Solidarisch gegen den AfD-Bundesparteitag in Magdeburg! – Anreise aus Leipzig

Am Samstag, den 29. Juli 2023, ruft das Aktionsnetzwerk zur gemeinsamen
Anreise aus Leipzig zum Protest gegen den AfD-Bundesparteitag in
Magdeburg auf.

Der Treffpunkt ist 9:50 Uhr am Gleis 10 auf dem Hauptbahnhof Leipzig.
Die Abfahrt des Zuges ist 10:04 Uhr. Es wird dank Spenden eine begrenzte
Anzahl an Soli-Tickets geben.

In Magdeburg startet 12:00 Uhr eine Demonstration unter dem Motto „Nazis wegbassen 2.0“ direkt am Hauptbahnhof. Diese führt durch die Innenstadt und mündet in eine zentrale Protestkundgebung mit Open-Air-Konzert.

Zur gemeinsamen Anreise erklärt Irena Rudolph-Kokot für das
Aktionsnetzwerk: „Für uns ist es wichtig, in Zeiten, da die Partei des
Hasses und der Hetze, vor allem im Osten der Republik, viel zu hohe
Umfragewerte erzielt, sich dieser Entwicklung klar entgegenzustellen und
neben der klaren Haltung auch den Widerspruch auf die Straße zu tragen.
Dafür schließen wir uns dem Aufruf vom Bündnis solidarisches Magdeburg
an und rufen auf, mit uns zu den Protesten zu fahren.“

Marco Böhme, MdL Die Linke Sachsen, ergänzt: „Wir werden dem
blau-braunen Hass eine bunte und solidarische Demonstration
entgegensetzen. Denn die AfD stellt sich tagtäglich gegen die
Schwächsten in unserer Gesellschaft, sie steht für Ausgrenzung und
Sozialabbau. Das lassen wir nicht unkommentiert und streiten für
Vielfalt und Solidarität in unsere Gesellschaft.“

Mats Rudolph von den Jusos Leipzig führt weiter aus: „Gerade jetzt, wenn
auch die Brandmauer der CDU gegen rechts bröckelt, müssen alle
anständigen Demokrat*innen gemeinsam gegen den Rechtsruck ankämpfen.
Dazu gehört es auch, die eigenen Positionen und Forderungen auf die
Straße zu tragen.“

Abschließend erklärt Katrin Saborowski von den „Eltern gegen
Polizeigewalt“: „Wir wollen für unsere Kinder eine Welt frei von
Rassismus, Chauvinismus, Hass und Hetze. Deswegen müssen wir uns
gemeinsam der Partei, die genau das verkörpert, entgegenstellen. Wir
stehen für Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität. Fahrt mit
uns am 29.Juli nach Magdeburg!“

Stonewall was a Riot!

Stonewall was a Riot!
 Aufruf zum antikapitalistischen und antifaschistischen Block auf dem CSD
 
Stonewall – dieser Name steht für den mutigen Widerstand von queeren Menschen gegen polizeiliche Willkür und gesellschaftliche Unterdrückung. Vor mehr als 50 Jahren haben sich in der New Yorker Christopher Street mutige queere Aktivistinnen und Aktivisten zur Wehr gesetzt. Sie haben sich nicht länger mit Diskriminierung und Ungerechtigkeit abgefunden. Sie standen laut und kämpferisch für ihre Rechte und ihre Würde ein. Stonewall war ein Aufstand, ein Riot, der den Grundstein für den heutigen Kampf aller queeren Menschen um Gleichberechtigung gelegt hat.
 
Was dieses Ereignis für die Queere Szene bedeutet, scheint, schaut man sich die meisten CSD’s heutzutage an, komplett in Vergessenheit geraten zu sein. Diese Tatsache sollte uns einmal mehr anspornen und damit auch die Notwendigkeit unserer Kämpfe heute bestärken. In vielen Teilen der Welt können queere Menschen sich nicht entfalten, müssen gar um ihr Leben fürchten. Es scheint sogar eher einen Rückschritt zu geben, schauen wir uns die Entwicklungen in den USA selbst an.
 
Deswegen müssen wir auch heute weiterkämpfen. Wir müssen uns gegen rechte Strömungen, die wieder verstärkt versuchen, unsere Errungenschaften und Sichtbarkeit zu untergraben, zur Wehr setzen. Unser Kampf ist eng mit dem gegen Kapitalismus und Ausbeutung verbunden. Solange wir in einer Gesellschaft leben, in der Profit über Menschenrechte gestellt wird, werden wir immer wieder mit Ungerechtigkeit und Diskriminierung konfrontiert sein.
Wir wollen die Forderungen des Antikapitalismus mit konsequentem Antifaschismus und dem Streben nach queerer Gerechtigkeit verbinden. Wo der Kapitalismus herrscht, werden immer und überall Menschen diskriminiert und unterdrückt. Wer den Kapitalismus bekämpfen will, muss auch die zu seiner Wesensverschleierung inszenierten Kulturkontroversen auflösen.
 
Wir rufen euch alle auf, euch uns anzuschließen und aktiv zu werden. Bringt eure Freund*innen, Familien und Partner*innen mit und lasst uns ein starkes Signal für eine Welt ohne Faschismus, Kapitalismus und Unterdrückung senden! Gemeinsam können wir für eine Gesellschaft eintreten, in der jede*r frei und selbstbestimmt leben kann. Zeigen wir gemeinsam, dass Stonewall nicht vergessen ist und der Kampf für eine gerechte und solidarische Gesellschaft weitergeht! Lasst uns den CSD in Leipzig zu einem kämpferischen Ereignis machen!
 
Stonewall was a RIOT!

Lasst es Briefe regnen – Schreibt dem Oberbürgermeister

Lasst es Briefe regnen!

Wie ihr wisst, haben die Behörden am 03.06.2023 in Leipzig erst unsere Versammlung verunmöglicht und dann rechtswidrig gekesselt. Erst wurde uns unsere Versammlungsfreiheit geraubt, dann 1000 Menschen fast 12 Stunden unter menschenunwürdigen Bedingungen festgehalten. 

Als wäre das nicht genug, wurde danach so getan, als wäre das alles ein völlig normaler Vorgang. Unser Oberbürgermeister Burkhard Jung hat sich dabei nicht auf die Seite der Demonstrant*innen gestellt, sondern die Vorgehensweise der Polizei verteidigt. 

Wie das Beispiel des Hamburg Kessels aus den 80er Jahren zeigt, kann der Einsatz von Stimmen dazu führen, dass die Verantwortlichen ihre Position überdenken. In Hamburg hat der damalige Bürgermeister seine Meinung geändert, nachdem er Dutzende von Briefen von Betroffenen erhalten hatte.

Call to Action:

Jeder von uns, ob direkt betroffen oder einfach empört über das, was passiert ist, sollte einen Brief an den Oberbürgermeister schreiben.

Wir appellieren an euch alle: Nehmt euch ein paar Minuten Zeit, um eure Gedanken und Gefühle zu Papier zu bringen. Erklärt, warum ihr glaubt, dass der Polizeieinsatz überzogen war. Teilt eure persönlichen Geschichten. Lasst den Oberbürgermeister wissen, dass diese Situation nicht akzeptabel ist und dass wir eine Änderung erwarten. [Achtung!] Passt beim Teilen von Erfahrungsberichten bitte darauf auf, euch oder andere nicht strafrechtlich zu belasten.

Je mehr Briefe Burkhard Jung erhält, desto deutlicher wird unsere Botschaft. Zusammen können wir ein starkes Zeichen setzen und für unsere Rechte eintreten. Jede Stimme zählt und euer Beitrag kann einen Unterschied machen.

Lasst uns zeigen, dass wir nicht naiv sind. Dass wir, in unserer tiefsten Überzeugung, wissen, dass der Polizeieinsatz falsch und überzogen war. Dass wir fest entschlossen sind, für unsere Rechte zu kämpfen. Und dass wir bereit sind, unsere Stimmen zu erheben, um gehört zu werden.

Schreibt uns gerne, wenn ihr einen Brief abgeschickt habt auf Social-Media oder E-Mail () oder setzt uns in CC bei E-Mails. 

Adressen:

Wenn ihr bereits einen Brief habt, schickt diesen auch gerne an den Polizeipräsidenten, an den sächsischen Innenminister oder die Beschwerdestelle der Polizei. Hier findet ihr die entsprechenden Adressen.

Oberbürgermeister Burkhard Jung

Oberbürgermeister
z.Hd. Burkhard Jung
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig

E-Mail:
Telefon: 0341 123-0
Fax: 0341 123-2005

Innenminister Armin Schuster

Sächsischer Staatsminister des Innern
z. Hd. Armin Schuster
Sächsisches Staatsministerium des Innern
01095 Dresden

E-Mail:
Telefon: 0351 564-30444
Fax: 0351 564-30409

Polizeipräsident René Demmler

Polizeipräsident 
z. Hd. René Demmler
Die Polizeidirektion Leipzig
PF 10 06 61
04006 Leipzig

E-Mail:
Telefon: 0341 966-0
Fax: 0341 966-42286

Beschwerdestelle der Polizei Sachsen:

Sächsische Staatskanzlei
Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei
Archivstraße 1
01097 Dresden

E-Mail:
Telefon: 0351 564-12266
Fax: 0351 564-12269

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
(z.B. wegen beschlagnahmten Handys)

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden

E-Mail:
Telefon: 0351 85471-101
Fax: 0351 85471-109
Online: https://www.datenschutz.sachsen.de/beschwerde-einreichen.html

Erklärung: (Vorerst) nie wieder Montag!

Hier findet ihr unsere Erklärung, warum wir vorerst montags keine Versammlungen mehr für den Gegenprotest anzeigen werden.

Erklärung: Nie wieder Montag!

Von uns wird es montags (vorerst) keine angezeigten Gegenkundgebungen mehr geben. Wir möchten gerne erklären, warum:

Der „Wutwinter“ ist lange vorbei und die Rechten sind montags wieder deutlich weniger geworden, aktuell laufen noch ca. 50 bis 100 Personen jede Woche durch die Innenstadt und um den Ring. Der anhaltende, lautstarke antifaschistische Protest dagegen ist wichtig, bindet aber auch viele Kapazitäten. Zusätzlich vermittelt er den rechten Überresten auf der Straße den Eindruck, wichtiger zu sein als sie sind. Wir möchten ihnen keinerlei Anreiz geben, montags weiter auf die Straße zu gehen.

Immer wieder gibt es mutigen Gegenprotest in Form spontaner Sitzversammlungen, die in letzter Zeit aber oft zu klein ausfallen, ganz einfach weil die Polizei die Proteste seit Monaten mit hoher Gewalt und unglaublich vielen Maßnahmen überzieht. Das individuelle Repressionsrisiko ist so hoch, dass dem keine Person auf Dauer standhalten kann. Wir haben kein Interesse daran, den sächsischen Behörden einen Ort für ihre Datensammelwut und Einschüchterungsversuche zu bieten.

Dass montags nicht mehr so viele Rechte durch die Stadt ziehen wie zu anderen Zeiten, heißt nicht, dass jetzt alles gut wäre – ganz im Gegenteil. Die menschenfeindlichen Ideologien, die dort sichtbar werden, sind so gefährlich wie eh und je und wir können das Erstarken rechter Akteur:innen und Strukturen an anderen Stellen beobachten. Es gibt massiven Bedarf für antifaschistische Interventionen, zum Beispiel bei der wieder aufgeflammten Hetze gegen Geflüchtete von AfD, Freien Sachsen & Co., begleitet durch den Rechtsruck in der deutschen und europäischen Asylpolitik. Auf diese anderen Bereiche wollen wir uns nun fokussieren. Nichtsdestotrotz behalten wir das montägliche Geschehen im Auge und werden selbstverständlich bei größeren Aufmärschen Initiative ergreifen.

Wir verstehen und teilen, dass es Antifaschist:innen per se widerstrebt, auch nur vereinzelte Rechte unbehelligt durch die Stadt laufen zu lassen. Wir bitten jedoch insbesondere die jungen Antifaschist:innen, die sich im Laufe des letzten Jahres stark für den Gegenprotest engagiert haben, zuallererst auf ihre Sicherheit zu achten – vor den Rechten und vor der Polizei – und deshalb in der kommenden Zeit zu bedenken, wie sich die Lage ohne angezeigte Kundgebungen, potenziell weniger Presse usw. verändert.

Erfahrungsbericht vom Kessel und der GeSa am 03.06. – “Als ich anfing zu weinen, durfte ich mich wieder anziehen”

“Vorab möchte ich gerne anmerken,
ich auch über Übergriffigkeit und Belästigung schreiben werde. Deshalb an der Stelle eine Triggerwarnung!

Ich bin weiblich gelesen, 16 Jahre alt und wurde am Samstag, wie 1.000 andere Menschen auch, von der Polizei ohne einen ersichtlichen Grund eingekesselt. Gegen kurz nach 18 Uhr eskalierte die zuvor vollkommen friedliche Versammlung auf dem Alexis-Schuhmann-Platz, etwa eine Stunde nachdem der Demonstrationszug untersagt wurde. Die Polizeibeamt*innen trieben in dieser hektischen Situation hunderte Demonstrant*innen und Passant*innen auf dem Heinrich Schütz-Platz zusammen. Dabei traf mich eine Faust von eine*m der Polizist*innen knapp unter meinem Schlüsselbein.

Schließlich waren wir auf so engem Raum eingekesselt, sodass ich Berührungen in keinster Weise aus dem Weg gehen konnte, was mich aufgrund traumatischer Erfahrungen in eine extreme Stresssituation versetzte. Die Polizist*innen schubsten wiederholt immer wieder die Menschen am Rand, weshalb ich mit meinen Genoss*innen immer wieder in die Mitte des Kessels ausweichen musste. Durch die beklemmende Enge bekam ich eine Panikattacke, woraufhin zwei Sanitäter*innen hinzukamen, um mir zu helfen. Um mich herum wurde ein Kreis gebildet, damit ich die Chance bekam mich zu beruhigen. Für dieses solidarische Handeln bin ich allen unfassbar dankbar! Nachdem ich mich nach einiger Zeit beruhigen konnte und sich die Situation entspannte, bestand der Kessel bereits 4 Stunden.

Versorgung gab es währenddessen nicht wirklich. Manchmal bekamen wir von den Sanitäter*innen Wasser, mehr aber nicht. Ich begann mit einer Genossin damit, uns bekannte Menschen zu suchen. Als sie jemanden entdeckte und die Person umarmte, wurde sie von hinten von Beamt*innen aus dem Kessel gezogen. Ich war absolut perplex. Kurz darauf wurde ich ebenfalls von zwei Polizist*innen gepackt und extrem unsanft in eine Seitenstraße geführt, in der sich auch andere Menschen in ID-Maßnahmen befanden. Dort begann dann die Überprüfung der Personalien. Nachdem ich zum vierten Mal fragte, wurde mir dann endlich gestattet auf die Toilette zu gehen. Als es zur Durchsuchung bzw. zum Abtasten kam, fühlte ich mich extrem unwohl und artikulierte dies auch.

Dort wurde mir dann auch mein Handy abgenommen. Glücklicherweise hatte ich schon zuvor meinen Eltern Bescheid gesagt, welche in der Zwischenzeit zum Kessel gekommen waren, um mich abzuholen. Ein Polizist aus NRW führte meinen Vater zu mir und versicherte glaubhaft, ich würde gleich entlassen werden. Doch mein Vater wurde wieder weggeschickt. Als ich nach 2 Stunden in der ID-Überprüfung wissen wollte, wann ich endlich gehen könne, hieß es jedoch auf einmal, ich würde in die Gefangenensammelstellegefahren werden. Ich hatte keine Chance, meinen Eltern Bescheid zu geben und war total verunsichert. Daraufhin wurde ich in einem Transportwagen zur Dimitroffwache gefahren, in dem sich auch andere, ebenfalls minderjährige, Personen befanden.

In der GeSa wurde ich zwei Polizistinnen übergeben, welche mich in eine Kabine führten. Ich musste mich dort bis auf die Unterhose komplett ausziehen, mich mehrmals um mich selbst drehen und noch einmal abtasten lassen. Die Polizistinnen schauten und fassten mir dabei in die Unterhose und zwischen die Beine. Als ich anfing zu weinen, durfte ich mich wieder anziehen und wurde in einen Raum geführt, in dem ich noch einmal meine Personalien angeben musste.

Letztendlich wurde ich vor eine Zelle gesetzt. Auf wiederholtes Nachfragen wurde mir dann auch erstmals der Vorwurf gegen mich erklärt, dass ich wegen schweren Landfriedensbruch und schwerer Körperverletzung angeklagt sei.

Nach einer Stunde kam ein Polizist auf mich zu und sagte mir, ich würde gleich entlassen werden. Er durchsuchte erneut meine Sachen und beschlagnahmte meine Jacke, mein Basecap und eine Maske. Erst danach durfte ich endlich raus zu meinen Eltern und wurde um ca. 02:30 Uhr aus der GeSa entlassen.

Seit dieser Nacht schlafe ich nicht gut, träume von den Durchsuchungen und bin extrem empfindlich. Diese Nacht ist für mich in einem Albtraum geendet, nur weil ich friedlich an einer Demonstration teilgenommen habe. Jedoch hat es einige Genoss*innen noch härter erwischt und ich möchte allen von Repressionen, Gewalt und Übergriffen Betroffenen meine volle Solidarität aussprechen!

Beitrag der Demosanitäter*innen zu Samstag

Pressemitteilung der beteiligten Demosanitäter*innen vom 3.6.23

LEIPZIG Die Demosanitäter*innen der Demonstration für das Grundrecht
auf Versammlungsfreiheit am Samstag, den 3.6.2023, kritisieren das
Vorgehen der Polizei scharf. In der Karl-Liebknecht-Straße wurden ab
18:30 Uhr ca. 1000 Personen der Demonstration für bis zu elf Stunden
gekesselt. Die Polizei ist rechtlich dazu verpflichtet, festgesetzten
Personen – darunter auch viele Minderjährige – eine adäquate
Versorgung zu ermöglichen; also Zugang zu Wasser, Nahrung sowie
sanitärer und medizinischer Versorgung. Dies war in der Nacht vom 3.6.
nicht gegeben.

Die Wasserversorgung der festgesetzten Menschen wurde über einige
Stunden gestört und wurde anschließend durch Demosanitäter*innen
organisiert. Die Versorgung mit Nahrung war über den gesamten Zeitraum
unzureichend und wurde nur dank Spenden von Bürger*innen überhaupt
ermöglicht. Sanitäre Anlagen wurden gar nicht zur Verfügung gestellt,
die Enge innerhalb des Kessels machte es außerdem für die Personen
unmöglich, ihre Notdurft mit ausreichend Abstand zueinander zu
verrichten. In der Nacht gab es zudem starke Probleme mit dem
Wärmeerhalt der Personen. Rettungssanitäterin Iza Hofmann sagt hierzu:
“Die gesamte Situation war prekär. Dieser Einsatz war nicht mit der
Menschenwürde vereinbar. Die UN-Menschenrechtskonvention gilt für
alle.”

Einige der Logistikaufgaben – nämlich Essen, Trinken und
Wärmemöglichkeiten zu beschaffen-, die eigentlich im Aufgabengebiet
der Polizei liegen, wurden in dieser Nacht von Demosanitäter*innen
übernommen. Für diese war dies eine enorme zusätzliche Belastung,
welche zu einer starken Schwächung der medizinischen Kapazitäten
geführt hat.

Die Polizei hatte außerdem nicht nur ihre logistische Arbeit an
ehrenamtliche Helfer*innen ausgelagert, sondern diese auch teilweise
blockiert. So wurden im Vorfeld sowie bei der Abreise einige Saniteams
kontrolliert, durchsucht oder gar mit Platzverweisen belegt, sodass eine
Anreise unmöglich wurde, auch eine Strafanzeige wurde aufgrund
medizinischer Ausrüstung gestellt. Zudem kam es während des Einsatzes
zu weiteren Androhungen von Strafverfolgung.

Symbolbild: Paul P.

Grundrechte in Leipzig außer Kraft – Gewaltenteilung ade.

Pressemitteilung des Say it loud e. V. zum Geschehen des 3. Juli 2023 in Leipzig

Am gestrigen Tag haben wir versucht, eine Versammlung unter dem Motto
“Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig” durchzuführen. Wir haben
diese Versammlung als Reaktion auf die Allgemeinverfügung der Stadt
Leipzig vom 30.05.2023 am Mittwoch, den 31.05.2023 angemeldet, um gegen die aus unserer Sicht massive Grundrechtseinschränkung zu protestieren.
Das Verbot der sogenannten Tag-X-Demonstration folgte am Donnerstag, die endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Umstand erfolgte wenige Minuten vor Beginn unserer Demo.
Im Kooperationsgespräch am Freitag haben wir auch darüber gesprochen,
dass gegebenenfalls mit mehr Teilnehmer*innen zu rechnen ist und daher
eine zweite Route, die einer größeren Demonstration Rechnung trägt,
abgesprochen.  Für den Einsatz hatten wir 30 Ordner*innen ausgewählt,
die aktiv waren.  Wir haben sie mit Funkgeräten verbunden. Unsere
Versammlung hatte am Beginn regen Zulauf. Bereits frühzeitig ist uns
kommuniziert worden, dass man uns nur noch eine stationäre Kundgebung
gewähren wolle, parallel dazu wurde die zu diesem Zeitpunkt bunte und
vollständig friedliche Versammlung umschlossen und der Kessel enger
gezogen. An alles im Kooperationsgespräch Verabredete wollten sich die
Versammlungsbehörde der Stadt Leipzig und die Polizeiführung vor Ort
nicht mehr halten. Die Kräfte aus den 12 verschiedenen Landespolizeien
wurden, so ergaben das zahlreiche Gespräche, lückenhaft bis gezielt
falsch zur Lage informiert. Auch die jeweiligen Direktiven unterschieden
sich erheblich, was feindselige Affekte schüren und eine erhellende
Gesamtschau der Polizist*innen verhindern sollte.

In mehreren Verhandlungen haben wir versucht, die Demonstration
durchzusetzen, um die Situation zu entzerren und auch um unsere
Ordner*innen effektiver einsetzen zu können. Wir stellen fest, dass
entgegen den getroffenen Zusagen von Versammlungsbehörde und Polizei aus dem Kooperationsgespräch und des Auflagenbescheids zu keinem Zeitpunkt geplant war, tatsächlich eine Demonstration laufen zu lassen. Der
wissentlich und willentlich aufgebaute Druck in diesem von der
martialisch auftretenden Polizei erst geschaffenen Kessel kann nur als
perfide Absicht angesehen werden.
Es erfolgten so dann die provozierten Ausbruchsversuche aus der zu
diesem Zeitpunkt bereits umschlossenen Demonstration. Dabei entwickelte
sich in der Folge kurzzeitig eine dynamische Situation, bei der auch
Flaschen und Steinen geworfen wurden.

In der Folge davon wurden mehr als 1000 Personen in mehrere Maßnahmen
gezwungen und bis zu 11 Stunden festgehalten, lange Zeit ohne Zugang zu
Trinkwasser und Essen. Versuche, Essen und Trinken an die Umschlossenen
weiterzugeben, wurden teilweise unterbunden und konnten nur durch
Sanitäter*innen erreicht werden.

Es wurde ein Hamburger Kessel aufgebaut und selbst Minderjährige bis
nachts 03.00 Uhr bei Außentemperaturen um die 10 °C ohne Decken und
adäquate Kleidung festgehalten, ohne die anwesenden Eltern zu
informieren oder diese zu ihren Kindern zu lassen.

Versuche, Solidaritätsdemonstrationen anzumelden, wurden untersagt und
mehrfach wurden beim Zurückdrängen Versammlungsteilnehmer*innen gezielt durch Polizeibeamt*innen in Kopfhöhe geschlagen. Mindestens zwei Personen wurden aufgrund der Behandlung durch die Polizei ohnmächtig, ohne dass die Polizei adäquat reagierte.

Wir stellen fest, dass es offenbar von Anfang an darauf ausgelegt war,
dass der Staat seine Macht zeigt und jegliches Aufbegehren und die
Inanspruchnahme von Grundrechten unterbindet. Wir stellen fest, dass wir
gezielt von Stadt Leipzig und Polizei belogen wurden, um die
Rechtfertigung für den seit der Wende größten Polizeieinsatz (insgesamt
12000 Beamt*innen über die Tage) in der Stadt zu präsentieren. Dieses
amtliche Schmierentheater ist strategisch darauf ausgerichtet, die Zahl
vermeintlich linker Straftaten (dazu zählt im Zweifel auch Vermummung
mit einer FFP2-Maske) in die Höhe zu treiben und das gesellschaftliche
Zerrbild der Gefahr von links zu verschärfen.

Viele Eltern und Unbeteiligte haben gestern erlebt, was es heißt, wenn
man in Sachsen seine Grundrechte mit einer progressiven und
verfassungskonformen Attitüde in Anspruch nehmen will.
Wir können uns auf diesen Staat nicht verlassen!

Quelle: https://sayitloud.de/2023/06/04/pressemitteilung-des-say-it-loud-e-v-zum-geschehen-des-3-juli-2023-in-leipzig/

Beschränkungsbescheid_SayitLoud_03.06.2023

Grundrechte gelten auch in Leipzig!

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft nach den Ereignissen der
vergangenen Tage dazu auf, für unsere Grundrechte, die massiv
beschnitten wurden, auf die Straße zu gehen. Wir starten 18:30 Uhr am
Alexis- Schuhmann-Platz.

Dazu erklärt Jürgen Kasek : “Seit Mittwochnacht galt in Leipzig eine
Allgemeinverfügung, die faktisch zu einem kompletten Verbot von
Versammlungen bis zum Sonntag führte. Als versucht wurde, am Sonnabend eine Versammlung in Leipzig, die vorher angezeigt und beauflagt war, durchzuführen, endete dies in einer gewollten Eskalation der Exekutive und für 1000 Menschen in einem Polizeikessel. Politische Äußerungen wurden durch die Polizei für nicht zulässig erklärt. Dass in dem
Polizeikessel auch Minderjährige waren, hat offenbar genauso wenig
interessiert, wie der Umstand, dass es für die Betroffenen weder Essen
noch Trinken gab und auch keine adäquate Kleidung bei einer Gesamtzeit
von bis zu 11 Stunden.

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für „Leipzig nimmt Platz“: „Eindrücklich hat
Sachsen gezeigt, dass man im Ernstfall darüber entscheidet, wer, wann
und unter welchen Voraussetzungen demonstrieren darf. Eine Reihe von
Grundrechten, auch von Betroffenen, wurden außer Kraft gesetzt. Die
Eskalation war gewollt und akribisch vorbereitet. Der Rechtsstaat hat
kapituliert. Der Rechtsstaat hat nicht etwa vor der Gewalt der Straße
kapituliert, sondern in Annahme, dass es diese Gewalt geben könnte,
dafür gesorgt, dass elementare Grundrechte in der Demokratie faktisch
ausgesetzt waren. Im Zweifelsfall ist die Bratwurst auf dem Rummel
wichtiger als Meinungs- und Versammlungsfreiheit, vor allen Dingen dann,
wenn emanzipatorische und zivilgesellschaftliche Kräfte aufrufen.“

„Viele Menschen haben in den letzten Tagen staatliche Gewalt erfahren
und auch am Sonntag wurde in der Annahme, dass eine Demonstration gegen eben diese Gewalt Grundlage für neue Gewalt seitens der Demonstrierenden sein könnte, mit verboten. Das ist kein Rechtsstaat mit klarer Trennung der Teilgewalten mehr. Die Exekutive forciert offen die Wandlung in einen autoritären Staat. Vor diesem Eindruck rufen wir alle auf, die von Polizeigewalt betroffen waren, die mit uns zusammen wütend sind, auf die Straße zu gehen. Gewaltfrei – aber in der Sache entschlossen“, so Kasek und Kokot abschließend.

Beschränkungsbescheid_SayitLoud_03.06.2023

Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ zum Antifa-Ost Verfahren

Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!

Als Aktionsnetzwerk, dass sich gegen Einstellungsmuster der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit und deren Symptome einsetzt, haben wir das Antifa-Ost Verfahren aufmerksam verfolgt.

Der Eintritt gegen Einstellungsmuster der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, Antifaschismus, ist ein zentraler Grundpfeiler unserer Demokratie. Dies gilt gerade in einer Zeit, in der sich überall in Europa der Nationalismus wieder ausbreitet und autoritäre Einstellungen zunehmen. Die Dynamiken in Sachsen sind dabei in gewisser Weise exemplarisch für Entwicklungen in anderen Teilen Deutschlands und Europas. Die weit verbreitete Präsenz rechtsradikaler Gruppen und Parteien und das Wiederaufleben von Faschismus auf den Straßen und in Parlamenten, sowie die Normalisierung dieses Zustandes, gefährden die Gesellschaft. Damit ist der Einsatz für eine offene Gesellschaft eine Grundverpflichtung für jeden demokratisch gesinnten Menschen. Wir sind daher mit allen solidarisch, die sich dafür einsetzen, auch wenn unsere Mittel gewaltfreie Aktionen sind und wir uns dazu verpflichtet fühlen.

Aktuell erleben wir insbesondere in Sachsen eine Welle der Repression gegen  Antifaschist*innen und Klimaaktivist*innen, die beispiellos ist und deren Speerspitze das Antifa-Ost Verfahren ist.

Wir konstatieren, dass es eine massive Vorverurteilung gegeben hat. Noch bevor es zu einer Verhandlung kam, erfolgte die mediale Inszenierung eines „Terrorprozesses“ mit Zurschaustellung der Angeklagten und der Ikonografierung der Bilder. Obwohl die Beweislage zur „kriminellen Vereinigung“ von Anfang an übersichtlich war, stand bereits für viele Medienvertreter*innen von Anfang an fest, dass es nur so gewesen sein kann.

Dies ordnet sich ein in die Erklärung von Landeskriminalamt und Co., die im Zweifelsfall jedweden Protest gegen Rechts in Sachsen als Ausdruck einer „linksextremen“ Überzeugung sehen und meinen, in mittelalterlichen Schauprozessen eine Abschreckungswirkung entfalten zu können. Dass dabei Grundprinzipien wie die Verhältnismäßigkeit und die Unschuldsvermutung auf der Strecke bleiben, ist der Ausdruck eines Handelns, das sich an autoritären Grundzügen orientiert und den Protest nicht als Teil einer nötigen politischen Auseinandersetzung begreift.

Wir erinnern daran, dass der Verfassungsschutz das Eintreten für Antifaschismus, gegen Gentrifizierung, Kapitalismuskritik und Klimaschutz jeweils als quasi staatsgefährdend versteht und bewertet. Dies geschieht in einer Zeit, da radikal rechts zu sein normal ist und Neonazis in Sachsen ganz offen ihre Gesinnung zeigen können, während Antifaschist*innen sich überlegen, ob es überhaupt ratsam ist, eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, in der Annahme, dass ohnehin nicht ermittelt wird oder Daten direkt an Neonazis weitergegeben werden.  Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass auch im Antifa-Ost Verfahren Grundlagen von Hausdurchsuchungen offenbar durch die Sicherheitsbehörden selbst, an das rechtsradikale Compact Magazin durchgestochen wurden.

Der Staat inszeniert einen einfachen Strafprozess als medialen Schauprozess, um die These eines vermeintlichen „Terrorismus“ zu nähren. Um was es eigentlich geht, ist die Delegitimierung von Antifaschismus.

Angesichts dessen können wir nicht schweigen.

Die Gefahr besteht nicht durch einzelne Straftaten. Die Gefahr für die Menschen- und Grundrechte besteht in einem Staat, der einzelne Straftaten als Grundlage für politisch intendierte Schauprozesse nimmt und mit der rahmengebenden Erzählung den Nationalismus weiter fördert. Die Gefahr besteht in der fortwährenden Eskalationsstrategie der Sicherheitsbehörden, deren ausufernde Repression die Grundlage der zunehmenden Eskalation ist.

Getroffen hat es einige, gemeint sind wir alle!

 

Beitragsbild (Symbolbild) von Paul P.

Auswertung des 1. Mai 2023 in Leipzig.

Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Die Folgen des 1. Mai

Am 1. Mai 2023 wurden mehr als 100 Personen, die sich an den Protesten gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen beteiligten, erkennungsdienstlich behandelt. Nach Auswertung der Gedächtnisprotokolle und Videoaufnahmen lässt sich feststellen, dass ein Großteil der Maßnahmen rechtswidrig war. Unter den Betroffenen waren auch Jugendliche, von denen ohne Einverständnis der Eltern Bilder angefertigt wurden, ein Pressevertreter, der kein Demonstrationsteilnehmer war und deswegen gar nicht hätte behandelt werden dürfen.

Dazu erklärt Jürgen Kasek, Jurist, für das Netzwerk: „Auch eine sogenannte Sitzblockade kann unter den Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit fallen, wie das Bundesverfassungsgericht und etwa auch das OVG in Münster immer wieder betont haben. Entweder hätte daher beim Versuch die Versammlung anzumelden, den es unbestritten gab, diese nach § 15 SächsVersG beauflagt oder aufgelöst werden müssen, was nicht geschehen ist. Wenn die Behörde zur Einschätzung kommt, dass es keine Versammlung ist, wäre es als unerlaubte Ansammlung zu werten, nach §113 OWiG, mit dem Ergebnis, dass es eine 3dreimalige Aufforderung zur Entfernung hätte geben müssen, die es ebenfalls nicht gab. Das ganze Vorgehen war nach rechtsstaatlichen Grundsätzen problematisch.“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für „Leipzig nimmt Platz“: „Unser Eindruck ist, dass hier mit repressiven Mitteln einmal mehr ein Exempel statuiert werden sollte, um die Proteste gegen einen Aufzug von Rechtsradikalen und Reichsbürgern zu kriminalisieren. Dies ordnet sich ein in eine Welle der Repression gegen Klimaschützer*innen und aktive Demokrat*innen, die sich antifaschistisch engagieren und gegen rechte Aufzüge protestieren. Ganz offensichtlich arbeiten hier die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt nicht an der Aufklärung von Straftaten, sondern betätigen sich als Gesinnungsjustiz, die in einer Demokratie notwendigen Widerspruch gegen Rechtsextremismus versucht zu kriminalisieren. Klagen gegen dieses rechtswidrige Vorgehen sind notwendig.“

Auswertung des 1. Mai 2023 in Leipzig.

Nach der Auswertung mehrerer Gedächtnisprotokolle lässt sich das Geschehen folgend rekonstruieren.

Sachverhalt: Kurz nach 17 Uhr sammelte sich der Aufzug der „Patriotischen Stimme Deutschlands“ auf der südlichen Seite des Augustusplatzes und machte sich abmarschbereit. Es handelt sich dabei um ca. 70 Personen, die zum Teil nicht aus Leipzig kommen. Darunter sind Vertreter aus Thüringen, sowie mehrere einschlägig vorbestrafte Neonazis. Ein Teilnehmer trägt einen Pullover mit der Aufschrift „Auch ohne Sonne braun“. Bereits gegen 16 Uhr hatte sich eine ca. 20 Personen große Gruppe auf dem Augustusplatz eingefunden und neben Reichsfahnen auch mindestens eine NPD-Fahne mitgeführt.

Bereits kurz vor 18 Uhr kam es in der Prager Str. zu einer Sitzblockade, die allerdings nach einer Ermahnung durch die Teilnehmenden selbstständig aufgelöst wurde.

Gegen 18 Uhr bildete sich eine zweite Sitzblockade auf Höhe Prager Str. / Talstraße mit ca. 100 Personen. Polizei war zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. Gegen 18:20 Uhr wurden die auf der Straße sitzenden Personen von mehreren BFE-Beamten kommentarlos abgefilmt. Aufforderungen, die Straße zu verlassen, erfolgten nicht. Die Versammlungsbehörde war nicht vor Ort. Gegen 18:30 erfolgte die Entscheidung, dass die rechte Demonstration wieder umkehrt. Gleichzeitig näherten sich mehrere Züge der Bereitschaftspolizei und begannen die Sitzenden zu umschließen.

Eine Person versuchte daraufhin die Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzumelden. Die Versammlungsbehörde war zwar mit zwei Personen vor Ort und nahm die Versammlung auf, geht dann aber plötzlich.

Nachdem gegen 18:40 Uhr weitere Züge der Bereitschaftspolizei eintrafen und es unklar war, ob die Versammlung angemeldet werden konnte und wie der rechtliche Status war, versuchten mehrere Personen den Bereich zu verlassen und wurden von den Beamten wieder in den Kessel zurückgeschickt. Weiterhin gegen 18:40 Uhr erfolgte die Durchsage der Polizei, dass sich die Personen strafbar gemacht hätten und nunmehr Maßnahmen der Identitätsfeststellung erfolgen sollen. Eine Aufforderung sich zu entfernen und die Straße zu räumen hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Die Maßnahmen starteten schließlich gegen 19:10/19:20 Uhr. Die Teilnehmenden berichten übereinstimmend, dass sie keine Kenntnis vom rechtlichen Zustand der Versammlung hatten. Offenbar wurde die Person, die anmelden wollte, durch die Versammlungsbehörde vertröstet bzw. hingehalten.

Ein Beamter gab im Gespräch mit einer betroffenen Person an, dass offenbar bereits nach der ersten Sitzversammlung vorher, durch die Versammlungsbehörde die Entscheidung gefallen sei, jede weitere Sitzversammlung als Verhinderungsblockade und Straftat zu bewerten. Verschiedentlich wurde den Betroffenen unterstellt, dass sie ja bereits vorher an einer Versammlung teilgenommen hätten und es daher keiner weiteren Aufforderung zur Entfernung bedurfte.

Die Polizeibeamt*innen räumten ein, dass es keine Aufforderung zur Entfernung gegeben hatte. Im Anschluss wurden von allen Personen die Personalien aufgenommen, wobei mindestens zwei Personen Handschellen angelegt wurden. Zusätzlich wurden Fotos gefertigt. Eine Begründung dafür erfolgte nicht, es handle sich um Vergleichsfotos. Dabei wurden auch Fotos von Minderjährigen gemacht, gegen deren ausdrücklichen Willen, ohne dass die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden.

Nach Durchführung der Maßnahmen wurden den Personen zudem Platzverweise ausgesprochen, und zwar ab 20 Uhr und damit zu einem Zeitpunkt, indem bereits klar war, dass keine andere Versammlung an diesem Tage mehr stattfinden würde. Die Platzverweise waren zum Teil auf das komplette Gebiet der Innenstadt beschränkt, zum Teil auch nur auf einen Bereich aus 200 m am Ring. Ein einheitliches Vorgehen scheint es nicht gegeben zu haben. Während der Maßnahme waren auch Beamte mit Maschinenpistole anwesend.

Rechtliche Bewertung:

Eine Versammlung liegt nach dem sächsischen Versammlungsgesetz vor, als Ausformung des Gesetzesvorbehaltes von Art. 8 II GG vor, wenn mindestens 2 Personen mit dem Ziel der gemeinsamen Meinungskundgabe zusammenkommen.

Die rechtliche Bewertung von Sitzblockaden hängt sehr stark von den genauen Umständen des Einzelfalls ab und reicht von völlig legal über die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Begehung einer Straftat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied 2011, dass Sitzblockaden grundsätzlich eine friedliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtete Kundgebungen sein können, die als solche in den Schutzbereich des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz (GG) fallen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 – Az.: 1 BvR 388/05). Dieser Schutz endet grundsätzlich, wenn es bei der Versammlung zu kollektiver Unfriedlichkeit kommt, was nach der Rechtsprechung des BVerfG jedoch noch nicht allein dadurch vorliege, dass „es zu

Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen“ (ebd.).

Der Schutz der Versammlungsfreiheit endet ferner mit der rechtmäßigen Auflösung der Versammlung (bzw. Sitzblockade), was nach § 15 Absatz 3 Versammlungsgesetz (VersG) den Erlass einer Auflösungsverfügung durch die zuständige Behörde (in aller Regel die Ordnungs- bzw. Polizeibehörde) voraussetzt (siehe Details unten). Wer nach der Auflösung und (oftmals mehrfacher) Aufforderung, sich zu erheben und den Ort zu verlassen, weiterhin an der Sitzblockade teilnimmt, überschreitet in der Regel zumindest die Grenze zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit.

In einem vergleichbaren Fall 2016 hatte die Versammlungsbehörde zunächst beschieden, dass nur eine Straßenseite genutzt werden dürfe und dann mehrfach durchgesagt, dass die Personen die Straße verlassen sollten. Im Nachgang wurden dann annähernd 140 Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, die zum Teil nur eine Ordnungswidrigkeit angenommen hatte und in einigen wenigen Fällen bei Vorstrafen von einer Straftat ausgegangen war, hatte das Landgericht Leipzig scharf gerügt. Auch das Verwaltungsgericht Leipzig hatte das Vorgehen kritisiert, da vor Ort unklar blieb, ob die Versammlung aufgelöst wurde oder nur mit Auflagen beschieden wurde.

Aktuell hat es zu keinem Zeitpunkt eine rechtlich nachvollziehbare Bewertung gegeben. Selbst, wenn die Versammlungsbehörde davon ausgeht, dass keine Versammlung vorliegt, muss dies den Teilnehmenden mitgeteilt werden, damit diese im Einzelfall die Möglichkeit haben, sich zu entfernen. Eine grobe Störung einer angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung lag zum genannten Zeitpunkt nicht mehr vor, da die rechte Demonstration bereits vorher umgekehrt war und die Umschließung erst erfolgte, nachdem diese bereits umgekehrt war.

Auch die erteilten Platzverweise sind bei rechtlicher Bewertung nicht haltbar. Platzverweise sind eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, geregelt im SächsPVDG. Sie müssen zeitlich und örtlich begrenzt sein und dienen zur Abwehr einer akuten Gefahr. Grundsätzlich kommt zwar bei Versammlungslagen auch der Ausspruch von Platzverweisen in Betracht, allerdings nur solange eine Gefahr besteht. Zum maßgeblichen Zeitpunkt war aber auch die zweite Versammlung am Augustusplatz bereits beendet, sodass sich eine Gefahr nicht ohne weiteres begründen lässt.

Grundlage für die Fotoaufnahmen können § 81b und § 100h StPO sein. Dann müsste es sich um Bildaufnahmen handeln, die für das Strafverfahren oder die erkennungsdienstliche Behandlung notwendig sind. Soweit die Betroffenen sich ausweisen können, scheiden aus Gründen der Verhältnismäßigkeit weitere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung (erkennungsdienstliche Behandlung) aus. Auch hinsichtlich des Strafverfahrens bestehen erhebliche Zweifel, da die Personen alle in einem Kessel angetroffen wurden und dort bereits videografisch in der Gruppe festgehalten wurden. Auf Einzelbildaufnahmen, die zudem ein Grundrechtseingriff sind, kommt es an dieser Stelle nicht mehr an.

Weiterhin sind erkennungsdienstliche Maßnahmen bei Minderjährigen, ohne die Eltern einzubeziehen, rechtswidrig. Diese kommen nur dann auch gegen den Willen des Minderjährigen in Betracht, wenn die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sind. Dann sind diese allerdings unverzüglich danach in Kenntnis zu setzen. Auch dies ist nicht passiert.

Fazit:

Unterstellt man, dass Maßnahmen der Strafverfolgung nur in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft zustande kommen, wird man festhalten müssen, dass es nach dem konkreten Geschehensablauf offenbar das Ziel war, hier die Betroffenen auf rechtlich fragwürdiger Grundlage Maßnahmen zu unterziehen. Offenbar war auch das LKA einbezogen.

Weder gab es eine Aufforderung zur Entfernung von der Versammlung, noch wurde durch die Versammlungsbehörde oder Polizei klar kommuniziert, dass die Personen auf der Straße aktuell eine Straftat begingen. Die Anwendung der Grundregeln des Versammlungsrechts wurden gänzlich missachtet.

Da mindestens ein Pressevertreter mit entsprechendem Ausweis ebenfalls einer Maßnahme unterzogen wurde, wurde zudem auch Art. 5 Abs 3 GG verletzt.

In rechtlicher Hinsicht stellt das Vorgehen der Ermittlungsbeamten der Staatsanwaltschaft (Polizei) und der Versammlungsbehörde einen Grundrechtsbruch in ungewöhnlich großem Ausmaß dar. Der Verdacht, dass es hier vor allen Dingen um Maßnahmen der Abschreckung ging, drängt sich förmlich auf und ordnet sich der Aussage zu, die der Leiter des Landeskriminalamtes getroffen hat, und zwar, dass man verstärkt gegen „Linksextremismus“ vorgehen wolle.

 Rechtlich betrachtet war das Vorgehen in vielerlei Hinsicht ein Offenbarungseid.