PM: 2200 Unterschriften für entschlossenen Protest gegen Legida bleiben straffrei – Anzeigen gegen Teilnehmende der Gegendemonstrationen – Spendenkonto eingerichtet

Am gestrigen Mittwoch versandte die Staatsanwaltschaft Leipzig gleichlautende Schreiben an mehrere Menschen, die wegen ihrer Unterschrift zur Leipziger Erklärung 2015 Selbstanzeige erstattet hatten. Die Staatsanwaltschaft hat demnach davon abgesehen, zu diesen Selbstanzeigen Ermittlungen einzuleiten. Für diejenigen, die nach den Protestaktionen mit Anzeigen überzogen werden, hat das Netzwerk ein Spenden­konto eingerichtet.

Dem Aktionsnetzwerk wurde aktenkundig bestätigt, dass »Die Erklärung … die Schwelle zur strafrechtlich relevanten Aufforderung« nicht überschritten hat. „Das Schreiben an sich ist ein gutes Zeichen!“ meint Carolin Franzke vom Aktionsnetzwerk. „Neben 34 Erstunterzeichnenden aus dem öffentlichen Leben hatten sich innerhalb nur einer Woche fast 2200 Einzelpersonen unserer Erklärung angeschlossen. Unser Aufruf zum Widersetzen gegen die Aufmärsche von Legida bewegt sich auf rechtssicherem Boden.“

Andererseits werden Einzelne mit Verfahren wegen der Teilnahme am Protest überzogen. Dabei war es das aggressive Agieren der Polizei während der Proteste, das von einer unabhängigen Demobeobachtung, von Abgeordneten in verschiedenen Parlamenten und auch in den Medien kritisiert wurde. Im Gegenzug wird nun legitimer Protestes kriminalisiert. Für die Betroffenen hat das Aktionsnetzwerk ein Spendenkonto eingerichtet.

In ihrem Schreiben geht die Staatsanwaltschaft ausdrücklich darauf ein, dass den Abgeordneten Monika Lazar (Grüne/Bundestag) und Juliane Nagel (Linke/Landtag Sachsen) »ein anderer Sachverhalt als die (bloße) Unterzeichnung der Leipziger Erklärung zugrunde« läge. Die Ermittlung gegen die beiden Politikerinnen bleiben mindestens unverständlich, zumal die Staatsanwaltschaft der Argumentation des Aktionsnetzwerks folgt, dass ein Aufruf, der weder zeitlich noch räumlich bestimmt ist, nicht strafbewehrt sein kann. Auch in der Pressekonferenz am 19. Januar wurde zu nichts anderem als zivilem Ungehorsam gemäß der Leipziger Erklärung aufgerufen.

„Die Leipziger Staatsanwaltschaft scheint mit zweierlei Maß zu messen“, ergänzt Franzke und ruft mit einem Zitat aus der Leipziger Erklärung zum Widersetzen am 9. März auf: „Neonazistische Einstellungen, Rassismus, Islamfeindlichkeit und andere Ideologien der Ungleichwertigkeit haben in Leipzig keinen Platz.“

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