Nach Polizeigewalt in Lützerath: Anzeige gegen Polizeipräsidenten von Aachen

An den Protesten in Lützerath haben sich auch mehrere hundert Menschen aus Leipzig beteiligt. Ebenfalls waren etliche Personen aus unserem Netzwerk vor Ort. Einige von Ihnen wurden erheblich körperlich verletzt und traumatisiert. Im Nachgang des Geschehens, stellvertretend für viele Betroffene, haben wir Anzeige u. a. wegen Körperverletzung und Störung einer Versammlung gegen die Polizei und insbesondere gegen den Polizeipräsidenten eingereicht.

Zu den rechtlichen Ausgangsbedingungen: Der zuständige Landkreis Heinsberg hatte vorab eine Allgemeinverfügung mit einem Betretungsverbot erlassen, das aber nur Lützerath selbst und einige umliegende Flurstücke betraf. Allerdings war vor Ort weder ersichtlich, welche Bereiche hiervon erfasst waren, noch wurde dies kommuniziert. So war es den Menschen auf freiem, nicht umfriedetem Feld, nicht möglich zu unterscheiden, welche Flächen von der Verfügung betroffen waren und welche nicht. Die Polizei hätte vor dem Einsatz von Gewalt die bestehende Spontanversammlung, von der zu keiner Zeit eine Gefahr ausging, auflösen müssen. Aus unserer Sicht liegt damit eine Störung einer Versammlung nach § 7 Versammlungsgesetz des Landes NRW zu Lasten der Polizei vor. Vor dem Einsatz von unmittelbarem Zwang muss dieser zudem angekündigt werden, was in etlichen Fällen nicht geschah.

Das Ausmaß der Polizeigewalt war beträchtlich. Dass verletzte Versammlungsteilnehmende zum Teil mit Knochenbrüchen und Platzwunden behandelt werden mussten, spricht nicht für einen deeskalativen Polizeieinsatz. Der Einsatz muss rasch aufgearbeitet werden. Dass die Polizei zudem die Pressearbeit von RWE mit übernommen hat, spricht für sich.

Zahlreiche Jugendliche und junge Erwachsene waren mit vor Ort und haben dort friedlich demonstriert. Nach Hause fuhren viele mit Prellungen und Platzwunden. Wir haben deswegen Anzeige gegen den Einsatzverantwortlichen eingereicht.

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