Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nur bestätigt, was Menschenrechtsorganisationen, zivilgesellschaftliche Initiativen, Jurist*innen und Wissenschaftler*innen seit Jahren betonen: Die AfD ist nicht nur in Teilen, sondern in ihrer Gesamtheit als extrem rechts einzustufen. Ihre Programmatik, ihre Reden und öffentlichen Äußerungen machen deutlich, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch einen völkischen Nationalismus, basierend auf einem ethnischen Volksbegriff, ersetzen will. Die Rhetorik und Ideologie der AfD sind geprägt von Hass, Hetze und offenen Angriffen auf die Menschenrechte.
Wir stützen uns nicht auf die Einschätzung eines Verfassungsschutzes, der selbst eine demokratietheoretisch fragwürdige Institution ist und dessen eigenes Handeln ebenfalls kritisch zu betrachten ist. Ebenso wenig verlassen wir uns auf einen Staat, dessen politische Verantwortungsträger*innen in den letzten Jahren maßgeblich zum Aufstieg einer extrem rechten Partei beigetragen haben – sei es durch Verharmlosung, Ignoranz oder stille Kooperation.
Doch wann, wenn nicht jetzt, ist der Zeitpunkt gekommen, um die Debatte über ein AfD-Verbot zu führen – so wie es das Grundgesetz als Lehre aus dem Nationalsozialismus vorsieht? Wie wollen wir die Menschenrechte schützen, wenn führende Politiker*innen sich immer wieder wegducken und damit zeigen, dass sie aus der Geschichte nichts gelernt haben? Das Grundgesetz ist als Konsequenz aus den Verbrechen des Nationalsozialismus entstanden – sein Kern ist antifaschistisch.
Die historische Verantwortung scheint in Vergessenheit zu geraten. Immer mehr Stimmen aus der CDU fordern eine Aufweichung der sogenannten Brandmauer zur AfD – und schaffen damit Raum für die weitere Normalisierung eines völkischen Nationalismus, der schon einmal in einer Katastrophe mündete. Ein wachsendes Maß an Geschichtsvergessenheit, die Bereitschaft, die deutsche Vergangenheit hinter sich zu lassen, und eine weitverbreitete Unkenntnis über die historischen Zusammenhänge führen dazu, dass das einst Unvorstellbare wieder möglich erscheint. Der Holocaust-Überlebende Primo Levi mahnte: „Es ist geschehen, also kann es wieder geschehen. Das ist der Kern dessen, was wir zu sagen haben.“ Diese Worte sind heute aktueller denn je.
Wann also, wenn nicht jetzt – in einer Zeit, in der sich mehr als ein Viertel der Wähler*innen vorstellen kann, eine Partei zu wählen, die unsere Geschichte leugnet, Menschen ausgrenzt und letztlich mörderischen Nationalismus fördert – wollen wir endlich handeln? Wie viele rechtsextreme, rassistische und antisemitische Übergriffe, Vorfälle und Straftaten müssen noch geschehen, bevor wir tätig werden?
Wir wissen, dass ein Parteiverbot demokratietheoretisch ein schwerwiegender Schritt ist. Doch das Grundgesetz sieht ein solches Verbot als Ultima Ratio vor – um eine Wiederholung der dunkelsten Kapitel unserer Geschichte zu verhindern. Während rechter Terror zunimmt, betreibt die Politik mit Sündenbock-Narrativen gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte eine gefährliche Mitverantwortung.
Es ist geschehen. Es darf nie wieder geschehen! Deshalb braucht es heute nicht Spaltung, sondern Solidarität. Nicht Abgrenzung, sondern ein klares gemeinsames Bekenntnis: Der völkische Nationalismus bedroht uns alle.
Wir rufen daher dazu auf, sich am 11. Mai an dem bundesweiten Aktionstag zu beteiligen! Gemeinsam für Demokratie, Menschenrechte und eine Zukunft ohne Hass!