Auswertung des 1. Mai 2023 in Leipzig.

Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Die Folgen des 1. Mai

Am 1. Mai 2023 wurden mehr als 100 Personen, die sich an den Protesten gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen beteiligten, erkennungsdienstlich behandelt. Nach Auswertung der Gedächtnisprotokolle und Videoaufnahmen lässt sich feststellen, dass ein Großteil der Maßnahmen rechtswidrig war. Unter den Betroffenen waren auch Jugendliche, von denen ohne Einverständnis der Eltern Bilder angefertigt wurden, ein Pressevertreter, der kein Demonstrationsteilnehmer war und deswegen gar nicht hätte behandelt werden dürfen.

Dazu erklärt Jürgen Kasek, Jurist, für das Netzwerk: „Auch eine sogenannte Sitzblockade kann unter den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit fallen, wie das Bundesverfassungsgericht und etwa auch das OVG in Münster immer wieder betont haben. Entweder hätte daher beim Versuch die Versammlung anzumelden, den es unbestritten gab, diese nach § 15 SächsVersG beauflagt oder aufgelöst werden müssen, was nicht geschehen ist. Wenn die Behörde zur Einschätzung kommt, dass es keine Versammlung ist, wäre es als unerlaubte Ansammlung zu werten, nach §113 OWiG, mit dem Ergebnis, dass es eine 3dreimalige Aufforderung zur Entfernung hätte geben müssen, die es ebenfalls nicht gab. Das ganze Vorgehen war nach rechtsstaatlichen Grundsätzen problematisch.“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für „Leipzig nimmt Platz“: „Unser Eindruck ist, dass hier mit repressiven Mitteln einmal mehr ein Exempel statuiert werden sollte, um die Proteste gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen und Reichsbürgern zu kriminalisieren. Dies ordnet sich ein in eine Welle der Repression gegen Klimaschützer*innen und aktive Demokrat*innen, die sich antifaschistisch engagieren und gegen rechte Aufzüge protestieren. Ganz offensichtlich arbeiten hier die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt nicht an der Aufklärung von Straftaten, sondern betätigen sich als Gesinnungsjustiz, die in einer Demokratie notwendigen Widerspruch gegen Rechtsextremismus versucht zu kriminalisieren. Klagen gegen dieses rechtswidrige Vorgehen sind notwendig.“

Auswertung des 1. Mai 2023 in Leipzig.

Nach der Auswertung mehrerer Gedächtnisprotokolle lässt sich das Geschehen folgend rekonstruieren.

Sachverhalt: Kurz nach 17 Uhr sammelte sich der Aufzug der „Patriotischen Stimme Deutschlands“ auf der südlichen Seite des Augustusplatzes und machte sich abmarschbereit. Es handelt sich dabei um ca. 70 Personen, die zum Teil nicht aus Leipzig kommen. Darunter sind Vertreter aus Thüringen, sowie mehrere einschlägig vorbestrafte Neonazis. Ein Teilnehmer trägt einen Pullover mit der Aufschrift „Auch ohne Sonne braun“. Bereits gegen 16 Uhr hatte sich eine ca. 20 Personen große Gruppe auf dem Augustusplatz eingefunden und neben Reichsfahnen auch mindestens eine NPD-Fahne mitgeführt.

Bereits kurz vor 18 Uhr kam es in der Prager Str. zu einer Sitzblockade, die allerdings nach einer Ermahnung durch die Teilnehmenden selbstständig aufgelöst wurde.

Gegen 18 Uhr bildete sich eine zweite Sitzblockade auf Höhe Prager Str. / Talstraße mit ca. 100 Personen. Polizei war zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. Gegen 18:20 Uhr wurden die auf der Straße sitzenden Personen von mehreren BFE-Beamten kommentarlos abgefilmt. Aufforderungen, die Straße zu verlassen, erfolgten nicht. Die Versammlungsbehörde war nicht vor Ort. Gegen 18:30 erfolgte die Entscheidung, dass die rechte Demonstration wieder umkehrt. Gleichzeitig näherten sich mehrere Züge der Bereitschaftspolizei und begannen die Sitzenden zu umschließen.

Eine Person versuchte daraufhin die Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Die Versammlungsbehörde war zwar mit zwei Personen vor Ort und nahm die Versammlung auf, geht dann aber plötzlich.

Nachdem gegen 18:40 Uhr weitere Züge der Bereitschaftspolizei eintrafen und es unklar war, ob die Versammlung angemeldet werden konnte und wie der rechtliche Status war, versuchten mehrere Personen den Bereich zu verlassen und wurden von den Beamten wieder in den Kessel zurückgeschickt. Weiterhin gegen 18:40 Uhr erfolgte die Durchsage der Polizei, dass sich die Personen strafbar gemacht hätten und nunmehr Maßnahmen der Identitätsfeststellung erfolgen sollen. Eine Aufforderung sich zu entfernen und die Straße zu räumen hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Die Maßnahmen starteten schließlich gegen 19:10/19:20 Uhr. Die Teilnehmenden berichten übereinstimmend, dass sie keine Kenntnis vom rechtlichen Zustand der Versammlung hatten. Offenbar wurde die Person, die anmelden wollte, durch die Versammlungsbehörde vertröstet bzw. hingehalten.

Ein Beamter gab im Gespräch mit einer betroffenen Person an, dass offenbar bereits nach der ersten Sitzversammlung vorher, durch die Versammlungsbehörde die Entscheidung gefallen sei, jede weitere Sitzversammlung als Verhinderungsblockade und Straftat zu bewerten. Verschiedentlich wurde den Betroffenen unterstellt, dass sie ja bereits vorher an einer Versammlung teilgenommen hätten und es daher keiner weiteren Aufforderung zur Entfernung bedurfte.

Die Polizeibeamt*innen räumten ein, dass es keine Aufforderung zur Entfernung gegeben hatte. Im Anschluss wurden von allen Personen die Personalien aufgenommen, wobei mindestens zwei Personen Handschellen angelegt wurden. Zusätzlich wurden Fotos gefertigt. Eine Begründung dafür erfolgte nicht, es handle sich um Vergleichsfotos. Dabei wurden auch Fotos von Minderjährigen gemacht, gegen deren ausdrücklichen Willen, ohne dass die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden.

Nach Durchführung der Maßnahmen wurden den Personen zudem Platzverweise ausgesprochen, und zwar ab 20 Uhr und damit zu einem Zeitpunkt, indem bereits klar war, dass keine andere Versammlung an diesem Tage mehr stattfinden würde. Die Platzverweise waren zum Teil auf das komplette Gebiet der Innenstadt beschränkt, zum Teil auch nur auf einen Bereich aus 200 m am Ring. Ein einheitliches Vorgehen scheint es nicht gegeben zu haben. Während der Maßnahme waren auch Beamte mit Maschinenpistole anwesend.

Rechtliche Bewertung:

Eine Versammlung liegt nach dem sächsischen Versammlungsgesetz vor, als Ausformung des Gesetzesvorbehaltes von Art. 8 II GG vor, wenn mindestens 2 Personen mit dem Ziel der gemeinsamen Meinungskundgabe zusammenkommen.

Die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden hängt sehr stark von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und reicht von völlig legal über die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Begehung einer Straftat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied 2011, dass Sitzblockaden grundsätzlich eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen sein können, die als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) fallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Dieser Schutz endet grundsätzlich, wenn es bei der Versammlung zu kollektiver Unfriedlichkeit kommt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch noch nicht allein dadurch vorliege, dass „es zu

Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen“ (ebd.).

Der Schutz der Versammlungsfreiheit endet ferner mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (bzw. Sitzblockade), was nach § 15 Absatz 3 Versammlungsgesetz (VersG) den Erlass einer Auflösungsverfügung durch die zuständige Behörde (in aller Regel die Ordnungs- bzw. Polizeibehörde) voraussetzt (siehe Details unten). Wer nach der Auflösung und (oftmals mehrfacher) Aufforderung, sich zu erheben und den Ort zu verlassen, weiterhin an der Sitzblockade teilnimmt, überschreitet in der Regel zumindest die Grenze zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit.

In einem vergleichbaren Fall 2016 hatte die Versammlungsbehörde zunächst beschieden, dass nur eine Straßenseite genutzt werden dürfe und dann mehrfach durchgesagt, dass die Personen die Straße verlassen sollten. Im Nachgang wurden dann annähernd 140 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die zum Teil nur eine Ordnungswidrigkeit angenommen hatte und in einigen wenigen Fällen bei Vorstrafen von einer Straftat ausgegangen war, hatte das Landgericht Leipzig scharf gerügt. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig hatte das Vorgehen kritisiert, da vor Ort unklar blieb, ob die Versammlung aufgelöst wurde oder nur mit Auflagen beschieden wurde.

Aktuell hat es zu keinem Zeitpunkt eine rechtlich nachvollziehbare Bewertung gegeben. Selbst, wenn die Versammlungsbehörde davon ausgeht, dass keine Versammlung vorliegt, muss dies den Teilnehmenden mitgeteilt werden, damit diese im Einzelfall die Möglichkeit haben, sich zu entfernen. Eine grobe Störung einer angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung lag zum genannten Zeitpunkt nicht mehr vor, da die rechte Demonstration bereits vorher umgekehrt war und die Umschließung erst erfolgte, nachdem diese bereits umgekehrt war.

Auch die erteilten Platzverweise sind bei rechtlicher Bewertung nicht haltbar. Platzverweise sind eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, geregelt im SächsPVDG. Sie müssen zeitlich und örtlich begrenzt sein und dienen zur Abwehr einer akuten Gefahr. Grundsätzlich kommt zwar bei Versammlungslagen auch der Ausspruch von Platzverweisen in Betracht, allerdings nur solange eine Gefahr besteht. Zum maßgeblichen Zeitpunkt war aber auch die zweite Versammlung am Augustusplatz bereits beendet, sodass sich eine Gefahr nicht ohne weiteres begründen lässt.

Grundlage für die Fotoaufnahmen können § 81b und § 100h StPO sein. Dann müsste es sich um Bildaufnahmen handeln, die für das Strafverfahren oder die erkennungsdienstliche Behandlung notwendig sind. Soweit die Betroffenen sich ausweisen können, scheiden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (erkennungsdienstliche Behandlung) aus. Auch hinsichtlich des Strafverfahrens bestehen erhebliche Zweifel, da die Personen alle in einem Kessel angetroffen wurden und dort bereits videografisch in der Gruppe festgehalten wurden. Auf Einzelbildaufnahmen, die zudem ein Grundrechtseingriff sind, kommt es an dieser Stelle nicht mehr an.

Weiterhin sind erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Minderjährigen, ohne die Eltern einzubeziehen, rechtswidrig. Diese kommen nur dann auch gegen den Willen des Minderjährigen in Betracht, wenn die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sind. Dann sind diese allerdings unverzüglich danach in Kenntnis zu setzen. Auch dies ist nicht passiert.

Fazit:

Unterstellt man, dass Maßnahmen der Strafverfolgung nur in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zustande kommen, wird man festhalten müssen, dass es nach dem konkreten Geschehensablauf offenbar das Ziel war, hier die Betroffenen auf rechtlich fragwürdiger Grundlage Maßnahmen zu unterziehen. Offenbar war auch das LKA einbezogen.

Weder gab es eine Aufforderung zur Entfernung von der Versammlung, noch wurde durch die Versammlungsbehörde oder Polizei klar kommuniziert, dass die Personen auf der Straße aktuell eine Straftat begingen. Die Anwendung der Grundregeln des Versammlungsrechts wurden gänzlich missachtet.

Da mindestens ein Pressevertreter mit entsprechendem Ausweis ebenfalls einer Maßnahme unterzogen wurde, wurde zudem auch Art. 5 Abs 3 GG verletzt.

In rechtlicher Hinsicht stellt das Vorgehen der Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft (Polizei) und der Versammlungsbehörde einen Grundrechtsbruch in ungewöhnlich großem Ausmaß dar. Der Verdacht, dass es hier vor allen Dingen um Maßnahmen der Abschreckung ging, drängt sich förmlich auf und ordnet sich der Aussage zu, die der Leiter des Landeskriminalamtes getroffen hat, und zwar, dass man verstärkt gegen „Linksextremismus“ vorgehen wolle.

 Rechtlich betrachtet war das Vorgehen in vielerlei Hinsicht ein Offenbarungseid.

Rede von Omas gegen Rechts am 22.05.2023

Liebe Alle,

die Anhänger*innen von B. Ringel und V. Beiser, die sich montags versammeln, stilisieren sich allzu gern als die geistigen Nachfolger der Montagsdemonstrationen in der DDR. Sie malen das Bild einer Diktatur, in der sie ihre Meinung nicht öffentlich äußern dürfen und behaupten gar, sie würden in einer “DDR 2.0” leben.

Wir stehen heute vor der Nikolaikirche, dem Ort, an dem am 22. Mai 1989 ein Friedensgebet von der Volkspolizei aufgelöst wurde. Dieses Ereignis wird oft als Beginn der Montagsdemonstrationen zitiert. Aber wir, die ‘Omas gegen Rechts’, können aus eigener Erfahrung sagen, dass es schon vorher regelmäßige Friedensgebete gab, die immer wieder durch Repressionen gestört und/oder aufgelöst wurden.

Ein Blick auf das heutige Geschehen in Leipzig zeigt deutlich: B. Ringel, V. Beiser und ihre Anhänger*innen relativieren mit ihren Aussagen die tatsächlichen Repressionen in der DDR. Die Stadt Leipzig breitet ihnen gleichsam den roten Teppich aus, während Repressionen gegen sie kaum bis gar nicht existieren. Ohne den Gegenprotest könnten sie ihre Ideologien völlig ungestört auf den Straßen der Stadt verbreiten, so wie wir es in anderen Teilen Sachsens seit Jahren beobachten. Trotz hoher Polizeipräsenz mussten wir kürzlich hören, dass die Stadt Leipzig keine rechten Aktivitäten bei diesen Demonstrationen wahrnimmt, da der Verfassungsschutz nichts dergleichen meldet.

Die Antifaschist*innen der Stadt wissen, dass sie sich nicht auf staatliche Unterstützung verlassen können. Sie sind daher jeden Montag vor Ort. Leider sehen wir in Leipzig immer wieder, dass unser Gegenprotest mit Repressionen überzogen wird. Die sächsische Polizei erweist sich dabei als äußerst erfinderisch, um Personen in Maßnahmen zu verwickeln und den Gegenprotest zu kriminalisieren, während sie gegenüber den selbsternannten Querdenker*innen auf dem rechten Auge blind scheint.

Umso wichtiger ist es, dass wir uns nicht einschüchtern lassen und weiterhin Seite an Seite gegen Neonazis, deren Anhänger*innen und Repressionen stehen. Wir, die ‘Omas gegen Rechts’, werden uns weiterhin solidarisch mit euch zeigen und euch mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.

Alerta, alerta, antifascista! Zusammen sind wir stark!

Rede von Eltern gegen Polizeigewalt am 22.05.2023

Liebe Anwesende,

Antifaschismus ist kein Verbrechen, Antifaschismus ist eine Haltung!

Antifaschismus ist eine Lebenseinstellung und keine kriminelle Vereinigung!

Antifaschismus ist nicht „Die Antifa“, hat nicht einen „Redelsführer“, der die angebliche Organisation zusammenführt oder lenkt.

Was „Die Antifa“ eint, ist die genannte Einstellung, die Lebenshaltung, die von vielen geteilt und verteidigt wird.

Morgen jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum 74. Mal und am heutigen Abend wollen wir an das positive Menschenbild unserer Verfassung erinnern.

Dieses Grundgesetz sieht jeden Menschen als Chance und nicht als potenzielle Gefahr!

Dieses Grundgesetz, das für uns alle gilt, entstand auf Basis der Erfahrungen der Nationalsozialistischen Diktatur mit seinen Gräueltaten und konstatierte vereinfacht gesagt:

  • Kein einzelner Mensch und keine Gruppe
    sollen alleine die Macht haben.
  • Jeder darf seine Meinung sagen.
  • Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
  • Jeder Mensch ist wertvoll.

Vor diesem Hintergrund muss es mutige Menschen geben, die immer wieder darauf hinweisen, wenn offen rechtsextremistische Propaganda gebrüllt wird und eben jene Grundrechte darin nicht anerkannt werden.

Die den Finger in die Wunde legen, um auf die reale rechte Gefahr hinzuweisen. Falls notwendig auch mit zivilem Ungehorsam – aber immer gewaltfrei.

Ziviler Ungehorsam tritt immer dann auf, wenn es um strittige gesellschaftliche Fragen geht und das sollte immer in die Bewertung miteinfließen.

Vor allem bei den Protesten gegen die neue Rechte sind oft junge Menschen aktiv, die noch nicht wahlberechtigt sind, die politisch nicht repräsentiert und dadurch in ihren Möglichkeiten eingeschränkter sind.

Diese unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen, in jeglicher Hinsicht kaum ernstgenommen – siehe Letzte Generation – tun ihr Möglichstes, um sich Gehör zu verschaffen.

Wir als Eltern gegen Polizeigewalt sehen das politische Engagement mit großem Wohlwollen und unterstützen unsere Kinder, wo wir können. Und wir werden nicht müde zu sagen, dass dieses Engagement

  • nicht sanktioniert
  • nicht kriminalisiert
  • nicht mit Repressionen geahndet
  • nicht sinnlos durch polizeiliche Willkür eingeschüchtert werden darf!

Denn:

  • Jeder darf seine Meinung sagen.
  • Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
  • Jeder Mensch ist wertvoll.
  • Und kein einzelner Mensch oder Gruppe sollen alleine die Macht haben.

Und was im Großen gilt, gilt auch im Kleinen.

Denn:

Polizei hat zu viel Macht, bekommt immer mehr Macht, nutzt diese immer offener aus und vor allem lebt sie ihre Macht immer unverhohlener aus.

Sie als Polizei haben Ihren Eid auf die Verfassung geschworen. Deshalb fordern wir als Eltern gegen Polizeigewalt Sie auf, sich an diese zu halten.

Vielen Dank für euer Gehör!

Alerta!

Rede auf der Montagsdemo am 22.05.2023 gegen Queerfeindlichkeit

Liebe alle,
nächsten Monat ist es schon wieder so weit… Es ist pridemonth.
Überall auf der Welt gedenken dann Queere Menschen und allys des Stonewall-Riots 1969 in NY. Dort haben mutige Queers & Queens sich gegen queerfeindliche Repressionen gewehrt. Vor allem People of Color, Travestiekünstler*innen und Transmenschen waren davon betroffen und mussten sich den erniedrigungen des Staates unterwerfen.
Seit 1969 ist einiges passiert. In 34 Staaten ist heute die gleichgeschlechtliche Ehe möglich. Erst 2001 wurde dies erstmals auf der Welt von den Niederlanden erlaubt. Bis 1994 war es in Deutschland gesetzlich verboten, Homosexuell zu sein. Ich könnte noch viel mehr aufzählen, was für Fortschritte gemacht wurden, aber viel mehr möchte ich den Fokus auf leider passierende Rückschritte und Repressionen gegen Queere Menschen legen. Denn darum geht es heute… um Repressionen und darum, was es auslöst, wenn konservative, rechte Kräfte dazu befähigt werden, gesellschaftliche Änderungen herbeizuführen.

Im März 2022 wurde in Florida ein neues Gesetz verabschiedet. Das sogenannte „Don’t say gay“ Gesetz, dieses verbietet Lehrer*innen im Unterricht über Sexualität und Geschlechtsidentität zu reden. Eltern können sogar Lehrer*innen melden und sie verklagen, sollten sie dagegen verstoßen haben. Weiter geht es mit der Transfeindlichen und Dragfeindlichen Bewegung aus den USA, die immer mehr nach Europa zu schwimmen scheint. So haben zum Beispiel im Juni 2022 Rechte eine Kinderbuchhandlung zugemauert, um zu verhindern, dass eine Dragqueen ein Kinderbuch vorliest.
Nächsten Monat soll in München eine Vorlesung von zwei Drag-Menschen und der Autorin stattfinden. Dagegen machen Rechte und die CSU gerade Stimmung. Einige Politiker*innen aus dem rechten und dem konservativen Lager sind dafür sogar extra in die USA gefahren, um mit Schlüsselfiguren der Anti-Queerbewegung zu sprechen und um sich auszutauschen.

Weiß man über die Ereignisse im Stonewall-Inn Bescheid, ist erschreckend, welche Szenen sich in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai in Nürnberg in der Rakete abgespielt haben. Hier kann mensch ganz klar von queerfeindlichen Repressionen reden. Ich werde jetzt Auszüge aus Gedächtnisprotokollen lesen und die Situation dort aus verschiedenen Quellen noch versuchen zu rekonstruieren.

ACHTUNG TRIGGERWARNUNG: QUEERFEINDLICHKEIT, TRANSFEINDLICHKEIT

In der Nacht vom 13. auf den 14. Mai haben mehr als 100 Polizist*innen im Rahmen einer Drogenrazzia den Technoclub Rakete in Nürnberg gestürmt. Die Beamt*innen stürmten den Club von zwei Seiten, traten verschiedene Türen ein und zerstörten Schränke. Die Gäst*innen, darunter viele weiblich gelesen Personen und auch queere Menschen wurden gezwungen sich öffentlich auszuziehen. Danach wurden viele, immer noch ausgezogen, zu Transportern oder Zelten abgeführt.
Eine Transfrau schreibt zu dieser Razzia folgendes: Ich wurde vor allen zu Boden geworfen, Drogen hatte ich keine dabei. Ich habe mich durchsuchen lassen, als sie nichts gefunden haben, wurde ich erst wegen Beleidigung angezeigt und dann wurde ich erneut zu Boden geworfen, weil ich angeblich einen Polizisten geschlagen haben soll“.
Eine andere Person schreibt: Wir wurden stundenlang ohne Jacken in der Kälte stehen gelassen, obwohl uns versichert wurde, wir würden unsere Jacken bekommen, später wurde uns gesagt, unsere Jacken zu bekommen würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Außerdem wird von einer weiteren Betroffenen noch geschildert, wie entmenschlichend und transfeindlich BIPOC Transmenschen behandelt wurden.
Eine Transfrau musste sich zum Beispiel anhören, dass sie ja eigentlich im unteren Bereich von einem männlichen Cop durchsucht werden müsse, was dann sogar passiert ist.

Und natürlich gibt es auch Queerfeindlichkeit in der linken Szene und hier bei uns im Leipzig und im Umland. So fanden zum Beispiel in den letzten Jahren auch einige Transfeindliche & Queerfeindliche Veranstaltungen in Leipzig und Halle statt. Doch vermeintliche Linke sind nicht die Einzigen, die diese Debatten zu verschieben versuchen. Hierbei haben die Vortragenden auch oft genug Kontakte in die rechte und konservative Szene. Auch letzten Montag konnten wir vernehmen, wie auf den rechten Montagsdemonstrationen gegen Queere Menschen gehetzt wird.

Wir stehen hier heute selbstverständlich in Solidarität mit allen von Queerfeindlichen Hass betroffenen Personen. Wir stehen an eurer Seite! Gemeinsam sind wir stark und können etwas erreichen!

Be GAY do CRIMES!

Antifaschismus ist kein Verbrechen

Wir setzen uns für eine Welt ein, in der kein Mensch aufgrund seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion, seines Geschlechts oder seiner sexuellen Orientierung ausgeschlossen wird. Das ist eine Welt, die rechte Kräfte jeglicher Art nicht haben wollen, die aber auch das Grundgesetz garantiert. Dieses Grundgesetz, was am 23. Mai 1949 verabschiedet wurde und seit 1990 für das gesamte Land gilt.

Am Vorabend dieses Tages wollen wir an den antifaschistischen Ansatz des Grundgesetzes und die darin verbrieften Freiheitsrechte erinnern. Zugleich mahnen wir vor der Einschränkung dieser Rechte und vor Repressionen, die gegen viele Antifaschist*innen verstärkt eingesetzt werden. Wir werden uns nicht einschüchtern lassen und werden auch weiterhin auf rechte Strukturen hinweisen, und uns Nazis in den Weg stellen. Wir werden uns solidarisch mit Menschen zeigen, die genau diesen Protest üben und dafür bestraft werden.

Aktionen des zivilen Ungehorsams sind für uns legitime Handlungen in gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Wir sehen das #platznehmen gegen Naziaufmärsche als eine Form des zivilen Ungehorsams. Diese Aktionen waren und sind immer friedlich und dem Grunde nach symbolisch. Sie sollen aufrütteln und die Gesellschaft darauf aufmerksam machen, dass der Faschismus immer wiederkehren kann und wir aus der Geschichte heraus dazu verpflichtet sind, jeden Ansatz davon zu bekämpfen.

Wir wollen am Abend des 22. Mai, 18:30 Uhr auf dem Nikolaikirchhof an die Menschen erinnern, die 1989 die Freiheitsrechte trotz massiver Repressionen erkämpften, dann bei einer Demonstration auf diese Rechte im Einzelnen eingehen. Auf dem Ring werden wir lautstark darauf aufmerksam machen, dass die Rechte einen Kulturkampf gegen alles, was wir für richtig halten, also gegen ein gutes Leben für alle, führt. Und natürlich werden wir die derzeitig zunehmenden Repressionen gegen den friedlichen Protest kritisieren.

Nicht der Antifaschismus, sondern der Faschismus ist das Verbrechen!

Rede von “Omas gegen Rechts” zur Montagsdemo am 15.05.2023

Liebe Alle,

heute versammeln wir uns auf dem kleinen Wilhelm-Leuschner-Platz, benannt nach einem mutigen Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus, der verraten, zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.

In unserem Land hören wir oft die mahnenden Worte: “Wehret den Anfängen”. Doch wir müssen uns fragen, und sicherlich teilen viele von euch die Frage, die wir die ‘Omas gegen Rechts’ aufwerfen: Wo wird diesem Grundsatz tatsächlich mit aller Entschlossenheit nachgegangen? Die Beispiele, in denen versagt wurde, sind zahlreich und sie liegen nicht weit von hier, in unserer Stadt Leipzig: der gewaltsame Überfall auf Connewitz, Brandanschläge in Grünau, Anschläge auf das Auto eines Antifaschisten und Flyerverteilung mit seiner Adresse, ein Telegram-Kanal namens ‘Gesicht zeigen’, in dem Antifaschist*innen gedoxt werden, und vieles mehr.

Wie bereits der unvergessene Wiglaf Droste, dessen Todestag sich heute zum vierten Mal jährt, treffend bemerkte: “Nazis sind Nazis, weil sie welche sein wollen.”
Heute werden wieder bekannte Rechte bei der Demonstration von B. Ringel und V. Beiser mitmarschieren, von denen einige bereits Übergriffe auf Antifaschist*innen verübt haben. Andere reisen extra aus dem Umland an, um diese Rechten zu unterstützen. Eine entschiedene Distanzierung oder gar ein Ausschluss von der Demo bleibt aus. Dies bedeutet, dass die anderen Teilnehmer*innen diese Taten stillschweigend hinnehmen.

B. Ringel mag immer wieder betonen, dass wir miteinander reden müssen. Doch lasst uns klarstellen: Niemensch muss mit ihnen reden, denn Fakt ist: Sie kommen nicht um zu reden!
Unser oberstes Gebot als Antifaschist*innen muss es sein, sie daran zu hindern, das zu tun, was sie schon seit Jahren tun. Jeder von uns muss für sich selbst entscheiden, welche Mittel er dabei einsetzt. Denn wir wollen nicht, dass wir in den kommenden Jahren vor denselben Problemen stehen, wie Wilhelm Leuschner zu seinen Lebzeiten.

Alerta, alerta, antifascista!

Rede von “Omas gegen Rechts” am 8. Mai

Liebe Alle,

wir sind heute hier, um den 8. Mai, den Tag der Befreiung, gemeinsam zu begehen und zu feiern. Am 8. Mai 1945, schrieb der niederländische Zwangsarbeiter der Rüstungsfirma HASAG Jan Put in sein Tagebuch: “Nach dem Appell großes Fest in der Kantine, da es der Tag von Freiheit und Frieden ist.” Zu diesem Zeitpunkt war Leipzig bereits seit dem 18. April 1945 durch die US-Streitkräfte befreit.

Der schwierige Alltag hatte sich jedoch schon in der zerbombten Stadt eingestellt. Die Lebensmittelversorgung war äußerst schwierig, Hygiene und medizinische Versorgung waren mangelhaft. Doch trotz der harten Bedingungen gab es für viele Menschen Grund zu feiern – sie feierten ihre Befreiung von der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, die über 60 Millionen Tote forderte.

Heute laufen wir hier, unweit vom Augustusplatz, der damals noch mit Trümmern bedeckt war. Und heute versuchen erneut Volker B. und Bernd R., diesen Tag für ihre faschistoiden Ideologien zu missbrauchen. Aber gemeinsam mit euch werden wir, die Omas gegen Rechts, dies nicht unwidersprochen lassen.

Es ist wichtig, dass wir diesen Tag nicht nur feiern, sondern uns auch immer daran erinnern, welches Unrecht Deutschland damals über die Welt brachte. Wir müssen stets wachsam sein und dafür sorgen, dass solche Gräuel nie wieder passieren.

Lassen wir uns die Worte der Ärzte in Erinnerung rufen: “Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist wie sie ist. Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt.” Deshalb lasst uns wiederholt zusammen zeigen, dass auf Leipzigs Straßen kein Platz für Rechte ist.

Wir, die Omas gegen Rechts, stehen zusammen mit euch, werden uns nicht einschüchtern lassen und unseren Widerstand gegen rechtsextreme Ideologien immer wieder aufs Neue zum Ausdruck bringen.

Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen und unsere Stimmen erheben. Wir feiern die Befreiung, den Frieden und kämpfen für eine bessere Zukunft.
Lasst uns zusammenstehen und diesen Tag der Befreiung als Mahnung begreifen, aber auch als Ansporn, weiterhin für eine bessere, gerechtere und friedlichere Welt einzutreten.

Danke für eure Aufmerksamkeit und eure Unterstützung
Alerta

Wer nicht feiert, hat verloren!

Vor 78 Jahren kapitulierte das nationalsozialistische Deutschland und die Völker Europas konnten nach Jahren von Krieg, Vernichtung und Unmenschlichkeit aufatmen. Sie wurden von den Alliierten befreit. Und diese Befreiung wollen wir feiern und an die Opfer erinnern.

Erst nach der Befreiung wurde das gesamte Ausmaß der nationalsozialistischen Grausamkeit sichtbar. Wer es wollte, sah, dass viele Deutsche aktiv mitgemacht oder den Wahnsinn geduldet hatten. Ohne die vielen Mitläufer:innen hätte das System Hitler nicht funktionieren können. Die Neigung allzu Vieler sich wegzuducken, Gefährdungen der Demokratie schönzureden oder ihrem Lauf zu überlassen ist auch heute fest im Kalkül jener, die eine Diktatur wollen. Es braucht eine wache und laute Zivilgesellschaft und eine politische Kultur, die Angriffen auf die demokratische, antifaschistische Verfasstheit trotzt. Ganz im Sinne des Schwurs von Buchenwald: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel!“

Die faschistische Ideologie ist auch heute nicht gebannt, auch nicht in Deutschland. Gerade das Land, von dem ein schrecklicher Vernichtungskrieg ausging, hat eine besondere Verantwortung im Kampf gegen jeden rechten Keim. Dem wird der Staat leider nicht gerecht – vor allem nicht in Sachsen, wo sich rechte Strukturen wohlfühlen: so wohl, dass es Zuzüge Rechter aus anderen Teilen der Republik gibt; so wohl, dass es seit Jahren zu wechselnden Themen rechte Aufmärsche gibt; so wohl, dass es für Menschen mit Migrationsgeschichte, queere und linke Menschen an vielen Orten in Sachsen keine Sicherheit gibt. 

Auch in Leipzig haben wir jeden Montag die Ewiggestrigen auf der Straße, es gibt Angriffe auf Antifaschist:innen, gegen Geflüchtete wird Hass geschürt und die Hetze blüht wie lange nicht. Wir sehen uns in der historischen Verpflichtung, dem immer wieder aktiv zu widersprechen, egal wann und wo Rechte ihre Ideologie der Menschenfeindlichkeit verbreiten wollen.

Der 8. Mai ist heute aktueller denn je. Es herrscht wieder Krieg mitten in Europa – ein Angriffskrieg tobt in der Ukraine. Die lange Zeit des Friedens in Europa ist seit dem 24. Februar 2022 vorbei. Es ist vollkommen verständlich, dass Menschen, auch hier, Ängste vor einer weiteren Eskalation haben und sich Frieden wünschen. Wichtig ist nur, nicht zu vergessen, dass auch die Befreiung am 8. Mai mit Waffengewalt geschah und dass die Ukrainer:innen jedes Recht haben, sich zu verteidigen. Das haben sie auch getan, als sie von Hitlerdeutschland überfallen wurden.  Sie trugen dann dazu bei, dass der Spuk Nationalsozialismus am 8. Mai 1945 mit der Kapitulation sein vorläufiges Ende fand.  Diesen Tag können wir gemeinsam mit ihnen feiern und gleichzeitig unsere Solidarität mit den Menschen zeigen, die jetzt in diesem Moment unter den ständigen Luftangriffen leiden, geliebte Menschen oder ihr zu Hause verloren haben. 

Wir wollen den 8. Mai als historischen Tag der Befreiung von Diktatur, Krieg, Vernichtung, Tyrannei und Unmenschlichkeit feiern. Dieser Tag ist zugleich ewige Mahnung und Verpflichtung Ihr gerecht zu werden, ist ein immerwährender Kampf. Der Spuk kann leider immer wieder aufleben, wie die agitatorischen Absurditäten rechter Querköpfe allerorten zeigen. Umso wichtiger ist, dass das Symbol des 8. Mai nicht korrumpiert wird.

Bleiben wir in unserem Engagement klar und fest! Daher sagen wir aus voller Überzeugung: Wer nicht feiert, hat verloren!

1. Mai in Leipzig Nazifrei?

Letztes Jahr kündigte die rechtsradikale Neue Stärke Partei für den 1. Mai 2023 einen Naziaufmarsch in Leipzig-Connewitz an. Aufgrund von Auflösungen der NSP-Strukturen wurde dieser Aufmarsch jedoch abgesagt und eine entsprechende Versammlungsanzeige zurückgezogen. Stattdessen will die NSP versuchen, in Rostock ihr Aufgebot auf die Straßen zu bekommen. Mit Verwundern mussten wir feststellen, dass daneben, abgesehen von Freien Sachsen und Co., für Mitteldeutschland kein dezidierter Neonaziaufmarsch angekündigt ist. Denn seit Jahren hat es Tradition, dass am 1. Mai vor allem der Dritte Weg beispielsweise in Plauen oder Zwickau aufmarschiert. Stattdessen werden sich die Nazi-Aktivitäten in diesem Jahr in der Region vor allem auf Aue (Erzgebirge) mit Freien Sachsen und Gera mit dem lokalen Montagsdemo-Umfeld beschränken.

Doch was geht in Leipzig?
Während auch dieses Jahr wieder sich alle linken Gruppen in der Stadt selbst zerfleischen und darüber philosophieren, ob man seine Szenedemonstration lieber am Südplatz oder Augustusplatz abhalten möchte, will die „Patriotische Stimme Deutschlands“ um den Ex-NPDler Volker Beiser durch das Zentrum-Südost marschieren. Hierfür sammeln sich die Nazis um 17:00 Uhr am Augustusplatz. Anschließend möchten sie sich wie gewöhnlich der rechtsoffenen Montagsdemonstration anschließen. Zu erwarten ist zwar nur eine Teilnehmer*innenzahl im erhöhten zweistelligen Bereich bzw. niedrigen dreistelligen Bereich, dennoch möchten wir an diesem bedeutsamen Tag den Nazis in Leipzig keinen Meter unwidersprochen überlassen. Lasst uns daher gemeinsam am 1. Mai in Leipzig den Faschos den Tag versauen und kommt hierfür um 16:30 Uhr auf dem Augustusplatz! Alerta!