Friedliche Sitzblockaden müssen auch in Leipzig straffrei sein: Das Aktionsnetzwerk reicht eine Petition im Stadtrat ein und klagt gegen die Verfahren vom 2. Mai 2016.
Am 1. Mai wurde in Halle/S. der Aufmarsch von ca. 400 Nazis der Partei „Die Rechte“ und der angeschlossenen „Antikapitalistischen Kollektive“ erfolgreich verhindert. Drei große Demonstrationszüge und klug positionierte Sitzblockaden machten die angemeldete Strecke für die Nazis unpassierbar. Die vorherzusehenden Gewaltausbrüche vonseiten der Nazis taten ihr Übriges, um den Tag der Arbeit nicht als nationalistische Machtdemonstration enden zu lassen. Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ bedankt sich bei dem Bündnis für Zivilcourage „Halle gegen Rechts“ für die ausgezeichnete Organisation, bei allen Initiativen und Gruppen für ihre Beteiligung, aber vor allem bei den etwa fünftausend Menschen, die sich gestern aktiv gegen Nazis stellten.
Die Versammlungsbehörde in Halle/S. hatte auch zum Erfolg des Protestes beigetragen, indem sie spontane Versammlungsanmeldungen zuließ und auch zu friedlichen Sitzblockaden keine Berührungsängste zeigte. Das unterscheidet Halle/S. von Leipzig. Hier wurden vor fast genau einem Jahr im Nachgang einer Sitzblockade gegen Legida 163 Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, obwohl auch diese friedlich war und den Aufzug von Legida – leider – nicht stoppen konnte.
Das Aktionsnetzwerk hat deshalb eine Petition zur „Überprüfung der im Zusammenhang mit der Versammlung am 2. Mai 2016 verhängten Bußgeldbescheide“ beim Petitionsausschuss/Stadtrat eingereicht. Irena Rudolph-Kokot erklärt hierzu: „Es ist für die tausenden Menschen, die sich über zwei Jahre am Protest in Leipzig beteiligt haben, überhaupt nicht nachvollziehbar, dass ihr Protest immer wieder kriminalisiert wurde, die Stadt selbst sich aber mit dem zivilgesellschaftlichen Protest und dem Ende von Legida schmückt. Das Aktionsnetzwerk fordert die Einstellung der Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip.“
Es gibt darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Vorgehens der Versammlungsbehörde. Das Aktionsnetzwerk beschreitet heute den Klageweg und wird gemeinsam mit Betroffenen auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des rechtlichen Vorgehens im Zusammenhang mit der Sitzblockade drängen – juristisch: eine Fortsetzungsfeststellungsklage wird eingereicht. Dazu erklärt Jürgen Kasek, ebenfalls für das Aktionsnetzwerk: „Wir wollen an dieser Stelle Rechtssicherheit schaffen und überprüfen lassen, ob die Beschränkung der Spontanversammlung und der Ausschluss von Beteiligten rechtmäßig war. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass auch Spontanversammlungen in Form von Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG geschützt sein können. Die Fragestellungen sind auch deswegen von Belang, da rechte Gruppierungen angekündigt haben, am 1. Mai 2018 in Leipzig demonstrieren zu wollen.“
Pressemitteilung: Leipzig, den 2. Mai 2017