Sächsischer Verfassungsschutz korrigiert Fehler im Bericht 2015

In der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 2015 wurden aus Dresden zurückkehrende Demonstrations­teilnehmer*innen bei NoPEGIDA im Hauptbahnhof Leipzig von LEGIDA-Anhänger*innen attackiert. Auf einem danach verbreiteten Video ist zu sehen, wie ein aggressiver Mann die Zurückkehrenden mit einem Messer bedroht. Weitere Personen sind mit Zaunslatten oder ähnlichen Gegenständen bewaffnet und setzen diese auch ein.

Trotz dieser offensichtlichen Beweise und einer Anzeige wurde am folgenden Tag die Meldung verbreitet, dass zurückkehrende PEGIDA-Anhänger*innen angegriffen worden seien. So wurde es auch im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen für das Jahr 2015 aufgegriffen, um eine vorgebliche Gewaltbereitschaft im Protest gegen Legida herauszustellen.

Am 10. April 2017 fand im Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen die Person statt, die das Messer bei sich führte und andere Menschen bedrohte. Es handelt sich dabei um Kevin D., der bereits seit den 1990-er Jahren als Neonazi in Erscheinung trat und seitdem 15 Vorstrafen gesammelt hat. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und hat den Angeklagten in der ersten Instanz zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Damit ist klar, dass sich das Geschehen am 19./20. Oktober 2015 anders abgespielt hat als von den offiziellen Stellen vermeldet.

Nach der Gerichtsentscheidung wandten sich Vertreter*innen von „Leipzig nimmt Platz“ an den Präsidenten des Sächsischen Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath, um eine Richtigstellung zu erreichen. Nun kam die Antwort, und der Verfassungsschutz räumte Fehler ein. Im Bericht wurde unter dem Kapitel „Subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene“ auf Seite 153 folgender Satz ergänzt: „So wurden z. B. am 20. Oktober 2015 rückkehrende PEGIDA-Gegner am Leipziger Bahnhof tätlich angegriffen.“

„Wir begrüßen diesen ersten Schritt zu einer hoffentlich sich noch entwickelnden Fehlerkultur des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Allerdings sehen wir nach wie vor die Existenz einer solchen, vom Parlament nur schwer kontrollierbaren, Behörde kritisch. Wie das Kapitel NSU zeigt, hat der VS auch Anteil am Erstarken von rechtsterroristischen Gruppen“, so Irena Rudolph-Kokot.

Die Lageberichte des Amtes dienen den Ordnungsbehörden regelmäßig als Grundlage von Gefahrenprognosen für angemeldete Demonstrationen. „Aus unserer Sicht erfüllt das Landesamt insbesondere mit diesen Berichten nicht die Aufgabe, die Verfassung und damit die Grundrechte zu schützen, sondern trägt massiv dazu bei, diese einzuschränken. Eine Diskussion, wie die Demokratie geschützt werden kann, auch vor diesem Verfassungsschutz, ist daher unumgänglich“, schließt Jürgen Kasek ab.

Pressemitteilung: Leipzig, den 27. Juli 2017

Erfolgreiche Blockaden am 1. Mai 2017 bei Halle gegen Rechts

Friedliche Sitzblockaden müssen auch in Leipzig straffrei sein: Das Aktionsnetzwerk reicht eine Petition im Stadtrat ein und klagt gegen die Verfahren vom 2. Mai 2016.

Am 1. Mai wurde in Halle/S. der Aufmarsch von ca. 400 Nazis der Partei „Die Rechte“ und der angeschlossenen „Antikapitalistischen Kollektive“ erfolgreich verhindert. Drei große Demonstrationszüge und klug positionierte Sitzblockaden machten die angemeldete Strecke für die Nazis unpassierbar. Die vorherzusehenden Gewaltausbrüche vonseiten der Nazis taten ihr Übriges, um den Tag der Arbeit nicht als nationalistische Machtdemonstration enden zu lassen. Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ bedankt sich bei dem Bündnis für Zivilcourage „Halle gegen Rechts“ für die ausgezeichnete Organisation, bei allen Initiativen und Gruppen für ihre Beteiligung, aber vor allem bei den etwa fünftausend Menschen, die sich gestern aktiv gegen Nazis stellten.

Die Versammlungsbehörde in Halle/S. hatte auch zum Erfolg des Protestes beigetragen, indem sie spontane Versammlungsanmeldungen zuließ und auch zu friedlichen Sitzblockaden keine Berührungsängste zeigte. Das unterscheidet Halle/S. von Leipzig. Hier wurden vor fast genau einem Jahr im Nachgang einer Sitzblockade gegen Legida 163 Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, obwohl auch diese friedlich war und den Aufzug von Legida – leider – nicht stoppen konnte.

Das Aktionsnetzwerk hat deshalb eine Petition zur „Überprüfung der im Zusammenhang mit der Versammlung am 2. Mai 2016 verhängten Bußgeldbescheide“ beim Petitionsausschuss/Stadtrat eingereicht. Irena Rudolph-Kokot erklärt hierzu: „Es ist für die tausenden Menschen, die sich über zwei Jahre am Protest in Leipzig beteiligt haben, überhaupt nicht nachvollziehbar, dass ihr Protest immer wieder kriminalisiert wurde, die Stadt selbst sich aber mit dem zivilgesellschaftlichen Protest und dem Ende von Legida schmückt. Das Aktionsnetzwerk fordert die Einstellung der Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip.“

Es gibt darüber hinaus erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Vorgehens der Versammlungsbehörde. Das Aktionsnetzwerk beschreitet heute den Klageweg und wird gemeinsam mit Betroffenen auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des rechtlichen Vorgehens im Zusammenhang mit der Sitzblockade drängen – juristisch: eine Fortsetzungsfeststellungsklage wird eingereicht. Dazu erklärt Jürgen Kasek, ebenfalls für das Aktionsnetzwerk: „Wir wollen an dieser Stelle Rechtssicherheit schaffen und überprüfen lassen, ob die Beschränkung der Spontanversammlung und der Ausschluss von Beteiligten rechtmäßig war. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen entschieden, dass auch Spontanversammlungen in Form von Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 I GG geschützt sein können. Die Fragestellungen sind auch deswegen von Belang, da rechte Gruppierungen angekündigt haben, am 1. Mai 2018 in Leipzig demonstrieren zu wollen.“

Pressemitteilung: Leipzig, den 2. Mai 2017

Redebeitrag von Irena Rudolph-Kokot zum Fachtag „Nächstenliebe – Polizei – Gesellschaft“

Fachtag der ökumenischen Arbeitsgemeinschaft „Kirche für Demokratie und Menschenrechte“ am 5. April 2017 in Leipzig


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Eingangsreferat von Norbert Kueß, der uns eine spannende Betrachtung zivilgesell­schaftlichen Protestes aus polizeiwissenschaftlicher Perspektive geboten hat, möchte ich als Vertreterin eines großen Leipziger Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Akteur*innen zum Protest­geschehen der letzten Jahre sprechen.

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“

Das Aktionsnetzwerk hatte sich 2009 gegründet, um einem Aufmarsch der „Nationalen Sozialis­ten“ am 17.10.2009 in Leipzig mit Aktionen des zivilen Ungehorsams zu begegnen. Diese Demonstration und eine folgende im Oktober gelang es zu verhindern. Danach gab es in Leipzig lange Zeit nur wenige (stationäre) Kundgebungen, häufig von so genannten „Bürger­initiativen“ wie die gegen den Moschee-Bau in Gohlis. Auch gegen die letzten „echten“ Nazidemos 2013 in Schönefeld (NPD) und 2014 in Lindenau (JN) wurde im Aktionsnetzwerk Proteste organisiert.

Gemeinsam mit zahlreichen Partner*innen aus zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Zusammenhängen – dazu gehören Gruppen, Initiativen, Gewerkschaften, Parteien, Jugend­organisationen, engagierte Einzelpersonen und auch Kirchenvertreter*innen – mobilisierte das Aktionsnetzwerk gegen viele weitere Nazidemonstrationen in Leipzig und anderen Städten. „Leipzig nimmt Platz“ kooperiert mit ähnlichen überregionalen Strukturen, z. B. dem „Aktionsnetzwerk Jena“, dem „Bündnis für Zivilcourage Halle“ oder „Dresden Nazifrei“.

Die Leipziger Erklärung 2015 und erste Repressionen des Protests

Im Januar 2015 wurde ein besonderes und öffentlich wirksames Handeln in Leipzig für das Aktionsnetzwerk akut notwendig. Ein Ableger der *Gida-Bewegung, LEGIDA, wollte in Leipzig Fuß fassen. In kürzester Zeit konnte die Leipziger Zivilgesellschaft aktiviert werden. In diesem Zusammenhang wurde die Leipziger Erklärung 2015 verabschiedet, die bis heute ihre Gültigkeit hat. Darin heißt es:

  1. Wir sind entschlossen, LEGIDA-Proteste und andere rassistische und Neonaziaufmärsche in Leipzig zu verhindern.
  2. Neonazistische Einstellungen, Rassismus, Islamfeindlichkeit und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit haben in Leipzig keinen Platz.
  3. Wir sind solidarisch mit allen, die diese Ziele mit uns teilen.
  4. Wir wollen das in gemeinsamen und gewaltfreien Aktionen erreichen.
  5. Wir werden Rassist_innen, Neonazis und andere LEGIDAs mit Widersetz-Aktionen zeigen, dass wir sie weder in Leipzig noch anderswo dulden.

Unterzeichnet wurde diese Erklärung innerhalb nur einer Woche von 2183 Menschen. Zu den Erstunterzeichnenden gehörten unter anderen der Künstler Michael Fischer-Art, Ines Kuche: Geschäftsführerin ver.di Leipzig/Nordsachsen, Bernd Kruppa: 1. Bevollmächtigter IGM Leipzig/Vorsitzender Courage Verein, der Sänger Sebastian Krumbiegel, Franz Kimmerle vom Erich-Zeigner-Haus e.V., Monika Lazar: MdB B90/Grüne, Daniela Kolbe: MdB SPD, Constanze Krehl: MdEP SPD, Juliane Nagel und Marco Böhme: MdL Linke, Dirk Panter und Holger Mann: MdL SPD, Jürgen Kasek: Landesvorstandssprecher B90/Grüne Sachsen, und viele mehr.

Die erste Legida-Gegendemo hatte am 12. Januar 2015 mit ca. 30.000 Menschen auf der Straße gezeigt, dass der *Gida Ableger hier nicht willkommen ist. Damals brachte das selbst ernannte „Volk“ maximal 5.000 Menschen auf die Beine.

Schon an diesem ersten erfolgreichen Protesttag begann die lange Reihe der staatlichen Repres­sionen gegen friedliche Aktionen des zivilen Ungehorsams. Damals gab es eine Sitzblockade, deren Beteiligte über ein Jahr erst mit Strafandrohungen, dann Bußgeldern schikaniert wurden. In den meisten Fällen wurden die Verfahren schließlich eingestellt.

Um weiterhin viele Leipziger*innen zum Protest gegen das aufkommende Unheil zu mobilisieren, veranstaltete das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ am 19. Januar 2015 eine Presse­konferenz, an der u. a. die Bundestagsabgeordnete der Grünen Monika Lazar und die Landtags­abgeordnete der Linken Juliane Nagel teilnahmen. Sie riefen die Leipzigerinnen und Leipziger zum Protest auf. Für beide folgte ein juristisches Nachspiel. Ihnen wurde vorgeworfen, zu Verhinderungsblockaden aufgerufen zu haben.

Aus Solidarität stellten über hundert Menschen Selbstanzeige nach § 111 StGB bei der Staats­anwaltschaft Leipzig, auch ich persönlich. Denn wir alle hatten die Leipziger Erklärung unterzeichnet und nichts anderes als in der Erklärung geschrieben steht, haben die beiden Politiker*innen verlautbart. Die Anzeigen wurden wegen Mangels an öffentlichem Interesse nicht verfolgt, das Verfahren gegen Frau Lazar wegen geringer Schuld eingestellt, wobei sie heute noch auf die Antwort der Staatsanwaltschaft wartet, was denn ihre geringe Schuld gewesen sei. Auch Frau Nagels Verfahren fand nach zwei Jahren ein Ende, allerdings gegen Zahlung von 3.500€. Was darüber hinaus geblieben ist – ein tiefes Misstrauen vieler Menschen in die sächsische Justiz und die bestätigte Gewissheit, in Sachsen gilt „derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.“ (Tucholsky)

Einordnung von Legida in die Neue Rechte

In der Wahrnehmung von außen war das Oranisationsteam von Legida überwiegend von Personen aus dem Hooliganmillieu, aus der subkulturellen Neonaziszene und dem Umfeld der „Montags­mahnwachen“ getragen. Der Mann, der laut Boulevardzeitungen Pegida nach Leipzig holte, war jedoch der jetzige AfD-Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider. Er wird ebenso wie beispielsweise der Verleger Götz Kubitschek oder Jürgen Elsässer einer sogenannten „Neuen Rechten“ zugeordnet, die sich zumindest verbal vom historischen Nationalsozialismus abgrenzt und einen biologistischen Rassismus nicht öffentlich legitimiert, sich dafür aber positiv auf die Vordenker*innen des NS bezieht und mit ihrem „Ethnopluralismus“ auf die ideologischen Grundlagen von „Blut und Boden“ zurückgreift.

Neben Tillschneider erhielt Legida auch von Kubitschek und Elsässer durch Reden und Werbung über deren ausgebaute Netzwerke Unterstützung. Öffentlich wurde teilweise über finanzielle Unterstützung durch Elsässer spekuliert. Im Sommer 2015 beteiligte sich außerdem die, ebenfalls als „neurechts“ bezeichnete Identitäre Bewegung mit einem eigenen Block und einem Rede­beitrag durch den sächsischen Anführer Tony Gerber aus Zwickau, der Kontakte zum NSU-Umfeld unterhielt. Das rechte Projekt „Ein Prozent für unser Land“ um den Burschenschaftler Philipp Stein, Götz Kubitschek und Jürgen Elsässer spendete an den damaligen Legida-Anführer Markus Johnke.

Entwicklung des Protestgeschehens
oder wie in Leipzig die *Gida-Bewegung scheiterte

Anders als in Dresden riss der Protest über zwei Jahre nie ab und brachte regelmäßig wesentlich mehr Menschen auf die Straße, als Legida es vermochte.

Im Jahr 2015 gab es alleine in Leipzig an 36 Terminen rassistische Aufmärsche. Diesen hat das Aktionsnetzwerk 80 angemeldete Veranstaltungen entgegengesetzt und so breiten Protest ermöglicht. Das Ziel, die Aufmärsche zu verhindern, wurde nur partiell erreicht. Es gab verschie­dentlich Absagen der Rassist*innen aufgrund von taktisch klugen Anmeldungen der Proteste und etliche Widersetzaktionen, welche zu Routenverkürzungen führten. Die Zahl der Teilnehmer*innen gegen die rassistischen und nationalistischen Aufmärsche hatte sich auch minimiert, weil die Proteste sehr oft von starken Repressionen begleitet waren.

Neben dem Protestgeschehen initiierte das Aktionsnetzwerk im Zuge des Anstiegs der zu uns kommenden Menschen im September 2015 erstmalig das Brückenfest, an dem Alt- und Neu Leipziger*innen sich kennenlernen und zusammen feiern konnten. Dies war aber auch ein Ort politischer Forderungen nach einem humanen Umgang mit den zu uns geflohenen Menschen, einer Erhöhung und Verstetigung der Förderung antirassistischer und in der Geflüchtetenhilfe ehrenamtlich aktiven Initiativen. Das Fest war ein großer Erfolg und wurde 2016 mit erweitertem Fokus auf Antirassismus erneut durchgeführt.

Mit dem Aufkommen diverser Legida-Abspaltungen wie OfD (Offensive für Deutschland) oder GIDA-Regional verstärkte das Aktionsnetzwerk sein Engagement außerhalb von Leipzig. Es gab Beteiligungen an Protesten in Dresden, Freital, Plauen, Halle, Heidenau, Bautzen und weiteren Städten. Die dort gesammelten verschiedenartigen Erfahrungen mit den Behörden vor Ort könnten separat bewertet werden. Dies würde aber den Rahmen hier sprengen.

Nachdem das selbst ernannte, aber stark geschrumpfte „Volk“ die Auftrittsversuche 2016 in Leipzig reduzieren musste, organisierte das Aktionsnetzwerk – neben der Aufrechterhaltung des Protestes – das zweite „Brüc­kenfest“ und schob im Frühjahr 2016 die Kampagne „Druck! Machen. Für ein anderes Sachsen“ an. Daneben wurden zahlreiche inhaltliche Veranstaltungen, wie ein Gespräch mit dem Kapitän der „Cap Anamur“, Stefan Schmidt, zum Thema Seenotrettung sowie etliche Mobilisierungs­veranstaltungen und praktische Demotrainings organisiert.

Nach dem zweiten Jahrestag und einem kraftvollen Protest gegen die Ewiggestrigen, gab Legida am 9. Januar 2017 auf. Das war der Verdienst der Menschen, die unter Einsatz von Freizeit, Nerven und ihrer persönlichen Sicherheit den stetigen Protest ermöglicht haben, immer wieder den Dialog mit den Behörden gesucht haben, um zu verdeutlichen, dass dieses Engagement wichtig ist, und natürlich der vielen Menschen die bei Wind und Wetter sich auf der Straße dem aufkeimenden Hass, Nationalismus und Rassismus widersetzt haben.

Umgang der Behörden mit zivilgesellschaftlichem Protest

Nach jeder Anmeldung einer Kundgebung oder Demonstration erfolgte regelmäßig ein Koope­rationsgespräch, zu dem die Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig die Polizei und die Anmel­denden einlud. An den meisten Gesprächen der vergangen zwei Jahre habe ich teilgenommen.

In der Anfangszeit der Proteste im Jahre 2015 gestaltete sich aus meiner Sicht die Kooperation schwierig. Ich erlebte die Vertreter*innen der Polizei sehr oft mit einer vorgefertigten Meinung, dass die Demonstrationen von „Leipzig nimmt Platz“ prinzipiell das eigentliche Problem für die Sicherheit und Ordnung darstellen würden. Unseren potenziellen Teilnehmer*innen wurde immer wieder unterstellt, Straftaten begehen zu wollen. Dabei wurden Würfe von Steinen und friedliche Sitzblockaden in einem Atemzug genannt. Man unterstellte sehr oft im Voraus einen unfriedlichen Verlauf und stützte sich dabei, auch als Versammlungsbehörde, auf völlig abstruse Einschätzungen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen.

Im ersten Protestjahr entstand der Eindruck, dass man unsere Anmeldungen, hier sind alle demokratischen Proteste eingeschlossen, immer wieder stärker beschränkte als die von Legida. Bestes Beispiel war die Eingitterung der Stolpersteinmahnwache. Damals wurden völlig ignorant gegenüber gesellschaftlicher Erinnerungskultur Absperrgitter auf die Stolpersteine gestellt und der Zugang zu der Mahnwache vielen Menschen versagt. Diese Zuwegungsversagung ist sachsenweit eine gern gelebte Praxis im Demonstrationsgeschehen.

Dagegen wurde der westliche Leipziger Ring regelmäßig den Rassist*innen und Hetzer*innen überlassen, welche vorbei an Stolpersteinen und dem Synagogendenkmal marschieren durften. Dies war für viele Bürger*innen ein unerträglicher Zustand und führte zu einem Gespräch zivil­gesellschaftlicher Akteur*innen mit dem Oberbürgermeister und dem Polizeipräsidenten Anfang 2016.

Aus meiner persönlichen Sicht hat sich seitdem die Kommunikation wesentlich verbessert. Vor allem die Versammlungsbehörde hat immer wieder neu abgewogen, welche Versammlungslagen möglich sind und uns schließlich auch den westlichen Ring für die Demonstrationen dem Aktions­netzwerk überlassen.

Auch die Kommunikation mit den Vertretern der Polizei hat sich verbessert. Ich führe das auch auf die Verstetigung der an den Gesprächen teilnehmenden Beamt*innen zurück. Eine grundlegende Änderung der Herangehensweise, vor allem der potenziellen „Störerbetrachtung“ konnte ich leider nicht erkennen. Die Entspannung war hauptsächlich auf die eingespielten Lagen und betei­ligten Personen zurückzuführen.

Beim Versammlungsgeschehen selbst war Anfang 2015 ein höchst gewaltvolles Vorgehen der Polizei gegen Demonstrant*innen zu beobachten. Wenn dies zum Ziel hatte viele Menschen zu verschrecken, so hat dies gefruchtet.

So ereigneten sich im Januar 2015 mehrere aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Polizei­einsätze. Am 30. Januar 2015 kam ich auch in den Genuss, ein Polizei-Tonfa im Rücken spüren zu dürfen in einer Situation, wo genau dieser Einsatz nicht angezeigt war. Neben dem Abdrängen von Protest und dem rabiaten Räumen von Sitzblockaden wurden Menschen systematisch nicht zu den angemeldeten Kundgebungen durchgelassen. Besonders krass wirkten die Geschehnisse des 20. April 2015, als die Polizei mehrfach völlig unverhältnismäßig gegen versuchte Sitzblockaden vorging.

Darüber hinaus sind vielfache Weigerungen der Polizei dokumentiert, gewalttätige Teilnehmende bei Legida in die Schranken zu weisen. Allen Anwesenden dürften die Bilder vom 21. Januar 2015 im Kopf sein, als an der Spitze des Aufmarsches eine regelrechte Jagd auf Journalist*innen begann und die Polizei nicht einschritt. Viele weitere Vorfälle sind bei der Leipziger Zeitung dokumen­tiert.

Auch im Jahre 2016 gingen die Repressionen weiter. Am 2. Mai 2016 fand am Leipziger Innenstadt­ring nicht nur lautstarker Protest gegen das neofaschistische Legida-Bündnis statt, sondern eine dreistellige Zahl von Demonstrierenden beschloss, das „Platznehmen“ wortwörtlich zu nehmen. Sie setzten sich auf die angekündigte Legida-Route. Im Anschluss wurden die Personalien von 163 Personen aufgenommen, denen fälschlicherweise ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wird.

Weder wurde Legidas Versammlungsrecht eingeschränkt, noch wurden durch die Teilnehmenden Versammlungsauflagen verletzt. Einige von ihnen berichten, es sei ihnen gar nicht mehr möglich gewesen, noch vor der dritten Räumungsaufforderung die Blockade zu verlassen. Danach bekamen die Betroffenen Bußgeldbescheide in überdurchschnittlicher Höhe und willkürliche Strafbefehle gegen Einzelpersonen. Insgesamt fordert die Stadt Leipzig über 50.000 € ein. Es sind nicht nur die Kosten für die Einzelpersonen, die diesen Fall so bitter machen, vielmehr ist es ein fatales Zeichen gegen all diejenigen die gegen die regelmäßigen Nazi-Aufmärsche protestiert und mit ihrem lang anhaltenden Engagement Legida zum aufgeben gebracht haben. Während die Stadt Leipzig und das Land Sachsen Zivilcourage einfordern und anpreisen, werden diejenigen, die sie zeigen, mit Strafbefehlen belegt. Sich dagegen zu wehren, ist schwierig und mühselig

Was bedeuten für uns Widersetzaktionen?

Ziviler Ungehorsam ist kein bockiges Querstellen, sondern ein ganz bewusster und durchdachter Regelübertritt. Hintergrund ist, dass der und die Einzelne in einem Gemeinwesen den eigenen Verstand und das Gewissen als letzte Entscheidungsinstanz behält. Wenn in Politik oder Gesell­schaft generell etwas falsch läuft, muss den Verursachenden des Problems dies auch gezeigt oder Missstände sogar direkt verhindert werden. Unter Umständen wird dabei ein Gesetz oder eine Vorschrift übertreten. Mit voller Absicht und reinem Gewissen. Einfach ungehorsam.

Den zivilen Charakter bekommt der Ungehorsam dadurch, dass es um das Engagement von Bürger*innen geht, die im Sinne demokratischer Selbstorganisation das Gemeinwesen, in dem sie leben, mitgestalten. Definieren kann man Zivilen Ungehorsam also als einen bewussten, begrenz­ten Regelverstoß.

Es gibt für den Zivilen Ungehorsam keine rechtliche Grundlage und er wird damit als nicht legal eingestuft, basiert aber auf Gewissensentscheidungen, die die Handlung moralisch rechtfertigen – also legitim machen. Die Handlungen sind auf das Allgemeinwohl gerichtet und rechtliche Konse­quenzen werden akzeptiert. Außerdem sollen zuvor legale Möglichkeiten der Einflussnahme ausgeschöpft worden sein.

Das Aktionsnetzwerk richtet sein Handeln an einer Definition des Soziologen Habermas1 aus:

»Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.«

Ziviler Ungehorsam kann sicherlich nicht bereits vorhandene rechte Gesinnungen abändern. Sitz­blockaden können aber verhindern, dass rechtsradikale Aufmärsche – egal unter welchem Etikett – ungestört verlaufen, manchmal sogar, dass sie überhaupt stattfinden. Es kann verhindert werden, dass die Parolen unwidersprochen in die Öffentlichkeit getragen werden. Die rechte Szene kann außerdem nicht nach innen gestärkt aus den Aufmärschen hervorgehen, bestenfalls wird sie sogar zermürbt.

Von zivilgesellschaftlichen Sitzblockaden gehen starke Zeichen aus:

  • dass sich viele Büger*innen mit verschiedensten weltanschaulichen Hintergründen für eine aktive, offene und solidarische Gesellschaft einsetzen,
  • dass diese Menschen mit verantwortlicher Entschlossenheit vorangehen und nicht warten, dass gesellschaftliche Auseinandersetzungen z. B. an Gerichte delegiert werden,
  • dass rechte Aufmärsche Weck- und Warnrufe verlangen, weil sie nicht bloße Unmuts­äußerungen sind, sondern auf Eroberung der Macht in der Gesellschaft zielen.

Eine Sitzblockade kann somit beides sein: eine symbolische Aktionsform, die starke Signale an die Öffentlichkeit und Politik sendet, aber auch ein Mittel, mit dem konkret und direkt Unrecht verhindert oder zumindest eingedämmt wird.

Wir werben darum:

  1. friedliche Sitzblockaden als „demonstrative“ Blockaden, also Versammlungen zu werten,
  2. in Abwägung der Verhältnismäßigkeit eher das Mittel der Routenverlegung zu wählen und nicht der Räumung,
  3. die Teilnehmer*innen der demonstrativen Sitzblockaden nicht zu kriminalisieren und auf umfassende Identitätsfeststellungen zu verzichten,
  4. auf demonstratives Abfilmen des Protestes – häufig als Übersichtsaufnahme deklariert – zu verzichten,
  5. die Höhe der Bußgelder zu überdenken – in Leipzig wurden jetzt 300 bis 400 Euro erhoben, für Castor-Blockaden gibt es regelmäßig 50 Euro.

Warum ich persönlich mich antirassistisch und antifaschistisch engagiere

Ich wurde als Tochter einer Russin und eines Deutschen in Moskau geboren und verbrachte auch viele Jahre meines Lebens in Russland. Wie nahezu jede russische Familie, hatte auch meine Opfer des Nationalsozialismus zu beklagen. Meine russische Großmutter erzählte mir von ihren, als vermeintliche Partisanen, gehängten Geschwistern. Das Leben in der Sowjetunion war stark geprägt von der Erinnerung an den traumatischen Zweiten Weltkrieg. Für mich ist Antifaschismus sozusagen eine Selbstverständlichkeit.

Als politisch interessierter junger Mensch erlebte ich die rassistischen und nationalistischen Entwicklungen im wiedervereinigten Deutschland in den1990er Jahren. Diese Zeit prägte mich zusätzlich stark.

Als dann 2014 Pegida sich zu einer Bewegung entwickelte, hatte ich starke Befürchtungen, dass sich die 1990-er wiederholen oder es noch schlimmere Entwicklungen geben könnten. Da konnte ich nicht untätig bleiben. Den Umfang meines Engagements hatte ich so nicht geplant und hätte mir im Januar 2015 jemand gesagt, dass ich bis März 2017 an die 150 Versammlungen aktiv gestalten werde, hätte ich es vermutlich nicht geglaubt.

Aus meiner Sicht gibt es keine Alternative zu zivilgesellschaftlichem Engagement gegen rechts. Wann immer nötig: natürlich auch mit Mitteln des zivilen Ungehorsams.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Irena Rudolph-Kokot


1) Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in der Bundesrepublik, in: Peter Glotz (Hrsg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1983, S. 35.


Download des Redebeitrages (PDF, 257kB)

Brief an den Ordnungsbürgermeister zu den Demonstrationen am 2. Mai 2016

Sehr geehrter Herr Rosenthal,

wir wenden uns an Sie als für die Ordnungsbehörde zuständigen Bürgermeister.

Vor fast einem Jahr, am 2. Mai 2016, fand in Leipzig ein Aufmarsch des Leipziger *Gida Ablegers statt. Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ organisierte eine Demonstration, welche zeitlich davor die geplante Legida-Route tangierte.

An diesem Tag beschlossen viele Menschen spontan, sich dem Aufmarsch der *Gida zu widersetzen und meldeten eine Spontanversammlung an. Dabei kam es offensichtlich zu Verwirrungen und auch undurchsichtigen Ansagen von Polizeibeamt*innen.

Die angemeldete Versammlung wurde beauflagt, nur auf einer Straßenseite stattzufinden, was aber von den sich auf der anderen Seite befindlichen Menschen nicht flächendeckend gehört wurde. Viele Demonstrant*innen berichteten hinterher, dass sie absolut nicht verstanden hatten, was in welchem Moment als erlaubt galt und wo genau welche Versammlung stattfand. Diejenigen, die es dennoch verstanden hatten, wurden noch vor der Räumungsaufforderung der Polizei von Beamt*innen daran gehindert, die „falsche“ Straßenseite zu verlassen.

Wie Sie der Darstellung entnehmen können, sehen wir die Sachlage anders, als es die Bußgeldbescheide der Stadt Leipzig nun abbilden. Die Teilnehmer*innen der aufgelösten Versammlung erhielten empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 400 Euro.

Abertausende Menschen haben über zwei Jahre verhindert, dass Leipzig zu einem zweiten Dresden werden konnte. Überall rühmt sich die Stadt Leipzig dafür, dass *Gida hier nicht Fuß fassen konnte. Aber diejenigen, die dies ermöglicht haben, werden dafür bestraft. Das ist wenig vertrauensbildend.

Selbst wenn man der Argumentation Ihrer Behörde folgen sollte und die Verstöße nach § 30 Absatz 1 Nr. 1–6 SächsVersG als gegebene Ordnungswidrigkeiten annimmt, verstehen wir nicht die Höhe der Bußgelder. Nach § 30 Absatz 2 SächsVersG kann für die behaupteten Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von bis zu 500 Euro erhoben werden. Die Ermessensausübung erfolgte in diesen Fällen aus unserer Sicht höchst zweifelhaft.

Wir bitten Sie, die Notwendigkeit und Höhe der verfügten Bußgeldbescheide in den vorliegenden Fällen nochmals intensiv prüfen zu lassen und die Forderungen niederzuschlagen oder zumindest die Höhe der Bußgelder dem obig geschilderten Sachverhalt anzupassen, dass die Demonstrant*innen zwei Jahre lang dazu beigetragen haben, dass Leipzig ein heller Fleck in Sachsen bleiben konnte.

Des weiteren würde uns interessieren, wie es geplant ist, die Mittel aus diesen Bußgeldern zu verwenden.

Selbstverständlich würden wir uns auch über ein Gespräch zum angerissenen Themenkomplex freuen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen
gez. Irena Rudolph-Kokot
für das Aktionsnetzwerk

Leipzig, den 18. April 2017

Ein guter Tag für antifaschistisch Engagierte und ein kleiner Lichtblick bei der sächsischen Justiz

Ein Leipziger Neonazi wurde nach einem Angriff auf Beteiligte des Aktionsnetzwerkes zu 8 Monaten Haft verurteilt. Damit ging der Richter am Amtsgericht Leipzig deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine niedrigere Bewährungsstrafe gefordert hatte. Laut unbestätigten Quellen ist Kevin D. wenige Wochen später auch am Überfall auf Connewitz am 11.01.2016 beteiligt gewesen – auch hier im Kontext einer Legida-Demo.

Vor knapp eineinhalb Jahren, am 19.10.2015, organisierte das Aktionsnetzwerk eine Anreise zur Teilnahme am Protest gegen den gemeinsamen Aufmarsch von LEGIDA und PEGIDA in Dresden. Als die fünf Reisebusse gegen Mitternacht wieder in Leipzig ankamen, ereignete sich ein Angriff auf einige der Reisenden.

Eine kleine Gruppe wollte weitere Zurückkehrende aus dem Bahnhof abholen, die zusammen mit Teilnehmer*innen der LEGIDA- und PEGIDA-Kundgebung im Zug zurückfahren mussten. Da die Gruppe sich der Bedrohungslage bewusst war, wollte sie anschließend geschlossen den Bahnhof durch dessen Osthalle verlassen. Dabei wurde sie von einem ihnen entgegenkommenden Mann, der dem Hooligan-Spektrum zugeordnet werden konnte, beleidigt und mit einem Messer bedroht. Ihm folgten mehrere mit Stangen bewaffnete und offensichtlich feindselige Personen. Die Polizei, die zunächst beobachtend und unentschlossen vor Ort war und die bewaffneten Nazihools an sich vorbei in den Bahnhof ließ, jagte schließlich die Reisegruppe – unter anderem mit gezieltem Einsatz von Pfefferspray – aus dem Hauptbahnhof. Dass damals keine Personen ernsthaft verletzt wurden, war reine Glückssache. Die Angst und Verunsicherung bei den Angegriffenen blieb aber. Fast schlimmer noch wiegt, dass Polizei und Verfassungsschutz den Vorfall als einen Übergriff von Antifaschist*innen auf „normale“ PEGIDA-Teilnehmer*Innen darstellt. Bis heute ist diese Fehldarstellung Bestandteil des sächsischen Verfassungsschutzberichtes 2015.

Einige mutige Menschen folgten dem Aufruf des Aktionsnetzwerkes, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und Anzeigen zu erstatten. Ihnen ist es zu verdanken, dass heute der Prozess gegen den Angreifer, Kevin D., stattfand und der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung das Gericht verließ. Da konnte ihm auch der Szene-Anwalt Arndt Hohnstädter nicht helfen, welcher tatsächlich behauptet hat, dass das im den Tathergang zeigenden Video kein Messer sondern eine E-Zigarette zu sehen sein sollte.

Deutlich gewichtiger waren die nonverbalen Argumente der vor dem Gerichtsgebäude wartenden Unterstützer*innen des Angeklagten, darunter einige bekannte Neonazis. Sie zeigten herausfordernde Präsenz und ließen die herauskommenden Prozessbeobachter*innen und Zeug*innen durch eine Art Spalier gehen. Außerdem wurden schon vor dem Prozess und danach Fotos der Anwesenden gemacht.

„Auch wenn es oft, gerade in Sachsen, besonderen Mut erfordert, gegen Personen auszusagen, die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind, so hat dieser Tag wieder gezeigt, dass dies ein richtiger und notwendiger Weg ist“, so Carolin Franzke für das Aktionsnetzwerk. „Wir werden uns auch weiterhin überall da entgegenstellen, wo menschenverachtende und rassistische Ideologien sich Raum nehmen wollen. Wir unterstützen alle mutigen Menschen, die rechte Gewalt zur Anzeige bringen und sich damit in Gefahr begeben.“

Pressemitteilung: Leipzig, den 11. April 2017

PM: Praktische Demovorbereitungen im Vorfeld der Proteste am 18. März

Am Mittwoch, den 15. März 2017 organisiert das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ab 18 Uhr ein öffentliches Informations- und Vorbereitungstreffen im Pöge-Haus (Hedwigstraße 20, 04315 Leipzig) für den breit angelegten Protest gegen den Nazi-Aufmarsch der Partei DIE RECHTE am 18. März. Es wird umfangreiche Informationen zum Demonstrationsgeschehen geben. Bisher sind schon acht Kundgebungen und eine zentrale Demonstration ab Leuschnerplatz angekündigt.

Schon zuvor, am kommenden Montag, den 13. März lädt das neue Bündnis „Jugend gegen Rechts“ zu einem Aktionstraining im Werk 2 (Kochstraße 132, 04277 Leipzig) ein. Hier werden Praxistipps und Übungen direkt für das Demonstrationsgeschehen vermittelt.

Am Mittwoch werden im Pöge-Haus Demonstrationsmittel angefertigt und gemeinsam Transparente gemalt. Materialien zum Gestalten sind vor Ort vorhanden. Das Netzwerk lädt aber auch dazu ein, sich mit eigenen Farben, Pinseln, Stoff, großen Pappen – und mit viel Kreativität – einzubringen.

Zur Absicherung der erwartet großen Demo werden interessierte Menschen auf den vom Versammlungsgesetz vorgeschriebenen Ordnungsdienst vorbereitet. Auch dazu wird juristisches und praktisches Know-How vermittelt. „Am Demo-Tag selbst wird ein erfolgreicher, entschlossener und solidarischer Protest gegen die Nazi-Demo gelingen“, gibt sich Irena Rudolph-Kokot überzeugt.

Aktueller Stand der Versammlungsanmeldungen am 18. März:

  • Wilhelm-Leuschner-Platz: Demonstration ab 10 Uhr
  • Volkshaus (Karl-Liebknecht-Straße 32, 04107 Leipzig)
  • IfZ/Kohlrabizirkus (An den Tierkliniken 38–40, 04103 Leipzig)
  • Deutscher Platz (04103 Leipzig)
  • Supermarkt an der Str. d. 18. Oktober (Tarostr. 2, 04103 Leipzig)
  • Bayrischer Bahnhof (Bayrischer Platz, 04103 Leipzig)
  • Peterskirche (Schletterstraße 5, 04107 Leipzig)
  • Paul-Gerhardt-Kirche (Selneckerstr. 7, 04277 Leipzig)
  • Werk 2 – Kulturfabrik Leipzig (Kochstraße 132, 04277 Leipzig)

Der Aufruf des Aktionsnetzwerkes zum Protest am 18. März ist online zu finden: „Sachsen: Versagen durch Wollen“. Aktuelle Informationen sowie eine ständig aktualisierte Übersichtskarte werden unter dem Kurzlink http://platznehmen.de/le1803 zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung Leipzig, den 12. März 2017

Aufruf zur Demonstration am 18. März

Sachsen: Versagen durch Wollen

Das aktuelle Geschehen in Europa und der Welt macht es überdeutlich sichtbar: Meinungsfreiheit und das Recht, sich friedlich zu versammeln, sind grundlegende Bestandteile unserer Demokratie. Fest im Grundgesetz verankert gelten diese Freiheiten für alle Menschen gleichermaßen. Doch das macht sie keinesfalls zu einer Selbstverständlichkeit. Sie müssen täglich gegen alle verteidigt werden, die diese Grundrechte gegen das Ziel einer pluralistischen, offenen und solidarischen Gesellschaft einsetzen wollen.

»Offensive für Deutschland« am 12. Dezember 2015

Es ist gerade etwas mehr als ein Jahr her, dass die Stadt Leipzig einen Marsch rechtsradikaler Kräfte durch den Leipziger Süden zuließ. Die Anmeldung von drei rassistisch-nationalistischen Aufmärschen am 12.12.15 in Connewitz konnte nur als Provokation gewertet werden. Der Stadtteil steht weit über Sachsens Grenzen hinaus für all das, was die Teilnehmenden dieser Demonstration bekämpfen: offene Lebensentwürfe, Achtung der Menschenwürde ungeachtet der Herkunft, freie Kultur. Angeheizt wurde die Situation durch Gewaltaufrufe seitens der Rechten. So rief beispielsweise die einschlägig bekannte „Brigade Halle“ dazu auf, „Connewitz in Schutt und Asche“ zu legen. Dies durfte nicht unwidersprochen hingenommen werden.

Der Herausforderung des rechten Hass- und Hetzmarsches im Leipziger Süden sollte durch eine kreative Gegendemonstration begegnet werden. Denn in einer Demokratie kann gewalttätiges Denken nicht durch gewalttätiges Handeln bekämpft werden, aber durch hartnäckiges Dagegenhalten. Doch was durch die Stadt Leipzig unmöglich gemacht wurde, war Protest in echter Hör- und Sichtweite. Der Zugang zu den angemeldeten Protestkundgebungen wurde massiv behindert oder gar unterbunden. Statt bei den Gegenprotesten landeten viele Menschen irgendwo in den Straßen der Südvorstadt, weitab jeder Möglichkeit, friedlichen Gegenprotest auszuüben. Die Repressionen seitens Ordnungsamt und Polizei erstreckten sich über den gesamten Tag und betrafen sowohl die individuell am Protest teilnehmenden Menschen als auch den zivilgesellschaftlichen Widerstand in den angemeldeten Gegenkundgebungen.

Gasgranaten – Gängelung – Grausame Musik

Diejenigen, die sich zu den Versammlungen durchgekämpft hatten, waren auch keineswegs sicher. Die Polizei versuchte immer wieder, die Lage zu eskalieren. So wurden beispielsweise in der Arndtstraße Menschen in die Kundgebung geprügelt, obwohl sie an dieser überhaupt nicht teilnehmen wollten. Später wurde zudem ohne erkennbaren Anlass eine Tränengasgranate in die Versammlung abgefeuert und tauchte die dort mehr oder weniger Festgesetzten in eine CS-Gaswolke. Dieser Vorgang wurde durch ein Pressevideo dokumentiert.

Bereits vor Ort, auf Ansprache der Versammlungsleitung hin, wie auch im Nachhinein weigerten sich die Zuständigen, für diese Situation die Verantwortung zu übernehmen. So verweigerte der Einsatzbeamte sich auszuweisen, obschon er dazu laut Sächsischem Polizeigesetz verpflichtet war. Die gesamte Einheit wurde kurz darauf ausgetauscht.

Es kann somit niemand im Rahmen einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung für die herbeigeführte Gefährdungslage verantwortlich gemacht werden. Ebenso wenig für den Einsatz von abgelaufenen CS-Gasgranaten, deren Kartuschen zeigten, dass sie seit Juli 2015 nicht mehr hätten benutzt werden dürfen. Bei dem an diesem Tag erfolgten exzessiven Einsatz dieses abgelaufenen Reizgases – 78 Kartuschen wurden eingesetzt – könnte man vermuten, dass die Bestände verbraucht werden sollten.

Weder eine Anfrage des Aktionsnetzwerks bei Ordnungsamt und Polizei noch eine Anfrage im Landtag führten bis heute zur Ermittlung des die Granate abfeuernden Beamten. Eine Entschuldigung für den Vorfall? Fehlanzeige. Ist das alles nur ein großes Missverständnis? Ein pragmatisches Eingeständnis an individuelle Überlastungssituationen? Behördlich gedeckter Korpsgeist? Oder doch ein „Versagen durch Wollen“?

Auch die zweite Kundgebung des Aktionsnetzwerks an der Unterkunft für Zuflucht Suchende in der Bernhard-Göring-Straße verlief von Seiten der Teilnehmenden friedlich. Warum die Polizei diese Veranstaltung an einem so gefährdeten Punkt nicht geschützt hat, dafür aber an Orten fernab der Aufzugsroute der Nazis oder gefährdeter Objekte eine überdeutliche Präsenz, sogar mit Wasserwerfern zeigte, bleibt wohl das Geheimnis des Einsatzplanes. Der fehlende Schutz der genehmigten Versammlung führte mehrfach zu unübersichtlichen und bedrohlichen Lagen.

Ein weiterer Fall von Behördenwillkür ereignete sich am selben Tag am Club „Distillery“. Dort wurde ein Netzwerkmitglied wegen einer vermeintlicher Störung der rechtsradikalen Versammlung durch die Polizei angezeigt. Angeblich sei die auf dem privaten Gelände abgespielte Musik in der Lage gewesen, die Demonstration erheblich zu stören, gerade so, als ob es sich bei dieser um einen Trauermarsch oder das friedliche Pflücken von Gänseblümchen gehandelt habe. Die Stadt Leipzig unterstützte diese Gängelung, indem sie die völlig haltlosen Vorwürfe verfolgte. Erst die Staatsanwaltschaft beendete diese Repression durch Einstellung des Verfahrens.

»Die Rechte« am 18. März 2017

Nun soll auch in diesem Jahr am 18. März wieder eine Nazi-Demo im Leipziger Süden stattfinden. „Die Rechte“, jene einschlägig bekannte Partei noch viel einschlägiger bekannter Draufschläger, ruft ihre Anhänger*innen zum Aufmarsch. Schon heute formiert sich dagegen ein breiter Protest in Teilen der Zivilgesellschaft. Viele große und kleine Aktionen sind schon geplant. Im Zuge dessen ruft das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ zu einer großen Demonstration auf.

Auf den Spuren der Repressionen des 12. Dezember 2015 rufen wir alle Leipziger*innen dazu auf, sich gemeinsam vom Wilhelm-Leuschner-Platz bis zur Distillery gegen das systematische Versagen der sächsischen Behörden zu positionieren. Unter dem Motto „Sachsen: Versagen durch Wollen“ soll eines klar werden: Kein Mensch muss sich behördliche Willkür bei der Ausübung von Grundrechten gefallen lassen! Auch prangern wir das gewollte Wegsehen an, mit welchem die Verantwortlichen im Freistaat allen Menschen erheblichen Schaden zufügen.

Das Versagen sächsischer Behörden

Seit der Selbstenttarnung des NSU, d. h. seit sechs Jahren, erfolgt nun Tag um Tag die Offenlegung des staatlichen Versagens. Auch hier wird die Situation durch Verschweigen, Vertuschen und Wegducken in großen Teilen bundesdeutscher und selbstverständlich auch sächsischer Behörden immer unerträglicher. Transparenz, so scheint es, dürfen die Bürger*innen nur in ganz kleinen Scheibchen erwarten. Wir sollten meinen, dass dies zu Einsichten und Veränderungen geführt hätte. Wir hatten die Hoffnung, dass die sächsischen Behörden nach dem NSU die Gefahr rechtsradikaler Strukturen und ihren Organisationsgrad endlich erkennen würden. Spätestens die fehlende juristische Aufarbeitung des Naziüberfalls am 11. Januar 2016 in Connewitz hat das Gegenteil bewiesen.

Nach wie vor wird Rechtsradikalen in Sachsen von den wegsehenden Behörden eine Wohlfühlatmosphäre geboten. Probleme werden noch immer nicht beim Namen genannt, sondern euphemistisch durch Bezeichnungen wie „besorgte Bürger“, „eventorientiert“ oder „sportliche Klientel“ ersetzt und damit systematisch verharmlost. Sich kritisch dagegen positionierende Kräfte aus allen Bereichen der Gesellschaft werden reflexhaft gegängelt und kriminalisiert.

Eines von unzähligen Beispielen war die Situation am 3. Oktober 2015 in Dresden, als jeglicher antifaschistischer Protest innerhalb der so genannten „Gefahrenzone“ aufwendig unterbunden wurde und Antifaschist*innen permanenten Kontrollen und unbegründeten Identitätsfeststellungen unterzogen wurden. Gleichzeitig stand es den Rechten mitten im Herzen der angeblichen Gefahrenzone frei, eine als „Raucherpause“ nicht angemeldete aber dennoch geduldete Kundgebung voller Hetze und Gewaltandrohung abzuhalten. Die Bilder dieses Grundrechtsmissbrauchs gingen um die Welt. Politiker*innen und Gäste wurden beleidigt, bespuckt, mussten Hass und Menschenfeindlichkeit erdulden, Goebbels-Zitate und PEGIDA-Gebrüll dominierten die Berichterstattung. Dass dies widerspruchslos geschehen durfte, ist nur ein Beispiel für das fast schon klassisch zu nennende „Versagen durch Wollen“ der sächsischen Behörden. Um vermeintlichen Störungen der Einheitsfeierlichkeiten durch Linke zu verhindern, nahmen die Behörden sehenden Auges die Eskalation der Rechten in Kauf.

Solche Beispiele finden sich regelmäßig, nicht nur, aber vor allem in Sachsen. Darauf aufmerksam zu machen, ist am 18. März unser Ziel. Wir lassen nicht zu, dass Antifaschismus kriminalisiert wird. Ein solcherart entwerteter Protest verkäme zum Selbstzweck. Der Protest gegen Nazis trägt im Gegenteil dazu bei, die Grundlagen unseres Zusammenlebens vor jenen schützen, deren Phantasie die Errichtung einer diktatorischen und antiliberalen Staatsform sind. Wenn das „Antifaschismus“ genannt wird, ist eben dieser Anti-Faschismus unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe. Ganz gleich, welche Worte hierfür benutzt werden – die Behörden müssen dieses Engagement unterstützen und nicht, wie in Sachsen, behindern.Wir fordern daher alle Menschen auf, die Augen nicht vor rechter Gewalt, aber auch nicht vor ihrer Verharmlosung durch sächsische Behörden zu verschließen.

Wohin eine blinde, nicht abwägende und damit nur vorgebliche Neutralität von Behörden führen kann, hat Deutschland schon einmal erleben müssen. Dies darf sich niemals wiederholen.

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft am 18. März 2017 alle Menschen auf zu Widersetzaktionen gegen den rassistischen und nationalistischen Aufmarsch. Wir wollen uns gewaltlos und solidarisch mit all jenen verbinden, die unsere Ziele teilen. Der Preis des Wegsehens ist die Freiheit. Und der ist uns zu hoch.

Redebeitrag vom 20.02.17

Dieser Redebeitrag wurde auf den Kundgebungen gegen die AFD-Veranstaltung am 20.02.17 in Leipzig gehalten

Weiter Infos zum Thema:

1. Offenes Treffen am 22.02.17 19:30 Uhr im interim (Demmeringstraße 32)

Zivilcourage ist kein Verbrechen – Lasst uns Solidarität organisieren

Erinnert ihr euch noch an den 2. Mai 2016? Für mehr als 160 Menschen hinterlässt dieser Tag leider sehr schlechte Erinnerungen an Polizeigewahrsam und die Ankündigung strafrechtlicher Maßnahmen.

Am ersten Montag im Mai vergangenen Jahres fand am Leipziger Innenstadtring nicht nur lautstarker Protest gegen das neofaschistische LEGIDA-Bündnis statt, sondern eine dreistellige Zahl von Demonstrierenden beschloss, das „Platznehmen“ wortwörtlich zu nehmen. Auf Höhe der Otto-Schill-Straße setzten sie sich auf die angekündigte LEGIDA-Route. Eine solche Sitzblockade ist eine friedliche Form des zivilen Ungehorsams, um einen Nazi-Aufmarsch vollständig zu verhindern. Dies gelang an diesem Tag nicht, sondern LEGIDA wurde an den sich Widersetzenden vorbei geleitet. Im Anschluss wurden die Personalien von 163 Personen aufgenommen, denen fälschlicherweise ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen wird.

Fälschlicherweise? Allerdings, denn weder wurde LEGIDAs Versammlungsrecht eingeschränkt, noch wurden durch die Teilnehmenden Versammlungsauflagen verletzt. Einige von ihnen berichten, es sei ihnen gar nicht mehr möglich gewesen, noch vor der dritten Räumungsaufforderung die Blockade zu verlassen.

Nun flattern seit über einem Dreivierteljahr mehr als schlechte Erinnerungen ins Haus der Betroffenen: Bußgeldbescheide in überdurchschnittlicher Höhe und willkürliche Strafbefehle gegen Einzelpersonen erreichten nach und nach fast alle, deren Personalien am 2. Mai aufgenommen worden sind. Insgesamt fordert die Stadt Leipzig über 50.000 € für ihre Repression ein.
Es sind nicht nur die Kosten für die Einzelpersonen, die diesen Fall so bitter machen, vielmehr ist es nach zwei Jahren LEGIDA ein fatales Zeichen gegen all diejenigen, die weiterer Repression und Ermüdung zum Trotz gegen die regelmäßigen Nazi-Aufmärsche protestiert haben. Während die Stadt Leipzig und das Land Sachsen Zivilcourage einfordern und anpreisen, werden diejenigen, die sie zeigen, mit Strafbefehlen belegt. Sich dagegen zu wehren, ist schwierig und mühselig. Doch es gibt eines, das alle, ob betroffen oder nicht, ob Gruppe oder Einzelperson, dem entgegensetzen können: Solidarität.

Solidarität bedeutet ihn diesem Fall nicht nur praktische Unterstützung für die Betroffenen, sondern auch ein starkes politisches Zeichen. Rechte Umtriebe und Aufmärsche in Sachsen hat es immer gegeben und wird es auch in Zukunft geben. Ob sie nun LEGIDA heißen oder Bürgerbewegung, PEGIDA oder AfD, es ist nicht abzusehen, dass menschenfeindliche Bewegungen in naher Zukunft und ohne Weiteres Geschichte sind. Umso wichtiger ist eine entschlossene Zivilgesellschaft, die ihre Grundrechte nutzt und mit aller Deutlichkeit und allen Mitteln jeglicher Diskriminierung und Ideologie der Ungleichwertigkeit widerspricht.

Um zu planen, wie genau diese Solidarität aussehen soll, findet am 22. Februar ab 19:30 Uhr ein Treffen im Interim in der Demmeringstraße 32 statt. Dort werden Ideen gesammelt und letzten Endes geplant, welche Aktionen der Repression des 2. Mai 2016 entgegengesetzt werden können.

Ihr wollt

  • einen Solitresen starten?
  • eine Party feiern?
  • eine Unterschriftensammlung auf den Weg bringen?
  • kennt euch mit Crowdfundingprojekten aus?

Vielleicht habt ihr Ideen oder auch Wünsche, vielleicht habt ihr Fragen oder schon Projekte in den Startlöchern – kommt vorbei! Lasst uns Solidarität organisieren!

Offenes Solidaritäts-Treffen zu den Repressionen von #LE0205

LASST UNS SOLIDARITÄT ORGANISIEREN!

  • 22.02.17
  • 19:30 Uhr
  • interim (Demmeringstraße 32, 04177 Leipzig)

Am 2.Mai 2016 kurz nach 19 Uhr ließen sich einige hundert Menschen auf dem Martin-Luther-Ring nieder, um im Rahmen des friedlichen zivilen Ungehorsams ihren Protest gegen LEGIDA kundzutun.
Während der LEGIDA-Aufmarsch umgeleitet wurde, endete der Abend für 163 Personen in Polizeigewahrsam und mit der Einleitung von Strafverfahren wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Diese Verfahren wurden schließlich zu einem Großteil eingestellt.
Stattdessen werden die Teilnehmer*innen der friedlichen Sitzblockade nun mit empfindlichen Bußgeldern überzogen. In der Gesamtsumme fordert die Stadt Leipzig über 50.000€. Es ist deutlich, dass dies auch als Signal der Einschüchterung an die Zivilgesellschaft zu verstehen ist.

Doch davon wollen wir uns nicht erschüttern lassen! Lasst uns gemeinsam planen wie wir die tapferen 163 Antifaschist*innen auch praktisch unterstützen können. Lasst uns überlegen wie wir Solidarität organisieren können.

Darum kommt am 22.Februar zum gemeinsamen Treffen und bringt eure Ideen und euer Engagement mit.

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsradikalen Parteien und Organisationen, Freien Kameradschaften oder der rechten Hooliganszene zuzuordnen sind, sowie jene, die sich aktiv an rechtspopulistischen Veranstaltungen beteiligt haben, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren bzw. von dieser auszuschließen. Dieser Ausschluss gilt ebenso für Personen, die durch rassistische, nationalistische, islamfeindliche, antisemitische oder sonstige Kennzeichen bzw. Äußerungen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Erscheinung treten.

PM: Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ lädt zum solidarischen Neujahrsempfang.

Am 4. Februar 2017 veranstaltet das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ab 13 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz einen „solidarischen Neujahrsempfang“. Die Veranstaltung soll ein Zeichen der Solidarität mit all denjenigen sein, die im Zusammenhang mit Protesten gegen Nazis und neurechte Bewegungen vom Agieren der sächsischen Ordnungsbehörden betroffen sind. Insbesondere stehen Verfahren gegen die Mitglieder des sächsischen Landtages Juliane Nagel und Marco Böhme im Zusammenhang mit den Protesten gegen Legida in der Kritik. Darüber hinaus thematisiert das Aktionsnetzwerk die Abschiebepraxis im Freistaat.
„Ziviler Ungehorsam gegen Nazis und Rassist*innen ist nicht kriminell, sondern gerade in diesen in vielerlei Hinsicht kalten Zeiten extrem notwendig. Der repressive Umgang mit Menschen, die gegen Legida & Co protestierten, muss aufhören, den Betroffenen gebühren Dank und Solidarität dafür, dass sie sich für die Wahrung der Menschenwürde einsetzen“, formuliert Juliane Nagel (MdL).

„Zwar ist das neue Jahr schon etwas älter, dafür können wir bereits einen kleinen Etappenerfolg feiern: Am 9. Januar erklärte das neofaschistische LEGIDA-Bündnis seinen Rückzug von den Straßen Leipzigs“, erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk, „Dies ist unter anderem dem dauerhaften Protest gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit zu verdanken. Dass dieser sich trotz ständiger und teils heftiger Repression und Kriminalisierung durch Polizei und Behörden nicht entmutigen ließ, ist nicht selbstverständlich.“

„Das Aktionsnetzwerk ist solidarisch mit allen Betroffenen staatlicher Repression – nicht nur mit Demonstrierenden. Die sächsische Abschiebepraxis und der Umgang mit Geflüchteten sind menschenunwürdig und reihen sich in das systemische Versagen des Freistaats ein“, so Rudolph-Kokot und schließt: „Wir rufen alle engagierten Menschen auf, sowohl aus Solidarität als auch zur Vernetzung und für weitere Informationen am solidarischen Neujahrsempfang teilzunehmen.“

Pressemitteilung Leipzig, den 30. Januar 2017