Aufruf zur Kundgebung gegen die Innenministerkonferenz am 7. Dezember in Leipzig

Wir sind GRUNDSÄTZLICH UNVERDÄCHTIG.
Ein Aufruf gegen den Generalverdacht.

Worum geht’s?

Am 7. und 8. Dezember kommt die Innenministerkonferenz in Leipzig zusammen. Ihre Empfehlungen führen regelmäßig zur Verschärfung von Gesetzen zum Schutz der Inneren Sicherheit. Dadurch erfolgt ein massiver Eingriff in unsere Grundrechte, insbesondere durch immer umfassendere Überwachungsbefugnisse und Strafrechtsverschärfungen. Auch die Rechte von Menschen ohne deutschen Pass werden immer weiter eingeschränkt. Abschiebungen nach Afghanistan billigt die Innenministerkonferenz trotz der desaströsen Sicherheitslage vor Ort weiterhin. Der Sächsische Innenminister Markus Ulbig sprach bei der letzten Abschiebung am 25. Oktober dabei sogar von einer „vernünftigen Entscheidung“.

Die steigende Tendenz zu Gesetzesverschärfungen und zunehmend „hartes Durchgreifen“ stehen im Zusammenhang mit dem Erstarken der Neuen Rechten in Europa und Deutschland. Vermeintlich um diesen Kräften das Wasser abzugraben, reagieren die Regierungen von Bund und Ländern mit restriktiven Maßnahmen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung werden umfassende Befugnisse zur Gefahrenabwehr getroffen, die tief in die Grundrechte aller Menschen eingreifen.

Die „Innere Sicherheit“

Im Bundestag wurden in der letzten Legislaturperiode umfangreichste Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden beschlossen. Es geht dabei immer häufiger nicht um die konkrete Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und Täter*innen, sondern um anlasslose, raumbezogene oder gruppenbezogene Maßnahmen. So ist es den Behörden nun möglich, mit dem so genannten Staatstrojaner die Ausspähung von Smartphones nicht nur zur Bekämpfung von Terrorismus, sondern auch zur Bekämpfung von anderen Straftaten zu nutzen und damit die Schwelle zur Pauschalüberwachung weiter zu senken. Das Gesetz zur „effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ verpflichtet Zeug*innen, künftig Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und wahrheitsgemäß zur Sache auszusagen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde befugt, Smartphones und andere elektronische Datenträger von Geflüchteten auszulesen, um ihre Identität festzustellen. Die Bundespolizei darf im Einsatz Bodycams, also Körperkameras tragen, mit welchen die Einsatzsituation aufgezeichnet werden kann. Auch in vielen Bundesländern, wie auch in Sachsen gibt es Pilotprojekte zum Einsatz dieser Videokameras, wobei ihre präventive Wirksamkeit noch wenig evaluiert und in wissenschaftlichen Pilotstudien umstritten ist. Mit dem Videoüberwachungsverbesserungsgesetz wurden die Befugnisse zur öffentlichen Videoüberwachung deutlich ausgeweitet. Das Pilotprojekt zur intelligenten Videoüberwachung am Berliner Südkreuz ist ein weiteres Projekt, das die Tendenz zu immer mehr Überwachung in der Debatte zur Inneren Sicherheit aufzeigt.

Mit Einführung des Regelbeispiels der „gemeinschaftlich begangenen Tat“ für den „besonders schweren Fall“ des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, sowie der Erhöhung des Strafmaßes bei tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte, wurden umfassende Instrumente gegen Versammlungsteilnehmer*innen geschaffen, die insbesondere aufgrund ihrer Unbestimmtheit und des unverhältnismäßig hohen Mindeststrafmaßes extrem problematisch sind. Seit August ist es in Bayern sogar möglich, aufgrund einer „drohenden Gefahr“ Menschen für bis zu drei Monate in Präventivhaft zu nehmen.

Auch ohne die Verschärfung von gesetzlichen Grundlagen haben die Behörden jedwedes Maß bei der Strafverfolgung verloren: Der Abhörskandal in Leipzig, bei dem neben „Verdächtigen“ auch die Telekommunikation von Journalist*innen und Rechtsanwält*innen jahrelang abgehört wurden, zeigt erneut auf, wie bedenkenlos umfassende Überwachung schon in der Vergangenheit stattgefunden hat und wie schnell Bürger*innenrechte unter die Räder geraten.

Bei der Asylgesetzgebung und in ihrer praktischen Anwendung ist eine massive Verschärfung zu beobachten. Neben Personen, die Straftaten begangen haben, werden auch Menschen abgeschoben, die an ihrer Identitätsfeststellung „nicht ausreichend“ mitwirken. Vor allem Afghanische Asylbewerber*innen geraten zunehmend unter Druck noch vor der Entscheidung ihres Antrages einer „freiwilligen Ausreise“ zuzustimmen. Mit der Einführung des Dublin IV Verfahrens wird das Grundrecht auf Asyl weiter ausgehebelt.

In Sachsen können Ausreisepflichtige bereits jetzt bis zu 10 Tage in „Ausreisegewahrsam“ genommen werden. Ein Gesetzentwurf zum Vollzug der Abschiebehaft von bis zu sechs Monaten liegt vor. Ein eigenes Abschiebegefängnis soll ab Anfang 2018 im ehemaligen technischen Rathaus in Dresden in Betrieb genommen werden.

Die Innenministerkonferenz

Selbst nach all den bereits genannten Verschärfungen wurde die Debatte über die Innere Sicherheit im Vorfeld der Bundestagswahl mit immer schrilleren Tönen geführt. Auf der letzten Innenministerkonferenz in Dresden wurde über die Einführung eines so genannten Musterpolizeigesetzes mit umfangreichen Überwachungs- und Eingriffsbefugnissen diskutiert, welches als Vorlage für die Erneuerung der Polizeigesetze der Länder dienen soll.

Angekündigt ist auch die Auswertung des G20-Gipfels auf der Innenministerkonferenz. Die Forderungen nach „harten Strafen“ für Straftäter*innen und die Verleugnung von Polizeigewalt durch Hamburgs Oberbürgermeister Olaf Scholz lassen hierbei nichts Gutes erahnen. Kritik am Handeln der Polizei ist von den Verantwortlichen kaum zu hören.

Gegen den Überwachungsstaat

Für uns ist klar: All diese restriktiven Maßnahmen, das immer tiefere Beschneiden der Grundrechte – auf Versammlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Unverletzlichkeit der Wohnung des Grundrechts auf Asyl – sind für uns nicht akzeptabel.

Das Ziel, mit einem harten Durchgreifen gegen vermeintlich gefährliche Teile der Gesellschaft Wähler*innen von der AfD zurückzuholen, wird nicht erreicht werden. Das hat gerade das historisch schlechte Wahlergebnis der rechtskonservativen sächsischen CDU gezeigt. Auch der Terrorismus wird durch keine dieser Maßnahmen effektiv bekämpft.

Die Gefährdung unserer Grundrechte wiegt dagegen schwer und steht in keinem Verhältnis zu irgendeinem behaupteten Nutzen der Maßnahmen.

Wir wollen ein Zeichen gegen die immer krassere Verschärfung der Sicherheitsgesetzgebung und die Anwendung dieser Eingriffsbefugnisse in der Praxis setzen. Sie generieren keinen Zugewinn an Sicherheit und verhindern keine Straftaten, führen jedoch dazu, dass Menschen ihr Verhalten ändern, beispielsweise weil sie sich durch Videoüberwachung beobachtet und kontrolliert fühlen.

Wir setzen uns gegen eine zunehmende Kriminalisierung von Versammlungsteilnehmer*innen ein. Das Versammlungsrecht ist ein Grundrecht und die Durchführung von Versammlungen Ausdruck von gesellschaftlicher Teilhabe und kein grundsätzlich verdächtiges Verhalten. Wir stellen uns gegen die Stimmungsmache gegen Menschen nichtdeutscher Herkunft und gegen eine Kriminalisierung von Menschen, die Leben im Mittelmeer retten, während die EU ihrer Verantwortung an ihren Außengrenzen nicht nachkommt.

Wir kämpfen für die Freiheit von Überwachung, gegen die immer weiter wachsende Datensammelwut und gegen die unverhältnismäßige Verschärfung von Strafen. Wir setzen uns gegen eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl und die Abschottungspolitik der EU ein. Abschiebungen, vor allem nach Afghanistan und andere Krisengebiete, lehnen wir ab.

Wir wollen ein Zeichen setzen gegen eine zunehmende Kultur der Verdächtigung und des Misstrauens, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt immer mehr auszuhöhlen.

Gerade in diesem Klima eines zunehmend reaktionären Zeitgeistes ist es wichtig, solidarisch für eine humanitäre und inklusive Gesellschaft zu streiten.

Gegen den Generalverdacht!
Für die Freiheit vor massenhafter Überwachung!
Für ein wirkliches Grundrecht auf Asyl!

Initiator*innen:
Linksjugend [‘solid] Sachsen
GRÜNE JUGEND Sachsen
JUSOS Sachsen

Leipzig, den 14. November 2017


Download: Aufruf als PDF mit Erstunterzeichnenden


Erstunterzeichnende:
Andreas Dohrn, Pfarrer
Beate Ehms, Stadträtin Leipzig, DIE LINKE
Christian Wolff, Pfarrer a. D.
Christin Melcher, Landessprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
Claudia Maicher, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
Fabian Wolff, GEW Sachsen, stellv. Besizksvorsitzender Leipzig
Frank Martin
Irena Rudolph-Kokot, Vorsitzende der AfA in der SPD Sachsen
Juliane Nagel, Stadträtin Leipzig und MdL DIE LINKE Sachsen
Jürgen Müller
Marco Böhme, MdL DIE LINKE Sachsen
Monika Lazar, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Petra Zais, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
Sören Pellmann, MdB DIE LINKE
Valentin Lippmann, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
Volkmar Zschocke, MdL BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen
Werner Kujat, Stadtrat Leipzig, DIE LINKE

erstunterzeichnende Organisationen:
Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Leipzig
DIE LINKE. Leipzig
Jusos Leipzig
Netzwerk “Leipzig – Stadt für alle”
Sächsischer Flüchtlingsrat e. V.
Stadtverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Leipzig
Red Star Supporters Club (RSSC)

weitere Unterzeichnende:

  1. Lars Klaus Aßhauer, Die Linke, Leipzig
  2. Dr. Andreas Erler, Leipzig
  3. Jürgen Müller, Leipzig
  4. Kati Wawrzyniak, Leipzig
  5. Charlotte Blücher, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Leipzig
  6. Marlen Försterling, Leipzig
  7. Heike, Leipzig
  8. Gesine Oltmanns, Leipzig
  9. Andreas Nagel, Leipzig
  10. Marco Rietzschel, Vorsitzender Jusos Leipzig
  11. Max Trotte, stellvertretender Vorstizender der JUSOS Nordsachsen, Taucha
  12. André Oswald, Leipzig
  13. Uta F., Leipzig
  14. Grüne Jugend Basisgruppe Leipzig
  15. Christel Guillory, Leipzig
  16. NickBollmann, Leipzig
  17. Schwarz, Dominik, Ehemalige Sozialreferent des StuRa der Universität zu Leipzig
  18. Albrecht Lange, Leipzig