PM: Ziviler Ungehorsam ist kennzeichnend für eine aufgeklärte Gesellschaft

Zum Demonstrationsgeschehen am 2. Mai 2016

Am 2. Mai 2016 beteiligten sich mehr als 1000 Menschen an den Protesten gegen das menschenfeindliche LEGIDA Bündnis. Allein der Demonstration des Aktionsnetzwerks, die unter dem Motto „Solidarität – Für soziale Gerechtigkeit“ über den Innenstadtring lief, schlossen sich über 750 Personen an.

Kurz nach 19 Uhr ließen sich einige hundert Menschen auf dem Martin-Luther-Ring nieder, um im Rahmen des friedlichen zivilen Ungehorsams ihren Protest gegen LEGIDA kundzutun, während der vordere Teil der Demonstration weiter zum Richard-Wagner-Platz zog. Mit Ordnungsamt und Polizei wurde über die Legalisierung dieser spontanen Versammlung verhandelt. Die Entscheidung des Ordnungsamtes, die Spontanversammlung nur auf einer Ringseite zuzulassen, stieß auf Unverständnis des Verhandlungskollektivs.

„Die Entscheidung von Ordnungsamt und Polizei, eine Ringseite zu räumen, erscheint gerade vor dem Hintergrund, dass die sitzende Versammlung auf dem Ring etwa so viele Teilnehmende umfasste wie der LEGIDA-Marsch, unverhältnismäßig. Anstelle einer gewissenhaften Abwägung und Entscheidung im Sinne der Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit der auf dem Ring Protestierenden, setzten die Behörden auf Repression. Das ist nicht zu akzeptieren und ein Kniefall vor LEGIDA“, so Juliane Nagel, die an den Verhandlungen teilnahm.

Obwohl der LEGIDA-Aufmarsch schlussendlich umgeleitet wurde, endete der Abend für 163 Personen in Polizeigewahrsam und mit der Einleitung von Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Polizei filmte immer wieder ohne erkennbare Rechtsgrundlage und setzte wiederholt und ohne erkennbare Strategie körperliche Gewalt ein. Eine Journalistin, die diesen Polizeieinsatz dokumentieren wollte, wurde geschlagen.

Die auf dem Richard-Wagner-Platz Demonstrierenden solidarisierten sich in der Folge mit den in Gewahrsam Genommenen und zogen mit einer friedlichen Spontandemonstration zur Polizeikette, an der eine Kundgebung angemeldet war, um die Festgehaltenen abzuholen. Nach Hinweis des Ordnungsamtsleiters Herrn Loris wurden sie dort in die Ratsfreischulstraße umgeleitet. Ein Verstoß gegen Auflagen, von dem im Polizeibericht zu lesen ist, ist hier nicht bekannt,

„Sowohl die Menschen in der Sitzblockade als auch diejenigen, die sich dann der Spontandemonstration anschlossen, haben zivilen Ungehorsam gelebt, wie er nach Jürgen Habermas prägend ist für eine aufgeklärte Gesellschaft“, erklärt Jürgen Kasek für das Netzwerk.

„Ein weiteres Mal werden Menschen, die Demokratie leben und die Grundrechte gegen deren erklärte Feinde verteidigen, mit Repression überzogen. Dem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat wird damit Vorschub geleistet“, ergänzt Juliane Nagel.

Leipzig nimmt Platz wird das Geschehen umfassend auswerten und in Abstimmung mit allen Beteiligten Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Stadt prüfen. Das Aktionsnetzwerk vertritt auch weiterhin die Auffassung, dass ziviler Ungehorsam als Akt des symbolischen Protestes angezeigt ist, wenn Menschenfeinde über die Straßen ziehen und rechte Gewalt sich ausbreitet.

Pressemitteilung: Leipzig, den 3. Mai 2016


„Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.“

Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat. Wider den autoritären Legalismus in der Bundesrepublik, in: Peter Glotz (Hrsg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/Main: Suhrkamp 1983, S. 35.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.