Einnahmen aus fehlerhaften Bußgeldbescheiden müssen in den Aktionsplan fließen

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ fordert die Stadt Leipzig auf, den Förderrahmen des lokalen Aktionsplans „Leipzig. Ort der Vielfalt“ um den Betrag der fehlerhaft erlassenen Bußgeldbescheide (mehrere zehntausend Euro) zu erhöhen.

Dieses Geld stammt aus Bußgeldverfahren, die im Nachgang einer Sitzblockade auf dem Leipziger Ring am 2. Mai 2016 eingenommen wurden. Insgesamt hatte die Stadt damals 146 Bußgeldbescheide erlassen in einer Höhe zwischen 300 und 400 Euro. Nach Verhandlungen zwischen Rechtsanwält*innen und der Staatsanwaltschaft wurde ein Teil der Bescheide auf 150 bzw. 200 Euro gesenkt. Im Nachgang dazu hatten das Aktionsnetzwerk und die Kampagne „Dazusetzen“ Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gestellt. Die Solidaritätskampagne „Dazusetzen“ hatte die Verfahren mehr als ein Jahr begleitet und mit Spenden deren Finanzierung sichergestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig hat zwar im Grunde die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen bejaht, aber die Grundlage der Bußgeldbescheide entfallen lassen.

Dazu erklärt Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der die Klage eines Betroffenen eingereicht hatte: „Die Bußgeldbescheide waren ergangen, da den Personen, die auf dem äußeren Ring Platz genommen hatten, vorgeworfen wurde, dass sie nach Aufforderung der Polizei die Versammlung nicht verlassen hätten. Ferner hätten sie gegen die Auflage verstoßen, dass nur auf der Innenseite des Ringes demonstriert werden durfte. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil, diese Rechtsauffassung nicht bestätigt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes handelte es sich bei der Personengruppe, die damals auf dem äußeren Ring Platz genommen hatte, um eine rechtlich eigenständige Versammlung. Die Aufforderung der Polizei sei daher als Auflösung der Versammlung zu verstehen. Mit der Feststellung des Verwaltungsgerichtes, dass es sich um eine rechtlich eigenständige Versammlung handelt, können aber deren Teilnehmer*innen keine Ordnungswidrigkeit dadurch begangen haben, dass sie gleichzeitig einer Auflage einer anderen Versammlung nicht nachkamen und sich nicht aus dieser entfernten. Davon ist jedoch die Stadt ausgegangen. Die Bußgeldbescheide sind damit dem Grunde nach rechtswidrig.“

„Die Stadt hat mehrere zehntausend Euro eingenommen. Da nunmehr feststeht, dass die Bescheide rechtswidrig sind, sollte die Stadt im Wege der Anerkennung der Fehler ihres Handelns die eingenommenen Gelder dem lokalen Aktionsplan zuführen, um damit zumindest symbolisch Wiedergutmachung zu betreiben“, fordert Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“. „Die Erhöhung des Budgets des lokalen Aktionsplanes wäre eine Wiedergutmachung, die den Betroffenen, die damals gegen Nationalismus und Rassismus in Leipzig demonstriert haben, entgegenkommen würde“, so Rudolph-Kokot abschließend.

Pressemitteilung: Leipzig, 23. Mai 2019

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