Sächsischer Verfassungsschutz korrigiert Fehler im Bericht 2015

Antwort des Verfassungsschutz Sachsen vom 02.06.2017

In der Nacht vom 19. zum 20. Oktober 2015 wurden aus Dresden zurückkehrende Demonstrations­teilnehmer*innen bei NoPEGIDA im Hauptbahnhof Leipzig von LEGIDA-Anhänger*innen attackiert. Auf einem danach verbreiteten Video ist zu sehen, wie ein aggressiver Mann die Zurückkehrenden mit einem Messer bedroht. Weitere Personen sind mit Zaunslatten oder ähnlichen Gegenständen bewaffnet und setzen diese auch ein.

Trotz dieser offensichtlichen Beweise und einer Anzeige wurde am folgenden Tag die Meldung verbreitet, dass zurückkehrende PEGIDA-Anhänger*innen angegriffen worden seien. So wurde es auch im Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen für das Jahr 2015 aufgegriffen, um eine vorgebliche Gewaltbereitschaft im Protest gegen Legida herauszustellen.

Am 10. April 2017 fand im Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen die Person statt, die das Messer bei sich führte und andere Menschen bedrohte. Es handelt sich dabei um Kevin D., der bereits seit den 1990-er Jahren als Neonazi in Erscheinung trat und seitdem 15 Vorstrafen gesammelt hat. Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und hat den Angeklagten in der ersten Instanz zu acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Damit ist klar, dass sich das Geschehen am 19./20. Oktober 2015 anders abgespielt hat als von den offiziellen Stellen vermeldet.

Nach der Gerichtsentscheidung wandten sich Vertreter*innen von „Leipzig nimmt Platz“ an den Präsidenten des Sächsischen Verfassungsschutzes Gordian Meyer-Plath, um eine Richtigstellung zu erreichen. Nun kam die Antwort, und der Verfassungsschutz räumte Fehler ein. Im Bericht wurde unter dem Kapitel „Subkulturell geprägte rechtsextremistische Szene“ auf Seite 153 folgender Satz ergänzt: „So wurden z. B. am 20. Oktober 2015 rückkehrende PEGIDA-Gegner am Leipziger Bahnhof tätlich angegriffen.“

„Wir begrüßen diesen ersten Schritt zu einer hoffentlich sich noch entwickelnden Fehlerkultur des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Allerdings sehen wir nach wie vor die Existenz einer solchen, vom Parlament nur schwer kontrollierbaren, Behörde kritisch. Wie das Kapitel NSU zeigt, hat der VS auch Anteil am Erstarken von rechtsterroristischen Gruppen“, so Irena Rudolph-Kokot.

Die Lageberichte des Amtes dienen den Ordnungsbehörden regelmäßig als Grundlage von Gefahrenprognosen für angemeldete Demonstrationen. „Aus unserer Sicht erfüllt das Landesamt insbesondere mit diesen Berichten nicht die Aufgabe, die Verfassung und damit die Grundrechte zu schützen, sondern trägt massiv dazu bei, diese einzuschränken. Eine Diskussion, wie die Demokratie geschützt werden kann, auch vor diesem Verfassungsschutz, ist daher unumgänglich“, schließt Jürgen Kasek ab.

Pressemitteilung: Leipzig, den 27. Juli 2017

4 Gedanken zu „Sächsischer Verfassungsschutz korrigiert Fehler im Bericht 2015“

      1. Aber der Verfassungsschutz schrieb doch, dass sie angegriffen wurden. Die haben das doch gar nicht zurückgenommen. Der oben zitierte Satz dazu steht doch noch in deren Bericht 2015. Was soll das?

        1. Tatsächlich ist das ein wichtiger Einwand und für uns auch unverständlich. Wie du dir vielleicht vorstellen kannst, ist es jedes Mal ein ziemlicher juristischer Aufwand mit riesigen zeitlichen Abständen: unser Schreiben an den VS hatten wir Ende April abgesendet, die Antwort kam Anfang Juli. Wenn wir uns aufraffen können, schieben wir das nochmal an. Aber wahrscheinlich besteht der VS dann sowieso auf irgendeiner abstrusen Gegenanzeige, die im Zusammenhang gestellt wurde und die uns bisher nicht bekannt ist. Und da gilt dann immer Datenschutz usw. usf.

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