Aufruf zur Selbstanzeige – sächsische Verhältnisse verändern!

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft die Unterzeichner_innen der Leipziger Erklärung mit einem Standardtext zur Selbstanzeige auf:

In Sachen Freistaat Sachsen gegen [dein Name]
Wegen Aufforderung zu einer Straftat gem. § 111 StGB

Hiermit möchte ich mich bezüglich des Verdachtes einer Straftat nach § 111 StGB selbst anzeigen.

Wie ich den Medien am 19.02.2015 entnommen habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft Leipzig gegen die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar und die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel wegen Verdachtes zur Aufforderung einer Straftat nach § 111 StGB. Beiden Politikerinnen wird vorgeworfen, zu einer Straftat gem. § 22 sächsVersG aufgerufen haben. In einer Pressekonferenz am 19.01.15 haben sie den Inhalt der gemeinsamen Erklärung von „Leipzig Nimmt Platz“ wiedergegeben, in der es unter anderem heißt:
„Wir sind entschlossen, LEGIDA-Proteste und andere rassistische und Neonaziaufmärsche in Leipzig zu verhindern. … Wir wollen das in gemeinsamen und gewaltfreien Aktionen erreichen.“

Ich habe diesen Aufruf unterzeichnet und mit verbreitet.

Ich bitte daher darum, die notwendigen Schritte einzuleiten und mich über den Verfahrensgang als auch die Einstellung des Verfahrens in Kenntnis zu setzen.

Hochachtungsvoll
[dein Name]

Am 19. Januar 2015 hatte das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ die Leipziger Erklärung 2015 in einer Pressekonferenz vorgestellt. Der Text wurde zuvor von 29 Personen des öffentlichen Lebens und 16 Organisationen mitgezeichnet. Innerhalb nur einer Woche erreichte die zugehörige Online-Petition 2.183 Unterschriften.

Wegen ihrer Aussagen vor der Presse werden nun die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar sowie die sächsische Landtagsabgeordnete und Leipziger Stadträtin Juliane Nagel mit Ermittlungsverfahren überzogen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Leipzig lautet Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB, indem sie zur „Sprengung einer Versammlung“ aufgerufen hätten. Das Bundesverfassungs­gericht definert den Schutz der Versammlungsfreiheit als:

„nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden“ (BVerfG 1 BvR 388/05)

Darüber hinaus sind die unkonkreten Aussagen nicht geeignet, eine Strafbarkeit nach StGB § 111 zu begründen: weder von Monika Lazar noch von Juliane Nagel und schon gar nicht im Text der Erklärung wurde ein genauer Ort oder die Dauer einer Sitzblockade genannt (vgl. BVerfG, 1990-04-19, 1 BvR 40/86, BVerfGE 82, 43 <53f>).

Die fehlende „Beweislage“ scheint die Staats­anwaltschaft Leipzig aber nicht zu interessieren. – Warum?

Das Gebaren der Staatsanwaltschaft stellt nur einen weiteren Versuch dar, zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit zu kriminalisieren. Die Justiz folgt demselben Schema wie beim Verfahren gegen Johannes Lichdi in Dresden. Nachdem maskierte Hools ungestraft Jagd auf Unbeteiligte machen konnten und Polizist_innen gewalttätig gegen Demonstrierende und Journalist_innen vorgingen, ist sowohl der zivile Ungehorsam auf der Straße als auch die ideelle Zustimmung im Visier der Behörden. Deren Logik ist einfach: in Sachsen gilt „derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“ (Tucholsky).

Bei „Leipzig nimmt Platz“ haben sich mehrere Personen gemeldet, die die Leipziger Erklärung unterzeichnet hatten und sich nun solidarisieren, indem sie eine Selbstanzeige stellten. Die Justiz lässt sich davon wohl kaum beeindrucken – ganz sicher jedoch die mediale Wahrnehmung über dieselbe in Sachsen.

Solidarität braucht Öffentlichkeit! Die Selbstanzeigen können gesammelt und anonym veröffentlicht werden. Eine Selbstanzeige ist immer mit dem Risiko einer rechtskräftigen Verurteilung verbunden. Um dem wirksam zu begegnen, bieten wir euch juristischen Beistand durch Anwält_innen aus dem Aktionsnetzwerk an. Wenn ihr Monika Lazar, Juliane Nagel und überhaupt die Idee des zivilen Ungehorsams gegen Legida unterstützen wollt, reicht als Unterzeichnende der Leipziger Erklärung Anzeige gegen euch selbst ein und informiert uns darüber!

Wenn ihr euch dazu informieren wollt, laden wir zu einem Treffen am nächsten Donnerstag, 26. Februar um 20 Uhr im Ziegenledersaal der Universität Leipzig auf.

Zuvor jedoch rufen wir euch auf zum weiterhin friedlichen wie entschlossenen Protest! Am Montag, 23. Februar will Legida wieder in Leipzig marschieren. Als Redner sind der bekennende Rechte Götz Kubitschek und der lamoryante Querfrontler Jürgen Elsässer angekündigt. Überlassen wir ihnen nicht den Ring! Lasst uns #platznehmen!

Downloads [updated]

Selbstanzeige online

Ihr könnte eine Selbstanzeige auch online erstellen: https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.aspx. Die Prozedur ist recht aufwendig. Auf der zweiten Seite bitte ganz unten “Ich möchte eine allgemeine Strafanzeige erstatten.” auswählen. Nachdem auch noch Rechtsbelehrung und Datenschutzerklärung angeklickt sind, sollte auf der eigentlichen Eingabeseite nur dies ausgefüllt werden:

  • Pflichfelder (mit *) mit persönlichen Angaben
  • ggf. zusätzlich eine (unpersönliche) E-Mailadresse
  • unter “Was ist passiert?” den markierten Text oben eintragen
  • mit “ja” markieren “Stellen Sie Strafantrag?” und “Ich möchte im Fall der Einstellung…”
  • danach “Weiter”, Angaben überprüfen
  • nach nochmaligem “Weiter” druckt euch das Formular am besten aus

Wenn ihr eine E-Mailadresse eingetragen habt, erhaltet ihr umgehend eine Bestätigungsmail.

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