Tag der Befreiung feiern heißt der Opfer gedenken

Der Erich-Zeigner-Haus e.V. ruft gemeinsam mit dem Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ dazu auf, am 8. Mai der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken und auch im laufenden Jahr an diesem Tag die Stolpersteine zu reinigen. Eine gemeinsame Putzaktion soll ab 16 Uhr stellvertretend am Stolperstein von Kurt Günther in der Kurt-Günther-Straße 12 stattfinden. Näheres zur Biographie von Kurt Günther, wie auch zu den Geschichten aller anderen Stolpersteine, ist zu finden unter stolpersteine-leipzig.de.

Diese Aktionsform wurde gewählt, da sie sich gut mit dem Infektionsschutz vereinbaren lässt und allen die Möglichkeit gibt den Tag trotz ausfallender Gedenkveranstaltungen würdig zu begehen. Am 8. Mai jährt sich zum 75. Mal der Tag der Befreiung Deutschlands, aber vor allem der Tag der Befreiung aller von der NS-Diktatur verfolgten Menschen. Viele Millionen Menschen haben die seit 1933 andauernde Diktatur und den Krieg nicht überlebt, viele haben ihr Leben im Kampf gegen das Regime gelassen.

Dazu erklärt Marie Müser von der Grünen Jugend Leipzig: „Schon in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 brannten im gesamten Deutschen Reich unzählige Synagogen. Diese Pogrome bildeten den Auftakt zu einer beispiellosen Entrechtung, Verfolgung und Vernichtung von jüdischen Menschen. Erst am 8. Mai 1945 endete der 2. Weltkrieg in Europa mit der Befreiung durch die Alliierten. Wir möchten diesen Tag nutzen, um gemeinsam die Stolpersteine in Leipzig zu reinigen, die allen Opfern des NS-Diktatur gewidmet sind.“

Henry Lewkowitz, Erich-Zeigner-Haus e.V. ergänzt: „Das Reinigen der Stolpersteine erinnert uns an die einzelnen Schicksale dahinter und daran, dass wir nicht vergessen dürfen, wohin Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz führen können. Das Bewusstsein für die Vergangenheit begründet die Notwendigkeit und die Wichtigkeit für unser gemeinsames und öffentliches Eintreten für Demokratie, Weltoffenheit und Zivilcourage.“

„Im 75. Jahr der Befreiung wird es Zeit, dass der 8. Mai ein bundesweiter regulärer Feiertag wird. Dieser Tag muss für das Gedenken, das Mahnen und das Feiern stehen – umso mehr, wenn Überlebende nicht mehr berichten können. Wir müssen unsere geschichtliche Verantwortung wahrnehmen und den Antifaschismus als zentrale Säule der pluralen Demokratie noch viel stärker in den Mittelpunkt des zivilgesellschaftlichen und politischen Handelns stellen“, so Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk.

Weitere Informationen: facebook.com/events/2836525646394710/

Pressemitteilung: Leipzig, 28. April 2020

Nach abgesagter Versammlung: Aktionsnetzwerk kündigt Rechtsmittel gegen die Corona-Schutz-Verordnung an

Pressemitteilung und Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat die für gestern angekündigte Versammlung nach dem Erhalt der „Ausnahmegenehmigung“ abgesagt. Der Bescheid kam sehr kurzfristig und deswegen war zunächst nur eine knappe Absage unsererseits möglich.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für das Aktionsnetzwerk: „Der Bescheid, welcher uns eine ‚Ausnahmegenehmigung‘ bescheinigte, beinhaltet eine für das Aktionsnetzwerk nicht tragbare Auflage, welche die Teilnehmenden der Versammlung zur Abgabe von personenbezogenen Daten gezwungen hätte. Dies ist aus unserer Sicht auch mit Blick auf die sonstigen Lockerungen, zum Beispiel bei epidemiologisch vergleichbaren Aktivitäten, wie dem Besuch von Wochen- oder Supermärkten, unverhältnismäßig. Wir prangern dies nicht nur als Ungleichbehandlung, sondern als Abwertung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit an.“

Jürgen Kasek, Rechtsanwalt des Netzwerks ergänzt: „Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung an und werden Rechtsmittel einlegen. An dieser Stelle appellieren wir an die Landesregierung, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich wiederherzustellen und dieses Konstrukt der ‚Ausnahmegenehmigung‘ abzuschaffen. Die Kommunen können und müssen aus unserer Sicht auf Grundlage des Versammlungsrechts handeln und nicht auf Grundlage der Entscheidungen der Gesundheitsämter.“

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wird noch in dieser Woche ein Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht Sachsen anstrengen und das in der Rechtsverordnung festgelegte Versammlungsverbot prüfen lassen. Wenn nötig, wird das Aktionsnetzwerk folgend auch Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

All diese Verfahren sind mit Kosten verbunden. Deswegen rufen wir alle Menschen auf, denen die Wiederherstellung dieses Grundrechtes wichtig ist, für die Verfahren zu spenden.


Ausführliche Stellungnahme des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“ zur aktuellen Situation der Versammlungsfreiheit in Sachsen

Gilt das Grundgesetz in Sachsen auch während der Krise?

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ hat die für den gestrigen Tag angekündigte Versammlung kurzfristig abgesagt. Wir betonen, dass Meinungsaustausch und öffentlicher Disput auch in Krisenzeiten möglich sein muss, um – wie es der Ethikrat der Bundesregierung anmahnt – eine öffentliche Debatte um die „neue Normalität“ und die „Lockerungen“ zu führen.

Mit der Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 20. April Gültigkeit erlangte, wurden Versammlungen wieder denkbar. In Sachsen bleiben Versammlungen regulär verboten und können nur ausnahmsweise mit Genehmigung zugelassen werden. Das ist nichts anderes als eine autoritäre Anmaßung. Es mutet wie ein schlechter Scherz an, wenn die Landesregierung behauptet, dass Versammlungen wieder möglich seien. Die Landesregierung wird ihrer Verantwortung zur Politikgestaltung nicht gerecht, wenn sie den Kommunen dieses in der aktuellen Form untaugliche Instrument für die Praxis vor Ort an die Hand gibt. Das ist im demokratischen Sinne schlicht verantwortungslos.

Wir als Versammlungsanmelderin bzw. Versammlungsleiterin sollten laut Bescheid der Stadt Leipzig Namen, Vornamen, Adressen und Telefonnummern der Teilnehmenden erfassen. Dies ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig.

Versammlungen ermöglichen, die individuelle Meinung öffentlich wahrnehmbar zu vertreten. Genauso wie Übersichtsfotografien ausdrücklich erlaubt sind, ist es verboten, in Versammlungen Porträtaufnahmen anzufertigen. Gesicht zu zeigen, bedeutet nicht, die eigenen Personalien bei der Versammlungsleitung oder gar bei der Versammlungsbehörde abzugeben. Genau das war aber Inhalt der Ausnahmegenehmigung: Die Daten der Teilnehmenden sollten ohne weitere Bedingung „auf Verlangen dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig übergeben“ werden. Abgesehen davon, dass das Aktionsnetzwerk sich nicht in der Lage sieht, die persönlichen Daten rechtssicher zu verwahren, wäre dieser Vorgang für uns schlicht unvorstellbar.

Alle übrigen Auflagen, die dem Infektionsschutz dienen, wie Vermummung, Begrenzung der Teilnehmendenzahl, Desinfektion der Mikrophone, Eingrenzung des Versammlungsareals durch Kennzeichnung und Abstandsregelung, hätten wir mitgetragen.

Wir können nicht nachvollziehen, dass bei epidemiologisch vergleichbaren Aktivitäten, wie der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder beim Einkauf in einem großen Supermarkt, keine personenbezogenen Daten als Voraussetzung für eine „Teilnahme“ erhoben werden. Dies ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern eine eklatante Verletzung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.

Die aktuellen Maßnahmen zeigen, dass sich politische Entscheidungsträger*innen in Teilen blind der kapitalistischen Markt- und Verwertungslogik unterordnen. Auch wenn es wichtig ist, die Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen, sollte jetzt vor allem die Wiederherstellung der hart erkämpften Grund- und Freiheitsrechte, wozu die Versammlungsfreiheit zählt, im Vordergrund stehen.

Wir fragen, warum es möglich ist, dass alle Geschäfte wieder geöffnet haben und sich heute in der Landeshauptstadt Dresden lange Schlangen bildeten, um an Masken zu kommen, während Spielplätze geschlossen bleiben? Wir fragen, warum Menschen sich in Schlangen aufhalten dürfen, aber Versammlungen, die Abstands- und Hygieneregeln befolgen, nicht erlaubt sind. Welche Bedeutung haben Grundrechte in Deutschland, wenn zuerst ein Wettbewerb um das energischste Durchgreifen entfacht wird, um dann zu konstatieren, dass geprüft werden müsse, wann welche Freiheiten wieder zurückgegeben werden können?

Welcher Schluss soll aus der Krise gezogen werden? Wir beobachten derzeit, dass die Krise als Brandbeschleuniger für autoritäres Vorgehen wirkt und Grundrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien allzu schnell unter dem Vorwand des Krisenmanagements ausgesetzt werden. Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung in diesem Punkt an und werden Rechtsmittel einlegen.

An dieser Stelle appellieren wir an die Landesregierung, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit grundsätzlich wiederherzustellen und dieses Konstrukt der „Ausnahmegenehmigung“ abzuschaffen.

Fakt ist, dass ein autoritärer Wandel die freiheitliche, demokratische Grundordnung Deutschlands verändert. So lassen sich auch auf Bundesebene viele Beispiele für den Abbau dieser Rechte finden. Jüngst gab es für die auch so schon beanspruchten Berufsgruppen eine Aufweichung des Arbeitsrechts, indem über 60 Wochenstunden Arbeitszeit ermöglicht wurden. Weder ist der Wandel selbst, noch ein Protest deutlich wahrzunehmen, weil sehr viele Menschen, auch jene, die sich selbst als progressiv oder liberal verstehen, bereit sind, für die Notwendigkeit des Infektionsschutzes hinter hart erkämpfte Standards zurückzufallen.

Wir müssen nach der Krise mit aller Kraft dafür kämpfen, dass die Eingriffe, die zu akuten Krisen-Zeiten zur Eindämmung des Virus beigetragen haben, vollumfänglich zurückgenommen werden.

Wir befürchten, dass sich eine Mehrheit der Menschen unbeteiligt am Geschehen zeigt und die Auflagen kaum öffentlich hinterfragt werden. Neben Rücksicht, Übernahme von Verantwortung und Solidarität ist Wachsamkeit das oberste Gebot. Eine Wachsamkeit gegen ein Weghören und Wegsehen. Wachsamkeit gegen eine einfache Billigung der Maßnahmen. Wachsamkeit auch gegen eine neue Obrigkeitshörigkeit, durch die sich Menschen die Antworten diktieren lassen, anstatt selbst nach Lösungen zur Eindämmung des Virus zu suchen. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, in der die Legislative von Ausnahmeregelungen Gebrauch macht.

Wenn die Regierungen meinen, dass Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit Verhandlungsmasse sind, die unter dem Eindruck der Krise abgeschafft werden können, müssen sie mit Protest jener rechnen, die weiterhin einen kritischen Blick auf politische Entscheidungen wahren und sich als Verfechter*innen der Demokratie und demokratischer Grundrechte verstehen.

Pressemitteilung: Leipzig, 21. April 2020

Versammlungsfreiheit schützen – auch in Zeiten der Krise

Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ ruft am 20. April ab 18 Uhr zu einer Versammlung auf den Marktplatz in Leipzig auf. Wir wollen gemeinsam für die Wahrung der Versammlungsfreiheit gerade in Zeiten von Corona demonstrieren.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot für „Leipzig nimmt Platz“: „Ab 20. April werden die Ausgangsbeschränkungen zu Gunsten von Kontaktbeschränkungen aufgehoben. Das öffentliche Leben soll langsam hochgefahren werden, Ladengeschäfte werden wieder geöffnet und ab 4. Mai auch weitere Dienstleister, wie zum Beispiel Friseure sowie auch Schulen schrittweise. Wir vermissen aber schmerzlich den Plan, wie man ein wesentliches Grundrecht, das des Artikels 8 im Grundgesetz – also die Versammlungsfreiheit – wieder in Kraft setzt. Wir wollen mit der Versammlung zeigen, dass sich Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit miteinander vertragen. Wir werden uns unter Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mit Mundschutz (Maske, Tuch, Schal) versammeln. Auch die Zahl der Teilnehmenden haben wir entsprechend der Versammlungsfläche auf 100 Personen begrenzt. Wir hoffen, dass unsere Botschaft bei den politisch Verantwortlichen Gehör findet.“

Jürgen Kasek, Rechtsanwalt des Aktionsnetzwerkes, ergänzt: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 16. April uns den Rücken gestärkt. Es hat festgehalten, dass pauschale Verbote mit Verweis auf eine Allgemeinverfügung nicht rechtens sind. Die Versammlungsfreiheit ist für die Demokratie konstitutiv. Deswegen muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Gefahr besteht. Das pauschale zeitweise Verbot der Versammlungsfreiheit kann nie verhältnismäßig sein. Und diese Diskussion müssen wir als Gesellschaft führen und aushalten. Deswegen werden wir, wenn nötig, auch den Rechtsweg beschreiten.“

Für die Klageverfahren rufen wir alle Unterstützerinnen und Unterstützer zu Spenden auf. Für Spendenquittungen bitten wir um eine Mail an .

Aufruf: Versammlungsfreiheit schützen – auch in Zeiten der Krise

Das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” hat sich in zwei längeren Beiträgen mit der Einschränkung von Grundrechten durch die Verordnungen des Freistaates Sachsen befasst. Nun sollen ab 20. April die Ausgangsbeschränkungen zu Gunsten von Kontaktbeschränkungen aufgehoben und das öffentliche Leben langsam hochgefahren werden. So erarbeitet die Landesregierung einen Plan zur schrittweisen Öffnung von Schulen und Kita. Ladengeschäfte werden wieder geöffnet und ab dem 4. Mai sollen einige Dienstleistungsgewerbe ihren Betrieb aufnehmen. Wir alle vermissen aber schmerzlich die politische Absichtsbekundung, ein wesentliches Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG) wieder in Kraft zu setzten.

Es ist nicht zu akzeptieren, dass Wirtschaft und Konsum so viel wichtiger sind als die Versammlungsfreiheit! Wurde darüber überhaupt beraten? Haben sich die politisch Verantwortlichen mit Auflagen befasst, die nach Versammlungsrecht möglich sind? Oder sind vielleicht wesentliche Grundrechte gar nicht mehr im Fokus der Landespolitik? Gerade in Leipzig haben 1989 zigtausende Menschen genau für dieses Grundrecht unter Lebensgefahr demonstriert.

Auch im Aktionsnetzwerk ist Konsens, dass der Schutz des menschlichen Lebens oberste Priorität hat. Deswegen wurde in der Zeit der Ausgangsbeschränkungen fast selbstverständlich zu Online-, Foto- und Kunstaktionen unter Beachtung aller Regeln aufgerufen. Da es eine Neubewertung der Lage gibt und keine “triftigen Gründe” für das Verlassen des eigenen Haushaltes mehr notwendig erscheinen, fordert das Aktionsnetzwerk ebenso eine Neubewertung der Möglichkeit, die eigene Meinung persönlich und öffentlich kundzutun. Die ab 20. April geltenden Infektionsschutzauflagen erscheinen vereinbar mit dem Versammlungsrecht, gerade wenn sich alle an einer Kundgebung Beteiligten an diese Auflagen halten.

Das Aktionsnetzwerk “Leipzig nimmt Platz” ruft zu einer Versammlung am 20. April ab 18 Uhr auf den Leipziger Marktplatz auf. Wir wollen gemeinsam für die Wahrung der Versammlungsfreiheit gerade in Zeiten von Corona demonstrieren. Mit der Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Metern zwischen den Teilnehmer*innen sowie mit Mundschutz (Maske, Tuch, Schal etc.) wird der Infektionsschutz gewährleistet. Die Anzahl der Beteiligten auf 100 Personen begrenzt.

Das Aktionsnetzwerk will klarstellen, dass der Schutz der persönlichen Gesundheit und Freiheitsrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen und ein deutliches Zeichen an die politisch Verantwortlichen senden.

Weitere Informationen: https://www.facebook.com/events/240415603776366/

Leipzig, 17. April 2020
Pressemitteilung und Aufruf des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“

Grundrechte unter Druck – Wir bleiben wachsam

Im Zuge der Änderungen der Allgemeinverfügung und des Erlasses einer Rechtsverordnung in Sachsen sowie unter dem Eindruck der repressiven Maßnahmen gegen die Aktion der Seebrücke, hat das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ seinen Text zum Thema Schutz der Freiheitsrechte fortgeschrieben.

Dazu erklärt Jürgen Kasek, Stadtrat und Rechtsanwalt: „Wir wollen uns eine Meinung zu den Folgen der beschlossenen Einschränkungen bilden, nicht abschließend, sondern als einen gegenwärtigen Standpunkt. Diese möchten wir im Hinblick auf die Grundrechte betrachten und damit letztlich auch den Rechtsstaat, der ebenso unter Druck geraten ist. In einer Zeit, in der die Grundrechte per Allgemeinverfügung und Verordnung fast aufgehoben werden können, ohne wirksame demokratische Kontrolle und ohne jeden gesellschaftlichen Aufschrei, ist es notwendig, eine deutliche Warnung auszusprechen und zur Wachsamkeit aufzurufen.“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für das Aktionsnetzwerk: „Der Rechtsstaat verlangt, dass Eingriffe in Grundrechte eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage haben müssen, die vorliegend nicht ersichtlich ist. Aber es zeigt auch, dass neben anderen sogar progressive Menschen nach Grundrechtseinschränkungen rufen und diese nicht nur widerspruchslos hinnehmen, sondern Ausgangssperren fordern. Eine der größten Gefahren besteht darin, dass die jetzt durchgeführten Maßnahmen, die sich als wirksam erweisen, einen neuen Zustand der Dauerhaftigkeit nach sich ziehen. Die Versuchung, ähnlich wie in autoritär regierten Ländern, die Daten der Bürger zu sammeln und die Freiheitsrechte absolut einzuschränken, ist gegenwärtig und noch nie war die Gefahr so groß wie jetzt, dass einzelne Grundrechte ganz aufgehoben werden könnten.“

Pressemitteilung: Leipzig, 6. April 2020

Humanität und Rechtsstaatlichkeit wahren – gerade in diesen Zeiten

Vor ein paar Wochen gab der Bundesinnenminister der Forderung vieler Kommunen und Länder nach und erklärte die Bereitschaft, unbegleitete und gefährdete Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Einen Haken hatte und hat die Sache aber, er besteht auf einer gesamteuropäischen Lösung. Das ist zynisch. Wir haben die Kapazitäten und auch die Möglichkeiten, selbst in dieser Ausnahmezeit, die Kinder aus ihrem Elend auf den griechischen Inseln zu befreien und ihnen bei uns in Deutschland Schutz zu geben. Es ist mehr als höchste Zeit zu handeln! Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, im Sinne der Humanität wenigstens vereinzelt Kindern das Leben zu retten. Denn das Virus, was uns hier schon vor große Herausforderungen stellt, wird in der desolaten Lagersituation etlichen Tausenden den Tod bringen.

Aber auch jenseits der Situation in Griechenland und an dessen Grenzen gestaltet sich die Lage für Schutzsuchende und über die Resettlement-Verfahren zu uns kommende Menschen gerade schwierig, da diese Verfahren teilweise außer Kraft gesetzt wurden und auf Grund von Grenzschließungen auch faktische Aufnahmestopps geschaffen wurden.

Maßnahmen, wie das Aussetzen der Resettlement-Verfahren oder Aufnahmestopps, untergraben das Grundrecht auf Asyl, welches auch in Zeiten von Corona weiter gelten muss. Noch schlimmer sind aber die landesweiten Schließungen der Asylberatungsstellen der Dachverbände. Diese bieten fast keine Präsenzberatung mehr an, welche für die Betroffenen existenziell notwendig ist. Damit kann die, den Geflüchteten zustehende, qualifizierte Beratung kaum noch stattfinden und Fristen können nicht gewahrt, sowie Rechtsmittel nicht eingelegt werden.

Wir verlangen, dass die Bundesregierung sämtliche Verfahren ruhend stellt und bis zum Ende der Pandemie keine Negativbescheide erlassen werden. Außerdem fordern wir die Aussetzung der Verfahren und Fristen für Widersprüche und Klagen nach dem Asylrecht, sowie eine generelle Aussetzung aller Abschiebungen. Dies kann für die Betroffenen und die Beschäftigten im System Rechtssicherheit herstellen. Das Virus darf weder die Humanität noch die Rechtsstaatlichkeit untergraben!

Außerdem ist eine schnellere Zuweisung an die Kommunen, die Plätze in kleineren Unterkünften anbieten können, gerade jetzt notwendig. Die großen Erstaufnahmeeinrichtungen bergen durch die hohe Belegungszahl und die Vielzahl an gemeinschaftlich genutzten Räumen, extrem hohe Risiken für die Verbreitung des Virus, wie jüngst das Beispiel der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig zeigte.

Die Erstaufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Straße im Süden der Stadt musste am vergangenen Samstag einen Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp aussprechen und isoliert sich. Anlass waren zwei an COVID-19 positiv getestete und daher vermutlich infizierte junge Menschen, die umgehend in einen Isolationsbereich in der Einrichtung gebracht werden mussten. Danach wurde das gesamte betroffene Gebäude geschlossen und die zuständigen Mitarbeiter*innen in Quarantäne nach Hause geschickt.

Wir wundern uns, warum präventativ keine Maßnahmen in solchen Einrichtungen getroffen worden waren. Das Risiko beziehungsweise die Gefahr eines erhöhten Ansteckungspotenzial auf engerem Raum müsste den verantwortlichen Personen doch bekannt gewesen sein? Wie kann es soweit kommen, dass aufgrund grober Nachlässigkeit eine ganze Unterkunft abgeriegelt wird?!

Für uns steht fest: wir stehen solidarisch an der Seite der vielen auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Elend befindlichen Menschen. Wir rufen alle Menschen in Leipzig, Sachsen und ganz Deutschland dazu auf, sich mit den Geflüchteten in den vielen Einrichtungen zu solidarisieren, sie zu unterstützen und gerade in der jetzigen Zeit für die Wahrung ihrer Rechte einzutreten.

Grundrechte unter Druck

Die ganze Welt befindet sich im Ausnahmezustand, so auch die Bundesrepublik. Grenzkontrollen, Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Ausgangssperren – das hat es in diesem Ausmaß im demokratischen Nachkriegsdeutschland noch nicht gegeben. Es ist klar und unumstritten, dass die Politiker*innen handeln müssen, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Für uns ist aber auch klar, dass alle Eingriffe in die Grundrechte verhältnismäßig sein und bleiben müssen. Deswegen hat das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ einen Text verfasst, welcher dieser Pressemitteilung beigefügt und veröffentlicht wird.

Dazu erklärt Clara Anna Hoffmann von der Grünen Jugend: „Wir wollen eine Diskussion zum Umgang mit den Grundrechten in Zeiten von Krisen anstoßen, aber auch einen Ausblick wagen. Wir stellen die Frage, ob wirklich alle Maßnahmen verhältnismäßig und ob die gewählten Verfahren, trotz des Zeitdrucks, angemessen sind. Eine kritische Betrachtung verdient auch die bislang vollkommen fehlende und durch politische Akteure zu kommunizierende Begleitung der Eingriffe in die Grundrechte. Auch Selbstkritik ist uns wichtig. Wir, uns als emanzipatorische Kräfte Verstehende, waren und sind zu leise bei diesem Thema. Wir sind überzeugt: dies soll und muss sich dringend ändern!“

Irena Rudolph-Kokot ergänzt für das Aktionsnetzwerk: „Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, um die Bedeutung der Freiheitsrechte für unser demokratisches Gemeinwesen herauszustellen und die Diskussion darauf lenken, wie wir unsere Gesellschaft noch partizipativer gestalten können. Dabei müssen wir immer im Blick haben, wie schnell demokratische, freiheitliche Strukturen scharfen Kontrollen und Einschränkungen der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit weichen können. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Freiheitsrechte pandemieresistent bleiben und alle Einschränkungen wieder zurückgenommen werden. Lasst uns für mehr Freiheit nach der Pandemie kämpfen!“

Pressemitteilung: Leipzig, den 26. März 2020