Klagen gegen den sächsischen Verfassungsschutz

Nach dem gestern bekannt wurde, dass der sächsische Verfassungsschutz rechtswidrig Daten von Abgeordneten erhoben und gespeichert hat, weist das Aktionsnetzwerk daraufhin, dass auch eine Vielzahl an Ehrenamtlichen vom neuerlichen Datenskandal betroffen sind.

So wurden unter anderen Daten über den ehemaligen Vorsitzenden der Jusos Leipzig erhoben und Irena Rudolph – Kokot, Sprecherin des Aktionsnetzwerkes. In allen Fällen ist Auslöser die Unterzeichnung der „Leipziger Erklärung“, die neben Bundestags- und Landtagsabgeordneten, auch Künstler:innen, Gewerkschafter:innen und Bürger:innen unterzeichnet haben. Das Aktionsnetzwerk rechnet damit, dass rechtswidrig ohne Anlass Daten von mehreren hundert Bürger:innen erhoben wurden. Ausgangspunkt ist das Engagement gegen Rechtsextremismus.

Im Fall von Frau Rudolph-Kokot wurden neben der Anmeldung von Demonstrationen und deren Leitung auch in einem Fall der Besuch eines Konzertes im Werk 2 in Leipzig aufgenommen. Bei dem Landtagsabgeordneten Marco Böhme ist vermerkt, dass dieser Anfragen und Anträgen gestellt hätte, was zur normalen Arbeit der Abgeordneten gehört.

In mindestens einem bekannten Fall wurden Versammlungen einer Person zugeordnet, die nachweislich nicht auf der Versammlung war. Auch nach Juli 2020 wurden weiterhin Daten erhoben.

„Mit der Sammlung und Speicherung der Abgeordnetendaten ist nur die Spitze des Eisbergs erreicht. Wir rechnen mit mehreren hundert, wenn nicht sogar tausend Betroffenen in Sachsen“, so Irena Rudolph-Kokot.

„Es ist ein weiterer Skandal in den sächsischen Sicherheitsbehörden. Dass der Präsident hinsichtlich der Abgeordnetendaten Fehler eingeräumt hat, reicht nicht aus. Wir wollen Klarheit welche Daten, warum aufgenommen wurden.“, so Christin Melcher, ebenfalls Betroffene, Landtagsabgeordnete Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

„Es gibt zwei Länder auf der Welt, die auch ihre Abgeordneten überwachen, dass eine ist Nordkorea und das andere Sachsen.“, umreißt Marco Böhme, MdL Die Linke, zugespitzt die Situation und fordert: „Die Auflösung des Verfassungsschutzes wäre die notwendige Konsequenz“.

„Jeder Mensch hat ein Recht darauf zu erfahren, wo, welche Daten über ihn gespeichert werden. Der Verfassungsschutz darf nur in sehr wenigen Fällen, vgl. § 2 und 6 Verfassungsschutzgesetz Daten erheben und speichern. Voraussetzungen sind Bestrebungen gegen die freiheitlich – demokratische Grundordnung, die in den genannten Fällen offensichtlich nicht gegeben sind, wie bereits die Parlamentarische Kontrollkommission festgestellt hat. Wir werden gegen die Erhebung und Speicherung der Daten klagen, um auch zu klären, wie es überhaupt zur Erhebung kommen konnte“, so Rechtsanwalt Jürgen Kasek.

Pressemitteilung: 9. Juni 2021

Leipzig bleibt querdenkfrei

Kein Platz für Antisemitismus und Verschwörungswahn

Bis zu 2000 Menschen haben am 06.03.2021 in Leipzig gegen Antisemitismus und Verschwörungswahn demonstriert. Das Aktionsnetzwerk zeigt sich vom Verlauf des Tages insgesamt sehr zufrieden und bedankt sich bei den vielen Menschen, Initiativen und Vereinen, die sich dem Protest angeschlossen haben, um gemeinsam mit Abstand, Maske und umweltfreundlich mit dem Rad für Demokratie und gegen jegliche ideologische Ausprägung von Menschenfeindlichkeit zu demonstrieren.

Es wird immer deutlicher, dass sich die sogenannten Querdenker:innen immer weiter radikalisieren. In ihren Foren wird über einen Umsturz diskutiert, Gewaltfantasien sind an der Tagesordnung, man wähnt sich in einer Diktatur und droht Politiker:innen. Die Zielstellung, zu der die sogenannten Querdenker:innen aufgerufen hatten, auf dem Leipziger Ring fahrend diese Inhalte außerhalb der virtuellen Netzwerke zu verkünden, ist nicht erreicht worden. Vor dem Hintergrund dieser zunehmenden Radikalisierung äußert das Aktionsnetzwerk abermals Kritik am sächsischen Verfassungsschutz. In einer dpa-Meldung vom vergangenen Freitag hatte der Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian die “Querdenken”-Bewegung entlastet und im selben Atemzug gewaltfreie „Aktionsformen wie ziviler Ungehorsam und Blockadeversuche“ als „Repertoire der gewaltbereiten autonomen Szene“ bezeichnet.

„Durch den Einsatz der vielen Menschen im Protest der sehr dynamisch und flexibel agierenden Gegendemonstrant:innen konnten die sogenannten Querdenker:innen nicht ihre ursprüngliche Route fahren und die Innenstadt blieb von dem Spuk verschont. Das Geschehen aus dem November des vergangenen Jahres hat sich nicht wiederholt und darf sich auch nicht wiederholen. Die Grundlage dafür, dass menschenfeindliche Aufmärsche, wie die von Querdenken, nicht erfolgreich sind, liegt am Handeln der Leipziger:innen. Das war gestern ein Erfolg der Zivilgesellschaft.
Ausdrücklich möchten wir uns auch bei den Menschen in Halle bedanken, die durch entschlossenes Handeln den Konvoi aus Halle stoppen konnten und so zur Aufgabe zwangen”, erklärt Irena Rudolph Kokot für das Aktionsnetzwerk.

“Die Einschätzung des sächsischen Verfassungsschutzes im Vorfeld der Versammlungslage zeugt von einer erheblichen Ahnungslosigkeit über Querdenken und dem Versuch, den demokratischen Gegenprotest zu delegitimieren, in dem man diesen als radikal brandmarkt. Vor diesem Hintergrund wird erneut deutlich, dass Stadt und Polizei gut beraten sind, in der Vorfeldanalyse sich nicht auf den politisch indiskutablen Verfassungsschutz zu verlassen”, so Jürgen Kasek, Rechtsanwalt und Stadtrat.

Abschließend erklären Rudolph-Kokot und Kasek: „Es war ein guter Tag für Leipzig. Wir werden alle gemeinsam weiter dafür sorgen, dass in Leipzig Antisemitismus, Verschwörungstheorien und jegliche Ideologien gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit deutlichen Widerspruch erfahren – jederzeit.“

Pressemitteilung: Leipzig, 7. März 2021
Bildquelle: timo.krgn

Verfassungsschutz Sachsen – die Pannenbehörde

Nachdem die erste Band erwartungsgemäß mit einer Klage gegen den sächsischen Verfassungsschutz erfolgreich war, erneuert das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ die Forderung, den Verfassungsschutz in seiner derzeitigen Form aufzulösen und stattdessen ein politisch unabhängiges Institut einzusetzen, dass transparent über Gefahren für die Demokratie berichtet.

„Es ist absehbar, dass die Einstufung von elf Bands in Sachsen als linksextrem vor Gericht keinen Bestand haben wird. Das Urteil im Fall der Band Dr. Ulrich Undeutsch, die gegen ihre Nennung geklagt hatten, hat gezeigt, dass der VS in Sachsen nicht nach rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern politisch motiviert handelt und dabei geltendes Recht missachtet. Die nächsten Klagen sind eingereicht und werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu ähnlichen Ergebnissen führen“, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Kasek.

Marco Böhme, MdL Die Linke, ergänzt: „Insbesondere der Verfassungsschutz Sachsen ist mit seinem Präsidenten eine Gefahr für die Demokratie. Der Auftrag zum Schutz der Verfassung frühzeitig vor Gefahren zu warnen, hat der VS in seiner derzeitigen Form nicht nur nicht erfüllt, sondern antidemokratische Umtriebe sogar gefördert. Beispielhaft seien hier die Fälle NSU, Heidenau, Freital und der neonazistische Übergriff auf Connewitz genannt. Fälle, in denen der VS zu keinem Zeitpunkt sich früh und nachvollziehbar warnend geäußert hat.“

„Der Verfassungsschutz ist seiner Art nach eine demokratiefremde Einrichtung. Dass der Staat, der seine Legitimation allein von den Bürger*innen erhält, diese durch eine politische Behörde überwachen lässt, passt nicht zu einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat sondern in autoritäre Systeme. An Stelle dieser demokratiefremden Einrichtung soll ein Institut treten, dass nach wissenschaftlichen Standards transparent und nachvollziehbar Entwicklungen in der Demokratie untersucht und darüber Bericht erstattet“, fordert Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ abschließend.

Der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form ist eine Zumutung. Wir weisen dabei auf die laufende Petition zum Thema hin: Verfassung schützen – Verfassungsschutz Sachsen auflösen

Pressemitteilung, Leipzig, 6. August 2019

Am 20. Juli Identitäre stoppen!

Das Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz ruft zum energischen Protest in Halle/Saale gegen die Identitäre Bewegung auf. Am 20. Juli wird eine gemeinsamen Anreise vom Leipziger Hauptbahnhof (tief) ab 8:40 Uhr organisiert. Für die Zugfahrt können unentgeltlich Sachsentickets zur Verfügung gestellt werden.

Die sogenannte Identitäre Bewegung Deutschland (IBD) wurde erst letzte Woche vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ eingestuft. Die männerbündlerische Gruppierung vertritt eine völkische Ideologie und versucht mit der Inszenierung von Stärke und Überlegenheit insbesondere in der jüngeren Bevölkerung Anklang zu finden. Dabei beschwört IBD den Aufstand gegen einen „Großen Austausch“, nach dem die weltweiten Fluchtbewegungen gezielt gesteuert würden. Neben solchen Verschwörungsthemen wird zugleich ein anachronistisches Weltbild der gesellschaftlichen Stellung der Frau verbreitet.

Verbindungen in die rechtsradikale bis in die rechtsterroristische Szene sind offenkundig. So spendete der rassistische Massenmörder von Christchurch (Attentat am 15.03.19) an den führenden Identitären Martin Sellner. Die IBD ist bundesweit mit dem Institut für Staatspolitik, Pegida oder dem Querfront-Magazin Compact bestens vernetzt und pflegt international Kontakte, z. B. in die US-amerikanische Alt-Right-Bewegung.

In Halle besitzt die IBD ihr erstes Vereinshaus, das von Aktivisten bewohnt wird. Hier kommt es trotz der behaupteten Gewaltfreiheit immer wieder zu Angriffen auf in deren Augen Linke.

Am 20. Juli ruft die IBD zum bundesweiten Aufmarsch in Halle/S. auf. Wie zuletzt am 1. Mai 2017 hat sich dagegen ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis um „Halle gegen Rechts“ zusammengeschlossen. Weitere Aufrufe zur Anreise kommen aus anderen sächsischen Städten, aus Berlin sowie aus Wien.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://halle-gegen-rechts.de/
Facebook-Event für die Anreise: https://fb.com/events/364106444290544/

Marco Rietzschel erklärt für das Aktionsnetzwerk: „Die ‚Identitäre Bewegung‘ ist ein faschistischer Haufen und eine reale Bedrohung für die Gestaltung einer freiheitlichen und solidarischen Gesellschaft. Dass der Verfassungsschutz fünf Jahre benötigte, das zu erkennen, unterstreicht unsere Forderung nach Auflösung dieser Behörde. Das soll am kommenden Samstag aber nicht unser Thema sein. Wir rufen alle auf, in Halle die Demokratie zu verteidigen. Fahrt alle gemeinsam, um die Identitären zu stoppen!“

Pressemitteilung: Leipzig, den 14. Juli 2019

Verfassungsschutzbericht korrigieren! Verfassungsschutz auflösen!

Das zivilgesellschaftliche Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat mit Erstaunen den aktuellen Verfassungsschutzbericht zur Kenntnis genommen und nimmt dazu Stellung. Danach wäre es an der Zeit für eine Zäsur und die Auflösung dieser Behörde.

Das Aktionsnetzwerk hat die Petition „Verfassung schützen – Verfassungsschutz Sachsen auflösen“ ins Leben gerufen und wird diese noch vor der Landtagswahl an den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages übergeben. Die Petition kann unter https://platznehmen.de/vs (Kurzlink zu openPetition) mitgezeichnet werden.

Weiterhin unterstützt das Aktionsnetzwerk zusammen mit anderen Gruppen eine Tour von im VS-Bericht als „linksextrem“ bezeichneten Musikgruppen in Sachsen, um mit dem eingenommenen Geld eine Klage gegen den Verfassungsschutz (VS) anzustrengen.

»Anders als der Verfassungsschutzbericht darstellt, wurde die Anreise nach Ostritz zur Unterstützung der Proteste vor Ort von „Leipzig nimmt Platz“ organisiert. An mehreren Beispielen erfolgen falsche Zuordnungen und fehlen Begründungen. Warum der Verfassungsschutz die Gruppe „Prisma/IL“, die ebenfalls im Aktionsnetzwerk engagiert ist, als linksextremistisch einstuft, bleibt ebenso begründungsfrei wie andere vorgeblich kausale Verknüpfungen. Jedes Jahr aufs Neue gibt der Verfassungsschutz einen Bericht heraus, der bestätigt, dass der VS im Wortsinn rechts blind und links blöd ist«, erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“.

»Auffällig im VS-Bericht ist das Fehlen der Problemlagen von rechts über AfD, PEGIDA bis hin zu Burschenschaften, die allesamt im Bundesbericht auftauchen, und eine deutliche Überdehnung linksseitig. Es ist erschreckend, dass das Landesamt Antifaschismus als linksextrem einstuft. Damit wird deutlich, dass diese Behörde das Grundgesetz, das im Kern antifaschistisch ist, nicht schützen kann, sondern selbst zur Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung geworden ist. Der Versuch, inzwischen sogar die völlig friedlichen Klimaproteste als extremistisch einzuordnen und zu kriminalisieren, ist nicht nur faktenfrei, sondern der offenbar verzweifelte Versuch, die Proteste zum Schweigen zu bringen und offensichtlich politisch intendiert«, ergänzt Jürgen Kasek, Rechtsanwalt und Aktivist. »Es wird Zeit, dass wieder rechtsstaatliche Verhältnisse beim CDU geführten Innenministerium einziehen!«

Pressemitteilung: Leipzig, den 20. Mai 2019

PM: Das Urteil darf kein Schlussstrich sein

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft dazu auf, an den zahlreichen Demonstrationen teilzunehmen, die für Aufklärung und Gerechtigkeit bundesweit am 11. Juli stattfinden werden.

In der Region wird zur Versammlung in Leipzig ab 13:00 Uhr in die Petersstraße vor der Hugendubel-Wiese und ab 21:00 Uhr auf den Marktplatz in Halle aufgerufen. Zur Kundgebung in Halle erfolgt die gemeinsame Anreise aus Leipzig um 19:45 Uhr vom Gleis 2 Hauptbahnhof.

Am kommenden Mittwoch erwarten wir die Urteilsverkündung im fünf Jahre andauernden Mammutprozess um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), dessen Mitglieder für zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und fünfzehn Raubüberfälle nachgewiesen verantwortlich zeichnen. Alle interessierten Augen und Ohren werden ab 9:55 Uhr darauf gerichtet sein, was die Richter zu verkünden haben. Der Richterspruch kann live im Ersten verfolgt werden.

„Doch egal wie das Urteil ausfällt, es darf nicht das Ende der Aufklärung sein. Viel zu viele Ungereimtheiten und Verstrickungen von Behörden, vor allem der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes bleiben unaufgeklärt. Vertuschung durch die Vernichtung zahlreicher Akten hat vor allem den Verfassungsschutz ins Licht der Mittäterschaft gerückt. Das Netz der Unterstützer*innen des NSU konnte somit noch nicht komplett beleuchtet werden und Verantwortliche in den Behörden wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Das rechtsextreme Terrornetzwerk ist aller Wahrscheinlichkeit nach nicht komplett ausgehoben. Deswegen müssen die Untersuchungen weiter gehen“, erklärt Irena Rudolph-Kokot vom Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“.

Tobias Sonntag vom Bündnis „Kein Schlussstrich Leipzig“ merkt dazu an: „Für die betroffenen Familien und alle anderen, die nach Aufklärung und Gerechtigkeit streben, war die Hoffnung auf eine Aufklärung des NSU-Komplex schon in den ersten Prozesswochen geplatzt. Wir wollen mit unserem Protest auch die These eines Täter-Trios widerlegen. Belegbar gehörten rund 120 Personen zum Umfeld des NSU. Daher kann das Urteil gegen Beate Zschäpe und die weiteren vier Angeklagten überhaupt kein Rechtsspruch sein. Mit dem Prozessende hört die Forderung nach Aufklärung nicht auf. Weiter werden wir zeigen, dass unter diesem Kapitel rechten Terrors samt den staatlichen Verstrickungen kein Schlussstrich gezogen werden kann.“

Pressemitteilung: Leipzig, 9. Juli 2018
Grafik: Prisma/IL Leipzig

Sächsischer Verfassungsschutz korrigiert Fehler im Bericht 2015

In der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 2015 wurden aus Dresden zurückkehrende Demonstrations­teilnehmer*innen bei NoPEGIDA im Hauptbahnhof Leipzig von LEGIDA-Anhänger*innen attackiert. Auf einem danach verbreiteten Video ist zu sehen, wie ein aggressiver Mann die Zurückkehrenden mit einem Messer bedroht. Weitere Personen sind mit Zaunslatten oder ähnlichen Gegenständen bewaffnet und setzen diese auch ein.

Trotz dieser offensichtlichen Beweise und einer Anzeige wurde am folgenden Tag die Meldung verbreitet, dass zurückkehrende PEGIDA-Anhänger*innen angegriffen worden seien. So wurde es auch im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen für das Jahr 2015 aufgegriffen, um eine vorgebliche Gewaltbereitschaft im Protest gegen Legida herauszustellen.

Am 10. April 2017 fand im Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen die Person statt, die das Messer bei sich führte und andere Menschen bedrohte. Es handelt sich dabei um Kevin D., der bereits seit den 1990-er Jahren als Neonazi in Erscheinung trat und seitdem 15 Vorstrafen gesammelt hat. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und hat den Angeklagten in der ersten Instanz zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Damit ist klar, dass sich das Geschehen am 19./20. Oktober 2015 anders abgespielt hat als von den offiziellen Stellen vermeldet.

Nach der Gerichtsentscheidung wandten sich Vertreter*innen von „Leipzig nimmt Platz“ an den Präsidenten des Sächsischen Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath, um eine Richtigstellung zu erreichen. Nun kam die Antwort, und der Verfassungsschutz räumte Fehler ein. Im Bericht wurde unter dem Kapitel „Subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene“ auf Seite 153 folgender Satz ergänzt: „So wurden z. B. am 20. Oktober 2015 rückkehrende PEGIDA-Gegner am Leipziger Bahnhof tätlich angegriffen.“

„Wir begrüßen diesen ersten Schritt zu einer hoffentlich sich noch entwickelnden Fehlerkultur des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Allerdings sehen wir nach wie vor die Existenz einer solchen, vom Parlament nur schwer kontrollierbaren, Behörde kritisch. Wie das Kapitel NSU zeigt, hat der VS auch Anteil am Erstarken von rechtsterroristischen Gruppen“, so Irena Rudolph-Kokot.

Die Lageberichte des Amtes dienen den Ordnungsbehörden regelmäßig als Grundlage von Gefahrenprognosen für angemeldete Demonstrationen. „Aus unserer Sicht erfüllt das Landesamt insbesondere mit diesen Berichten nicht die Aufgabe, die Verfassung und damit die Grundrechte zu schützen, sondern trägt massiv dazu bei, diese einzuschränken. Eine Diskussion, wie die Demokratie geschützt werden kann, auch vor diesem Verfassungsschutz, ist daher unumgänglich“, schließt Jürgen Kasek ab.

Pressemitteilung: Leipzig, den 27. Juli 2017

PM: Welche Daten hat der sächsische Verfassungsschutz?

Nachdem bekannt wurde, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen einzelne Gruppen und Personen des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“ beobachtet, ruft das Netzwerk dazu auf, nach der Teilnahme an Aktionen und Demonstrationen des Aktionsnetzwerkes eine Anfrage auf Datenauskunft beim Landesamt zu stellen.

„Durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gedeckt hat Jede und Jeder einen Anspruch darauf, zu erfahren welche Daten von ihm oder ihr gespeichert wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss daher das Auskunftsersuchen beantworten“, so Jürgen Kasek, Rechtsanwalt für das Aktionsnetzwerk.

„Wir haben begründeten Verdacht, dass der sächsische Verfassungsschutz willkürlich Daten sammelt und einzelne Personen und Gruppen ohne rechtliche Grundlage überwacht. Den Versuch das Aktionsnetzwerk und damit auch Parteien, Kirchen und Gewerkschaften zu kriminalisieren werden wir nicht unwidersprochen hinnehmen. Wir wollen damit klären, wer und aus welchem Grund überwacht wird, und zudem den Grundrechtsschutz stärken“, so Irena Rudolph-Kokot zum Ansinnen der Aktion.

Das Aktionsnetzwerk wiederholt seine Kritik am Kurs des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Es entsteht der Eindruck, dass das Landesamt nicht die Verfassung schützt sondern selbst zu einem Problem für die Demokratie geworden ist. Immer wieder wird versucht, den Verdacht des „Linksextremismus“ zu konstruieren.

Dabei gilt der Satz, dass da wo es auch in der Mitte braun schimmert, bereits diejenigen als „linksextrem“ verdächtigt werden, die Grundrechte und Demokratie verteidigen.

Anbei ein Musterschreiben zur Einholung einer Auskunft zu den gespeicherten Daten. Betroffene von Überwachungsmaßnahmen werden gebeten, sich beim Aktionsnetzwerk zu melden.

Hintergrund: Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“, zu dem Gewerkschaften, Vereine, Parteien, Initiativen und Kirchen und gehören, hat sich mit dem Ziel gegründet, Widerspruch gegen rassistische, nationalistische und antidemokratische Aufmärsche gewaltfrei deutlich zu machen. Dazu finden regelmäßige offene Treffen statt, in welche die beteiligten Partner Personen entsenden können.

Download: Pressemitteilung und Musterschreiben: Leipzig, den 28. Januar 2016 (PDF, 151 kB)


Musterschreiben

_______________

_______________

_______________

_______________

Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Postfach 10 02 47
01072 Dresden

Leipzig, den _______________

Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir auf Grundlage von §18 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzgesetzes sowie §9 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes Auskunft über die durch Ihre Behörde (auch im Weg der Auftragsdatenverarbeitung) zu meiner Person in Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über

  • personenbezogene Datensätze, die der sächsische Verfassungsschutz in NADIS pflegt,
  • den Zweck der Speicherung sowie
  • soweit möglich die Herkunft der Daten und
  • im Fall einer Übermittlung deren Empfänger.

Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde.

Mit freundlichen Grüßen

_______________
[Unterschrift]

Sächsischer Verfassungsschutz – eine Behörde im Wahn der Extremismustheorie?

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat im Zusammenhang mit den angemeldeten Protesten für den 11. Januar 2016 von einer Lageeinschätzung des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz Kenntnis erhalten, welches das Aktionsnetzwerk in die Nähe gewalttätiger Aktionen rückt.

Alle Beteiligten im Aktionsnetzwerk verwahren sich entschieden gegen die Vorwürfe des sächsischen Verfassungsschutzes. Den Aufrufen des Netzwerks liegt die „Leipziger Erklärung“ vom Januar 2015 zugrunde. In dieser ist die Gewaltfreiheit aller Aktionen festgeschrieben. Im Netzwerk sind unter anderem Politiker_innen von Grünen, Linken und SPD ebenso engagiert wie Kirchen, Gewerkschaften und Initiativen.

„Der offensichtliche Versuch des Landesamtes für Verfassungsschutz und damit des Staatsministeriums des Inneren, den gewaltfreien Protest gegen eine rassistische und menschenverachtende Gruppierung zu kriminalisieren, kann und darf nicht hingenommen werden“, empört sich Irena Rudolph-Kokot als Anmelderin der Proteste.

Das Aktionsnetzwerk ruft regelmäßig zu Widersetz-Aktionen auf. Friedliche Blockaden sind nicht generell unzulässig und können ebenso vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erfasst sein. Das gemeinsame Behindern menschenverachtender und rassistischer Aufmärsche von Gruppierungen im Muster der *GIDA versteht das Aktionsnetzwerk als kollektives Recht auf demokratischen Meinungsstreit und Mitbestimmung. Das Aktionsnetzwerk wird nicht akzeptieren, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch Rassist_innen missbraucht wird, um eine Hassstimmung gegen Menschen, die hier Zuflucht suchen, aufzubauen.

Dem Aktionsnetzwerk wird insbesondere vorgeworfen, Aktionen „gegen Bullenschweine“ zumindest „subtil“ zu unterstützen. Dieser Duktus entspringt der Ära einer „Armeefraktion“ und ist dem Aktionsnetzwerk vollständig fremd. Ziel des Netzwerkes ist es, eine demokratische solidarische Gesellschaft zu stärken, nicht Feindbilder aufzubauen. Alle Menschen in Uniform oder in Zivil sind vollwertig einbezogen.

Bekanntlich befreien Uniformen und Ämter aber nicht von Fehlverhalten. Uniformen und Ämter haben die Demonstrationen von „Leipzig nimmt Platz“ immer wieder massiv eingeschränkt. Beispiele in jüngerer Zeit waren die Kesselung ohne Angabe von Gründen (23.09.2015), der anlasslose Abschuss einer Gasgranate in die Kundgebung (12.12.2015) oder die vermutlich verdeckte Überwachung der Versammlung (04.01.2016). Dagegen wehrt sich das Aktionsnetzwerk auch juristisch – auf dem Boden der Rechtsordnung.

Auch der Dialog mit Herrn Innenminister Ulbig wurde von Akteuren des Aktionsnetzwerks gesucht. Der im Januar 2015 an ihn versandte Brief blieb leider ohne Antwort. Der offensichtliche Unwille zum Dialog auf der einen und die fehlenden Berührungsängste zu Pegida auf der anderen Seite deuten darauf hin, dass der für den Verfassungsschutz zuständige Minister keineswegs neutral agiert. So traf sich Herr Ulbig im selben Monat mit der damaligen Pegida-Sprecherin K. Oertel.

Der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen Meyer-Plath hatte im Oktober 2015 erklärt, dass Legida und Pegida nicht beobachtet würden. Entsprechend hatte der öffentliche Aufruf von Lutz Bachmann (Pegida) „Wir holen uns die Neustadt“ für den 21. Dezember 2015 in Dresden zur Folge, dass dieser verbreitet und schließlich mit zahlreichen Gewalttaten, die zum Teil schwere Körperverletzungen zur Folge hatten, auch umgesetzt wurde. Die Polizei und der Verfassungsschutz waren hier offensichtlich überfordert.

Der Verfassungsschutz, der im Falle des NSU vollständig versagt hat und ganz offensichtlich mit zweierlei Maß misst, folgt der wissenschaftlich kritisierten Extremismustheorie, die Rechte und Linke als analoge Phänomene umdeutet, aber die empirisch belegten „extremistischen“ Einstellungsmuster einer gesellschaftlichen „Mitte“ ausblendet. In widersinniger Konsequenz scheint der Verfassungsschutz nun das Aktionsnetzwerk zu observieren.

Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der sich laut dem VS-Papier „als Rechtsanwalt für ‘No LEGIDA’ ausgibt“ und dem vorgeworfen wird, dass er Demonstrationsteilnehmer_innen über ihre Grundrechte aufgeklärt habe, erklärt: „Wir werden die lückenlose Aufklärung der nun wahrscheinlichen Beobachtung tausender Menschen einleiten. Für die Staatsregierung ist das offenbar der Versuch, gegen die Stadt Leipzig und die Zivilgesellschaft vorzugehen.“