Brief an den Ordnungsbürgermeister zu den Demonstrationen am 2. Mai 2016

Sitzblockade gegen Legida am 2. Mai 2016. nolegida platznehmen

Sehr geehrter Herr Rosenthal,

wir wenden uns an Sie als für die Ordnungsbehörde zuständigen Bürgermeister.

Vor fast einem Jahr, am 2. Mai 2016, fand in Leipzig ein Aufmarsch des Leipziger *Gida Ablegers statt. Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ organisierte eine Demonstration, welche zeitlich davor die geplante Legida-Route tangierte.

An diesem Tag beschlossen viele Menschen spontan, sich dem Aufmarsch der *Gida zu widersetzen und meldeten eine Spontanversammlung an. Dabei kam es offensichtlich zu Verwirrungen und auch undurchsichtigen Ansagen von Polizeibeamt*innen.

Die angemeldete Versammlung wurde beauflagt, nur auf einer Straßenseite stattzufinden, was aber von den sich auf der anderen Seite befindlichen Menschen nicht flächendeckend gehört wurde. Viele Demonstrant*innen berichteten hinterher, dass sie absolut nicht verstanden hatten, was in welchem Moment als erlaubt galt und wo genau welche Versammlung stattfand. Diejenigen, die es dennoch verstanden hatten, wurden noch vor der Räumungsaufforderung der Polizei von Beamt*innen daran gehindert, die „falsche“ Straßenseite zu verlassen.

Wie Sie der Darstellung entnehmen können, sehen wir die Sachlage anders, als es die Bußgeldbescheide der Stadt Leipzig nun abbilden. Die Teilnehmer*innen der aufgelösten Versammlung erhielten empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 400 Euro.

Abertausende Menschen haben über zwei Jahre verhindert, dass Leipzig zu einem zweiten Dresden werden konnte. Überall rühmt sich die Stadt Leipzig dafür, dass *Gida hier nicht Fuß fassen konnte. Aber diejenigen, die dies ermöglicht haben, werden dafür bestraft. Das ist wenig vertrauensbildend.

Selbst wenn man der Argumentation Ihrer Behörde folgen sollte und die Verstöße nach § 30 Absatz 1 Nr. 1–6 SächsVersG als gegebene Ordnungswidrigkeiten annimmt, verstehen wir nicht die Höhe der Bußgelder. Nach § 30 Absatz 2 SächsVersG kann für die behaupteten Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erhoben werden. Die Ermessensausübung erfolgte in diesen Fällen aus unserer Sicht höchst zweifelhaft.

Wir bitten Sie, die Notwendigkeit und Höhe der verfügten Bußgeldbescheide in den vorliegenden Fällen nochmals intensiv prüfen zu lassen und die Forderungen niederzuschlagen oder zumindest die Höhe der Bußgelder dem obig geschilderten Sachverhalt anzupassen, dass die Demonstrant*innen zwei Jahre lang dazu beigetragen haben, dass Leipzig ein heller Fleck in Sachsen bleiben konnte.

Des weiteren würde uns interessieren, wie es geplant ist, die Mittel aus diesen Bußgeldern zu verwenden.

Selbstverständlich würden wir uns auch über ein Gespräch zum angerissenen Themenkomplex freuen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
gez. Irena Rudolph-Kokot
für das Aktionsnetzwerk

Leipzig, den 18. April 2017

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