Sind Sitzblockaden eigentlich strafbar?

Ein Interview mit Albrecht Schröder (OBM Jena, SPD) aus dem “Buch gegen Nazis” (Kulick/Staud, Köln 2009, S. 172ff.)

Im September 2007 hatte die NPD im thüringischen Jena ihr sogenanntes „Fest der Völker” angesetzt. Dagegen versammelten sich 3.000 Bürger erst zu einer Kundgebung – und besetzten dann blitzschnell Straßen und Kreuzungen, um die Zufahrten zu ihrer Innenstadt zu blockieren. In vorderster Reihe dabei: Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD).

Herr Schröter, wie viel Strafe mussten Sie dafür zahlen, mitblockiert, ja sogar dazu aufgerufen zu haben?

Gar nichts. Alle Bürger kamen ohne Strafe davon. Denn es ist ihr gutes Bürgerrecht, deutlich zu machen, dass Neonazis in einer weltoffenen Stadt wie Jena nichts zu suchen haben. Nach allem, was die deutsche Geschichte gelehrt hat, sehe ich das sogar als eine Bürgerpflicht. Es wäre eine Verhöhnung der Naziopfer, einen Neonazi-Aufmarsch einfach zuzulassen. Andernorts sehen Polizei und Justiz das anders. Blockaden werden abgeräumt und Teilnehmer wegen Nötigung bestraft.
Es gibt in der Praxis immer einen Ermessensspielraum. In Jena war die Polizei bereit, den ersten Versuch einer Blockade hinzunehmen und nur zu räumen, wenn tätliche Gewalt von Demonstranten ausgeht. Und die blieb aus.

Gewaltfreies Blockieren ist also legal?

Zumindest legitim, wenn dabei nicht gravierend gegen Recht und Gesetz verstoßen wird. Juristisch ist das natürlich eine Gratwanderung. Doch wenn zum Ausdruck kommt, dass die Blockade eine friedliche Willensbekundung sogar von vielen Bürgern ist – und möglichst von viel mehr Menschen als
auf Neonazi-Seite -, dann wird ein kluger Einsatzleiter anerkennen, dass hier Bürgerwille zum Ausdruck kommt. Und er wird dies respektieren, wenn es dem Gesetz über die Versammlungsfreiheit nicht widerspricht, wenn also die Demonstranten zum Beispiel unbewaffnet und nicht uniformiert sind.

Die Rechtsextremisten wollten aber zu einer genehmigten Veranstaltung. Und sie pochen auch auf ein Grundrecht, nämlich ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit?

Das tun sie wohl. Aber: Neonazismus und Faschismus sind keine Meinung, sondern nachweislich ein Verbrechen. Und die Freiheit, gegen Neonazismus und Faschismus aufzutreten, nehmen sich die Bürger in so einem Moment. Es ist ein Akt zivilen Ungehorsams. Dazu gehört, im Zweifelsfall ein Bußgeld in Kauf zu nehmen.

Wie gezielt wurde die Blockade denn vorbereitet?

Von verschiedenen Aktionsbündnissen in Jena wurden allerlei Demonstrationsformen erwogen. Aber weil das allgemeine Entsetzen über den Nazi-Aufmarsch groß war, konnte man davon ausgehen, dass die Blockaden eine Art Selbstläufer werden. Natürlich bekommt man an einem solchen Tag auch mit, dass manche sehr strategisch herangehen. Da gibt es Schulungen, man teilt sich in kleine Gruppen auf, denen man Farben zuordnet. Und dann heißt es plötzlich via Megafon: „Der blaue Finger auf die Kreuzung soundso, der gelbe Finger da- und dorthin!” Wie die einzelnen Finger einer Hand werden dann etwaige Polizeisperren umgangen. Das soll es an jenem Tag in Jena auch gegeben haben.

Die Polizei rief sogar auf Flugblättern dazu auf, „Protestformen zu finden, die der Polizei eine Chance geben, sich zurückzuhalten”.

Die Polizei soll ja nicht Gewalt ausüben, sondern helfen, Gewalt zu verhindern und Rechte durchzusetzen. Das wurde in Jena damals auch geschafft. Die Polizei hat letztlich zwar den Zugang zu dem Neonazi-Fest gewährleistet – aber die Bürger haben das „Fest” zumindest behindert. Was behördlich nicht verboten werden kann, sollte so erschwert werden, dass die Nazis keinen Spaß haben.

Andere Städte sind da rigoroser, vor allem mit Verweis auf „gewaltbereite Autonome”.

Auch mit Autonomen kann man reden. Einmal grölten hier in Jena bei einer Demo Leute: „Klatscht die Nazis aufs Pflaster, bis das Blut spritzt.” Da hab’ ich gesagt: „Hört auf, sonst gehe ich nicht weiter mit euch. Und viele andere auch nicht.” Damit war das geklärt. Ich bin nämlich fest davon überzeugt, dass solche Parolen die Bürger nicht zum Mitmachen anregen. Auch die sogenannte bürgerliche Mitte ist bereit, etwas gegen Neonazis zu tun – aber ohne Gewalt. Und nur gemeinsam ist eine Bürgerschaft stark. Hier wird nicht einer vor den Karren des anderen gespannt. Wir sind viele Karren – um im Bild zu bleiben -, und wir sind als Konvoi unterwegs zu einem gemeinsamen Ziel.

Haben Sie mit der Teilnahme daran nicht Ihre Neutralitätspflicht als Beamter verletzt?

Oberbürgermeister legen einen Amtseid auf die Verfassung ab – das verpflichtet sie, die Demokratie und ihre Werte ernst zu nehmen. Aber gegenüber Neonazis können Demokraten nicht neutral sein. Ich habe mir deshalb am Tag der Blockaden Urlaub genommen und die sonst mir obliegende Leitung
der Versammlungsbehörde an meinen Dezernenten für Sicherheit übergeben. An der Blockade nahm also ein ganz normaler Bürger Albrecht Schröter teil.

3 Gedanken zu „Sind Sitzblockaden eigentlich strafbar?“

  1. Man sollte OBM Schröter mal zu einem Nachhilfelehrgang in Sachen freiheitliche-demokratische Grundordnung schicken. Eine Schande für einen OBM

  2. Lieber Martin B,

    Dein benutztes Wort “Schande” kenne ich vor allem mit dem Zusatz Blut~ oder auch Rassen~. Laß mich raten. Ein national Überzeugter bist Du nicht. Das hättest Du sicher erwähnt. Vielleicht ist dir da ja die Verbindung von Eltern und Geschwistern schon eher ein Begriff.

    Humorige Grüße

    Dein Jochen

  3. man sollte ihn lieber mal nach leipzig einladen um unserem bürgermeister nachhilfestunden zu geben.
    genau so muss es in leipzig ablaufen aber ich befürchte stadt und polizei werden den naziaufmarsch durch prügeln.

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