Leipzig. Das Leipziger Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert abermals das Vorgehen der Dresdner Versammlungsbehörde im Rahmen der Veranstaltungen am vergangenen Sonntag.
Am Mittwoch den 17.10.2018 zeigte das Aktionsnetzwerk, vertreten durch Irena Rudolph-Kokot, in Dresden zwei Versammlungen für die Landeshauptstadt an. Am Donnerstag wurde per Mail dazu kommuniziert. Endgültige Bescheide ergingen erst am Freitagnachmittag und damit außerhalb der Geschäftszeiten des zuständigen Verwaltungsgerichtes Dresden, das sich auch nach Voranmeldung nicht in der Lage sah, das Problem zu lösen. Die Versammlungen, die ebenfalls am Neumarkt stattfinden sollten, wurden dabei so beauflagt, dass eine Versammlung in einen völlig anderen Stadtteil verlegt werden sollte und eine weitere Veranstaltung hinter der Frauenkirche platziert wurde. Dies begründete die Behörde mit der Gefahrenprognose, welche aber nicht Teil der Bescheide ist.
Am Sonntag reisten dann etwa 200 Personen aus Leipzig zusammen mit dem Aktionsnetzwerk zur Unterstützung der Gegenproteste an.
„Wir entschieden am Sonntag spontan, die nach unserer Sicht unsäglich beauflagten Versammlungen abzusagen und uns dem Gegenprotest von ‚Nationalismus raus aus den Köpfen‘ am Neumarkt anzuschließen: Vor Ort angekommen, zeigten wir eine weitere Versammlung in Hör- und Sichtweite auf dem Neumarkt an. Dies war dann auf einmal möglich, so dass entgegen dem ursprünglichen Bestreben der Versammlungsbehörde, der die Demokratie kennzeichnende Meinungsaustausch möglich wurde. Gerade in Dresden entsteht immer wieder der Eindruck, dass die Versammlungsbehörde ihren zugewiesenen Ermessensspielraum im Vorfeld etwas komplexerer Versammlungslagen, immer nur einseitig ausschöpft“, so Irena Rudolph-Kokot für „Leipzig nimmt Platz“.
„Das Grundproblem an den versammlungsrechtlichen Lagen ist, dass oftmals den Anmelder*innen, aufgrund erst kurz vor der Versammlung zugestellter Bescheide, kaum Zeit bleibt, diese zu prüfen. Dazu kommt, dass die Bescheide von Gefahrenprognosen der Sicherheitsbehörden ausgehen, die den Anmelder*innen nicht bekannt sind, und deswegen eine wirksame Auseinandersetzung damit nicht erfolgen kann“, beschreibt Rechtsanwalt Jürgen Kasek das Problem.
Wir wünschen uns, dass bei künftigen Versammlungen stärker auf solche Aspekte geachtet wird und hoffen, dass der Erfolg am Sonntag für die Dresdner Zivilgesellschaft zur Initialzündung wird. Durch konsequente Haltung und Widerspruch ist es möglich, Verschwörungsfantast*innen und Menschenfeind*innen Einhalt zu gebieten.
Pressemitteilung: Leipzig, 26. Oktober 2018