PM: Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz will Rechtmäßigkeit des Verbotes von Kundgebungen am 20.8.2011 prüfen lassen

Am 8.9.2011 hat das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Leipzig eingereicht. Mit dieser will das Aktionsnetzwerk überprüfen lassen, ob das Verbot von Versammlungen am 20.8.2011, das mit der Begründung polizeilichen Notstands erlassen wurde, rechtmäßig war. Als Kläger fungiert die Linksjugend Leipzig, die am 20.8.2011 eine Kundgebung an der Tabaksmühle/ Richard-Lehmann-Straße angemeldet hatte. Die anderen AnmelderInnen sehen derzeit von einer eigenen Klage ab.

Das Aktionsnetzwerk erhofft sich vom Urteil eine Signalwirkung für den Umgang auch mit künftigen Versammlungsanmeldungen.

„Zwar hat sich das Aktionsnetzwerk erfreut darüber gezeigt, dass Neonazis am 20.8.2011 nicht in Leipzig aufmarschieren konnten. Dies ist allerdings ein Pyrrhussieg, denn das von der Stadt erlassene und schließlich in 2. Instanz vom Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigte Versammlungsverbot betraf auch zahlreiche demokratische Protestveranstaltungen und bedeutete unterm Strich die weitestgehende Aussetzung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit. In unseren Augen ist es höchst zweifelhaft, mit der Einschränkung der Demokratie sowohl gegen die Feinde der Demokratie und als auch die, welche die Demokratie verteidigen vorzugehen.“ begründet das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz die Einreichung der Klage.

Gegen das Verbot aller Versammlungen am 19. und 20.8.2011 durch die Stadt Leipzig hatten alle AnmelderInnen aus dem Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz Rechtsmittel beim Verwaltungs­gericht eingelegt. Daraufhin wurden sechs Kundgebungen zu zwei Kundgebungen in „Rufweite“ der ebenfalls durch das VG erlaubten Kundgebung der NPD zusammengelegt. Mahnwachen an Stolpersteinen und Kirchen sowie eine Kunstaktion am Vorabend des 20.8. blieben allerdings verboten.
Die Stadt Leipzig legte daraufhin beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Durch­führung der NPD-Versammlung sowie der Gegenkundgebungen ein und bekam Recht. Am 20.8.2011 durften so in Leipzig weder die Feinde von Demokratie und Menschenwürde noch die, die Demokratie und Menschenwürde verteidigen, demonstrieren.

„Wir erachten es als wichtig, dass die Gerichte ohne Zeitdruck prüfen können, ob die Verbotspraxis der Stadt Leipzig am 20.8. rechtmäßig war. Aus unserer Sicht darf das Argument des polizeilichen Notstandes nicht inflationär verwendet werden, und muss gut begründet und nachvollziehbar sein.
Dass das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 19.8.2011 auf den hohen Rang des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit hinwies und den polizeilichen Notstand infrage stellte, stimmt uns zuversichtlich. Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz steht für eine lebendige demokratische Kultur. Eine rigide Verbotspraxis, die Grundrechte einschränkt, erstickt diese Bemühungen im Keim und kann daher kein richtiges Mittel im Umgang mit neonazistischen und diskriminierenden Einstellungen sein.“

Darüber hinaus bittet das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz um Spenden, mit denen die immensen Kosten, die infolge der juristischen Auseinandersetzungen um die Versammlungsverbote aufgelaufen sind, zu decken. Der Spendenaufruf findet sich hier:
/2011/09/08/spendenaufruf-des-aktionsnetzwerk-leipzig-nimmt-platz/


Pressemitteilung, 15.9.2011

Spendenaufruf des „Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz“

…nach den juristischen Auseinandersetzungen um Versammlungsverbote am 19.8. und 20.8.11 sind noch Kosten offen! Zeigt euch/ zeigen Sie sich solidarisch – für das Recht auf entschlossenen & gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Protest.

Für den 20.8.2011 hatten Nazis vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig eine Kundgebung angemeldet. Mit Rede- und Musikbeiträgen wollten hier Nazi-Funktionäre und Rechtsrockands ihre menschenverachtende und antidemokratische Ideologie verbreiten.
Für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ stand wie auch in den Vorjahren fest, dass ein solches braunes Spektakel nicht geduldet werden kann. Mehrere Kundgebungen sollten als Anlaufpunkte für entschlossenen und gewaltfreien Protest im Umfeld der Neonaziveranstaltungen dienen, des Weiteren war als zentrale Veranstaltung eine Bühne durch den Verein „Leipzig Courage zeigen“ angemeldet worden. Außerdem sollten Mahnwachen in Kirchen und an Stolpersteinen im gesamten Stadtgebiet die Möglichkeit für Protest bieten.
Am Vorabend des 19.8. lud der Erich-Zeigner-Haus e. V. dazu ein, den Platz, den die Nazis am darauf folgenden Tag für Hetzreden und -musik nutzen wollten, mit einer Kreide-Kunst-Aktion zu gestalten.

Nach ungewöhnlich schwierigen Verhandlungen mit Ordnungsamt und Polizei um Kundgebungsorte in Hör- und Sichtweite der Neonazi-Veranstaltung wurde das Gros der angemeldeten Orte genehmigt. Doch nur drei Tage vor dem 20.8.2011 verkündete die Stadt Leipzig gemeinsam mit der Polizei unerwartet das Verbot aller Veranstaltungen – sowohl der der Nazis als auch aller demokratischen Aktionen am 19. und 20.8.2011.

Dies traf auf Unverständnis beim Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz, Unverständnis über diese weitgehende Aussetzung der Versammlungsfreiheit mit zweifelhaften Argumenten. Außerdem wurde – zurecht – befürchtet, dass die Nazis ebenfalls vor Gericht ziehen und Recht bekommen würden und dann keine legale demokratische Protestveranstaltung stattfinden könne. Aus diesen Gründen entschieden sich die AnmelderInnen des Aktionsnetzwerks, sich gegen das Verbot juristisch zu wehren und beauftragten zwei Rechtsanwälte mit der Einreichung von Eilanträgen ans Verwaltungsgericht Leipzig.

Die Nazis bekamen auf ihren Einspruch beim Verwaltungsgericht Recht: ihre Kundgebung sollte nun am Hauptbahnhof stattfinden. Die sechs Kundgebungen des Aktionsnetzwerkes wurden zu zwei in „Rufweite“ gelegenen zusammengefasst. Allerdings bestätigte das Verwaltungsgericht das Verbot der Mahnwachen am 20.8. und der Kunstaktion am 19.8. Die Stadt Leipzig legte daraufhin Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) ein, nicht nur gegen das Stattfinden der Naziveranstaltung, sondern auch gegen das Stattfinden der Gegenveranstaltungen. Am frühen Morgen des 20.8. entschied das OVG daraufhin im Sinne der Stadt: sowohl NPD-Kundgebung als auch die beiden Protestveranstaltungen blieben verboten.

Das Aktionsnetzwerk hat im Nachgang zum 20.8. ein zwiespältiges Resümee gezogen. Zwar ist es erfreulich, dass die Nazis am 20.8. in Leipzig nicht aufmarschieren konnten. Dies gelang allerdings nur durch die Einschränkung demokratischer Grundrechte, konkret des § 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit). Die Beschneidung essentieller Grundrechte hat damit nicht nur die Feinde der Demokratie getroffen, sondern auch diejenigen, die eben diese Demokratie verteidigen. Das Vorgehen der Behörden wurde darüber hinaus mit Panik- und Angstmache – eben auch gegen die demokratischen Gegenveranstaltungen – flankiert. Besonders unverständlich bleibt das Verbot der Kunst-Aktion am 19.8. und der Mahnwachen an Kirchen und Stolpersteinen.

Durch das Beharren auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für demokratische, zivilgesellschaftliche Akteure mit juristischen Mitteln sind dem Aktionsnetzwerk immense Kosten entstanden. Durch die Bestätigung des Verbots durch das OVG – aus Zeitmangel erfolgte dies nicht aus inhaltlichen Gründen sondern aus vorrangig einzuräumenden Sicherheitserwägungen – bleiben wir als Netzwerk auf immensen Kosten sitzen. Von insgesamt fast 6000 € sind nun noch über 800,00 Euro offen.

Wir wenden uns daher mit der dringenden Bitte an euch/ Sie uns mit einer Spende zu unterstützen. Das Geld kommt direkt drei AnmelderInnen von Aktionen am 19. und 20.8.2011 zu, welche diese Kosten zu tragen haben.

Zeigt euch/ zeigen Sie sich solidarisch – für das Recht auf entschlossenen & gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Protest.

Spendenkonto:
Courage Werkstatt
Konto: 360 51 01
BLZ: 850 205 00
Stichwort: „Spende LNP 20.8.“

#handygate – Protest: „Demokratienotstand – Gegen die Verfolgung und Verdächtigung von politischem Engagement in Sachsen!“

Auf der kommenden Plenarsitzung am 14./15. September –wird ein Sonderbericht des Datenschutzbeauftragten zu den als #handygate bekannten Vorgängen um die Kommunikationsüberwachung durch Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden öffentlich erörtert werden. Vor dem Landtag findet am 14.9. 17 Uhr eine Protestaktion statt!

Mit der Erfassung und Auswertung von über 1.000.000 Datensätzen von über 40.000 Menschen wurde eine Grenze überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 unmissverständlich gezogen hatte. Darin heisst es: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]“

Wer an den Protesten gegen den Neonazi-Aufmarsch teilnahm, konnte unverschuldet ins Visier der Ermittler geraten. Die dort angewendeten Mittel entsprechen den Methoden der Rasterfahndung und stehen in keinem Verhältnis mit den im Grundgesetz verbrieften Grund- und Bürgerrechten.

Leider ist die sogenannte Funkzellenauswertung wohl nur die Spitze des Eisbergs: die verfassungsmäßig äußerst fragwürdige Kontrolle und Verdächtigung von Vereinen der politischen Bildungs- und Jugendarbeit, die Erweiterung der Eingriffsbefugnisse der Polizei aufgrund eines neuen Polizeigesetzes und die massenhafte Speicherung von Daten über alle Bürger/innen in einer geheimen Polizeidatenbank (IVO) geben nicht nur zu denken, sie stellen einen Angriff auf für die Demokratie grundlegende Rechte dar.

Die zuletzt durchgeführte „Heimsuchung“ bei Pfarrer König in Jena zeigte erneut, wie unverhältnismäßig wenig die Wahrung des Seelsorge-Geheimnisses für sächsische Ermittler wiegt und weckt den gruseligen Eindruck, dass die Polizei losgelöst vom Grundrechtsschutz immer Anlass und Begründung findet, erst einmal zu durchsuchen. Wir halten es für höchst gefährlich, dass politisches Engagement in Sachsen im Interesse eines Rechts-Links-Schemas der schwarz-gelben Regierung potentiell verdächtigt und verfolgt wird. Wir rufen deshalb alle interessierten und engagierten Bürger/innen, Betroffenen, Aktiven zu einem öffentlichen Protest auf:

Der öffentliche Raum gehört der Demokratie, gehört den Demokraten!
Lasst uns den öffentlichen Raum zurückerobern!
Lasst uns Auskunft über den Missbrauch unserer Daten verlangen!
Lasst uns unsere Grundrechte – darunter die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – gemeinsam verteidigen!


Erstunterzeichner/innen des Aufrufs:

MdL Julia Bonk
MdL Johannes Lichdi
Dresden Nazifrei AG Dresden
AK Datenbanken

Aufruf mitzeichnen: Mail an Julia.Bonk at slt.sachsen.de, Betreff: Mitzeichnung des handygate-Aufrufes

PM, 20.8.: Kritik an Außerkraftsetzung der Versammlungsfreiheit, Einladung ins Volkshaus ab 11:00 Uhr

Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz begrüßt, dass Nazis in Leipzig am 20.8. keinen Platz haben werden. Nichts desto trotz übt das Aktionsnetzwerk scharfe Kritik am Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen. Mit seinem Urteil hat das Gericht das umfassende Versammlungsverbot bestätigt, das die Stadt Leipzig am Mittwoch vergangener Woche erlassen hat. Das Verbot betrifft auch die von im Aktionsnetzwerk aktiven Organisationen angemeldeten Versammlungen, die sich inhaltlich gegen antidemokratische und menschenverachtende Ideologien richten.

“Ein derart tiefer Einschnitt in demokratische Grundrechte, hier das auf Versammlungsfreiheit, ist für uns in keiner Weise nachzuvollziehen. Die Leipziger Polizei scheint bundesweit die einzige zu sein, die derartige Einsätze – die Absicherung einer Nazidemo und demokratischer Gegenproteste – nicht bewältigen kann. Wir fordern, dass solche Verbote in Leipzig nicht zur Normalität werden, der Stadt, die sich immer wieder einer demokratischen Bürgergesellschaft rühmt. Denn so wird Demokratie im Keim erstickt.”

Das Aktionsnetzwerk, in dem sich zahlreiche Initiativen, Vereine, Jugendverbände, die Kirche, Gewerkschaften und Parteien zusammengeschlossen haben, steht für eine lebendige demokratische Kultur.

“Wir wollen nicht alles staatlichen Instanzen und ordnungspolitischem Handeln überlassen. Wir, die Menschen dieser Stadt, sind selbst verantwortlich für die Stadt und die Gesellschaft, in der wir leben. Wir sind in der Lage Verantwortung zu übernehmen, wenn Menschen rassistisch diskriminiert werden, wenn die Würde von Menschen gewaltvoll verletzt wird oder wenn Neonazis den öffentlichen Raum für ihre Propaganda nutzen wollen. Für eine staatliche Praxis, die zivilgesellschaftliches Handeln restriktiv unterbindet, haben wir kein Verständnis.”


Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz lädt am 20.8.2011 alle Interessierten ab 11:00 Uhr in den Hof des Volkshauses, Karl-Liebknecht-Str. 30/ 32 ein. Hier wird es Musik, Redebeiträge und Essen & Getränke geben. Vor allem aber Raum für einen kritischen Austausch über die Praxis von Stadt und Polizei.

Die Neonazis haben währenddessen für den 20.8.2011 bereits “Ausweichpläne” angekündigt.

Update: Nazikundgebung an Hauptbahnhof verlegt, Protestkundgebungen in Rufnähe erlaubt. Kommt pünktlich um 9:00

Inzwischen sind alle Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Leipzig bei uns eingegangen. Demnach ist die Nazikundgebung an die Ostseite des Hauptbahnhofes verlegt und von 22:00 auf 20:00 verkürzt worden. 3 unserer Protest-Kundgebungen wurden in die Brandenburger Straße und 3 an den Georgiring – alle “in Rufnähe zu der Kundgebung der NPD” – gelegt.
In seiner Begründung bezeichnet das Verwaltungsgericht die Begründung, die Stadt und Polizei für den polizeilichen Notstand dargelegt hat als unzureichend. Es wären keine Tatsachen, sondern nur Verdachtsmomente ausgeführt worden. Eine stationäre Kundgebung bedürfe zudem eines geringeren polizeilichen Aufwandes als Demonstrationen. Mit seiner Entscheidung stärkt das Verwaltungsgericht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Verboten bleiben allerdings die Mahnwachen an den Stolpersteinen und an über 30 Kirchen im Stadtgebiet. Da die Polizei ihre Kräfte auf das Gebiet um den Hauptbahnhof konzentrieren müsse, könne sie für die Sicherheit dieser Veranstaltungen garantieren.

Während die NPD inzwischen mitteilte die Entscheidung des VG Leipzig zu akzeptieren, hat die Stadt Leipzig beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerden gegen die NPD-Veranstaltung sowie der Protestkundgebungen eingelegt. Gemeinsam mit der Polizei insistiert sie auf dem Argument des polizeilichen Notstandes. Eine Entscheidung des OVG wird noch heute Nacht erwartet.

Die Kunst-Aktion am Völkerschlachtdenkmal konnte währenddessen wie geplant stattfinden. Zahlreichen Menschen erteilten den Nazis mit Kreide eine Absage.

Das Aktionsnetzwerk ruft auf sich morgen um 9:00 Uhr an den Kundgebungen in der Brandenburger Straße und am Georgiring einzufinden. Beide Kundgebungen liegen in unmittelbarer Nähe des Aufmarschortes der Neonazis und bieten die Möglichkeit zu wirksamen Aktionen.

Auf allen Kundgebungen wird es Karten und Versorgung mit Essen und Wasser geben. Denkt dran euch selbst Verpflegung mitzubringen, der Tag könnte lang werden. An was ihr sonst denken solltet, könnt ihr hier nachlesen.

Ab 8:30 Uhr könnt ihr per Twitter regelmäßig Infos abrufen.

PM, 19.8.: Kunst-Kreide-Aktion durchgeführt, Mobilisierung zu zwei genehmigten Protestkundgebungen am Hauptbahnhof

Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz hat am Vorabend des 20.8.20911 eine Kunst-Aktion am Völkerschlachtdenkmal durchgeführt. Unter der Schirmherrschaft der Leipziger Künstler Michael Fischer-Art und Sebastian Krumbiegel malten Menschen allen Alters Slogans wie „Leipzig nimmt Platz“, „Meine Stimme gegen Nazis“ oder „Bunt statt braun“ auf den Parkplatz vor dem Völkerschlachtdenkmal.

Für den morgigen Samstag, haben verschiedene Organisationen und Vereine, die sich im Aktionsnetzwerk engagieren, dagegen zwei Kundgebungen in Rufnähe zur NPD-Veranstaltung zugesprochen bekommen. Die NPD soll ihre Versammlung nun an der Ostseite des Hautbahnhofes durchführen, zeitlich verkürzt bis 20:00 Uhr statt bis 22:00 Uhr.
Das Verwaltungsgericht bestätigte mit seinen Beschlüssen die Kritik des Aktionsnetzwerkes nach der der behauptete polizeiliche Notstand ein erheblicher und in diesem Fall unbegründeter Einschnitt in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist. Laut dem Verwaltungsgericht wären von Stadt und Polizei zur Begründung keine Tatsachen, sondern nur Verdachtsmomente ausgeführt worden. Eine stationäre Kundgebung bedürfe zudem eines geringeren polizeilichen Aufwandes als Demonstrationen.
Verboten bleiben allerdings die Mahnwachen an den Stolpersteinen und an über 30 Kirchen im Stadtgebiet.
Mittlerweile hat die Stadt Leipzig beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerden gegen die NPD-Veranstaltung sowie die Protestkundgebungen eingelegt. Gemeinsam mit der Polizei insistiert sie auf dem Argument des polizeilichen Notstandes. Eine Entscheidung des OVG wird noch heute Nacht erwartet.

„ Wir werden morgen gegen menschenverachtende, antidemokratische Ideologien auf die Straße gehen und rufen alle demokratisch gesinnten Menschen auf dem zu folgen! So wenig Verständnis wir für das bestehende Verbot von Kunstaktion am 19.8. und Mahnwachen am 20.8. haben, so hoch rechnen wir dem Verwaltungsgericht an, dass es mit seinen Beschlüssen zu den sechs Kundgebungen des Aktionsnetzwerkes dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Rechnung getragen und Protest zudem explizit in Rufnähe zur Nazi-Veranstaltung zugelassen hat. Damit wird der von der Polizei diktierten und der Stadt umgesetzten restriktiven Verbotspraxis zumindest teilweise Einhalt geboten.
Als Aktionsnetzwerk stehen wir für eine lebendige demokratische Kultur. Dies werden wir am 20.8. demonstrieren“.

Das Aktionsnetzwerk ruft auf sich ab 9:00 Uhr an den Kundgebungen in der Brandenburger Straße und am Georgiring zu versammeln. Am Georgiring wird auch die Bühne von Leipzig.Courage zeigen stehen, auf der RednerInnen und Bands Wort- und Musikbeiträge bieten werden.
Ganztägig kann sich auch per Twitter http://twitter.com/#!/platznehmen informiert werden.

PM, 17.8.11: Aktionsnetzwerk verurteilt Verbot aller Aktionen gegen Neonazis, AnmelderInnen legen rechtliche Schritte ein

Am 17.8.2011 hat die Stadt Leipzig alle Versammlungen am 19. und 20.8.2011 mit der Begründung „polizeilichen Notstands“ verboten. Dies betrifft nicht nur die Kundgebung der NPD Sachsen, sondern auch alle demokratischen Protestveranstaltungen.

Begründet wird der polizeiliche Notstand damit, dass die Polizei weniger als 50 Prozent der notwendigen Einsatzkräfte zur Verfügung hätte. Auch Anfragen in anderen Bundesländern wären erfolglos geblieben. Gründe dafür seien das Schanzenfest in Hamburg, Bundesligaspiele oder eine Demonstration gegen “Stuttgart 21” sowie der am selben Wochenende in Leipzig stattfindende Schulanfang, ein Festival am Zwenkauer See und ein Oldtimer-Treffen. Schon zum zweiten Mal in kurzer Zeit nutzt die Polizei die “Geheimwaffe” polizeilicher Notstand um das Versammlungsrecht außer Kraft zu setzen. Im Oktober 2010 waren mit dieser Argumentation Nazidemonstrationen zu einer Kundgebung zusammengelegt worden.

„Wir verurteilen das Verbot aller demokratischen Versammlungen aufs Schärfste. Damit werden die, die für demokratische Werte und Menschenwürde einstehen auf eine Stufe mit denen gestellt, die die Demokratie abschaffen wollen und die Würde des Menschen mit Füßen treten.“ so Juliane Nagel und Frank Kimmerle, PressesprecherInnen des Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz.
„Es darf zudem nicht vergessen werden, dass das Argument des polizeilichen Notstandes das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in erheblicher Weise beschneidet. Mit der Einschränkung der Demokratie gegen die Feinde der Demokratie vorzugehen, kann kein sinnvolles Mittel sein.“ so Nagel und Kimmerle weiter.

Das Verbot trifft neben Kundgebungen von Jusos, Linksjugend, verdi-Jugend und Bündnis 90/ Die Grünen auch Mahnwachen an Stolpersteinen und an über 30 Kirchen.
Mehr als verwundert zeigt sich das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz zudem über das Verbot der Aktion „Kreide gegen rechts“ mit Michael Fischer-Art und Sebastian Krumbiegel am 19.8.2011. Bei dieser Aktion sind alle eingeladen ihre Meinung zu rechten Ideologien mit Kreide auf den Parkplatz vor dem Völkerschlachtdenkmal kund zu tun.

Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz wird an allen geplanten Aktivitäten festhalten. Die AnmelderInnen von Kundgebungen und Mahnwachen – konkret die Jusos, die Linksjugend, Leipzig.Courage zeigen e.V., die verdi-Jugend, der Erich-Zeigner-Haus e.V., der evangelische Kirchenbezirk und Bündnis 90/ Die Grünen – werden rechtliche Schritte gegen das Verbot der Versammlungen einlegen.

“Wir sind zuversichtlich, dass wir vor den Gerichten Recht bekommen und am 19. und 20.8.2011 mit vielfältigen Aktivitäten für eine demokratische Kultur, und ein solidarisches Miteinander auf die Straße gehen können.
Wir rufen auf sich von der Verbotspraxis der Stadt Leipzig nicht einschüchtern zu lassen und sich an unseren entschlossenen und gewaltfreien Aktionen und an den Mahnwachen zu beteiligen.“ so Juliane Nagel und Frank Kimmerle abschließend.

Update: Vier Kundgebungen stehen fest, Stadt Leipzig erläßt Allgemeinverfügung

Um Raum für Proteste gegen die Nazikundgebung am 20.8.2011 zu schaffen, haben verschiedene im “Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz” aktive Vereine, Initiativen und Organisationen Kundgebungen in der Nähe des Aufmarschortes der Nazis am Völkerschlachtdenkmal angemeldet. In den Koordinationsgesprächen zeigten sich Ordnungsamt und Polizei nicht einverstanden mit der Wahl der angemeldeten Orte. Mit Auflagenbescheiden, die am heutigen Tag verschickt wurden, wurden jedoch vier von fünf aus Reihe des Aktionsnetzwerkes angemeldete Kundgebungsplätze bestätigt.

Nunmehr stehen als Kundgebungsorte fest (jeweils ab 9:00):

Der Auflagenbescheid für die Kundgebung Friedhofsweg/Straße des 18. Oktober steht noch aus. An diesem Platz soll die Kundgebung von Leipzig.Courage zeigen, mit Redebeiträgen und Live-Musik stattfinden.

Darüber hinaus finden zwischen 12 und 16 Uhr an verschiedenen Stolpersteinen im Stadtgebiet Mahnwachen statt (download Übersicht).

Update: Die Antifa-Demo wurde abgesagt.

Am Freitag hat die Stadt Leipzig zudem für den 20.8. von 6 bis 20 Uhr eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach sind unter anderem der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Alkohol, Glasflaschen und Getränkedosen untersagt. Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst abschnittsweise die Zwickauer Straße, die Semmelweisstraße, die Philipp-Rosenthal-Straße, die Prager Straße und den Weg um das Völkerschlachtdenkmal einschließlich Wall.

Die Allgemeinverfügung gilt natürlich auch für die Anhänger der NPD, die heute ebenfalls die Auflagen für ihre Hetzveranstaltung bekommen haben, in denen u.a. “die Beschränkung der Versammlungsörtlichkeit, die mitgeführten Kundgebungsmittel, die Beschränkung der Lautstärke und Beschallungsintensität, Uniformverbot und das Verbot bestimmter Parolen und Liedtexte” niedergeschrieben sind.

Die NPD Sachsen selbst behauptet derweil auf ihrer Internetseite Strafanzeige gegen “Mitglieder und Führungskräfte” des Aktionsnetzwerkes gestellt zu haben Konkret gehe es ihnen dabei um den “Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), der versuchten und vollendeten Erfüllung des Straftatbestandes des § 21 Versammlungsgesetz und der Vollendung des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) bzw. der Anstiftung hierzu.” Bereits im Vorfeld des 16.10.2010, als Nazis in Leipzig gleich vier Demonstrationen veranstalten wollte, behauptete der jetzige NPD-Sachsen-Vize Maik Scheffler nicht nur gegen Protagonisten von “Leipzig nimmt Platz”, sondern auch gegen alle Fraktionsvorsitzenden im Leipziger Stadtrat sowie gegen OBM Burkhard Jung Verfahren eingeleitet zu haben. Wie damals könnte die Ankündigung der NPD Sachsen vom 11.8.2011 sich auch diesmal als Nebelkerze erweisen.

Den Nazis den Platz nehmen – am 20.8. gegen die Nazi-Kundgebung in Leipzig!

Für den 20.8.2011 hat die NPD Sachsen eine Kundgebung auf dem Vorplatz des Völkerschlachtdenkmals angemeldet. Das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” hat mit den Vorbereitungen der Proteste begonnen.

Am 20.8. sollen im Rahmen einer vom NPD-Landesverband Sachsen angemeldeten “Musikveranstaltung” zwischen 11 und 22 Uhr Redner sowohl von der NPD (der Fraktionsvorsitzende der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag Holger Apfel und der JN-Bundessvorsitzende Michael Schäfer) als auch aus dem Spektrum der „Freien Kräfte“/ Autonomen Nationalisten (Maik Müller aus Dresden) auftreten, auch Nazikader, die Schnittstellen zwischen beiden Organisationen darstellen, Tommy Naumann aus Leipzig und Sebastian Schmidtke aus Berlin, haben sich angesagt. Außerdem sind musikalische Einlagen geplant (Nazibarde Frank Rennicke und Rechtsrockbands á la Skalinger und Proissenstolz).

Die Nazikundgebung steht unter dem Motto „Völker zur Freiheit – Nein zur EU-Diktatur!“. In ihrem Aufruf konstruierten die Nazis eine deutsche Schicksals-Volksgemeinschaft, die sich auch heute – wie zu Zeiten der Völkerschlacht – gegen „ausländische Bevormundung und Fremdherrschaft“ behaupten müsse. In diesem Zusammenhang hetzen sie mit aller Kraft gegen die Europäische Union.

Ihren Kundgebungsort, den Platz vor dem Völkerschlachtdenkmal, hat die NPD aus zwei Gründen gewählt: einerseits um eine überaus dümmlich-verquere historische Linie von der Völkerschlacht 1813 (als Preußen an der Seite von Schweden, Österreich und Russland gegen Frankreich kämpften) zur Gegenwart zu ziehen, andererseits um das Scheitern des Sächsischen Versammlungsgesetzes vor dem Verfassungsgerichtshofes auszunutzen. Mit dem Sächsischen Versammlungsgesetz sollten Demonstrationen und Kundgebungen an bestimmten historischen Orten – neben der Frauenkirche auch das Völkerschlachtdenkmal – leichter verbiet- bzw. einschränkbar gemacht werden. Mitte April 2011 hatte der Sächsische Verfassungsgerichtshof das Gesetz allerdings verworfen.

Für das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz steht fest, dass es gegen die Nazi-Veranstaltung entschlossenen Protest geben muss und wird. Nationalismus, Rassismus und Geschichtsrevisionismus dürfen auch hier keinen Platz haben. Gleichsam erhält das Aktionsnetzwerk seine Kritik am Sächsischen Versammlungsgesetz, wie es von schwarz-gelb im Landtag gegen die Stimmen der Opposition eingereicht und durchgestimmt wurde, aufrecht. Nicht repressive Gesetze sondern zivilgesellschaftliche Bewegung für eine demokratische Kultur sind und bleiben das beste Mittel gegen menschenverachtende und antidemokratische Einstellungen – auch am 20.8. in Leipzig.

Das Aktionsnetzwerk wird in Kürze mit einem Aufruf in die Öffentlichkeit gehen und macht sich an die Vorbereitungen von Protest-Aktionen, die bereits am Abend des 19.8.2011 mit einem Kultur/Polit-Event vor dem Völkerschlachtdenkmal beginnen und am 20.8. dafür sorgen sollen, dass die Nazis ihre Veranstaltung nicht durchführen können.

Wer bei den Vorbereitungen mittun will, melde sich unter .

NPD will am 20.8.2011 am Völkerschlachtdenkmal demonstrieren

Der NPD-Landesverband Sachsen hat in persona Maik Scheffler für den 20.8.2011 zwischen 11 und 22 Uhr eine Kundgebung am Völkerschlachtdenkmal angemeldet. Motto der Veranstaltung ist “Völker zur Freiheit – Nein zur EU-Diktatur!“. In der Ankündigung zur Kundgebung wird auf das Sächsische Versammlungsgesetz verwiesen, das erst im April durch eine Klage von 52 Abgeordneten der LINKEN, SPD und Grünen im Sächsischen Landtag vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof gekippt wurde. Das Sächsische Versammlungsgesetz sah unter anderem ein Demonstrationsverbot am Leipziger Völkerschlachtdenkmal vor.

Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz wird sich in Kürze treffen, um über eine Umgang mit der Nazi-Veranstaltung zu beraten. Gegenüber der Leipziger Internetzeitung äußerte sich das Aktionsnetzwerk bereits wie folgt: “Das Aktionsnetzwerk hat das sächsische Versammlungsgesetz immer abgelehnt. Wenn ausgerechnet Neonazis dieses Thema nun ausnutzen wollen, werden wir natürlich zeigen, dass zivilgesellschaftlicher Protest wirksamer ist als repressive Gesetze.”