Pressemitteilung: IfS dicht machen

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ unterstützt die Proteste von „IfS dichtmachen“ und ruft zur gemeinsamen Busanreise am Sonntag, dem 18. Februar 2024 auf. Start ist 10:30 Uhr in Leipzig. Wer mitfahren möchte, kann sich gerne per Mail unter oder per Instagram-Nachricht bei uns melden.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Nicht erst mit der Aufdeckung von Correctiv ist deutlich geworden, dass die radikale rechte Szene unverhohlen an konkreten Plänen zur Machtübernahme arbeitet. Zentraler Akteur innerhalb der Vernetzung dieser Szene ist dabei das Institut für Staatspolitik mit Götz Kubitschek und dem Antaios Verlag unter der Führung seiner Frau Ellen Kositza in Schnellroda. Hier vernetzen sich die extremen Rechten seit Jahren. Zu den prominentesten Gästen zählen Bernd Höcke oder AfD-Bundestagsabgeordnete wie Roger Beckamp, Jan-Wenzel Schmidt, der Europaabgeordnete Maximilian Krah oder Vertreter der Identitären Bewegung wie Martin Sellner, die hier regelmäßig Vorträge halten. Höcke schwadronierte in Schnellroda im unverhohlenen Rassismus über den „afrikanischen Ausbreitungstypus“ und Krah zeigte seine Bewunderung für die Taliban aufgrund ihres Vorgehens gegenüber LGBTIQ-Personen.“

Jürgen Kasek, Jurist und Stadtrat, ergänzt: „Hier arbeitet man an der Vernetzung und den konkreten Plänen der Metapolitik, darum, den Sprachraum zu erweitern und rechtsextreme Codices im Mainstream zu verankern. Erklärtes Ziel ist dabei, die Risse in der Gesellschaft zu vertiefen und durch das angebliche Driften in einen bürgerkriegsähnlichen Zustand eine revolutionäre Stimmung heraufzubeschwören. Mit dieser wird darauf gesetzt, dass Menschen in einen archaischen Gesellschaftszustand zurückkehren, zum vermeintlich ursprünglichen Verhalten, das von der Zugehörigkeit zur eigenen Sippe und damit der Deutschblütigkeit geprägt ist. Die verhasste liberale Gegenwart soll überwunden werden. Man will zurück zu einem klar umrissenen, nationalistisch-autoritären Staat.“

„Die AfD fungiert dabei als parlamentarischer Arm der extremen Rechten, deren Aufgabe es ist, den Sprachraum zu vergrößern. In Schnellroda wird an der völkischen Revolution gearbeitet – gerade auch unter Einbeziehung sozialer Medien. Wenn die schweigende Mitte der Gesellschaft derzeit auf die Straße geht, um Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, wo die Zentren der rechten Vernetzung sind und wer die entscheidenden Akteure. Wir rufen daher dazu auf, nach Schnellroda zu fahren und gemeinsam mit dem Bündnis ‚IfS dichtmachen‘ die Nazis in ihrer völkischen Jauchegrube zu besuchen“, so Rudolph-Kokot und Kasek abschließend.

Pressemitteilung: Provokationen und Gewalt der Polizei stoppen friedlichen Protest gegen Nazis in Dresden nicht

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ nahm am 11. Februar 2024 mit vielen Menschen aus Leipzig an den Protesten gegen den jährlich wiederkehrenden Naziaufmarsch teil. Über 5000 Menschen protestierten friedlich, trotz Dauerregen, in diesem Jahr in Dresden. Diese positive Bilanz ist allerdings überschattet von einem zu hinterfragenden Polizeieinsatz

Auch in diesem Jahr forderten die Verantwortlichen der Polizei Sachsen wieder Unterstützung aus anderen Bundesländern an, um die Durchführung der Nazi-Demonstration der Geschichtsrevisionist*innen in der Dresdner Innenstadt zu gewährleisten und von dem legitimen Protest der Zivilgesellschaft abzuschirmen. Am Sonntagmittag zeigte sich dabei abermals, dass die sächsischen Behörden dabei nicht in der Lage oder nicht Willens sind, die körperliche Unversehrtheit der Gegendemonstrant*innen zu gewährleisten. Während alte und neue Nazis ihre Versammlung dank eines massiven polizeilichen Einsatzes durchführen konnten, traten die Polizist*innen auf den angemeldeten Gegenprotesten unverhältnismäßig rabiat auf. So sendete die hessische Reiterstaffel gegen 15 Uhr gleich mehrmals berittene Einheiten in den Gegenprotest und sorgte damit für eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer*innen. Mehrere Menschen berichten davon, wie die Reiterstaffel ohne Ankündigung in die Versammlungen hinein geritten kam und Pferde direkt in der Gegendemonstration standen.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk „Ich kritisiere den Pferdeeinsatz aufs Schärfste. Dieser war an mehrfachen Stellen unverhältnismäßig und ging so weit, dass Menschen durch Pferde geschubst wurden. Vor allem, dass die Pferde mitten durch eine bestehende Versammlung gesendet wurden, war äußerst fahrlässig. Als dabei ein Pferd für kurze Zeit außer Kontrolle geriet, war es absolutes Glück, dass es keine Verletzten gab.“

Während die Nazis an dem Gegenprotest an der Bürgerwiese dank der Polizei ungehindert vorbeimarschierten, wurde von den Polizeibeamt*innen aus Hamburg Pfefferspray gegen Gegendemonstrant*innen eingesetzt, wiederum ohne äußerlich erkennbaren Anlass. In das Bild passt, dass auch das extra aus Bayern angeforderte Unterstützungskommando, eine spezialisierte Einheit der bayrischen Polizeikräfte, in der Stunde davor mehrmals kreuz und quer durch die Versammlung an der Bürgerwiese schritt, scheinbar mit dem einzigen Zweck, die Versammlungsteilnehmenden zu provozieren und zu verunsichern. Auch nach dem reformierten sächsischen Versammlungsrecht sind Demonstrationen sogenannt „polizeifest“, das heißt, dass die Teilnehmer*innen gemeinsam und ohne äußere Durchquerungen ihre Anliegen kund tun dürfen sollen. Das schien die bayrischen Kräfte auch nach Widerspruch durch die Organisatoren nicht zu stören. Es ist geradezu bezeichnend, dass keine der feigen Polizist*innen an diesem Sonntag, darauf angesprochen, auch außerhalb von Maßnahmen bereit war, der in § 8 SächsPolG niedergelegten Ausweispflicht für Polizeibeamte nachzukommen.

„Ein Gesetz ist nur gut, wenn sich auch die Polizei daran hält. Die vorgesehende Kontrolle, die Bürger*in nur auslösen kann, wenn die Daten der jeweiligen Beamt*innen bekannt sind, ist Grundlage für das Funktionieren der demokratischen Institutionen. Wir müssen wiederholt feststellen, dass dies im Versammlungsgeschehen in Sachsen nicht funktioniert“, stellt Rudolph-Kokot klar.

Die Strategie der Polizei war es, mit einem massiven Polizeiaufgebot aus anderen Bundesländern Naziaufmarsch in der Stadt durchzuführen und dabei den zahlenmäßig überlegenen Gegenprotest, wenn es darauf ankam, mit Einschüchterungen davon abzuhalten, den Widerspruch der Zivilgesellschaft in Hör- und Sichtweite zu unterdrücken. Dass hierbei insbesondere ortsfremde Polizei Maß und Mitte vergaß und die Dresdner Versammlungsbehörde ihre Kolleg*innen nicht zur Einhaltung der hiesigen Gesetze verpflichten konnte, ist an diesem Sonntag mehrmals eine tatsächliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der Demoteilnehmenden gewesen.

Nur den besonnenen Aufrufen der Organisator*innen und dem geistesgegenwärtigen Verhalten der Teilnehmer*innen ist es zu verdanken, dass es am Sonntagnachmittag nicht zu schweren Verletzungen der Gegendemonstrant*innen gekommen ist.

„Wir bedanken uns bei den Dresdner Organisator*innen der Proteste, bei allen Menschen, die auf der Straße waren, bei den parlamentarischen Beobachter*innen und bei den Antifaschist*innen, die mit uns nach Dresden gefahren sind, sowie bei dem uns begleitenden Anwalt. Unsere Kritik geht an den Innenminister Schuster, der scheinbar die perfide Strategie, Polizeieinheiten aus anderen Bundesländern als gewissenlose Kampftruppen einzusetzen, immer weiter ausbaut. Dies haben wir am Sonntag in Dresden nicht das erste Mal erlebt. Genau an solchen Tagen wird deutlich, wie wichtig die Einführung einer Kennzeichnungspflicht ist“, so Rudolph-Kokot abschließend.

Pressemitteilung: Möckern bleibt bunt!

Für kommenden Montag, den 12.02.2024, ruft das Aktionsnetzwerk gemeinsam mit den Omas gegen Rechts Leipzig zum Protest gegen den rechtsorientierten Auflauf in Leipzig-Möckern auf. Die Kundgebung findet 18:00 Uhr in der Knopstraße (vor Norma) statt.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Seit einigen Wochen versammeln sich in Leipzig-Möckern Menschen, die vordringlich ihren Unmut über die aktuelle Bundesregierung zum Ausdruck bringen wollen. Auf verteilten Flyern heißt es: Bin kein Bauer trotzdem sauer. Man wirbt dafür, parteilos und unahängig zu sein und will etwas bewegen.  Doch worum geht es wirklich und wer steht dahinter? Anlasspunkt war eine neue Geflüchtetenunterkunft in der Georg-Schumann-Straße, wo Familien untergebracht werden sollen. In altbekanntem Muster werden also Geflüchtete als Sündenböcke auserkoren.“

Jürgen Kasek, Stadtrat, ergänzt: „Zuerst tauchten die Aufrufe und Flyer auf dem Kanal von Lucien W., einem in Leipzig bekannten Rechtsradikalen, auf. Dieser wohnt ganz zufällig ebenfalls auf der Georg-Schuhmann-Straße. Er gehört zum Spektrum um den ehemaligen NPD-Kader Volker B., dessen Kanal klar dem Reichsbürgerspektrum zuzuordnen ist. W. wiederum ist bereits wegen Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten. Neben seinem Namenskanal auf TikTok, auf dem vor allen Dingen für die Demos in Möckern geworben wird, hat W. auch noch einen Zweitkanal mit dem Namen KampfderFreiheit bzw. (@)jungsturmdeutschland. Neben einschlägigen Videos der rechtsextremen Szene nimmt W. hier auch Bezug zum Jungsturm, der Vorläuferorganisation der Hitlerjugend, und macht aus seiner Gesinnung keinen Hehl.“

Katrin Saborowski von den Omas gegen Rechts Leipzig führt abschließend aus: “Einmal mehr versucht man in Möckern, die aktuelle Stimmungslage auszunutzen, um hinter dem Deckmantel eines vorgeblichen „unparteilichen Protestes“ rechtsextreme Stimmungsmache zu betreiben. Hinter dem Protest in Leipzig-Möckern stecken organisierte Rechte, welche die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen wollen. Wir rufen daher dazu auf, sich am Montag gemeinsam mit uns auf die Straße zu begeben und sich den Rechten entgegen zu stellen und ihr braunes Treiben nicht unkommentiert zu lassen.“

Pressemitteilung: Kein Frieden mit Revisionisten. Gemeinsam in Dresden Nazis den Platz nehmen!

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft auch in diesem Jahr wieder auf, nach Dresden zu fahren und sich dem alljährlichen Naziaufmarsch entgegenzustellen. Treff zur gemeinsamen Anreise ist am 11. Februar, 9:45 Uhr am Gleis 21 auf dem Hauptbahnhof Leipzig.

Dazu erklärt Jürgen Kasek vom Aktionsnetzwerk: „In Dresden wird alljährlich beim Aufmarsch die deutsche Opfererzählung fortgesponnen und Geschichte relativiert. Die vermeintlich unschuldige Zivilbevölkerung sei „geopfert“ worden. Dieses Opfernarrativ ist der Fundus, aus der nationalistische und revisionistische Kräfte seit jeher schöpfen und die Geschichte verbrämen. Deutschland müsse sich von der Fremdherrschaft befreien, wie auch heute noch mit stärker werdender Stimme rechtsnationalistische Kräfte von Querdenkern über die AfD bis hin zu den Freien Sachsen fordern und in nichts der NSDAP, ihren geistigen Vorvätern, hinterher stehen, die nach dem verlorenen 1. Weltkrieg im Versailler Vertrag Unrecht sahen.“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für „Leipzig nimmt Platz“: „Die Perspektive der Opfer des Nationalsozialismus hat in den Opfererzählungen keinen Platz. Die Flammen über Dresden waren für die KZ-Gefangenen schließlich ein Feuer der Hoffnung, ein Zeichen der baldigen Befreiung.  Dabei ist daran zu erinnern, dass der Aufstieg der NSDAP in Sachsen begann und die Dynamik bereits vor der Weltwirtschaftskrise 1929 eingesetzt hatte.

Auch jetzt ist zu beobachten, wie rechtsnationalistische Kreise die Opfererzählungen nutzen und auch die AfD versucht, solche zentralen Daten für sich zu vereinnahmen. In Dresden nicht anders als in Leipzig. Wer also die Auseinandersetzung mit dem aufziehenden Faschismus führen will, muss gerade bei solchen Daten hellwach sein und diese grotesken Opfererzählungen enttarnen. Mehr noch, die historischen Parallelen zu heutigen Entwicklungen, gerade hier in Sachsen, müssen alle Antifaschist*innen, vor allem die in politischer Verantwortung, im Handeln leiten, denn das „Nie wieder!“ ist jetzt.“

Wir rufen entschieden dazu auf, sich den Faschist*innen in den Weg zu stellen. Damals wie heute gilt: Deutsche Täter*innen sind keine Opfer!

Pressemitteilung: Aktionsnetzwerk erstattet Anzeige im Nachgang der Demo am 21. Januar

Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Aktionsnetzwerk erstattet Anzeige im Nachgang der Demo am 21. Januar

Das Aktionsnetzwerk hat im Nachgang der Versammlung am 21. Januar 2024, an der bis zu 70000 Menschen teilnahmen, Anzeige wegen eines
gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erstattet.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk:  „Uns
erreichten noch während der Versammlung Berichte, dass ein Pick-Up in
die Demo gefahren sein soll. Im Nachgang meldeten sich viele Menschen
mit detaillierten Berichten und dem Kennzeichen bei uns, auch Menschen
aus unserem persönlichen Umfeld. Alle berichteten, dass der Wagen an der
Runden Ecke auf den Ring kam und trotz, dass da offensichtlich eine
große Demonstration lief und Menschen auch versuchten, den Autofahrer
anzusprechen, dieser nicht besonders langsam mitten durch die Demo fuhr.
Zum Glück konnten die Menschen noch gerade rechtzeitig zur Seite
springen. Man kann nur von Glück reden, dass es keine Verletzten gibt.

Wir fragen uns an dieser Stelle auch, warum die vorher angezeigte
Demoroute an dieser Stelle nicht ausreichend abgesichert war und hoffen,
dass dies in die Auswertungen der Ordnungsbehörde einfließen wird. Wir
fragen uns aber besonders, was für ein rücksischtsloser Mensch es sein
muss, der in Menschenmassen fährt und mögliche Verletzte in Kauf nimmt.
Unsere Anmelderin hat, unter Angabe des KfZ-Kennzeichens und mit einer
Reihe von Zeug*innen im Rücken, Anzeige erstattet und wir hoffen, dass
der Fahrer entsprechende Konsequenzen tragen muss.“

Auch die Demonstration insgesamt hat das Aktionsnetzwerk ausgewertet und unter Berücksichtigung vieler Hinweise der Teilnehmenden, ein Statement verfasst, was hier nachzulesen ist:

https://platznehmen.de/2024/01/28/auswertungsstatement-zur-demonstration-zusammen-gegen-rechts-am-21-01-2024/.

Bauernproteste und Versammlungsrecht

Angesichts der heutigen Proteste in der Leipziger Innenstadt ausgehend
von verschiedenen Bauernverbänden zieht das Aktionsnetzwerk „Leipzig
nimmt Platz“ Bilanz. Der Versuch rechter Akteur*innen, die Proteste zu
vereinnahmen oder gar von einem Generalstreik zu sprechen, ist
gescheitert. Dennoch ist offensichtlich, dass extreme Kräfte versuchen,
die Proteste zu nutzen. In Leipzig etwa rief die Gruppe „Engelsdorf
steht auf“, die mutmaßlich vom rechtsradikalen AfD Stadtrat Marius Beyer
geleitet wird, ebenfalls zum Protest auf. Die Gruppe, welche sich in der
Corona-Zeit gründete, hatte vorher auch schon zum Protest gegen
Geflüchtetenunterkünfte aufgerufen. Auch die sogenannte „Bewegung
Leipzig“, die ebenfalls im rechten Spektrum einzuordnen ist, versucht
nunmehr mittels des neuen Themas an Einfluss zu gewinnen. Seit längerer
Zeit beteiligten sich an deren Montagsabendsaufzug auch eine Gruppe
jugendlicher gewaltorientierter Neonazis, die vermummt auftreten. Im
Verlaufe des Tages waren an einigen Autos auch eindeutig rechte Symbole
zu sehen.

„Es ist der extremen rechten Szene nicht gelungen, die Proteste in ihrem
Sinne zu vereinnahmen. Allerdings ist es umso notwendiger, dass sich
auch die Bauern klar in einem demokratischen Rahmen bewegen und Versuche der Einflussnahme von Rechtsextremen klar zurückweisen. Gerade in den Verlautbarungen der Landesbauernverbände ist erkennbar geworden, dass man sich mit klaren Abgrenzungen aber schwertut. So berechtigt die Proteste auch sind, so wenig dürfen sie zur Spielwiese für
Verfassungsfeinde werden. Die Rechten versuchen hier immer wieder, ein
Bürgerkriegsszenario heraufzubeschwören und es sollte jedem klar sein,
dass es ihnen nicht um die Bauern geht, sondern um einen rechten
Systemsturz“, so Jürgen Kasek für das Netzwerk.

Irena Rudolph-Kokot ergänzt zum Versammlungsgeschehen: „Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der CDU Innenminister ebenfalls seine Liebe zu Blockaden und Störung der öffentlichen Ordnung entdeckt hat, jedenfalls
dann, wenn es ins Kalkül passt. Als Innenminister ist eine Person, die
angesichts der eigenen politischen Überzeugung Proteste verurteilt oder
Blockaden lobt, ungeeignet. Ebenso ist auch überraschend, dass Christdemokraten auf einmal Staus auf dem Leipziger Innenstadtring aktiv provozieren und dass es seitens der Polizei oder des Ordnungsamtes keinerlei Einschränkungen gibt. Insbesondere die Leipziger Versammlungsbehörde, die noch immer mit Argusaugen Auflagen zur Lautstärke und dem Verkehr erlassen hat, scheint sich nicht daran zu stören, wenn die Anwohner*innen des Leipziger Rings und dort Arbeitende über einen ganzen Tag mit einem Hupkonzert beschallt werden und der sonst so geschützte Verkehr stellenweise komplett zum Erliegen kommt. Das Ordnungsamt muss sich die Frage gefallen lassen, ob man das Versammlungsrecht wirklich unvoreingenommen auslegt.“

Klares Zeichen für Menschlichkeit und gegen Hass in Leipzig Paunsdorf

Heute sind 250 Menschen dem Aufruf des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ gefolgt und haben friedlich für das Grundrecht auf Asyl, für ein solidarisches, vielfältiges Leipzig und gegen die Hetze der AfD demonstriert. Es gab Redebeiträge von der Seebrücke, den Eltern gegen Polizeigewalt und Politiker*innen der Parteien Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Die blau-braune Partei hat zur Hetze gerufen und eine Abordnung des neonazistischen Dritten Weges kam und demonstrierte mit. Damit muss auch dem letzten vermeintlich aus Protest die AfD wählenden klar sein, dass diese Partei eine von Faschist*innen ist. Die substanzfreie Hetze dauerte dann ganze 45 Minuten. Der geplante Spaziergang fand nicht statt. Dafür waren neben den Neonazis des Dritten Weges auch Erhard Kaiser, eine alte Legidabekanntschaft, sowie Anja Tobias und Peter Trautmann, also eine schwurbelig rechtsdrehende Melange, vor Ort.“

Jürgen Kasek, Stadtrat von Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt: „Die AfD will keine Lösung anbieten, sondern bietet Sündenböcke und verbreitet Hass auf Schwächere. Dass man dazu im Ernstfall mit militanten Neonazis zusammenarbeitet, wie dem Dritten Weg, und bei den Kundgebungsteilnehmern etliche zum Teil vorbestrafte Neonazis sind, passt ins Bild einer Partei, die keine Lösung hat, außer dem Abwärtsvergleich, und diese Gesellschaft spaltet.“

Juliane Nagel, MdL und Stadträtin, DIE LINKE stellt klar: „Ich freue mich, dass sich viele Paunsdorfer*innen nicht von der rassistischen Hetze der AfD beirren lassen haben, die AfD, die keine Scham zeigte, die Neonationalsozialisten der Kleinstpartei „III. Weg“ in ihren Reihen zu dulden. Wir müssen gerade jetzt deutlich machen, dass Migration und Flucht keine Probleme sind, sondern wir ohne Wenn und Aber zum Recht auf Asyl stehen. Dazu gehört aber auch eine menschenwürdige Unterbringung der Schutzsuchenden und eine gute Informationspolitik der Stadt Leipzig. Hier ist definitiv noch Luft nach oben. Wir werden rassistischer Hetze gegen Geflüchtete immer wieder entgegentreten, aber auch im Alltag Unterstützung für ein gutes Ankommen geben.“

Foto: Ferdinand Uhl 

Solidarisch gegen den AfD-Bundesparteitag in Magdeburg! – Anreise aus Leipzig

Am Samstag, den 29. Juli 2023, ruft das Aktionsnetzwerk zur gemeinsamen
Anreise aus Leipzig zum Protest gegen den AfD-Bundesparteitag in
Magdeburg auf.

Der Treffpunkt ist 9:50 Uhr am Gleis 10 auf dem Hauptbahnhof Leipzig.
Die Abfahrt des Zuges ist 10:04 Uhr. Es wird dank Spenden eine begrenzte
Anzahl an Soli-Tickets geben.

In Magdeburg startet 12:00 Uhr eine Demonstration unter dem Motto „Nazis wegbassen 2.0“ direkt am Hauptbahnhof. Diese führt durch die Innenstadt und mündet in eine zentrale Protestkundgebung mit Open-Air-Konzert.

Zur gemeinsamen Anreise erklärt Irena Rudolph-Kokot für das
Aktionsnetzwerk: „Für uns ist es wichtig, in Zeiten, da die Partei des
Hasses und der Hetze, vor allem im Osten der Republik, viel zu hohe
Umfragewerte erzielt, sich dieser Entwicklung klar entgegenzustellen und
neben der klaren Haltung auch den Widerspruch auf die Straße zu tragen.
Dafür schließen wir uns dem Aufruf vom Bündnis solidarisches Magdeburg
an und rufen auf, mit uns zu den Protesten zu fahren.“

Marco Böhme, MdL Die Linke Sachsen, ergänzt: „Wir werden dem
blau-braunen Hass eine bunte und solidarische Demonstration
entgegensetzen. Denn die AfD stellt sich tagtäglich gegen die
Schwächsten in unserer Gesellschaft, sie steht für Ausgrenzung und
Sozialabbau. Das lassen wir nicht unkommentiert und streiten für
Vielfalt und Solidarität in unsere Gesellschaft.“

Mats Rudolph von den Jusos Leipzig führt weiter aus: „Gerade jetzt, wenn
auch die Brandmauer der CDU gegen rechts bröckelt, müssen alle
anständigen Demokrat*innen gemeinsam gegen den Rechtsruck ankämpfen.
Dazu gehört es auch, die eigenen Positionen und Forderungen auf die
Straße zu tragen.“

Abschließend erklärt Katrin Saborowski von den „Eltern gegen
Polizeigewalt“: „Wir wollen für unsere Kinder eine Welt frei von
Rassismus, Chauvinismus, Hass und Hetze. Deswegen müssen wir uns
gemeinsam der Partei, die genau das verkörpert, entgegenstellen. Wir
stehen für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität. Fahrt mit
uns am 29.Juli nach Magdeburg!“

Grundrechte gelten auch in Leipzig!

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft nach den Ereignissen der
vergangenen Tage dazu auf, für unsere Grundrechte, die massiv
beschnitten wurden, auf die Straße zu gehen. Wir starten 18:30 Uhr am
Alexis- Schuhmann-Platz.

Dazu erklärt Jürgen Kasek : “Seit Mittwochnacht galt in Leipzig eine
Allgemeinverfügung, die faktisch zu einem kompletten Verbot von
Versammlungen bis zum Sonntag führte. Als versucht wurde, am Sonnabend eine Versammlung in Leipzig, die vorher angezeigt und beauflagt war, durchzuführen, endete dies in einer gewollten Eskalation der Exekutive und für 1000 Menschen in einem Polizeikessel. Politische Äußerungen wurden durch die Polizei für nicht zulässig erklärt. Dass in dem
Polizeikessel auch Minderjährige waren, hat offenbar genauso wenig
interessiert, wie der Umstand, dass es für die Betroffenen weder Essen
noch Trinken gab und auch keine adäquate Kleidung bei einer Gesamtzeit
von bis zu 11 Stunden.

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für „Leipzig nimmt Platz“: „Eindrücklich hat
Sachsen gezeigt, dass man im Ernstfall darüber entscheidet, wer, wann
und unter welchen Voraussetzungen demonstrieren darf. Eine Reihe von
Grundrechten, auch von Betroffenen, wurden außer Kraft gesetzt. Die
Eskalation war gewollt und akribisch vorbereitet. Der Rechtsstaat hat
kapituliert. Der Rechtsstaat hat nicht etwa vor der Gewalt der Straße
kapituliert, sondern in Annahme, dass es diese Gewalt geben könnte,
dafür gesorgt, dass elementare Grundrechte in der Demokratie faktisch
ausgesetzt waren. Im Zweifelsfall ist die Bratwurst auf dem Rummel
wichtiger als Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allen Dingen dann,
wenn emanzipatorische und zivilgesellschaftliche Kräfte aufrufen.“

„Viele Menschen haben in den letzten Tagen staatliche Gewalt erfahren
und auch am Sonntag wurde in der Annahme, dass eine Demonstration gegen eben diese Gewalt Grundlage für neue Gewalt seitens der Demonstrierenden sein könnte, mit verboten. Das ist kein Rechtsstaat mit klarer Trennung der Teilgewalten mehr. Die Exekutive forciert offen die Wandlung in einen autoritären Staat. Vor diesem Eindruck rufen wir alle auf, die von Polizeigewalt betroffen waren, die mit uns zusammen wütend sind, auf die Straße zu gehen. Gewaltfrei – aber in der Sache entschlossen“, so Kasek und Kokot abschließend.

Beschränkungsbescheid_SayitLoud_03.06.2023

Auswertung des 1. Mai 2023 in Leipzig.

Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Die Folgen des 1. Mai

Am 1. Mai 2023 wurden mehr als 100 Personen, die sich an den Protesten gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen beteiligten, erkennungsdienstlich behandelt. Nach Auswertung der Gedächtnisprotokolle und Videoaufnahmen lässt sich feststellen, dass ein Großteil der Maßnahmen rechtswidrig war. Unter den Betroffenen waren auch Jugendliche, von denen ohne Einverständnis der Eltern Bilder angefertigt wurden, ein Pressevertreter, der kein Demonstrationsteilnehmer war und deswegen gar nicht hätte behandelt werden dürfen.

Dazu erklärt Jürgen Kasek, Jurist, für das Netzwerk: „Auch eine sogenannte Sitzblockade kann unter den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit fallen, wie das Bundesverfassungsgericht und etwa auch das OVG in Münster immer wieder betont haben. Entweder hätte daher beim Versuch die Versammlung anzumelden, den es unbestritten gab, diese nach § 15 SächsVersG beauflagt oder aufgelöst werden müssen, was nicht geschehen ist. Wenn die Behörde zur Einschätzung kommt, dass es keine Versammlung ist, wäre es als unerlaubte Ansammlung zu werten, nach §113 OWiG, mit dem Ergebnis, dass es eine 3dreimalige Aufforderung zur Entfernung hätte geben müssen, die es ebenfalls nicht gab. Das ganze Vorgehen war nach rechtsstaatlichen Grundsätzen problematisch.“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für „Leipzig nimmt Platz“: „Unser Eindruck ist, dass hier mit repressiven Mitteln einmal mehr ein Exempel statuiert werden sollte, um die Proteste gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen und Reichsbürgern zu kriminalisieren. Dies ordnet sich ein in eine Welle der Repression gegen Klimaschützer*innen und aktive Demokrat*innen, die sich antifaschistisch engagieren und gegen rechte Aufzüge protestieren. Ganz offensichtlich arbeiten hier die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt nicht an der Aufklärung von Straftaten, sondern betätigen sich als Gesinnungsjustiz, die in einer Demokratie notwendigen Widerspruch gegen Rechtsextremismus versucht zu kriminalisieren. Klagen gegen dieses rechtswidrige Vorgehen sind notwendig.“

Auswertung des 1. Mai 2023 in Leipzig.

Nach der Auswertung mehrerer Gedächtnisprotokolle lässt sich das Geschehen folgend rekonstruieren.

Sachverhalt: Kurz nach 17 Uhr sammelte sich der Aufzug der „Patriotischen Stimme Deutschlands“ auf der südlichen Seite des Augustusplatzes und machte sich abmarschbereit. Es handelt sich dabei um ca. 70 Personen, die zum Teil nicht aus Leipzig kommen. Darunter sind Vertreter aus Thüringen, sowie mehrere einschlägig vorbestrafte Neonazis. Ein Teilnehmer trägt einen Pullover mit der Aufschrift „Auch ohne Sonne braun“. Bereits gegen 16 Uhr hatte sich eine ca. 20 Personen große Gruppe auf dem Augustusplatz eingefunden und neben Reichsfahnen auch mindestens eine NPD-Fahne mitgeführt.

Bereits kurz vor 18 Uhr kam es in der Prager Str. zu einer Sitzblockade, die allerdings nach einer Ermahnung durch die Teilnehmenden selbstständig aufgelöst wurde.

Gegen 18 Uhr bildete sich eine zweite Sitzblockade auf Höhe Prager Str. / Talstraße mit ca. 100 Personen. Polizei war zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. Gegen 18:20 Uhr wurden die auf der Straße sitzenden Personen von mehreren BFE-Beamten kommentarlos abgefilmt. Aufforderungen, die Straße zu verlassen, erfolgten nicht. Die Versammlungsbehörde war nicht vor Ort. Gegen 18:30 erfolgte die Entscheidung, dass die rechte Demonstration wieder umkehrt. Gleichzeitig näherten sich mehrere Züge der Bereitschaftspolizei und begannen die Sitzenden zu umschließen.

Eine Person versuchte daraufhin die Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Die Versammlungsbehörde war zwar mit zwei Personen vor Ort und nahm die Versammlung auf, geht dann aber plötzlich.

Nachdem gegen 18:40 Uhr weitere Züge der Bereitschaftspolizei eintrafen und es unklar war, ob die Versammlung angemeldet werden konnte und wie der rechtliche Status war, versuchten mehrere Personen den Bereich zu verlassen und wurden von den Beamten wieder in den Kessel zurückgeschickt. Weiterhin gegen 18:40 Uhr erfolgte die Durchsage der Polizei, dass sich die Personen strafbar gemacht hätten und nunmehr Maßnahmen der Identitätsfeststellung erfolgen sollen. Eine Aufforderung sich zu entfernen und die Straße zu räumen hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Die Maßnahmen starteten schließlich gegen 19:10/19:20 Uhr. Die Teilnehmenden berichten übereinstimmend, dass sie keine Kenntnis vom rechtlichen Zustand der Versammlung hatten. Offenbar wurde die Person, die anmelden wollte, durch die Versammlungsbehörde vertröstet bzw. hingehalten.

Ein Beamter gab im Gespräch mit einer betroffenen Person an, dass offenbar bereits nach der ersten Sitzversammlung vorher, durch die Versammlungsbehörde die Entscheidung gefallen sei, jede weitere Sitzversammlung als Verhinderungsblockade und Straftat zu bewerten. Verschiedentlich wurde den Betroffenen unterstellt, dass sie ja bereits vorher an einer Versammlung teilgenommen hätten und es daher keiner weiteren Aufforderung zur Entfernung bedurfte.

Die Polizeibeamt*innen räumten ein, dass es keine Aufforderung zur Entfernung gegeben hatte. Im Anschluss wurden von allen Personen die Personalien aufgenommen, wobei mindestens zwei Personen Handschellen angelegt wurden. Zusätzlich wurden Fotos gefertigt. Eine Begründung dafür erfolgte nicht, es handle sich um Vergleichsfotos. Dabei wurden auch Fotos von Minderjährigen gemacht, gegen deren ausdrücklichen Willen, ohne dass die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden.

Nach Durchführung der Maßnahmen wurden den Personen zudem Platzverweise ausgesprochen, und zwar ab 20 Uhr und damit zu einem Zeitpunkt, indem bereits klar war, dass keine andere Versammlung an diesem Tage mehr stattfinden würde. Die Platzverweise waren zum Teil auf das komplette Gebiet der Innenstadt beschränkt, zum Teil auch nur auf einen Bereich aus 200 m am Ring. Ein einheitliches Vorgehen scheint es nicht gegeben zu haben. Während der Maßnahme waren auch Beamte mit Maschinenpistole anwesend.

Rechtliche Bewertung:

Eine Versammlung liegt nach dem sächsischen Versammlungsgesetz vor, als Ausformung des Gesetzesvorbehaltes von Art. 8 II GG vor, wenn mindestens 2 Personen mit dem Ziel der gemeinsamen Meinungskundgabe zusammenkommen.

Die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden hängt sehr stark von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und reicht von völlig legal über die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Begehung einer Straftat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied 2011, dass Sitzblockaden grundsätzlich eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen sein können, die als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) fallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Dieser Schutz endet grundsätzlich, wenn es bei der Versammlung zu kollektiver Unfriedlichkeit kommt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch noch nicht allein dadurch vorliege, dass „es zu

Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen“ (ebd.).

Der Schutz der Versammlungsfreiheit endet ferner mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (bzw. Sitzblockade), was nach § 15 Absatz 3 Versammlungsgesetz (VersG) den Erlass einer Auflösungsverfügung durch die zuständige Behörde (in aller Regel die Ordnungs- bzw. Polizeibehörde) voraussetzt (siehe Details unten). Wer nach der Auflösung und (oftmals mehrfacher) Aufforderung, sich zu erheben und den Ort zu verlassen, weiterhin an der Sitzblockade teilnimmt, überschreitet in der Regel zumindest die Grenze zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit.

In einem vergleichbaren Fall 2016 hatte die Versammlungsbehörde zunächst beschieden, dass nur eine Straßenseite genutzt werden dürfe und dann mehrfach durchgesagt, dass die Personen die Straße verlassen sollten. Im Nachgang wurden dann annähernd 140 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die zum Teil nur eine Ordnungswidrigkeit angenommen hatte und in einigen wenigen Fällen bei Vorstrafen von einer Straftat ausgegangen war, hatte das Landgericht Leipzig scharf gerügt. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig hatte das Vorgehen kritisiert, da vor Ort unklar blieb, ob die Versammlung aufgelöst wurde oder nur mit Auflagen beschieden wurde.

Aktuell hat es zu keinem Zeitpunkt eine rechtlich nachvollziehbare Bewertung gegeben. Selbst, wenn die Versammlungsbehörde davon ausgeht, dass keine Versammlung vorliegt, muss dies den Teilnehmenden mitgeteilt werden, damit diese im Einzelfall die Möglichkeit haben, sich zu entfernen. Eine grobe Störung einer angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung lag zum genannten Zeitpunkt nicht mehr vor, da die rechte Demonstration bereits vorher umgekehrt war und die Umschließung erst erfolgte, nachdem diese bereits umgekehrt war.

Auch die erteilten Platzverweise sind bei rechtlicher Bewertung nicht haltbar. Platzverweise sind eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, geregelt im SächsPVDG. Sie müssen zeitlich und örtlich begrenzt sein und dienen zur Abwehr einer akuten Gefahr. Grundsätzlich kommt zwar bei Versammlungslagen auch der Ausspruch von Platzverweisen in Betracht, allerdings nur solange eine Gefahr besteht. Zum maßgeblichen Zeitpunkt war aber auch die zweite Versammlung am Augustusplatz bereits beendet, sodass sich eine Gefahr nicht ohne weiteres begründen lässt.

Grundlage für die Fotoaufnahmen können § 81b und § 100h StPO sein. Dann müsste es sich um Bildaufnahmen handeln, die für das Strafverfahren oder die erkennungsdienstliche Behandlung notwendig sind. Soweit die Betroffenen sich ausweisen können, scheiden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (erkennungsdienstliche Behandlung) aus. Auch hinsichtlich des Strafverfahrens bestehen erhebliche Zweifel, da die Personen alle in einem Kessel angetroffen wurden und dort bereits videografisch in der Gruppe festgehalten wurden. Auf Einzelbildaufnahmen, die zudem ein Grundrechtseingriff sind, kommt es an dieser Stelle nicht mehr an.

Weiterhin sind erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Minderjährigen, ohne die Eltern einzubeziehen, rechtswidrig. Diese kommen nur dann auch gegen den Willen des Minderjährigen in Betracht, wenn die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sind. Dann sind diese allerdings unverzüglich danach in Kenntnis zu setzen. Auch dies ist nicht passiert.

Fazit:

Unterstellt man, dass Maßnahmen der Strafverfolgung nur in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zustande kommen, wird man festhalten müssen, dass es nach dem konkreten Geschehensablauf offenbar das Ziel war, hier die Betroffenen auf rechtlich fragwürdiger Grundlage Maßnahmen zu unterziehen. Offenbar war auch das LKA einbezogen.

Weder gab es eine Aufforderung zur Entfernung von der Versammlung, noch wurde durch die Versammlungsbehörde oder Polizei klar kommuniziert, dass die Personen auf der Straße aktuell eine Straftat begingen. Die Anwendung der Grundregeln des Versammlungsrechts wurden gänzlich missachtet.

Da mindestens ein Pressevertreter mit entsprechendem Ausweis ebenfalls einer Maßnahme unterzogen wurde, wurde zudem auch Art. 5 Abs 3 GG verletzt.

In rechtlicher Hinsicht stellt das Vorgehen der Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft (Polizei) und der Versammlungsbehörde einen Grundrechtsbruch in ungewöhnlich großem Ausmaß dar. Der Verdacht, dass es hier vor allen Dingen um Maßnahmen der Abschreckung ging, drängt sich förmlich auf und ordnet sich der Aussage zu, die der Leiter des Landeskriminalamtes getroffen hat, und zwar, dass man verstärkt gegen „Linksextremismus“ vorgehen wolle.

 Rechtlich betrachtet war das Vorgehen in vielerlei Hinsicht ein Offenbarungseid.