Spendenaufruf des „Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz“

…nach den juristischen Auseinandersetzungen um Versammlungsverbote am 19.8. und 20.8.11 sind noch Kosten offen! Zeigt euch/ zeigen Sie sich solidarisch – für das Recht auf entschlossenen & gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Protest.

Für den 20.8.2011 hatten Nazis vor dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig eine Kundgebung angemeldet. Mit Rede- und Musikbeiträgen wollten hier Nazi-Funktionäre und Rechtsrockands ihre menschenverachtende und antidemokratische Ideologie verbreiten.
Für das Aktionsnetzwerk „Leipzig nimmt Platz“ stand wie auch in den Vorjahren fest, dass ein solches braunes Spektakel nicht geduldet werden kann. Mehrere Kundgebungen sollten als Anlaufpunkte für entschlossenen und gewaltfreien Protest im Umfeld der Neonaziveranstaltungen dienen, des Weiteren war als zentrale Veranstaltung eine Bühne durch den Verein „Leipzig Courage zeigen“ angemeldet worden. Außerdem sollten Mahnwachen in Kirchen und an Stolpersteinen im gesamten Stadtgebiet die Möglichkeit für Protest bieten.
Am Vorabend des 19.8. lud der Erich-Zeigner-Haus e. V. dazu ein, den Platz, den die Nazis am darauf folgenden Tag für Hetzreden und -musik nutzen wollten, mit einer Kreide-Kunst-Aktion zu gestalten.

Nach ungewöhnlich schwierigen Verhandlungen mit Ordnungsamt und Polizei um Kundgebungsorte in Hör- und Sichtweite der Neonazi-Veranstaltung wurde das Gros der angemeldeten Orte genehmigt. Doch nur drei Tage vor dem 20.8.2011 verkündete die Stadt Leipzig gemeinsam mit der Polizei unerwartet das Verbot aller Veranstaltungen – sowohl der der Nazis als auch aller demokratischen Aktionen am 19. und 20.8.2011.

Dies traf auf Unverständnis beim Aktionsnetzwerk Leipzig nimmt Platz, Unverständnis über diese weitgehende Aussetzung der Versammlungsfreiheit mit zweifelhaften Argumenten. Außerdem wurde – zurecht – befürchtet, dass die Nazis ebenfalls vor Gericht ziehen und Recht bekommen würden und dann keine legale demokratische Protestveranstaltung stattfinden könne. Aus diesen Gründen entschieden sich die AnmelderInnen des Aktionsnetzwerks, sich gegen das Verbot juristisch zu wehren und beauftragten zwei Rechtsanwälte mit der Einreichung von Eilanträgen ans Verwaltungsgericht Leipzig.

Die Nazis bekamen auf ihren Einspruch beim Verwaltungsgericht Recht: ihre Kundgebung sollte nun am Hauptbahnhof stattfinden. Die sechs Kundgebungen des Aktionsnetzwerkes wurden zu zwei in „Rufweite“ gelegenen zusammengefasst. Allerdings bestätigte das Verwaltungsgericht das Verbot der Mahnwachen am 20.8. und der Kunstaktion am 19.8. Die Stadt Leipzig legte daraufhin Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) ein, nicht nur gegen das Stattfinden der Naziveranstaltung, sondern auch gegen das Stattfinden der Gegenveranstaltungen. Am frühen Morgen des 20.8. entschied das OVG daraufhin im Sinne der Stadt: sowohl NPD-Kundgebung als auch die beiden Protestveranstaltungen blieben verboten.

Das Aktionsnetzwerk hat im Nachgang zum 20.8. ein zwiespältiges Resümee gezogen. Zwar ist es erfreulich, dass die Nazis am 20.8. in Leipzig nicht aufmarschieren konnten. Dies gelang allerdings nur durch die Einschränkung demokratischer Grundrechte, konkret des § 8 Grundgesetz (Versammlungsfreiheit). Die Beschneidung essentieller Grundrechte hat damit nicht nur die Feinde der Demokratie getroffen, sondern auch diejenigen, die eben diese Demokratie verteidigen. Das Vorgehen der Behörden wurde darüber hinaus mit Panik- und Angstmache – eben auch gegen die demokratischen Gegenveranstaltungen – flankiert. Besonders unverständlich bleibt das Verbot der Kunst-Aktion am 19.8. und der Mahnwachen an Kirchen und Stolpersteinen.

Durch das Beharren auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit für demokratische, zivilgesellschaftliche Akteure mit juristischen Mitteln sind dem Aktionsnetzwerk immense Kosten entstanden. Durch die Bestätigung des Verbots durch das OVG – aus Zeitmangel erfolgte dies nicht aus inhaltlichen Gründen sondern aus vorrangig einzuräumenden Sicherheitserwägungen – bleiben wir als Netzwerk auf immensen Kosten sitzen. Von insgesamt fast 6000 € sind nun noch über 800,00 Euro offen.

Wir wenden uns daher mit der dringenden Bitte an euch/ Sie uns mit einer Spende zu unterstützen. Das Geld kommt direkt drei AnmelderInnen von Aktionen am 19. und 20.8.2011 zu, welche diese Kosten zu tragen haben.

Zeigt euch/ zeigen Sie sich solidarisch – für das Recht auf entschlossenen & gewaltfreien zivilgesellschaftlichen Protest.

Spendenkonto:
Courage Werkstatt
Konto: 360 51 01
BLZ: 850 205 00
Stichwort: „Spende LNP 20.8.“

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