Nachdem bekannt wurde, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen einzelne Gruppen und Personen des Aktionsnetzwerkes „Leipzig nimmt Platz“ beobachtet, ruft das Netzwerk dazu auf, nach der Teilnahme an Aktionen und Demonstrationen des Aktionsnetzwerkes eine Anfrage auf Datenauskunft beim Landesamt zu stellen.
„Durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gedeckt hat Jede und Jeder einen Anspruch darauf, zu erfahren welche Daten von ihm oder ihr gespeichert wurden. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss daher das Auskunftsersuchen beantworten“, so Jürgen Kasek, Rechtsanwalt für das Aktionsnetzwerk.
„Wir haben begründeten Verdacht, dass der sächsische Verfassungsschutz willkürlich Daten sammelt und einzelne Personen und Gruppen ohne rechtliche Grundlage überwacht. Den Versuch das Aktionsnetzwerk und damit auch Parteien, Kirchen und Gewerkschaften zu kriminalisieren werden wir nicht unwidersprochen hinnehmen. Wir wollen damit klären, wer und aus welchem Grund überwacht wird, und zudem den Grundrechtsschutz stärken“, so Irena Rudolph-Kokot zum Ansinnen der Aktion.
Das Aktionsnetzwerk wiederholt seine Kritik am Kurs des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Es entsteht der Eindruck, dass das Landesamt nicht die Verfassung schützt sondern selbst zu einem Problem für die Demokratie geworden ist. Immer wieder wird versucht, den Verdacht des „Linksextremismus“ zu konstruieren.
Dabei gilt der Satz, dass da wo es auch in der Mitte braun schimmert, bereits diejenigen als „linksextrem“ verdächtigt werden, die Grundrechte und Demokratie verteidigen.
Anbei ein Musterschreiben zur Einholung einer Auskunft zu den gespeicherten Daten. Betroffene von Überwachungsmaßnahmen werden gebeten, sich beim Aktionsnetzwerk zu melden.
Hintergrund: Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“, zu dem Gewerkschaften, Vereine, Parteien, Initiativen und Kirchen und gehören, hat sich mit dem Ziel gegründet, Widerspruch gegen rassistische, nationalistische und antidemokratische Aufmärsche gewaltfrei deutlich zu machen. Dazu finden regelmäßige offene Treffen statt, in welche die beteiligten Partner Personen entsenden können.
Download: Pressemitteilung und Musterschreiben: Leipzig, den 28. Januar 2016 (PDF, 151 kB)
Musterschreiben
_______________
_______________
_______________
_______________
Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen
Postfach 10 02 47
01072 Dresden
Leipzig, den _______________
Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte erteilen Sie mir auf Grundlage von §18 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzgesetzes sowie §9 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes Auskunft über die durch Ihre Behörde (auch im Weg der Auftragsdatenverarbeitung) zu meiner Person in Systemen der elektronischen Datenerfassung und -verarbeitung gespeicherten Daten, im Besonderen über
- personenbezogene Datensätze, die der sächsische Verfassungsschutz in NADIS pflegt,
- den Zweck der Speicherung sowie
- soweit möglich die Herkunft der Daten und
- im Fall einer Übermittlung deren Empfänger.
Meiner Anfrage liegt ein generelles Informationsinteresse unter Wahrnehmung meines verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zugrunde.
Mit freundlichen Grüßen
_______________
[Unterschrift]