Nach dem gestern bekannt wurde, dass der sächsische Verfassungsschutz rechtswidrig Daten von Abgeordneten erhoben und gespeichert hat, weist das Aktionsnetzwerk daraufhin, dass auch eine Vielzahl an Ehrenamtlichen vom neuerlichen Datenskandal betroffen sind.
So wurden unter anderen Daten über den ehemaligen Vorsitzenden der Jusos Leipzig erhoben und Irena Rudolph – Kokot, Sprecherin des Aktionsnetzwerkes. In allen Fällen ist Auslöser die Unterzeichnung der „Leipziger Erklärung“, die neben Bundestags- und Landtagsabgeordneten, auch Künstler:innen, Gewerkschafter:innen und Bürger:innen unterzeichnet haben. Das Aktionsnetzwerk rechnet damit, dass rechtswidrig ohne Anlass Daten von mehreren hundert Bürger:innen erhoben wurden. Ausgangspunkt ist das Engagement gegen Rechtsextremismus.
Im Fall von Frau Rudolph-Kokot wurden neben der Anmeldung von Demonstrationen und deren Leitung auch in einem Fall der Besuch eines Konzertes im Werk 2 in Leipzig aufgenommen. Bei dem Landtagsabgeordneten Marco Böhme ist vermerkt, dass dieser Anfragen und Anträgen gestellt hätte, was zur normalen Arbeit der Abgeordneten gehört.
In mindestens einem bekannten Fall wurden Versammlungen einer Person zugeordnet, die nachweislich nicht auf der Versammlung war. Auch nach Juli 2020 wurden weiterhin Daten erhoben.
„Mit der Sammlung und Speicherung der Abgeordnetendaten ist nur die Spitze des Eisbergs erreicht. Wir rechnen mit mehreren hundert, wenn nicht sogar tausend Betroffenen in Sachsen“, so Irena Rudolph-Kokot.
„Es ist ein weiterer Skandal in den sächsischen Sicherheitsbehörden. Dass der Präsident hinsichtlich der Abgeordnetendaten Fehler eingeräumt hat, reicht nicht aus. Wir wollen Klarheit welche Daten, warum aufgenommen wurden.“, so Christin Melcher, ebenfalls Betroffene, Landtagsabgeordnete Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
„Es gibt zwei Länder auf der Welt, die auch ihre Abgeordneten überwachen, dass eine ist Nordkorea und das andere Sachsen.“, umreißt Marco Böhme, MdL Die Linke, zugespitzt die Situation und fordert: „Die Auflösung des Verfassungsschutzes wäre die notwendige Konsequenz“.
„Jeder Mensch hat ein Recht darauf zu erfahren, wo, welche Daten über ihn gespeichert werden. Der Verfassungsschutz darf nur in sehr wenigen Fällen, vgl. § 2 und 6 Verfassungsschutzgesetz Daten erheben und speichern. Voraussetzungen sind Bestrebungen gegen die freiheitlich – demokratische Grundordnung, die in den genannten Fällen offensichtlich nicht gegeben sind, wie bereits die Parlamentarische Kontrollkommission festgestellt hat. Wir werden gegen die Erhebung und Speicherung der Daten klagen, um auch zu klären, wie es überhaupt zur Erhebung kommen konnte“, so Rechtsanwalt Jürgen Kasek.
Pressemitteilung: 9. Juni 2021