Pressemitteilung zum Demonstrationsgeschehen am 1. Februar 2016

Am Montag, den 01.02.2016 nahmen deutlich mehr als 1000 Menschen an den angemeldeten Kundgebungen gegen die völkisch-faschistische LEGIDA Bewegung teil. Diese Personen verteilten sich u. a. auf die Versammlungen der Initiativen “Für ein Weltoffenes Gohlis“, „Refugees Welcome“, „Leipziger Platzname“, des Erich-Zeigner-Vereines und der Grünen Jugend.

„Leipzig nimmt Platz“ bedankt sich an dieser Stelle bei allen, die immer wieder friedlich und entschlossen für die Menschenrechte einstehen und Vorurteilen konsequent entgegentreten.

Gleichzeitig wird abermals deutliche Kritik am Handeln der Polizeikräfte laut. Im offiziellen Polizeibericht wird verschwiegen, dass es mehr als acht(!) Angriffe auf Pressevertreter_innen gab. Sie wurden durch Teilnehmer_innen der LEGIDA Demonstration zum Teil bedroht, gestoßen und geschlagen.

Ebenfalls taucht der Böllerwurf aus den Reihen von LEGIDA in Richtung der Gegendemonstration nicht auf. Am Ende des Versammlungsgeschehens auf dem geteilten Refugees-Welcome-Platz wurde ein 16-jähriger Gegendemonstrant in der angemeldeten Kundgebung einer Identitätsfeststellung unterzogen. Gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet, da er auf der angemeldeten Versammlung ein Megafon benutzte, welches als Kundgebungsmittel angezeigt war. Bei der Maßnahme der Identitätsfeststellung kugelten die Beamt_innen dem Demonstranten fast die Schulter aus, sodass ein Rettungswagen gerufen werden musste. Trotz des jugendlichen Alters und angesichts der Schwere der Verletzung wurden die Eltern nicht informiert und der vor Ort anwesende Rechtsanwalt nicht durchgelassen. Ein Beamter der Polizei erklärte, dass sich ein Legida Ordner über die Lautstärke des Megaphons beschwert hätte. „Ich bin entsetzt. Der normale Weg wäre gewesen, die Versammlungsleitung, unsere Ordner_innen oder die Vertreter_innen des Ordnungsamtes darauf hinzuweisen. Aber die Polizei entschied sich zu diesem harten, aus meiner Sicht unverhältnismäßigen Vorgehen. Dem verletzten Jugendlichen wünschen wir eine schnelle Genesung“, erklärt Irena Rudolph-Kokot als Anmelderin der Kundgebung.

An der “Runden Ecke“ bildete sich kurz nach Beginn des Aufmarsches von LEGIDA eine friedliche Sitzkundgebung, die versucht wurde anzumelden. Die anwesenden Vertreter_innen sowohl des Ordnungsamtes als auch der Polizei lehnten die Prüfung ab und handelten damit ermessensfehlerhaft. An einer weiteren Sitzblockade wurde ein ein Pressevertreter von der Polizei daran gehindert, deren massiven Einsatz körperlicher Gewalt in Bildern festzuhalten. Hierzu hat die Leipziger Internet-Zeitung (LIZ) ein Video veröffentlicht. [1]

Der Landtagsabgeordnete Marco Böhme wurden von einem Polizeibeamten mit den Worten bedacht „Hoffentlich passiert Ihnen mal was!“ Vorher wurde er trotz Vorzeigen seines Abgeordnetenausweises mehrfach aufgefordert zu gehen.

Einer jungen Gegendemonstrantin, die sich singend einer Polizeikette näherte, wurde durch einen Beamten mitgeteilt, dass er auch Frauen schlage.

Auf der LEGIDA-Bühne wurden wie üblich Beleidigungen ausgestoßen und man fantasierte sich in die Apokalypse hinein. Abermals wurde zum Sturz des Systems aufgerufen und Gewalt relativiert. Dabei trat auch ein AfD-Mitglied und Mitbegründer der rechtsaußen verorteten „Patriotischen Plattform“ auf der Bühne auf.

Pressevertreter_innen wurden von Legida Teilnehmer_innen wiederholt verbal und tätlich angegriffen. Auch dies hat die Leipziger Internetzeitung ausführlich dokumentiert.

Gewalt ging damit wie auch in der Vergangenheit vor allen Dingen von LEGIDA Teilnehmer_innen aus sowie von Seiten der Polizei.

Zuvor hatte das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ den Klageweg beschritten. Während sich das Verwaltungsgericht Leipzig rechtsfehlerhaft nicht mit der Frage auseinandergesetzt hatte, von wem Gewalt ausgeht, hatte das OVG in seinem Beschluss erkennen lassen, dass die Beauflagung der Demonstrationen nur als polizeilicher Notstand in Betracht kommt und die Zurechnung von Störversuchen Dritter nicht dem Veranstalter angelastet werden können. Dennoch lehnte das OVG das Ansinnen des Erich-Zeigner-Hauses zu den Mahnwachen ab, da letztlich aufgrund der Kürze der Zeit nicht geklärt werden konnte, ob eine Absicherung der Mahnwache tatsächlich nicht in Betracht kommt. Diese Unsicherheit gehe zu Lasten des Antragstellers. „Damit ist zu konstatieren, dass effektiver Rechtsschutz in Leipzig nicht gewährleistet werden kann“, erklärt Jürgen Kasek, Anwalt des Aktionsnetzwerkes. „Wir werden gegen die Auflagenbescheide der Stadt ins Hauptsacheverfahren einsteigen, um die Rechtswidrigkeit des Handelns der Stadt notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen.“

Das Aktionsnetzwerk ruft alle Betroffenen von polizeilicher Gewalt und Beleidigung auf, sich zu melden und Beschwerde einzureichen. Im Fall des 16-jährigen Jugendlichen wird zudem Strafanzeige gegen die Polizeibeamt_innen wegen Körperverletzung gestellt und eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Leipzig, den 2. Februar 2016

Offener Brief an Oberbürgermeister und Ordnungsbürgermeister der Stadt Leipzig sowie den Polizeipräsidenten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrter Herr Ordnungsbürgermeister Rosenthal,
sehr geehrter Herr Polizeipräsident Merbitz,

seit nunmehr einem Jahr erleben wir fast wöchentlich Aufmärsche der sogenannten LEGIDA, an denen neonazistische Hooligans, so genannte Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker sowie extrem Rechte teilnehmen. In den Redebeiträgen wird zum Sturz des Systems aufgerufen, ausdrücklich rassistische Äußerungen werden kundgetan, Migrant_innen, Andersdenkende, Pressevertreter_innen und Politiker_innen werden beschimpft und diffamiert. Immer wieder bleibt es nicht nur bei verbaler Gewalt, auch die Übergriffe auf Menschen und Sachwerte haben zugenommen. Nicht zufällig kam es deshalb am ersten Jahrestag dieser völkischen Bewegung zum Angriff von mehr als 250 neonazistischen Hooligans auf einen ganzen Stadtteil.

Unser Anspruch war und ist es, kontinuierlichen Gegenprotest auf die Straße zu bringen und diesem Hass, der Hetze und letztlich dem Faschismus deutlich zu widersprechen. Auch dadurch wurde in Leipzig ein Flächenbrand wie in Dresden verhindert. Sie alle haben immer wieder die Notwendigkeit dieses Handelns betont.

Dennoch ist bei vielen Menschen der Eindruck entstanden, geprägt durch eigene Erfahrungen, dass einzelne Polizeibeamt_innen und zunehmend auch das Ordnungsamt nicht mehr neutral handeln sondern in Teilen mit LEGIDA sympathisieren. Beispielhaft verdeutlicht durch die Weitergabe von Polizeiinterna an Personen des neonazistischen Spektrums am 11.01.2016.

Am Montag, den 01.02.2016 will LEGIDA abermals in Leipzig aufmarschieren. Auch dazu ist notwendiger und legitimer Gegenprotest angemeldet. Wenn mehrere Grundrechtsträger aufeinander treffen sind die Grundrechte unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so in Ausgleich zu bringen, dass beide ihre größtmögliche Reichweite entfalten. Diese Auslegung entspricht der konsequenten Anwendung des Rechtsstaatsprinzips wie es vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung erfolgt.

Tatsächlich stellt sich das Bild so dar, dass für angenommene 400 bis 600 Personen, die die Grundwerte unserer Demokratie und die Menschenrechte ablehnen, die Stadt in mehrere Bereiche geteilt wird. Vom Hauptbahnhof entlang des Tröndlingrings bis in die Jahnallee wird faktisch eine Grenze gezogen, die es nicht nur Teilnehmer_innen der Demonstrationen für Toleranz und Demokratie sondern darüber hinaus auch unbeteiligten Dritten unmöglich macht, vom Norden der Stadt in den Süden und umgekehrt zu gelangen. Dabei ist in diesem Bereich keine Demonstration angemeldet. Gleiches geschieht mit dem Westring vom Goerdelerring bis zum Neuen Rathaus. Während LEGIDA keine Einschränkungen in der Wegstrecke hinnehmen muss und sich am Bahnhof treffen und sodann, ohne Anmeldung, bis zum Richard- Wagner Platz ziehen darf, wird der Gegenprotest massiv beauflagt. Dabei werden grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt.

Die Beauflagung von Versammlungen richtet sich nach § 15 SächsVersG und darf nur dann erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht. Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und folglich stets das mildeste Mittel anzuwenden.

Dies stellt sich am Montag so dar, dass keine Mahnwachen an den Stolpersteinen während des Aufmarsches von LEGIDA stattfinden können, die Evangelische Studierendengemeinde nicht für den Erhalt des Naturkundemuseums demonstrieren darf und die „Initiative für ein Weltoffenes Gohlis“ nicht während der Zeit demonstrieren darf. Dem Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wird wiederholt nicht die angemeldete Route zugesprochen.

Der Gegenprotest wird pauschal für alle Störungen in Haft genommen, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Gleiches lässt sich bei LEGIDA nicht behaupten. Dies dürfte maßgeblich mit der polizeilichen Gefahrenprognose zusammenhängen.

Werden die Fakten gegenübergestellt, ist festzustellen, dass eben nicht Grundrechte in Ausgleich gebracht werden sondern faktisch die Grundrechte der Teilnehmer_innen des Gegenprotestes nachrangig behandelt und deutlich stärker eingeschränkt werden. Dies geschieht offensichtlich, um einer pauschal antizipierten Gewalt entgegenzuwirken. An dieser Stelle konstatieren wir, dass die aktuellen Zahlen eine deutliche Sprache sprechen. Die seit dem Auftauchen der *Gidas eklatant steigende Zahl an Übergriffen, Brandanschlägen und Drohungen gegen Geflüchtete und Andersdenkende wären ohne den Hass und die Hetze der völkischen Bewegung nicht denkbar.

Viele Menschen, die sich regelmäßig dem Gegenprotest anschließen, haben Gewalt erlebt und erleben gerade, dass ihre Grundrechte, ihr Recht für die Menschenrechte einzutreten nachrangig behandelt werden.

Eine große Anzahl an Menschen verliert dadurch auch das Vertrauen in den Staat. Wenn das Vertrauen in die Institutionen des Staates sinkt, steigt die Bereitschaft zur Selbstjustiz. Wir laufen Gefahr eine Generation junger Menschen an die Gewalt zu verlieren. Statt der ursächlichen Gewalt wirksam entgegenzutreten, schafft der derzeitige Umgang mit unseren friedlichen Demonstrationen latent neue Gewalt.

Es ist ein Alarmsignal, dass inzwischen auch Vertreter_innen von Kirchen, Gewerkschaften und Parteien ihren Protest gegen diese Art des Handelns deutlich machen und ihr Unverständnis äußern.

Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf:

  1. umfassend und transparent aufzuklären, wie Polizeiinterna an neonazistische Gruppen gelangen konnten,
  2. Beleidigungen durch Polizeibeamt_innen zu ahnden und zu unterbinden,
  3. den Grundsatz der praktischen Konkordanz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip konsequent anzuwenden und die faktische Demonstration der LEGIDA vom Bahnhof zum Richard-Wagner-Platz zu unterbinden und den Ring wieder freizugeben,
  4. Gegendemonstrationen in Hör- und Sichtweite real zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jürgen Kasek und Irena Rudolph-Kokot
für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“

Leipzig, den 31. Januar 2016

Download des Offenen Briefes (PDF, 156kB)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrter Herr Ordnungsbürgermeister Rosenthal,
sehr geehrter Herr Polizeipräsident Merbitz,

seit nunmehr einem Jahr erleben wir fast wöchentlich Aufmärsche der sogenannten LEGIDA, an denen neonazistische Hooligans, so genannte Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker sowie extrem Rechte teilnehmen. In den Redebeiträgen wird zum Sturz des Systems aufgerufen, ausdrücklich rassistische Äußerungen werden kundgetan, Migrant_innen, Andersdenkende, Pressevertreter_innen und Politiker_innen werden beschimpft und diffamiert. Immer wieder bleibt es nicht nur bei verbaler Gewalt, auch die Übergriffe auf Menschen und Sachwerte haben zugenommen. Nicht zufällig kam es deshalb am ersten Jahrestag dieser völkischen Bewegung zum Angriff von mehr als 250 neonazistischen Hooligans auf einen ganzen Stadtteil.

Unser Anspruch war und ist es, kontinuierlichen Gegenprotest auf die Straße zu bringen und diesem Hass, der Hetze und letztlich dem Faschismus deutlich zu widersprechen. Auch dadurch wurde in Leipzig ein Flächenbrand wie in Dresden verhindert. Sie alle haben immer wieder die Notwendigkeit dieses Handelns betont.

Dennoch ist bei vielen Menschen der Eindruck entstanden, geprägt durch eigene Erfahrungen, dass einzelne Polizeibeamt_innen und zunehmend auch das Ordnungsamt nicht mehr neutral handeln sondern in Teilen mit LEGIDA sympathisieren. Beispielhaft verdeutlicht durch die Weitergabe von Polizeiinterna an Personen des neonazistischen Spektrums am 11.01.2016.

Am Montag, den 01.02.2016 will LEGIDA abermals in Leipzig aufmarschieren. Auch dazu ist notwendiger und legitimer Gegenprotest angemeldet. Wenn mehrere Grundrechtsträger aufeinander treffen sind die Grundrechte unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes so in Ausgleich zu bringen, dass beide ihre größtmögliche Reichweite entfalten. Diese Auslegung entspricht der konsequenten Anwendung des Rechtsstaatsprinzips wie es vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung erfolgt.

Tatsächlich stellt sich das Bild so dar, dass für angenommene 400 bis 600 Personen, die die Grundwerte unserer Demokratie und die Menschenrechte ablehnen, die Stadt in mehrere Bereiche geteilt wird. Vom Hauptbahnhof entlang des Tröndlingrings bis in die Jahnallee wird faktisch eine Grenze gezogen, die es nicht nur Teilnehmer_innen der Demonstrationen für Toleranz und Demokratie sondern darüber hinaus auch unbeteiligten Dritten unmöglich macht, vom Norden der Stadt in den Süden und umgekehrt zu gelangen. Dabei ist in diesem Bereich keine Demonstration angemeldet. Gleiches geschieht mit dem Westring vom Goerdelerring bis zum Neuen Rathaus. Während LEGIDA keine Einschränkungen in der Wegstrecke hinnehmen muss und sich am Bahnhof treffen und sodann, ohne Anmeldung, bis zum Richard- Wagner Platz ziehen darf, wird der Gegenprotest massiv beauflagt. Dabei werden grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt.

Die Beauflagung von Versammlungen richtet sich nach § 15 SächsVersG und darf nur dann erfolgen, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung droht. Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten und folglich stets das mildeste Mittel anzuwenden.

Dies stellt sich am Montag so dar, dass keine Mahnwachen an den Stolpersteinen während des Aufmarsches von LEGIDA stattfinden können, die Evangelische Studierendengemeinde nicht für den Erhalt des Naturkundemuseums demonstrieren darf und die „Initiative für ein Weltoffenes Gohlis“ nicht während der Zeit demonstrieren darf. Dem Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wird wiederholt nicht die angemeldete Route zugesprochen.

Der Gegenprotest wird pauschal für alle Störungen in Haft genommen, die es in der Vergangenheit gegeben hat. Gleiches lässt sich bei LEGIDA nicht behaupten. Dies dürfte maßgeblich mit der polizeilichen Gefahrenprognose zusammenhängen.

Werden die Fakten gegenübergestellt, ist festzustellen, dass eben nicht Grundrechte in Ausgleich gebracht werden sondern faktisch die Grundrechte der Teilnehmer_innen des Gegenprotestes nachrangig behandelt und deutlich stärker eingeschränkt werden. Dies geschieht offensichtlich, um einer pauschal antizipierten Gewalt entgegenzuwirken. An dieser Stelle konstatieren wir, dass die aktuellen Zahlen eine deutliche Sprache sprechen. Die seit dem Auftauchen der *Gidas eklatant steigende Zahl an Übergriffen, Brandanschlägen und Drohungen gegen Geflüchtete und Andersdenkende wären ohne den Hass und die Hetze der völkischen Bewegung nicht denkbar.

Viele Menschen, die sich regelmäßig dem Gegenprotest anschließen, haben Gewalt erlebt und erleben gerade, dass ihre Grundrechte, ihr Recht für die Menschenrechte einzutreten nachrangig behandelt werden.

Eine große Anzahl an Menschen verliert dadurch auch das Vertrauen in den Staat. Wenn das Vertrauen in die Institutionen des Staates sinkt, steigt die Bereitschaft zur Selbstjustiz. Wir laufen Gefahr eine Generation junger Menschen an die Gewalt zu verlieren. Statt der ursächlichen Gewalt wirksam entgegenzutreten, schafft der derzeitige Umgang mit unseren friedlichen Demonstrationen latent neue Gewalt.

Es ist ein Alarmsignal, dass inzwischen auch Vertreter_innen von Kirchen, Gewerkschaften und Parteien ihren Protest gegen diese Art des Handelns deutlich machen und ihr Unverständnis äußern.

Vor diesem Hintergrund fordern wir Sie auf:

  1. umfassend und transparent aufzuklären, wie Polizeiinterna an neonazistische Gruppen gelangen konnten,
  2. Beleidigungen durch Polizeibeamt_innen zu ahnden und zu unterbinden,
  3. den Grundsatz der praktischen Konkordanz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip konsequent anzuwenden und die faktische Demonstration der LEGIDA vom Bahnhof zum Richard-Wagner-Platz zu unterbinden und den Ring wieder freizugeben,
  4. Gegendemonstrationen in Hör- und Sichtweite real zuzulassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jürgen Kasek und Irena Rudolph-Kokot
für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“

Leipzig, den 31. Januar 2016

Download des Offenen Briefes (PDF, 156kB)

Keinen Dialog, keinen Meter! Keinen Platz für Faschismus!

Der 11. Januar 2016 war für mehrere tausend Leipziger_innen erneuter Grund, gegen die faschistische Ideologie der GIDA-Bewegung zu protestieren, die mit ihrem Ableger LEGIDA das einjährige Bestehen in Leipzig erreichen konnte. Anders als beim ersten Auftreten LEGIDAs am 12. Januar 2015 schien dem Protest jedoch die Selbstverständlichkeit zu fehlen, mit der eine offene und demokratische Gesellschaft totalitären, völkischen und rassistischen Ideologien entgegen treten muss.

Bereits im Vorfeld wurde der Protest seitens des sächsischen Verfassungsschutzes kriminalisiert und die Leipziger Fraktion der CDU lehnte die Beteiligung daran schlicht ab. Wo auf der einen Seite Bedrohung durch „linksextremistische“ Gewalttäter heraufbeschworen wurde, wurden auf der anderen Seite Bedrohungen und Gewaltaufrufe durch die Kameradschaftsszene, die sich LEGIDA nicht nur am Jahrestag anschloss, ignoriert oder verharmlost.

Der offensichtlich geplante und koordinierte Angriff von etwa 300 Neonazis auf mehrere Läden in der Connewitzer Wolfgang-Heinze-Straße (Wolfgang Heinze war Mitglied einer Leipziger antifaschistischen Gruppe und wurde am 12. Januar 1945 von den Nationalsozialisten hingerichtet) konnte nur im Rahmen von Verharmlosung und einer in Sachsen immanenten „Blindheit auf dem rechten Auge“ durchgeführt werden. Auch während in Connewitz noch Spenden gesammelt, Läden und Projekte wieder aufgebaut werden, wird seitens der CDU bereits der Ruf laut, „Linksextremismus“ als sächsisches Problem anzusehen und anzugehen.

Dies ist der Hintergrund, vor dem am 1. Februar 2016 der nächste LEGIDA-Aufmarsch stattfinden wird. LEGIDA ist kein Phänomen, das von ein paar „Verwirrten“ oder „Extremen“ in die Stadt getragen wird, und obwohl in Leipzig nicht anschlussfähig, so aber zumindest in der Lage zu bestehen. Wenn das Ziel von Zivilgesellschaft und Politik ist, die Verbreitung faschistischer Ideologie in der Stadt zu verhindern, muss sich dies im gemeinsamen Handeln widerspiegeln. Verharmlosung, Relativierung und Schweigen ermöglichen es dem demokratiefeindlichen Bündnis immer wieder, in Leipzig aufzutreten und von vielen Leipziger_innen als wöchentliche Nervigkeit abgetan zu werden, gerne auch mit dem Hinweis, in Dresden sei es mit PEGIDA doch noch viel schlimmer.

PEGIDA und LEGIDA treten jedoch nicht getrennt auf, sondern gehören ebenso zusammen wie die AfD mittlerweile zu ihnen – wie der Leipziger Kreisvorsitzende der Partei erst kürzlich in einem Annäherungswunsch und dem Vorschlag einer gemeinsamen Großdemonstration auch öffentlich verkündete. Die wöchentlichen Aufmärsche der GIDA-Bewegungen sorgten im vergangenen Jahr bei denjenigen, die sich gegen ihre faschistische Ideologie einsetzen, für Ermüdungserscheinungen und bei einem großen Teil der Zivilgesellschaft für Abstumpfung. Auf diesem Nährboden konnten die zahlreichen „Nein zum Heim“-Initiativen entstehen, die unter besorgt-bürgerlichem Deckmantel auch außerhalb von Dresden und Leipzig gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und entsprechend motivierte Gewalttaten zum sächsischen Alltag werden ließen.

Wenn LEGIDA weiterhin wiederholt in Leipzig auftreten will, muss dem braunen inszenierten Volksfest der Rahmen genommen werden, in dem es stattfinden kann. Die Ideologie der GIDAs, ihrer Ableger und Bündnisse muss eindeutig als faschistisch benannt werden. Dem muss in allen Punkten widersprochen werden. Das gewaltvolle Bedrohungsklima, das LEGIDA und Umfeld gegenüber denjenigen aufbauen, die sich ihnen entgegen stellen, muss ebenso aufgelöst und verhindert werden wie die dauerhafte Bedrohung aller, die nicht in das Weltbild der GIDA-Anhänger_innen passen.

Der Protest, der direkte Widerspruch gegen LEGIDA, ist ein Teil dessen – und die Demonstration des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ am 1. Februar 2016 ab 18 Uhr vom Augustusplatz zum Refugees-Welcome-Platz ein Teil des breiten zivilgesellschaftlichen Protests, der sich LEGIDA an diesem Tag entgegenstellen wird.