Für die Betroffene der polizeilichen Maßnahme am 02.05.2016

Gegen den Bußgeldbescheid/Strafbefehl vom XX.XX.XX, erhalten am XX.XX.XX, lege ich Einspruch ein und beantrage Akteneinsicht.

Liebe Menschen, liebe Betroffene der polizeilichen Maßnahme am 2. Mai 2016, wir ihr wisst gab es am 02.05.2016 im Rahmen der #platznehmen-Demo eine teils sitzende Spontan-Versammlung auf dem Ring, in deren Folge mehr als 160 Personen polizeilich festgestellt wurden. Einige haben inzwischen Strafbefehle bekommen, andere Bußgeldbescheide.

Wir sind gerade dabei ein Betroffenen-Treffen zu organisieren, um eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und gegenseitige Unterstützung sicherzustellen. Das Ganze wird voraussichtlich Mitte Februar stattfinden. #STAYTUNED

⚠ Bis dahin, folgende Tipps: ⚠

Wenn ihr einen Strafbefehl erhaltet, könnt ihr dagegen Einspruch einlegen. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt geschehen, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig. Den Einspruch könnt ihr auch später noch zurückziehen, ohne weitere Kosten.

Ähnlich verhält es sich bei dem Erhalt eines Bußgeldbescheides. Hier gilt, dass innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden kann. Damit gewinnt ihr erst mal Zeit. Bitte daher nicht vorschnell zahlen.

Nutzt diese Zeit, um Kontakt mit anderen Betroffenen aufzunehmen, und sprecht auf jeden Fall mit dem Ermittlungsausschuss
antirepression.noblogs.org/kontakt

Zum Einspruch einlegen, könnt ihr folgende Formulierung nutzen:

„Zu Aktenzeichen xyxyxy

Gegen den Bußgeldbescheid/Strafbefehl vom XX.XX.XX, erhalten am XX.XX.XX, lege ich Einspruch ein und beantrage Akteneinsicht.

Unterschrift, Datum

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