Dresden 13. & 19.2.2011 – Bericht des Polizeibeobachtungsteams

Gesamteinschätzung: Am 13. Februar 2011 wurden den Polizeibeobachtungsteams bis auf zwei Einzelfälle keine Regelverstöße durch die Polizei bekannt. Wie bereits 2010 ist auch in diesem Jahr der Einsatz der Polizei am 13. Februar als insgesamt angemessen und verhältnismäßig zu bezeichnen. Im Gegensatz dazu steht der 19. Februar 2011.

Bereits ab den frühen Morgenstunden agierte die Polizei an vielen Stellen im gesamten Stadtgebiet ungewohnt aggressiv gegenüber Personen, die die Aufmarschstrecken der Neonazis an diesem Tag blockieren wollten. Eine Differenzierung zwischen friedlichen Demonstrant/-innen, die Zivilen Ungehorsam üben wollten und Gewalttäter/-innen fand in der Regel durch die Polizei nicht statt. An zahlreichen Stellen konnten ein unverhältnismäßiges Vorgehen oder gar gewalttätiges Agieren von Polizeibeamten gegen friedliche Demonstrant/-innen beobachtet und dokumentiert werden. Es wurden nach Angabe des Allgemeinen Sanitätsdienstes mindestens 150 Personen durch die Polizei verletzt. Darunter gibt es auch einzelne schwer verletzte Personen. Weiteren ca. 200 Personen musste Pefferspray aus den Augen gewaschen werden.

Nach Einschätzung der Polizeibeobachtung war die Polizei durch die unübersichtliche Lage mit mehreren Aufmarschorten der Neonazis deutlich überfordert und kompensierte dies mit einem unverhältnismäßig hartem Vorgehen gegen diejenigen Personen, welche die Aufmärsche be-oder verhindern wollten.

download Bericht Polizeibeobachtung 2011 (25.2.2011)

INFO
JournalistInnen, Landtagsabgeordnete sowie JuristInnen haben sich im Vorfeld des 13. und 19.2.2011 in Dresden zu einer Arbeitsgruppe “Polizeibeobachtung” zusammengeschlossen. Die Arbeitsgruppe wird unter anderem unterstützt von Fraktion Bündnis90/Grüne im Sächsischen Landtag, Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. Eva-Maria Stange (MdL, SPD), Henning Hohmann (MdL, SPD), Caren Lay (MdB, Die Linke), Katja Kipping (MdB, Die Linke), Monika Lazar (MdB, Bündnis90/Grüne), Rechtsanwalt Rolf Franek, Rechtsanwälte Gesa und Ulf Israel, Rechtsanwalt Gerhard Rahn, Rechtsanwaltskanzlei Michael Sturm und JournalistInnen.

Ein Gedanke zu „Dresden 13. & 19.2.2011 – Bericht des Polizeibeobachtungsteams“

  1. Wen wundert eine aggressive Einstellung von Polizisten, wenn Sie durch die Justiz de facto dazu gezwungen werden eine Versammlung von Menschen zu schützen, die in ihrem revisionistischem Gedankengut und ihrer ideologischen Verbrämung das Ansehen der unzähligen Zivilopfer schänden.

    Dabei ist bewundernswert, dass die Dresdner es dennoch geschafft haben die Nazis unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu schicken. Leider muss man dann feststellen, dass das BVerfG nur einen Tag später das Versammlungsrecht auch auf Bahnhöfe und Flughäfen ausweitet. Zwar ist es begrüßenswert, wenn die freie Meinungsäußerung über dem hausrecht steht, jedoch sind die Folgen gerade bei derartigen Versammlungen nicht auszudenken.

    Zumindest hat der Einsatz vom 19.02. dazu geführt, dass es nun eine politische Diskussion zur Demonstrationskultur geben soll.
    Ich denke hier gilt es auf die politischen Kräfte gezielt einzuwirken und eine Art Verhältnisdemonstrationsrecht einzuführen. Soll heißen, wenn die Zahl der Gegendemonstranten zumindest mit einem Prozentsatz X die Zahl der “Hauptdemonstration” übersteigt, ist diese auf ein Mindestmaß zu beschränken und ggf. mit der Begründung eines Schutznotstandes aufzulösen. Dies birgt natürlich die gefahr, dass sich die Nazis in den ländlichen Raum zurückziehen.

    und trotz alledem – seid bunt, seid laut, seid viele! Immer und überall wo Nazis ihr Unwesen treiben

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