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Leipzig, 18. Juni 2026
Pressemitteilung des Aktionsnetzwerks „Leipzig nimmt Platz“
Landesregierung plant Frontalangriff auf die Bürger:innenrechte
Das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ wendet sich mit einem offenen
Brief an die sächsischen Landtagsabgeordneten von SPD und BSW und
fordert Sie auf, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes in
seiner aktuell geplanten Form nicht zuzustimmen.
Dazu erklärt Daniel Büchner: „Der Entwurf führt zu einem massiven Ausbau der polizeilichen Befugnisse, ohne die tatsächliche Notwendigkeit auch
nur ansatzweise belegen zu können. Für eine kritische Zivilgesellschaft
ist der Entwurf daher ein unverhältnismäßiges Überwachungspaket, das von einem tiefen Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgern zeugt. Für uns ist die ausgehandelte Einigung ein sicherheitspolitischer
Offenbarungseid und ein frontaler Angriff auf unsere Bürger:innenrechte.
Dass die demokratiegefährdenden Instrumente, wie Quellen-TKÜ,
biometrische Live-Gesichtsscans und KI-Mustererkennung weiterhin im
Gesetzentwurf enthalten sind, ist für uns besonders besorgniserregend,
da sie die Logik polizeilichen Handelns strukturell verändern und weit
über die verfassungsrechtlich gebotenen Reparaturen hinausgehen.“
Irena Rudolph-Kokot ergänzt für das Aktionsnetzwerk: „Wir sehen mit der
Novelle eine strukturelle Entgrenzung polizeilicher Machtbefugnisse.
Durch die neuen, vagen Eingriffsschwellen und das massenhafte
Zusammenführen und Analysieren verschiedenster Datenpools geraten
Menschen auf Basis von absolut intransparenten Wahrscheinlichkeiten in
den polizeilichen Fokus. Damit wird die Unschuldsvermutung de facto
abgeschafft. Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.“
Wir erwarten von den Abgeordneten im sächsischen Landtag eine
konsequente und rechtssichere Beschränkung auf die zwingend gebotenen
verfassungsrechtlichen Reparaturen.
Sehr geehrte Abgeordnete von SPD und BSW im Sächsischen Landtag,
wir fordern Sie auf, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes
in seiner aktuell geplanten Form nicht zuzustimmen. Der Entwurf führt zu
einem massiven Ausbau der polizeilichen Befugnisse, ohne die
tatsächliche Notwendigkeit auch nur ansatzweise belegen zu können. Für
eine kritische Zivilgesellschaft ist der Entwurf daher ein
unverhältnismäßiges Überwachungspaket, das von einem tiefen Misstrauen
des Staates gegenüber seinen Bürgern zeugt.
Für uns ist die ausgehandelte Einigung ein sicherheitspolitischer
Offenbarungseid und ein frontaler Angriff auf unsere Bürger:innenrechte.
Dass die demokratiegefährdenden Instrumente, wie Quellen-TKÜ,
biometrische Live-Gesichtsscans und KI-Mustererkennung weiterhin im
Gesetzentwurf enthalten sind, ist für uns besonders besorgniserregend,
da sie die Logik polizeilichen Handelns strukturell verändern und weit
über die verfassungsrechtlich gebotenen Reparaturen hinausgehen. Wir
erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer
Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen
beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins
polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat
vorliegen.
Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden
nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt
den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese
Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis
heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen
Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich
verhindert werden.
Der Entwurf ist zudem handwerklich schlecht gemacht und missachtet den
verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsgrundsatz. Der Gesetzgeber
ermächtigt die Staatsregierung, die Kernbereiche der technologischen
Überwachung (wie konkrete Suchbegriffskategorien und
Entscheidungslogiken) nachträglich per Rechtsverordnung festzulegen.
Grundrechtseingriffe dieser Tragweite gehören für uns zwingend in eine
öffentliche und transparente parlamentarische Debatte.
Wir sehen mit der Novelle eine strukturelle Entgrenzung polizeilicher
Machtbefugnisse. Durch die neuen, vagen Eingriffsschwellen und das
massenhafte Zusammenführen und Analysieren verschiedenster Datenpools
geraten Menschen auf Basis von absolut intransparenten
Wahrscheinlichkeiten in den polizeilichen Fokus. Damit wird die
Unschuldsvermutung de facto abgeschafft.
Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen
erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von
Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre
Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch
biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch
intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten,
wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv
eingeschränkt.
Je größer und unübersichtlicher die zusammengeführten polizeilichen
Datenpools werden, desto größer wird die Gefahr von illegalen
Datenabfragen und internem Missbrauch, da wirksame technische
Kontrollmechanismen fehlen. Aus unserer Sicht wird dieses Machtgefälle
die Bereitschaft zu juristischen Auseinandersetzungen mit
Polizeibeamt:innen noch einmal drastisch reduzieren.
Nach unserer Einschätzung führt auch der im Änderungsantrag ergänzte
Richtervorbehalt zu keiner positiveren Bewertung des Entwurfs. Die
Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein
Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches
Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des „Adenauer
SRP+” des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) beim CSD in Döbeln
Ende September 2025.
Der Gesetzentwurf bleibt darüber hinaus ein schlüssiges Konzept
schuldig, wie das Problem von diskriminierenden Mustern und Vorurteilen
in polizeilichen KI-Systemen gelöst werden soll. Es gibt bisher schlicht
kein verlässliches Verfahren für „bias-freie“ historische Realdaten.
Wir erwarten von Ihnen stattdessen eine konsequente und rechtssichere
Beschränkung auf die zwingend gebotenen verfassungsrechtlichen
Reparaturen.