlung mehr vorgelegen habe. Das Verwaltungsgericht folgte dieser Sichtweise – obwohl kurz zuvor ein Redebeitrag gehalten worden war, sich Teilnehmende in Kleingruppen austauschten und Musik mit politischem Text lief. Das Oberverwaltungsgericht wird sich nun in der Berufung damit befassen.

„Die Verfahren zeigen: Rechtliche Auseinandersetzungen mit Auflagen sind notwendig, um Grundrechte zu schützen. Immer wieder versuchen Behörden aus Angst vor möglichen Gefahren, Grundrechte präventiv einzuschränken – ein Vorgehen, das eher einem autoritären als einem freiheitlichen Staatsverständnis entspricht. Das Aktionsnetzwerk wird auch künftig konsequent für Grundrechte streiten und menschenfeindlichen Strömungen entgegentreten. Unsere Arbeit kostet Kraft und Geld – und wir erhalten weder Lohn noch institutionelle Förderung. Wir handeln aus Überzeugung, weil wir glauben, dass Menschenrechte nicht nur verteidigt, sondern gelebt werden müssen“, so Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk abschließend. 

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Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes Sachsen

Offener Brief an Herrn Denis Kuhne, Leiter der Staatsschutzabteilung des
Landeskriminalamtes Sachsen

Betrifft Interview in der LVZ vom 14.07.2025

Sehr geehrter Herr Kuhne,

mit großem Interesse haben wir Ihre Ausführungen im Interview der Leipziger Volkszeitung vom 14. Juli 2025, insbesondere im Hinblick auf den Fall Maja T., zur Kenntnis genommen. Ihre Aussagen geben aus unserer Sicht jedoch Anlass zu erheblicher fachlicher und verfassungsrechtlicher Irritation. Wir bitten Sie daher um eine Stellungnahme zu den nachfolgend aufgeführten Punkten.

Wir sind eine zivilgesellschaftliche Organisation, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern demokratischer Parteien und deren Jugendorganisationen, Gewerkschaften, kirchlichen Akteuren sowie zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammensetzt. Ihre Antworten werden wir den jeweiligen Gruppen zur weiteren Bewertung zugänglich machen.

1. Einschätzung Ungarns als „angeblich autokratisches System“ Sie äußern im Interview Zweifel daran, ob Ungarn tatsächlich ein autokratisches System darstellt, und befürchten eine Täter-Opfer-Umkehr. Diese Einordnung erstaunt, da zahlreiche internationale Institutionen und Gerichte erhebliche Defizite im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn festgestellt haben.

So hat die Europäische Kommission Mittel in Milliardenhöhe eingefroren, da die ungarische Regierung rechtsstaatliche Standards nicht einhält. Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit Auslieferungsentscheidungen in Bezug auf Ungarn Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geäußert. Die Sprecherin der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament stellte im März 2023 fest, daß die ungarische Regierung regelmäßig gegen Grundwerte der EU verstößt und demokratische Institutionen untergräbt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Sie zu der Einschätzung gelangen, Ungarn sei lediglich „angeblich“ autokratisch – insbesondere als leitender Beamter eines Landeskriminalamts, der zur Neutralität und Zurückhaltung in politischen Bewertungen verpflichtet ist.

2. Bewertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Sie behaupten, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei „verkürzt“ wiedergegeben worden. Dies widerspricht dem klaren Wortlaut des Beschlusses vom 17. Juni 2025 (Az. 2 BvR 900/25), in dem es heißt: „Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg.“ Die Beschwerde richtete sich gegen die Auslieferung der Betroffenen – wegen drohender Verletzung von Art. 4 GRCh (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung). Dass sich mittlerweile auch politische Vertreter:innen verschiedener Parteien sowie das Auswärtige Amt hinter diese Einschätzung stellen, verdeutlicht die Tragweite der Entscheidung. Wir bitten Sie daher um konkrete Darlegung, welcher Aspekt des Beschlusses Ihrer Ansicht nach „verkürzt“ dargestellt worden sei.

3. Ihre Einlassung zur „klaren Beweislage“ und zur Täter-Opfer-Umkehr Sie äußern, die Beweislage sei aus Ihrer Sicht „klar“ – damit suggerieren Sie eine Vorverurteilung. Dies widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gemäß Art. 6 Abs. 2 EMRK sowie Art. 20 Abs. 3 GG. Ermittlungsbehörden – und damit auch das LKA – sind nach § 152 Abs. 2 StPO zur objektiven Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Die Bewertung der Beweise obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft und – im Falle einer Anklage – dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich als leitender Staatsschutzbeamter öffentlich zur Schuldfrage äußern, kann dies als Einflußnahme auf laufende Verfahren verstanden werden und ist mit den Prinzipien rechtsstaatlicher Zurückhaltung unvereinbar. Sie untergraben damit nicht nur die Unschuldsvermutung, sondern riskieren, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu beschädigen.

4. Zur Umgehung des effektiven Rechtsschutzes Das Bundesverfassungsgericht hat ferner festgestellt, dass die Betroffene sowie ihre anwaltlichen Vertreter:innen keine Möglichkeit hatten, den Auslieferungsbeschluss des Kammergerichts vor der Vollstreckung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies stellt einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie) dar. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen: Entspricht es in Sachsen der Praxis, Auslieferungen durchzuführen, bevor die gerichtliche Überprüfung abgeschlossen ist? Wie wird in Ihrer Behörde sichergestellt, dass Verfassungsgrundsätze – insbesondere das effektive Rechtsschutzgebot – in der operativen Umsetzung gewahrt bleiben?

5. Grundgesetzbindung staatlichen Handelns Angesichts Ihrer Äußerungen stellen sich Zweifel daran, inwieweit die von Ihnen vertretene Haltung im Einklang mit den Grundwerten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Falls wir Ihre Aussagen missverstanden haben, bitten wir um Aufklärung. Wir fordern Sie daher höflich, aber mit Nachdruck auf, zu den genannten Punkten öffentlich Stellung zu nehmen.

Leipzig, 15.07. 2025

Mit freundlichen Grüßen
Irena Rudolph-Kokot
im Namen des Aktionsnetzwerks

Pressemitteilung: Ein Tag im Juni 2023 und seine Folgen #le0306

Der Hintergrund

Am 3. Juni 2023, nach dem erstinstanzlichen Urteil im Fall Lina E., sollte eine Demonstration als Reaktion auf das Urteil und den Umgang mit dem Verfahren stattfinden. Die Stadt Leipzig erließ eine Allgemeinverfügung, mit der alle Versammlungen verboten wurden, die nicht bis zum 31. Mai 2023 angemeldet wurden. Auch die sogenannte „Tag X“-Demonstration sowie jegliche Proteste im Zusammenhang mit dem Urteil wurden untersagt. Als Begründung dienten pauschale Gefahrenprognosen und Unterstellungen von Gewalt, ohne dass Anmelder*innen Gelegenheit zur Prüfung oder Stellungnahme erhielten.

Demonstrationsanmeldung durch den Say it loud e. V.

Der Verein „Say it loud e. V.“ meldete daraufhin eine eigene Demonstration an – zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Diese sollte ursprünglich vom Alexis-Schumann-Platz durch die Innenstadt führen und wurde nicht verboten.

Parallel legten die Anmelder*innen der „Tag X“-Demonstration Rechtsmittel gegen das Verbot ein. Verwaltungsgericht Leipzig, OVG Bautzen und schließlich – am Tag der Demo – das Bundesverfassungsgericht bestätigten das Verbot oder ließen wegen Zeitmangels keine tiefgehende Prüfung zu. Die Entscheidung aus Karlsruhe kam 1,5 Stunden vor Versammlungsbeginn.

Die Falle

Trotz positiven Bescheides für die Versammlung des Say it loud e. V. wurde diese zur Falle. Die Polizei zog mit einem bundesweiten Großaufgebot auf. Schon vor Beginn wurde der Versammlungsort eingekesselt, zentrale Zugänge wurde versperrt. Ab ca. 17 Uhr wurde dem Versammlungsleiter mitgeteilt, dass 100 Personen – angeblich dem „schwarzen Block“ zugehörig – auf dem Weg seien, was zum Ausschluss eines Demonstrationszugs führen würde. Kurz darauf blockierten Wasserwerfer und Polizeiketten den gesamten Aufzug.

Die Lage eskalierte: Alternative Routen wurden abgelehnt, Gespräche mit der Versammlungsbehörde blieben erfolglos. Ein Deli-Plenum sollte die Versammlung retten – bis es bei einem Ausbruchsversuch zu Gewalt kam. Danach wurde der untere Teil der Versammlung auf Höhe des Heinrich-Schütz-Platzes vollständig umstellt.

Die Folgen: Repression auf ganzer Linie

Über 1.200 Menschen wurden stundenlang in Gewahrsam genommen – darunter auch Minderjährige. Eltern wurden teils nicht informiert, Anwält*innen nicht zu den Klient*innen gelassen. Es gab während des … (11?) Stunden dauernden Kessels für viele der Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Notdurft zu verrichten, zu essen, zu trinken, dafür aber reihenweise Erniedrigungen. Später wurde bekannt, dass verdeckte Ermittler eingesetzt wurden – ohne gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung. Ein vermummter Staatsanwalt erschien unangekündigt am Ort des Geschehens. Die Absicht war offensichtlich: Eskalation und Einschüchterung statt Schutz von Grundrechten.

Kriminalisierung der Versammlungsteilnehmer*innen

Gegen alle Eingekesselten wurde pauschal wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt. Die Staatsanwaltschaft erhob zusätzlich den Vorwurf des versuchten Mordes, um die massiven Maßnahmen zu rechtfertigen – ein durchschaubares Mittel zur Legitimation staatlicher Repression. Ermittlungen gegen Polizist*innen wurden rasch eingestellt.

Während hunderte Verfahren gegen Versammlungsteilnehmer*innen ohne mediale Beachtung eingestellt werden, weil keine Tat nachgewiesen werden kann, bleibt die Aufarbeitung schleppend – Gerechtigkeit ist nicht in Sicht.

Einschüchterung durch Justiz und Polizei

Besonders perfide: Hausdurchsuchungen bei Journalist*innen trotz Presseausweises – später als rechtswidrig erklärt. Einschüchterungsversuche gegen Sozialarbeiter*innen, die sich öffentlich kritisch äußerten, gipfelten in Hausdurchsuchungen, Verurteilungen und der Drohung, Fördergelder zu entziehen.

Auch der Versammlungsleiter wurde kriminalisiert – wegen kritischer Tweets über den vermummten Staatsanwalt erhielt er einen Strafbefehl über 80 Tagessätze.

Ein Rechtsstaat?

Ein autoritär agierender Staat, der mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Politik im Gleichklang agiert, eigene Regeln schafft und jede Rechenschaft verweigert, zeigt: Die Verteidigung von Demokratie, Freiheits- und Menschenrechten ist in Deutschland nicht garantiert.

Die ersten verwaltungsgerichtlichen Urteile bestätigen: Die Einkesselung war rechtswidrig. Die Stadt Leipzig und die Polizei schieben sich seither gegenseitig die Verantwortung zu. Die Ermittlungen gegen Teilnehmer*innen werden still eingestellt – nicht aber die Erzählung vom „Linksterrorismus“, die durch Politik und Behörden weitergesponnen wird.

Pressemitteilung: 10.000 Menschen in Halle gegen die AfD. Leipzig war dabei.

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hatte, am 25. Januar, aufgerufen, nach Halle zu den Protesten gegen den Wahlkampfauftakt der AfD zu fahren. Zehntausend Menschen folgten dem Aufruf von „Halle gegen rechts“ und beteiligten sich an dem bunten Protest. Auch aus Leipzig waren ein paar hundert Menschen in Halle dabei.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Es ist gut, dass so viele Menschen sich den Versammlungen angeschlossen haben. Wir danken unseren Freund*innen von Halle gegen rechts für die Organisation der Proteste und allen Menschen, die sich beteiligt haben.

Die Behörden haben allerdings das Recht auf Versammlungsfreiheit massiv eingeschränkt. So war es kaum möglich, aus Leipzig mit einem Fahrzeug kommend, zu dem Kundgebungsort an der Messehalle zu gelangen. Generell war die Masse an Polizei am direkten Versammlungsort und drumherum, welche auch mit Pferden unterwegs war, abschreckend. Das hat einige davon abgehalten, auf die Versammlungsfläche an der Messe zu gehen. So ist Versammlungsfreiheit nicht gedacht.

Ein Protest in wirklicher Hör- und Sichtweite, sodass die teilnehmenden Anreisenden alle erreicht werden, wurde nicht zugelassen. Das ist bitter, denn der Protest richtete sich ja genau an diese. Um so erfreulicher waren die an verschiedenen Orten spontan entstandenen Sitzversammlungen. Diesen mutigen Aktivist*innen danken wir ganz besonders.“

„Die Reden auf dem Wahlkampfauftakt kennen keine Grenzen mehr. So bekennt sich Weidel erneut und vehement zum Begriff Remigration und kündigt an, am Tag eins der Regentschaft alle Grenzen schließen zu wollen. Ganz unverhohlen zeigt die AfD ihre völkisch-nationalistische Fratze. Sie erklärt sich damit gerichtsunabhängig für gesichert rechtsextremistisch.

Die AfD fordert zudem die CDU zur Zusammenarbeit auf – gepusht durch die Entwicklungen in Österreich und die Aussagen von Merz.“

„Jetzt ist es an der Zeit, das Prüfverfahren zum AfD-Verbot einzuleiten. Wir fordern alle Abgeordneten der demokratischen Parteien auf, kommende Woche dem Antrag zur Prüfung eines Parteiverbotes zuzustimmen. Wir freuen uns, dass die Bundestagsabgeordneten aus Leipzig Paula Piechotta, MdB Bündnis 90 / Die Grünen und Nadja Sthamer, MdB SPD, uns mitgeteilt haben, dass sie dem Antrag zustimmen werden.“

Pressemitteilung: Leipzig fährt nach Halle

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft auf, am 25. Januar nach Halle zu den Protesten gegen den Wahlkampfauftakt der AfD zu fahren. Treffen zur gemeinsamen Anreise ist am 25. Januar 2025, 9:50 Uhr, Gleis 2 Hauptbahnhof Leipzig (tief). Die S-Bahn fährt 9:55 Uhr.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Nicht erst seit Riesa ist deutlich geworden, dass die AfD keine Grenzen mehr kennt und immer unverhohlener das Gesicht des Rechtsextremismus zeigt. Das Programm ist deutlich durch einen völkisch- nationalistischen Geist geprägt, der auch für die NSDAP bezeichnend war – marginalisierte Gruppen innerhalb der Gesellschaft werden aus dieser ausgeschlossen und geächtet. Im Geist des Neoliberalismus und des Kapitals wird gezielt nach unten getreten: gegen Menschen mit Einwanderungsgeschichte, gegen Transferleistungsbeziehende, gegen anderweitig marginalisierte Gruppen.“

Katrin Saborowski von den Omas gegen Rechts ergänzt: „Es ist auch ein Versagen der linken Kräfte, dass sich viele Arbeiter*innen für eine Partei entscheiden, die ihnen vorsätzlich schadet und deren Handeln dazu führt, dass diejenigen, die ohnehin schon ein geringes Einkommen haben, dem Programm folgend noch weniger hätten.

Das Programm der AfD ist ein Frontalangriff auf den Sozialstaat. Der Umbau in eine nationalistische Diktatur wird geradlinig angestrebt und es mutet an, dass die deutsche Sehnsucht nach Autorität durchschlägt. Die mystische Sehnsucht nach Führung und Ordnung.“

„Wenn man über die autoritäre Formierung spricht, kommt man nicht umhin, auch über das Versagen der demokratischen Kräfte zu sprechen. Sie haben die Sprachraumverschiebung und Normalisierung von rechten Positionen mit vorangetrieben. Auch die vermeintlichen Mitte-links-Parteien haben sich dazu treiben lassen, zwischenzeitlich primär über Migration zu sprechen und damit klassisch Sündenböcke aufzubauen.

Da wir uns im Zweifelsfall auf Parteien nicht verlassen können, ist es an uns, für eine emanzipatorische und progressive Gesellschaft einzutreten und es deutlich zu artikulieren – gegen die autoritäre Formierung“, so Rudolph-Kokot abschließend.

Deswegen kommt mit uns am Samstag nach Halle! Kein Raum für Niemand, sondern Alles für Alle!

 

Vorgehen der Behörden in Riesa ist unverhältnismäßig.

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ unterstützt die Proteste gegen den Parteitag der völkisch – rassistischen AfD in Riesa und kritisiert in diesem Zuge deutlich, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden.

Dazu erklärt Katrin Saborowski von den Omas gegen Rechts, die im Aktionsnetzwerk aktiv mitarbeiten: „Auch Leipzig nimmt Platz ruft, wie viele andere Strukturen bundesweit, dazu auf, sich an den Protesten gegen die AfD zu beteiligen. Die Äußerungen von Alice Weidel haben einmal mehr gezeigt, dass sie ein völkisch – nationalistisches und antisemitisches Weltbild pflegt. Gerade in diesen Zeiten braucht die Demokratie Schutz und Bürger*innen, die ihr Versammlungsrecht wahrnehmen und ihre Meinung zum Ausdruck bringen, damit sich Geschichte nicht wiederholt.“

Rena Wilken von den Eltern gegen Polizeigewalt ergänzt: „Der lautstarke Protest gegen eine gesichert rechtsextreme Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung zugunsten eines völkisch – rassistischen Nationalstaates überwinden will, ist auch eine historisch – demokratische Verantwortung“.

Vor diesem Hintergrund kritisiert Platznehmen auch das Handeln der Sicherheitsbehörden als unverhältnismäßig. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Sicherheitsbehörden selbst damit rechnen, dass der Protest überwiegend bürgerlich und friedlich stattfinden wird. Gleichzeitig wird versucht, mit Warnungen vor möglichen Terroranschlägen (angeführte Beispiele reichen bis in die USA) den Protest einzuschränken.

Für die Ausweisung eines Kontrollbereiches wird in der Begründung etwa auf den Attentatsversuch auf den slowakischen Ministerpräsident Figo verwiesen. Auch auf das Geschehen in Magdeburg wird Bezug genommen, wobei die Sicherheitsbehörden komplett unterschlagen, dass der Täter von Magdeburg aus Motiven mit Nähe zur AfD gehandelt hat.

„Erneut versuchen die Sicherheitsbehörden den Protest im Vorfeld zu kriminalisieren und schüren Angst. Die Argumentation der Behörden, die einerseits darauf abstellen, dass der Protest friedlich sei und andererseits ohne Grundlage behaupten, dass es eine Anschlagsgefahr gibt, ist argumentativ auf einer Ebene mit der AfD und passt zum postfaktischen Zeitalter. Mit der Macht des Faktischen werden erneut demokratische Grundrechte außer Kraft gesetzt bzw. deutlich eingeschränkt. Wir unterstützen daher die eingereichten Klagen gegen den Kontrollbereich und die Versammlungsbescheide, so Irena Rudolph – Kokot für das Aktionsnetzwerk abschließend.

 

Ein Angriff auf die Kultur

Im Zuge der Haushaltsdiskussionen wurden durch mehrere Fraktionen des Leipziger Stadtrats Kürzungsanträge eingereicht, die sich vor allen Dingen als Angriff auf die freie Kulturszene in Leipzig begreifen lassen. Die Vorschläge von AfD, CDU und BSW, die zusammen 33 Stimmen haben, zeigen dabei in eine ähnliche Richtung, aber mit unterschiedlichen Begründungen.

Während der AfD eine freie Kultur ohnehin ein Dorn im Auge ist und daher nicht nur als verzichtbar gilt, sondern als Problem, das den eigenen Zielen im Wege steht, ist bei der CDU ein anderer Schwerpunkt sichtbar. Gegner bleibt vor allen Dingen das als „links“ wahrgenommene Conne Island. Das BSW wiederum arbeitet direkt mit dem Kulturkampf und unterstellt insbesondere der NATO, dem Conne Island und dem Werk 2 eine „cancel culture“. Die Möglichkeit einer rechten Querfront im Stadtrat ist auch angesichts vergangener Abstimmungen naheliegend.

Umso wichtiger ist es aber, diese Angriffe entschieden zurückzuweisen. Kultur ist notwendige Bedingung einer aufgeklärten und damit demokratischen Gesellschaft. Gemeint ist eine Kultur, die auch dem Willen der Politik entzogen ist. Gerade in einer Zeit, in der die Zustimmung zur Demokratie immer weiter sinkt und die Zustimmung zu autoritären Einstellungen steigt, braucht es Kultur als Gegenpol.

Kultur lässt sich dabei nicht ökonomisieren. Die Behauptungen, dass Kultur sich selbst tragen muss, sind Ausdruck eines Hyperkapitalismus und letztlich einer primären Verwertungslogik, die allerdings zur Verarmung der Kultur und der Gesellschaft beitragen würde. Diese Logik würde letztlich dazu führen, dass auch Institutionen wie Oper und Gewandhaus nicht mehr tragbar werden.

Wir sind überzeugt, dass es gerade in dieser Zeit ein breites und vielfältiges Kulturangebot sowie die Förderung von Soziokultur braucht, auch um die Demokratie zu stärken.

Wir stellen uns daher entschieden gegen die Kürzungen und betonen, dass die Gesellschaft Freiräume des Austauschs und der Interaktion braucht – wie sie eben nur eine starke Kulturszene anbietet.

Erinnerungskultur pflegen, gerade jetzt! „Stolpersteine putzen“

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wird sich wieder an der Aktion des Erich-Zeigner- Haus e.V., „Mahnwache und Stolpersteine putzen“ zum Gedenken an die Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938, beteiligen und ruft alle Leipzigerinnen und Leipziger auf, mitzumachen. Da in diesem Jahr der 9. November auf einen Samstag fällt, an welchem die jüdische Gemeinschaft Shabbat feiert, wird die gesamte Gedenkaktion auf Sonntag, den 10. November 2024 verlegt.

Irena Rudolph-Kokot erklärt für das Aktionsnetzwerk: „Mit großer Sorge beobachten wir die immer größer werdende Unterstützung rechter Parteien mit dem dahinterstehenden Gedankengut nicht erst seit gestern. Sie greifen nach der Macht und wollen Geschichte umschreiben und damit auch die Erinnerungkultur, wie wir sie für wichtig halten, abschaffen. Das Putzen der Stolpersteine und das Erinnern an die Vergangenheit stellt sich dem entgegen. Deswegen ist es wichtig, dass sich möglichst viele Leipzigerinnen und Leipziger daran beteiligen.

Wir laden dazu ein, mit uns gemeinsam, am 10. November, 17 Uhr, die Stolpersteine von Anna und Bernhard Landsberg in der Pfaffendorfer Str.18 zu putzen. Bringt gerne Kerzen und Blumen mit. Noch besser ist aber, sich einen eigenen Stolperstein zu suchen und für diesen beim Erich-Zeigner-Haus e.V. eine Putzpatenschaft zu übernehmen. Das Erinnern an die vom NS-Regime verfolgten und getöteten Menschen ist gerade mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen in der Bundesrepublik und darüber hinaus besonders wichtig. Die Geschichte mahnt uns!“

Das Putzen der Stolpersteine wird am Sonntag, dem 10. November, in der Zeit zwischen 10 und 18 Uhr an allen Verlegeorten stattfinden. Über die Homepage https://erich-zeigner-haus-ev.de/neunter-november/ sind zahlreiche Informationen rund um die Putzaktion, sowie eine Karte zu finden, wo man mit Klick auf einen Stadtbezirk die Liste mit allen dort befindenden Stolpersteine angezeigt bekommt.

Pressemitteilung: Fazit nach Anhörung – Versammlungsverhinderungsgesetz darf nicht kommen

Die sächsische Regierungskoalition plant ein neues Versammlungsgesetz
für Sachsen noch im Juni zu verabschieden, welches am 1. September in
Kraft treten soll. Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ beteiligt
sich am Netzwerk Versammlungsfreiheit verteidigen , welches sich zum
Ziel gesetzt hat, dass das Gesetz, so wie derzeit vorliegend, nicht
verabschiedet wird. Am 18. April fand im Sächsischen Landtag eine
öffentliche Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf statt.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk:
„Die geladenen Expert*innen brachten bei der Anhörung verschiedentliche
Kritik an dem Gesetz vor. Vor allem das geplante Melden und Speichern
der Ordner*innendaten wurde von vielen der Sachverständigen deutlich als
Problem bezeichnet. Teile des Gesetzes seien verfassungswidrig, andere
führen zu Problemen.

Auch wurde darauf verwiesen, dass Bündnis 90/Die Grünen im Jahre 2018
schon einen wesentlich besseren und fortschrittlicheren Entwurf für ein
Versammlungsgesetz vorgelegt hätten und bei dem jetzigen Entwurf zwar in der Überschrift mehr Versammlungsfreiheit suggeriert wird, der
Gesetzestext dies aber nicht hält.

Unverständlich ist auch die Einschätzung, dass angeblich
Sitzversammlungen entkriminalisiert werden. Die Entscheidung, ob
friedliche Sitzversammlungen erlaubt werden, würde laut neuem Gesetz
dann die Polizei treffen und der Passus zur groben Störung könnte diese
auch weiter strafbar machen.

Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass extrem viel Nachbesserungsbedarf
besteht und der derzeitige Entwurf zu einer Abschreckung und damit zur
Verhinderung von Versammlungen führt. Wir als Aktionsnetzwerk sehen uns,
wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie es derzeit vorliegt,
gezwungen, unsere Arbeit einzustellen. Das ist in Zeiten, wo unsere
Demokratie gestärkt und verteidigt werden muss, ein fatales Zeichen.

Wir appellieren vor allem an Bündnis90/ Die Grünen und die SPD das
Gesetzesvorhaben für diese Legislatur zu beerdigen. Lieber kein neues
Gesetz, als ein schlechtes.

Wir rufen alle Menschen in Sachsen auf, sich zu informieren und sich an
der Demo des Netzwerks am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, zu
beteiligen. Start ist 18 Uhr am Richard-Wagner Platz.

Pressemittelung: Bündnis Hand in Hand für Demokratie und Menschenrechte in Leipzig gegründet

Auf Initiative von aktiven Persönlichkeiten der Stadtgesellschaft haben sich über hundert Vertreter*innen der Zivilgesellschaft getroffen und das Bündnis Hand in Hand für Demokratie und Menschenrechte wurde gegründet. Den Aufruf des Bündnisses haben über 100 Organisationen und Personen unterschrieben.

https://handinhandleipzig.de

 

Das Bündnis plant am 8. Juni, vor den Kommunal- und Europawahlen, sowie am 25. August, vor der Landtagswahl, Großdemonstrationen. Die Mitarbeit weiterer Organisationen und Personen ist ausdrücklich erwünscht.

Zu der Bündnisgründung erklärt Burkhard Jung als einer der Initiatoren: „Als Bürger der Stadt Leipzig unterstütze ich aus fester Überzeugung das zivilgesellschaftliche Engagement für unsere vielfältige und offene Gesellschaft. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Rechtsextreme mit Hass, Menschenverachtung und Lügen nach der Macht greifen und am Fundament unserer Verfassung rütteln: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jedes Menschen.“

Manuela Grimm, Geschäftsführerin des DGB Leipzig/Nordsachen ergänzt: „Es ist an der Zeit, unsere Demokratie, unsere Werte mit vereinten Kräften zu verteidigen. Denn extrem Rechte wie die AfD wollen diese Grundfesten unserer Gesellschaft zerstören. Sie sind Stichwortgeber für einen Diskurs des Ausschlusses, der Ungleichheit und des Antifeminismus; für Gewalt, Terror und Bedrohungen. Rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe beeinträchtigen schon lange den Alltag vieler Menschen. Täglich ereignen sich rechte Gewalttaten mit existenziellen Folgen für die Betroffenen. Menschen mit Behinderungen erleben Ausgrenzung und Abwertung. Engagierte werden bedrängt und mit Morddrohungen konfrontiert. Gelingt es der extremen Rechten weiter, an Einfluss zu gewinnen – gar an Regierungsmacht zu kommen – drohen massenhafte Vertreibungen. Es ist an der Zeit, dass wir uns dieser Bedrohung entschieden entgegenstellen. Solidarisch und in unserer ganzen Vielfalt!“

Antje Enderling (Personalmanagerin) und Jochen Enderling (Fachanwalt für Arbeitsrecht), engagierte Bürger*innen, führen weiter aus: “In den letzten Monaten spürten wir eine große Hilflosigkeit und Verzweiflung angesichts des extremen Rechtsrucks, der unsere Demokratie so sehr in Gefahr bringt. Unser neues Leipziger Bündnis gibt uns die Chance, aktiv und fokussiert dafür zu kämpfen, die Gefahr einer neuen Diktatur in Deutschland zu beseitigen. Wir alle müssen aktiv werden!“

Irena Rudolph-Kokot, vom mitinitierenden Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“, ruft abschließend auf: „Jetzt ist die Zeit, sich für eine solidarische Gesellschaft und gegen die drohende autoritäre Entwicklung zu engagieren. Jede und jeder ist gefragt. Meldet euch beim Bündnis oder den Bündnispartner*innen, macht mit, widersprecht im Kolleg*innen- und Familienkreis rechten Erzählungen, beteiligt euch an den Demonstrationen, unterstützt Aktivist*innen im Umland! Es gibt viele Möglichkeiten. Lasst uns gemeinsam das rechte Machtstreben stoppen!“Hand in Hand für Demokratie und Menschenrechte

Alle Informationen gibt es unter https://handinhandleipzig.de.