Verteiler: Herrn Innenminister Armin Schuster, Herrn Polizeipräsidenten von Dresden Lutz Rodig
Zur Kenntnisnahme: Fraktionen des Sächsischen Landtags
Betreff: Besorgniserregende Vorgänge während der Demonstrationen am 14.02.2026 in Dresden – Anfrage zu polizeilichem Handeln und Einhaltung grundrechtlicher Standards
sehr geehrter Herr Polizeipräsident Rodig,
mit diesem Schreiben wenden wir uns als Vertreter:innen des zivilgesellschaftlichen Gegenprotests gegen den rechtsextremen Aufmarsch am 14. Februar 2026 in Dresden an Sie. Anlass sind schwerwiegende Vorfälle, die nicht nur die Versammlungsfreiheit von Bürger:innen beeinträchtigt, sondern auch grundlegende Fragen zur Rolle der Sicherheitsbehörden im Umgang mit demokratiefeindlichen Bestrebungen aufwerfen.
Darüber hinaus wurden Notausgänge mit Hamburger Gittern versperrt – eine Maßnahme, die im Brandfall katastrophale Folgen gehabt hätte. In einem dokumentierten Fall wurde der Ausgang eines Hotels mit einer Handfessel blockiert. Teile der Dresdner Innenstadt wurden für jene unpassierbar, die sich im Sinne der Werte des Grundgesetzes den nationalsozialistischen Umtrieben entgegenstellten. Diese Vorgänge werfen die Frage auf, ob der Schutz der Demokratie in Sachsen tatsächlich Vorrang vor der Ermöglichung rechtsextremer Aufmärsche genießt.
Sie könnten an dieser Stelle auf Gewalt gegen Beamte verweisen. Doch eine solche Argumentation wäre eine unzulässige Gleichsetzung: Bürger:innen und uniformierte Träger:innen staatlicher Gewalt unterliegen unterschiedlichen Maßstäben. Während erstere ihr Grundrecht auf Protest wahrnehmen, obliegt letzteren die Pflicht, dieses Recht zu schützen – nicht es durch überzogene Gewaltanwendung zu untergraben.
Allerdings sind unsere Erwartungen an eine ehrliche und umfassende Antwort gering. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass Sie, Herr Schuster, am 03. Juni 2023 in Leipzig in einem ähnlichen Kontext die Zusage einer Stellungnahme gaben – eine Antwort, die bis heute aussteht. Sollten wir als kritische Bürger:innen tatsächlich nur dann Gehör finden, wenn wir uns dem Vorwurf des „Linksextremismus“ aussetzen, um aus dem Diskurs ausgegrenzt zu werden, wäre das ein Armutszeugnis für den Umgang mit demokratischer Opposition in Sachsen.
- die Vorfälle lückenlos aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen,
- sicherzustellen, dass künftig die Versammlungsfreiheit aller Bürger:innen – unabhängig von ihrer politischen Haltung – gewahrt bleibt,
- eine unabhängige Untersuchung der polizeilichen Einsatzstrategien in Dresden zu initiieren.
Wir erwarten Ihre Stellungnahme bis zum 15. März 2026 und behalten uns vor, bei ausbleibender oder unzureichender Antwort weitere Schritte einzuleiten.